Euklid
24.01.2004, 12:11 |
DAK und Technikerkasse wollen scheinbar auf die Praxisgebühr verzichten Thread gesperrt |
-->Auch die Barmer Ersatzkasse wird wohl verzichten.
Scheinbar gibt man das Geld bei den 3 Kassen lieber ihren zahlenden Mitgliedern zurück anstatt die AOK weiter zu mästen.
Richtig so.
Wird wohl über kurz oder lang zum Zusammenbruch führen da sich die Kassen untereinander die Augen auskratzen um an das Geld der Patienten zu kommen.
Wer sich am schnellsten die Massen der Beitragszahler sichern kann hat gewonnen.
Gruß EUKLID
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nasowas
24.01.2004, 12:45
@ Euklid
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bei der TK gibt`s auch Option"Teil vom Geld zurück" für freiwillig Versicherte. |
-->Wer bei der TK freiwillig versichert ist, kann bereits ab 2003 an einem Programm teilnehmen, bei dem Versicherte sich verpflichten, mögliche Kosten im Krankheitsfall mit max. 300,--Euro p.a. selbst zu tragen. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen werden dabei nicht berücksichtigt (d.h. jährliche zahnärztliche Kontrolle etc. zahlt die Kasse). Dafür gibt es am Jahresende 240,-- Euro von der Kasse zurück.
Wer nicht krank wird im Jahr, bekommt also 240,-- Euro raus. Wer Kosten von 300,-- bis unbegrenzt verursacht legt aber nur 60,-- Euro mehr hin. Finde ich eigentlich ne gute Sache für Leute die Jahrelang nicht krank sind und das Risiko von 60 Euro nicht scheuen. Gilt aber bisher nur für freiwillig Versicherte und nicht für Arbeitnehmer.
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nasowas
24.01.2004, 12:50
@ nasowas
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Ergänzung: Dem Programm können Versicherte noch bis 31.01.04 beitreten |
-->aus TK-online:
"Wichtig zu wissen
Ihre Teilnahme am TK-Programm 240 erklären die Mitglieder bis spätestens 31.Januar 2004 mit Wirkung zum 1. Januar 2004.
Alle Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren sowie Ausgaben für Prävention, Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten sind davon ausgenommen. Diese Kosten werden in jedem Fall von der TK getragen, weil die Mitglieder nicht"am falschen Ende" und zu Lasten ihrer Gesundheit sparen sollen.
Versicherte, die am Modellvorhaben TK-240 teilnehmen, setzen wie gewohnt ihre Krankenversichertenkarte ein und erhalten wie bisher alle Leistungen. Die Wahl der Kostenerstattung ist selbstverständlich nicht erforderlich. Der behandelnde Arzt muss die Krankenversichertenkarte akzeptieren!"
<ul> ~ Quelle</ul>
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