Euklid
09.02.2004, 16:21 |
Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV Thread gesperrt |
-->Wortlaut aus dem bayerischen Gesetz und Verordnungsblatt.
§3:
(1) die fristgemäße Außerbetriebnahme von Heizkesseln nach §9 Abs1 und 4 EnEV wird vom Bezirkskaminkehrermeister im Zuge der Feuerstättenschau nach §13 Abs 1 Nr2 des Schornsteinfegergesetzes (SchfG) überprüft.
Im Fall der unterbliebenen Außerbetriebnahme teilt der Bezirkskaminkehrermeister dem Grundstückseigentümer,im Fall von Wohnungseigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und,sofern sich der Heizkessel in den Räumen des Wohnungseigentümers befindet und zum Sondereigentum gehört,zusätzlich dem Wohnungseigentümer,den der Verwalter dem Bezirkskaminkehrermeister auf Anforderung zu benennen hat,das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mit und setzt eine angemessene Frist zur Außerbetriebnahme.
Erfolgt die Außerbetriebnahme nicht binnen der gesetzlichen Frist,hat er die untere Bauaufsichtsbehörde unverzüglich darüber zu unterrichten.
In jedem einzelnen Bundesland ein eigenes Gesetz mit völlig anderem Wortlaut.
Das ist die Lösung um die Bürokratie zur höchsten Effizienz zu führen.
Dabei sollten die doch abgebaut werden oder?
Was man doch aus einem Gesetz vom Bund dann noch in den Ländern alles anstellen kann.
Für nicht mehr kehrbare Kamine (aufgrund des geringen Querschnittes eh unnötig bei neuen Heizungsanlagen;-)) wird sofort und unverzüglich durch jährliche Unsinnsprüfungen weitere Bürokratie am Fließband erzeugt.
Gruß EUKLID
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mangan
09.02.2004, 18:51
@ Euklid
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Re: Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV |
-->Die ENEV ist eine Ausführungsverordnung des Energieeinspargesetzes EnEG.
Nach §5 des EnEG müssen Verordnungen wirtschaftlich vertretbar sein.
Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch eintretende Einsparungen erwirtschaftet werden können.
Nutzungsdauer ist mit 18 Jahren anzusetzen.
Also was soll es.
Keine Verordnung kommt vor Gericht am höherwertigen Gesetz vorbei.
Das wäre ein schönes Thema für Protestfernsehen (Fakt, usw.).
>Wortlaut aus dem bayerischen Gesetz und Verordnungsblatt.
>§3:
>(1) die fristgemäße Außerbetriebnahme von Heizkesseln nach §9 Abs1 und 4 EnEV wird vom Bezirkskaminkehrermeister im Zuge der Feuerstättenschau nach §13 Abs 1 Nr2 des Schornsteinfegergesetzes (SchfG) überprüft.
>Im Fall der unterbliebenen Außerbetriebnahme teilt der Bezirkskaminkehrermeister dem Grundstückseigentümer,im Fall von Wohnungseigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und,sofern sich der Heizkessel in den Räumen des Wohnungseigentümers befindet und zum Sondereigentum gehört,zusätzlich dem Wohnungseigentümer,den der Verwalter dem Bezirkskaminkehrermeister auf Anforderung zu benennen hat,das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mit und setzt eine angemessene Frist zur Außerbetriebnahme.
>Erfolgt die Außerbetriebnahme nicht binnen der gesetzlichen Frist,hat er die untere Bauaufsichtsbehörde unverzüglich darüber zu unterrichten.
>
>In jedem einzelnen Bundesland ein eigenes Gesetz mit völlig anderem Wortlaut.
>Das ist die Lösung um die Bürokratie zur höchsten Effizienz zu führen.
>Dabei sollten die doch abgebaut werden oder?
>Was man doch aus einem Gesetz vom Bund dann noch in den Ländern alles anstellen kann.
>Für nicht mehr kehrbare Kamine (aufgrund des geringen Querschnittes eh unnötig bei neuen Heizungsanlagen;-)) wird sofort und unverzüglich durch jährliche Unsinnsprüfungen weitere Bürokratie am Fließband erzeugt.
>Gruß EUKLID
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Euklid
09.02.2004, 19:09
@ mangan
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Re: Wie man in Bayern handelt bezüglich der EnEV |
-->Dann wollen wir mal wieder Praxis machen:
In Hessen steht dazu folgendes zu Paragraph 9:(im Wortlaut)
Hierzu wird auf den Anreiz der betriebsmäßigen Vorteile der Durchführung energiesparender Maßnahmen für die Nutzerin oder den Nutzer des Gebäudes hingewiesen,weil sich die in §9 EnEV geforderten Maßnahmen entsprechend der Begründung zur EnEV als Ergebnis der von der Bundesregierung veranlaßten Untersuchungen im Rahmen ihrer Lebensdauer amortisieren und somit die Forderung nach §4 Abs2 Energieeinsparungsgesetz,zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.November 2001,erfüllt ist.
<font color=#FF0000>Das heißt es ist schon von der Bundesregierung untersucht worden und festgestellt daß es sich amortisiert.Man denkt inzwischen für euch alle;-))</font>
Wie schön einfach doch solche teutschteutsche Gründlichkeit wieder einmal ist.
Die Macht befieht ihr sollt nicht denken sondern das tun was sie befiehlt.
Es steht zusätzlicher Ärger ins Haus denn die Industrie ist daran interessiert daß die Kosten mehr auf Wohnungen abgewälzt werden anstatt auf Industrieanlagen.
Den Gesamtausstoß an Co2 hat man ja unterschrieben.
Und jetzt wird gefeilscht und gesucht wer bezahlt.
Gruß EUKLID
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