marsch
01.02.2004, 14:48 |
Halb OT: Brauche mal eure Hilfe! Thread gesperrt |
--><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=5> </font></font><div align="Justify">
Halb OT deshalb, weil das ein schönes Beispiel für"die Macht" zu sein scheint.
Kurz worum es geht:
Bei uns in der Stadt ist geplant eine"Innerstädtische Verkehrsentflechtung" zu bauen. Im Grunde eine Umgehungsstraße, um die Innenstadt"zu entlasten". Nur läuft diese Umgehung nicht wie üblich außerhalb der Stadt entlang, sondern mitten durch die Stadt. Nun ist es so, daß ein Freund von mir Hausbesitzer (mit Eigennutzung) an einem für die Umgehung vorgesehenen Straßenabschnitts ist, der von Einbahnverkehr auf zweispurigen Gegenverkehr erweitert werden soll.
Besagter Freund hat mit ein paar Anderen eine Klägergemeinschaft gegen diese"Innerstädtische" gegründet. Ich kann jetzt hier nicht alle Details aufzählen und was da im Vorfeld schon für Sauereien gelaufen sind (z.B. Berichtsverbot der hiesigen lokalen Presse aus Sicht der Klägergemeinschaft, ansonsten schaltet der Gewerbeverein, der für die Innerstädtische ist, keine Anzeigen mehr) und was für eine schwachsinnige und gefährliche Planung das ist. Das würde zu lange dauern.
Jedenfalls hat mein Freund gestern"zufällig" Post vom Katasteramt erhalten. Er"hätte bauliche Änderungen an seinem Haus vorgenommen die Überprüft werden müßten". Er hat an sein Haus eine Veranda mit Pergola angebaut, und ein Gartenhüttchen mit Betonfundament -bzw. Platte in den Garten gestellt. Alles OHNE Baugenehmigung! Mit dem Nachbarn (selbst in der Klägergemeinschaft) ist schriftlich festgehalten, daß dieser mit dem Anbau einverstanden ist.
Mein Hilfeanliegen ist nun:
Hat jemand irgendeinen Link, oder selbst Erfahrung, einen Gesetzestext oder sonst was, wo ich mal nachschauen kann, wie sich das z.B. mit der Baugenehmigung für eine Pergola verhält. Also ob zwingend erforderlich oder nicht. Ob und wie die Fundamentierung der Gartenhütte irgendwelchen Bestimmungen unterworfen ist, oder grundsätzlich der Aufbau einer Gartenhütte Vorschriften unterliegt. Irgendwas, um meinen Kumpel"gesetzestechnisch" auf den Besuch vorzubereiten. [/b]
Zur Not könnt ihr euch auch per Mail bei mir melden: mprox(at)goldmail.de
Das Ganze ist ein typisches Beispiel für"dottores Machttheorie", das könnt ihr mir glauben. *WÜRG*
Vielen Dank im Voraus!!!!!!!
MARSCH
</div></td></tr></table>
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Euklid
01.02.2004, 15:05
@ marsch
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Re: Halb OT: Brauche mal eure Hilfe! |
-->Hallo Marsch
dazu findest du alles notwendige in der LBO deines Bundeslandes.
Einfach googeln.
Auch die saftigen Strafen findest du dort.
Die wurden alle gewaltig erhöht weil ja jetzt das Bauen angeblich einfacher sein soll.
Gruß EUKLID
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Helmut
01.02.2004, 15:10
@ marsch
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Ich bin da zwar nicht vom Fach, aber... |
-->in"Pinske, Jörn - Gewächshäuser-Planen-Bauen-Nutzen" etwa steht:
<font color=#0000FF>
Baugenehmigung
Ob eine Baugenehmigung,nur eine
Bauanzeige oder andere Vorschriften für
den Bau eines Gewächshauses in Frage
kommen,läßt sich leider nicht verbindlich
sagen.Selbst Behörden geben widersprüch-
liche Auskünfte.Grundsätzlich ist auch ein
Gewächshaus ein Gebäude und damit
genehmigungspflichtig.
Genehmigungsverfahren:Um mögliche
Probleme zu vermeiden,sollte man bei der
zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
eine Bauvoranfrage einreichen.Man
beschreibt dafür das Bauvorhaben und legt
einen Lageplan bei.Wo die zuständige
Behörde zu finden ist,erfährt man bei der
Gemeinde-oder Stadtverwaltung.Anhand
der Bauvoranfrage wird man dann über
alle örtlichen Vorschriften informiert.
Keine Angst,bis auf wenige Ausnahmen
werden Gewächshäuser ohne Probleme
genehmigt.Schwierigkeiten gibt es aller-
dings zunehmend bei Anlehngewächs-
häusern.Diese dürfen nämlich nicht zum
ständigen Aufenthalt geeignet sein,weil
dann die Vorschriften wie für einen
Wintergarten gelten (siehe Seite 8 und 9).
Schon ein Tisch mit ein paar Stühlen sig-
nalisiert,daß das Haus nicht alleine für
Pflanzen genutzt wird.Im Zweifel sollte
man sich vor dem Bau genau informieren.
Ã-rtliche Vorschriften:Sie müssen immer
beachtet werden.So kann ein Gewächs-
haus in einer Kleingartenanlage verboten
sein,oder es darf nur eine bestimmte
Größe haben.Häufig sind Folienhäuser
und selbstgebaute Gewächshäuser,vor
allem wenn sie optisch »aus dem Rahmen
fallen «,nicht gestattet.
....
Beim Wintergarten sind weitaus
mehr Vorschriften zu beachten.So muß
der Bau zum Beispiel der Wärmeschutz-
verordnung im Hochbau (D IN 4108)
entsprechen.Das bedeutet:thermisch ge-
trennte Profile oder Holz in entsprechender
Stärke,Isolierglas oder Stegdoppelplatten
ab 16 mm Stärke.Vorgeschrieben sind fürs
Dach Verbundsicherheitsglas oder Kunst-
stoff.Und für einen Wintergarten muß
immer ein Baugenehmigungsverfahren
durchgeführt werden.
</font>
><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=5> </font></font><div align="Justify">
>Halb OT deshalb, weil das ein schönes Beispiel für"die Macht" zu sein scheint.
>Kurz worum es geht:
>Bei uns in der Stadt ist geplant eine"Innerstädtische Verkehrsentflechtung" zu bauen. Im Grunde eine Umgehungsstraße, um die Innenstadt"zu entlasten". Nur läuft diese Umgehung nicht wie üblich außerhalb der Stadt entlang, sondern mitten durch die Stadt. Nun ist es so, daß ein Freund von mir Hausbesitzer (mit Eigennutzung) an einem für die Umgehung vorgesehenen Straßenabschnitts ist, der von Einbahnverkehr auf zweispurigen Gegenverkehr erweitert werden soll.
>Besagter Freund hat mit ein paar Anderen eine Klägergemeinschaft gegen diese"Innerstädtische" gegründet. Ich kann jetzt hier nicht alle Details aufzählen und was da im Vorfeld schon für Sauereien gelaufen sind (z.B. Berichtsverbot der hiesigen lokalen Presse aus Sicht der Klägergemeinschaft, ansonsten schaltet der Gewerbeverein, der für die Innerstädtische ist, keine Anzeigen mehr) und was für eine schwachsinnige und gefährliche Planung das ist. Das würde zu lange dauern.
>Jedenfalls hat mein Freund gestern"zufällig" Post vom Katasteramt erhalten. Er"hätte bauliche Änderungen an seinem Haus vorgenommen die Überprüft werden müßten". Er hat an sein Haus eine Veranda mit Pergola angebaut, und ein Gartenhüttchen mit Betonfundament -bzw. Platte in den Garten gestellt. Alles OHNE Baugenehmigung! Mit dem Nachbarn (selbst in der Klägergemeinschaft) ist schriftlich festgehalten, daß dieser mit dem Anbau einverstanden ist.
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>Mein Hilfeanliegen ist nun:
>Hat jemand irgendeinen Link, oder selbst Erfahrung, einen Gesetzestext oder sonst was, wo ich mal nachschauen kann, wie sich das z.B. mit der Baugenehmigung für eine Pergola verhält. Also ob zwingend erforderlich oder nicht. Ob und wie die Fundamentierung der Gartenhütte irgendwelchen Bestimmungen unterworfen ist, oder grundsätzlich der Aufbau einer Gartenhütte Vorschriften unterliegt. Irgendwas, um meinen Kumpel"gesetzestechnisch" auf den Besuch vorzubereiten. [/b]
>Zur Not könnt ihr euch auch per Mail bei mir melden: mprox(at)goldmail.de
>Das Ganze ist ein typisches Beispiel für"dottores Machttheorie", das könnt ihr mir glauben. *WÜRG*
>Vielen Dank im Voraus!!!!!!!
>MARSCH
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