RK
02.02.2004, 08:28 |
Nochmal zu GG-Gültigkeit und Juli 1990 bzgl. DDR und Wiedervereinigung Thread gesperrt |
-->Es wird in den sich häufenden eingestellten Bußgeldverfahren im Osten Deutschlands behauptet:
"Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris habe der UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem damaligen DDR-Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juni 1990 0.00 h aufgehört hat zu existieren."
Dazu ist zu sagen:
1. Oskar Fischer war gar nicht mehr DDR-Außenminister
2. Die DDR war selbstverständlich völkerrechtlich anerkannt
Weiter wird behauptet, daß"am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher gemäß des den USA obliegenden Vorbehaltsrechts mitgeteilt hätte, daß der Artikel 23 GG a.F. und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) per 18. Juni 1990 0.00 h gestrichen wären."
Der Beweis für diesen Ablauf wird nicht erbracht. Nicht ein einziger Hinweis auf irgendeine mediale Bestätgigung dieser Ereignis-Darstellung wird gegeben.
Die Frage drängt sich daher auf, wie und auf welcher faktischen Basis die Behauptung überhaupt entstanden ist.
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eesti
02.02.2004, 09:19
@ RK
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Meckel war's:-) Typischer Lebenslauf eines Volksvertreters derzeit. Leider. |
-->>Es wird in den sich häufenden eingestellten Bußgeldverfahren im Osten Deutschlands behauptet:
>"Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris habe der UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem damaligen DDR-Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juni 1990 0.00 h aufgehört hat zu existieren."
>Dazu ist zu sagen:
>1. Oskar Fischer war gar nicht mehr DDR-Außenminister
>2. Die DDR war selbstverständlich völkerrechtlich anerkannt
>Weiter wird behauptet, daß"am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher gemäß des den USA obliegenden Vorbehaltsrechts mitgeteilt hätte, daß der Artikel 23 GG a.F. und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) per 18. Juni 1990 0.00 h gestrichen wären."
>Der Beweis für diesen Ablauf wird nicht erbracht. Nicht ein einziger Hinweis auf irgendeine mediale Bestätgigung dieser Ereignis-Darstellung wird gegeben.
>Die Frage drängt sich daher auf, wie und auf welcher faktischen Basis die Behauptung überhaupt entstanden ist.
Lebenslauf (des Markus Meckel - Außenminister a.D.)
Geboren am 18. August 1952 in Müncheberg/Brandenburg; evangelisch; verheiratet, 5 Kinder.
1959 bis 1967 Allgemeine Oberschule, 1967 bis 1969 Erweiterte Oberschule, mußte die Schule aus politischen Gründen verlassen. 1969 bis 1971 Kirchliches Oberseminar Potsdam-Hermannswerder, Hochschulreife; 1971 bis 1978 Theologiestudium in Naumburg und Berlin.
1980 bis 1988 Vikariat und evangelisches Pfarramt in Vipperow/Müritz. 1988 bis 1990 Leiter der Ã-kumenischen Begegnungs- und Bildungsstätte in Niederndodeleben bei Magdeburg, 1988 bis 1989 Delegierter der Ã-kumenischen Versammlung in der DDR und der Europäischen Ã-kumenischen Versammlung in Basel.
Oppositionelle politische Arbeit seit den 70er Jahren, Beteiligung an zahlreichen Initiativen und an Versuchen der Vernetzung der politischen Gruppen; mit Martin Gutzeit Initiator der Gründung der Sozialdemokratischen Partei in der DDR (SDP); Vertreter der SDP am Zentralen Runden Tisch; seit der Gründung der SDP am 07. Oktober 1989 Zweiter Sprecher der SDP; Februar bis September 1990 stellvertretender Vorsitzender, April bis Juni 1990 amtierender Vorsitzender der SPD-Ost. Mitglied der Volkskammer vom 18. März bis 02. Oktober 1990, April bis August 1990 Außenminister der DDR.
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RK
02.02.2004, 17:29
@ eesti
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Da kommt wohl kein BEWEIS!? Stattdessen überführt daß Fischer nix bezeugen kann (owT) |
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Tassie Devil
03.02.2004, 13:04
@ RK
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Re: Nochmal zu GG-Gültigkeit und Juli 1990 bzgl. DDR und Wiedervereinigung |
-->>Es wird in den sich häufenden eingestellten Bußgeldverfahren im Osten Deutschlands behauptet:
>"Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris habe der UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem damaligen DDR-Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juni 1990 0.00 h aufgehört hat zu existieren."
>Dazu ist zu sagen:
>1. Oskar Fischer war gar nicht mehr DDR-Außenminister
Ja, richtig, es war zu diesem Zeitpunkt Markus Meckel.
>2. Die DDR war selbstverständlich völkerrechtlich anerkannt
Ich halte diesen Punkt nicht fuer gravierend relevant.
Obiges Statement ist offensichtlich falsch, und zwar allein schon deshalb, weil der falsche Aussenminister genannt wurde.
Jedoch, einmal unter der Annahme, bei groesseren judikativen Aktionen seitens der BRDDR stellt sich heraus, dass Eduard Schewardnadse obige Aussage tatsaechlich zum richtigen DDR-Aussenminister gemacht hat und darueber hinaus
das"unanerkannt" tatsaechlich ein"anerkannt" geblieben (bis zum 17.06.1990) war, ansonsten jedoch alles richtig ist, was dann?
Was, wenn diese Fehlerhaftigkeit strategische Zwecke verfolgt, die zum Ziel haben, die Richtigstellung obiger Fehler durch Beweisfuehrung der ggf. anklagenden BRDDR zum Zwecke der Beweisfuehrung falscher Behauptungen (wg. gewollt implementierter Fehler) erfolgt?
Was dann?
Die besten Treffer bei einem Gegner sind immer dessen eigene selbstbeigebrachte Knieschuesse.
Tatsaechlich konnten ja auch ein Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und sein Aussenminister Hans Dietrich Genscher jahrelang dem damals amtierenden Ministerpraesidenten der UDSSR, Michail Gorbatschow, Worte in den Mund legen, die letzterer nach Jahren als unwahr zurueckwies, und die Folgen dieser Luegen werden immer aktueller!
>Weiter wird behauptet, daß"am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher gemäß des den USA obliegenden Vorbehaltsrechts mitgeteilt hätte, daß der Artikel 23 GG a.F. und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) per 18. Juni 1990 0.00 h gestrichen wären."
>Der Beweis für diesen Ablauf wird nicht erbracht. Nicht ein einziger Hinweis auf irgendeine mediale Bestätgigung dieser Ereignis-Darstellung wird gegeben.
Ich meine mich daran erinnern zu koennen, diesen Vorgang damals irgendwo gehoert oder gelesen zu haben (das Internet war damals noch nicht sehr verbreitet, auch ich hatte noch keinen Zugriff auf dieses Netz).
Tatsaechlich verschwand ja auch in ziemlich kurzer Zeitabfolge dieser Artikel 23 aus dem GG.
Und seit 1992 gibt es einen neuen 23 GG mit voellig differentem Wortlaut.
>Die Frage drängt sich daher auf, wie und auf welcher faktischen Basis die Behauptung überhaupt entstanden ist.
Fuer mich draengt sich allenfalls die Frage auf, warum die BRDDR diesem angeblichen"Spuk" von"Irren" nicht schon lange ein Ende bereitet hat, und stattdessen mit Argumenten laboriert wird, dieser"irren" Reichsregierung waere wegen Unzurechnungsfaehigkeit und anderen Kleinigkeiten"nur schwer" beizukommen.
Ueberhaupt nicht beigekommen ist man diesen"Irren" in dieser Angelegenheit bisher.
Aktuell wird ja auch in den Intim-Salons von Verfassungsrechtlern die Frage diskutiert, und dies bald 1 1/2 Dekaden nach der Wiederumarmung, sehr zeitig dran die Jungs, ob denn nicht die Konstitution der BRD in ihrer gewesenen Ausbildung einer demokratisch/rechtlich/sozialen Grundform nicht doch hoehere Wertigkeit zuzumessen gewesen waere wie die lange Zeit gebotene Wiedervereinigung.
Meine Ansicht zu den Ablaeufen aus Sicht der BRD seit dem Herbst 1989: gewollte (und wahrscheinlich auch ein paar ungewollte weil unvermeidbare) Handwerksfehler ohne Ende.
Nicht die Wiedervereinigung als solche, sondern die Art und Weise der Wiedervereinigung, wie sie tatsaechlich durchgezogen wurde, hat auch wesentlich zu der grossen Malaise gefuehrt, in der heute die BRDDR steckt.
Gruss
TD
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