mguder
05.02.2004, 18:19 |
OT: Frage zum Mahnbescheid Thread gesperrt |
-->Hallo allerseits,
vielleicht kann mir ja jemand hier im Forum einen Ratschlag geben:
ich hatte vor ein paar Monaten einen Unfall mit dem Fahrrad. Ich bin auf dem linken Radweg gefahren und eine Autofahrerin ist aus einer Grundstücksausfahrt herausgefahren und hat mich angefahren. Ich war fest davon überzeugt, daß der Radweg für beide Richtungen freigegeben war, da nur 100m weiter ein Radwegschild in meiner Fahrtrichtung mit dem Zusatz"Ende" steht, und ich daher davon ausgegangen bin, daß dadurch vor dem Schild automatisch ein Radweg sein muss.
Nun ist aber aufrgrund der Dusseligkeit der entsprechenden Behörde der Anfang des Radweges nicht gekennzeichnet und die entsprechende Behörde behauptet, der Radweg sei nicht für beide Richtungen freigegeben gewesen.
Derartig ermutigt hat mir nun die Autobesitzerin durch ihren Anwalt eine Rechnung über 600Euro geschickt(50%ihres Lackschadens), die ich zurückgewiesen habe mit der Begründung, daß Sie gemäß Â§10 STVO alleine Schuld sei, und ich ebenfalls sowohl Sachschäden als auch Prellungen erlitten hätte. Um die Sache endlich zu beenden, habe ich Ihr vorgeschlagen, die Sache zu vergessen, d.h. jeder trägt seinen eigenen Schaden.
Heute nun liegt in meinem Briefkasten ein Mahnbescheid vom Amtsgericht über besagte Summe plus 77Euro.
Meine Frage: was soll ich nun tun:
1.nur Widerspruch einlegen?
2.Zum Anwalt gehen, Widerspruch einlegen und meinerseits Forderungen stellen?
3.Sonst irgendwelche Vorschläge?
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Ratschläge
Gruß
|
fridolin
05.02.2004, 18:30
@ mguder
|
Re: OT: Frage zum Mahnbescheid |
-->Was genau Du machen kannst, wird Dir ohne genaue Kenntnis der Situation und der Ã-rtlichkeit keiner absolut sicher sagen können. Nur soviel:
Wenn Du nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung der MB Widerspruch einlegst, wird dieser rechtskräftig. Zumindest kann dann der Antragsteller daraus vollstrecken lassen. Bei rechtzeitigem Widerspruch muß der Antragsteller vor Gericht klagen. Wenn also irgendein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung besteht, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Zweitens hat man als Autofahrer heutzutage recht weitgehende Sorgfaltspflichten, gerade gegenüber Fußgängern und Radfahrern. Besonders in Situationen wie Ausfahren oder Rückwärtsfahren. Teilweise selbst dann, wenn der Radfahrer gegen die StVO verstoßen hat.
Die Situation würde ich mal von einem Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt (Branchentelefonbuch) abklären lassen. Auch was die Geltendmachung eigener Schäden angeht. Dann kannst Du weitersehen.
|
manolo
05.02.2004, 19:06
@ fridolin
|
Re: OT: Frage zum Mahnbescheid |
-->hallo
soweit richtig, was das Procere des Mahnbescheids angeht.
wenn die Autoahrerin aber sozusagen durch die"Rückendeckung der Stadt" -die Dir ja wohl sozusagen einen Verkehrsverstoss"unrechtmässiges Befahren des Radfahrweges",weil verkehrt rum, beescheinigt hat, die Asse in der Hand hält, dann hat ein Anwalt höchstens die Chance, der Stadt eine Mitschuld (wie du es schilderst)"anzukreiden".
Wenn Du in einer Rechtschutzversicherung bist, versuche es.
Ob das aber gelingt, wage ich mal, ohne genauere Kenntnisse zu haben, zu bezweifeln.
Du bist eben als Verkehrsteilnehmer gehalten, dich über Fahrtrichtungen auf Radwegen schlau zu machen, ehe du sie befährst!!!
Leider für dich aber ja eigentlich sogar eher zu Recht!
man
|
mguder
05.02.2004, 20:47
@ manolo
|
Re: OT: Frage zum Mahnbescheid |
-->>hallo
>soweit richtig, was das Procere des Mahnbescheids angeht.
>wenn die Autoahrerin aber sozusagen durch die"Rückendeckung der Stadt" -die Dir ja wohl sozusagen einen Verkehrsverstoss"unrechtmässiges Befahren des Radfahrweges",weil verkehrt rum, beescheinigt hat, die Asse in der Hand hält, dann hat ein Anwalt höchstens die Chance, der Stadt eine Mitschuld (wie du es schilderst)"anzukreiden".
>Wenn Du in einer Rechtschutzversicherung bist, versuche es.
>Ob das aber gelingt, wage ich mal, ohne genauere Kenntnisse zu haben, zu bezweifeln.
>Du bist eben als Verkehrsteilnehmer gehalten, dich über Fahrtrichtungen auf Radwegen schlau zu machen, ehe du sie befährst!!!
>Leider für dich aber ja eigentlich sogar eher zu Recht!
>man
Hallo Manolo, danke für Deinen Kommentar. Ich persönlich glaube nicht, daß die Behörde bei Ihrer Meinung bleiben kann, wenn's hart auf hart kommt. Die haben ihren Kommentar bisher nur mündlich abgegeben. Die Beschilderung der Radwege ist in diesem Falle ganz klar falsch, was mir auch ein Polizist bestätigt hat. Aber vor Gericht und auf hoher See....
Gruß
|
mguder
05.02.2004, 20:53
@ fridolin
|
Re: OT: Frage zum Mahnbescheid |
-->>Was genau Du machen kannst, wird Dir ohne genaue Kenntnis der Situation und der Ã-rtlichkeit keiner absolut sicher sagen können. Nur soviel:
>Wenn Du nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung der MB Widerspruch einlegst, wird dieser rechtskräftig. Zumindest kann dann der Antragsteller daraus vollstrecken lassen. Bei rechtzeitigem Widerspruch muß der Antragsteller vor Gericht klagen. Wenn also irgendein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung besteht, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
>Zweitens hat man als Autofahrer heutzutage recht weitgehende Sorgfaltspflichten, gerade gegenüber Fußgängern und Radfahrern. Besonders in Situationen wie Ausfahren oder Rückwärtsfahren. Teilweise selbst dann, wenn der Radfahrer gegen die StVO verstoßen hat.
>Die Situation würde ich mal von einem Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt (Branchentelefonbuch) abklären lassen. Auch was die Geltendmachung eigener Schäden angeht. Dann kannst Du weitersehen.
Danke für Deinen Ratschlag Fridolin. Ich denke, ich habe ganz gute Karten in der Sache. Allerdings finde ich es schon ein starkes Stück, daß so ein Zirkus überhaupt möglich ist in diesem Land. In Amerika würde ich ein Vermögen von der Autofahrerin bekommen. Wenn Autofahrer nicht mal mehr bei der Grundstücksausfahrt aufpassen müssen, ist niemand mehr sicher.
Gruß
|
PATMAN1
05.02.2004, 23:56
@ mguder
|
Ist der Schaden an dem PKW bereits behoben worden?... (mwT) |
-->... existiert ein Gutachten, dass belegt, dass der Schaden aus Eurem Unfall stammt? Gibt es Zeugen für den Unfall?
Hintergrund: Gibt es keine Zeugen und wurde der Schaden bereits behoben, so bleibt Dir die Möglichkeit, den Schaden mit Nichtwissen zu bestreiten und hilfsweise, sofern tatsächlich ein Schaden vorlag, Euren Unfall als Ursache zu bestreiten.
(***Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Möglichkeit, die der"hinterhältige" Teil meines Hirns in der Eili so ausgebrütet hat. Hängt natürlich noch von dem exakten bisherigenAblauf der Ereignisse ab. ***)
|