Sven
15.11.2000, 12:46 |
Ein Frage an alle (offtopic) Thread gesperrt |
Ich bin Exzivi, sozusagen und habe aufgrund der neuen Regelung nur 11 Monate arbeiten müssen. Das heißt ich habe keinen Anspruch auf Arbietslosengeld, weder jetzt noch nach dem Studium.
Ich kenne eine Firma die mich noch einen Monat einstellen würde, nun meine Frage:
Welche Bedingungen muß der Arbeitsvertrag erfüllen um vom Arbeitsamt anerkannt zu werden?
Vielen Dank im voraus
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JüKü
15.11.2000, 13:13
@ Sven
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Re: Ein Frage an alle (offtopic) |
>Ich bin Exzivi, sozusagen und habe aufgrund der neuen Regelung nur 11 Monate arbeiten müssen. Das heißt ich habe keinen Anspruch auf Arbietslosengeld, weder jetzt noch nach dem Studium.
>Ich kenne eine Firma die mich noch einen Monat einstellen würde, nun meine Frage:
>Welche Bedingungen muß der Arbeitsvertrag erfüllen um vom Arbeitsamt anerkannt zu werden?
>Vielen Dank im voraus
Kann ich nicht sagen, aber ein Tipp: Unter www.wer-weiss-was.de gibt's zu jeder Rubrik (z. B. Recht) ein kleines Forum, wo man konkrete Fragen stellen kann. Habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
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Jochen
15.11.2000, 13:18
@ Sven
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Re: Ein Frage an alle (offtopic) |
>Ich bin Exzivi, sozusagen und habe aufgrund der neuen Regelung nur 11 Monate arbeiten müssen. Das heißt ich habe keinen Anspruch auf Arbietslosengeld, weder jetzt noch nach dem Studium.
>Ich kenne eine Firma die mich noch einen Monat einstellen würde, nun meine Frage:
>Welche Bedingungen muß der Arbeitsvertrag erfüllen um vom Arbeitsamt anerkannt zu werden?
Probiers auch mal unter www.arbeitsrecht4free.de
Wird ständig aktualisiert, auch mit Urteilen usw.
Gruß
Jochen
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ufi
15.11.2000, 13:35
@ Sven
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Ein ähnliches Problem hatte ich 1996 mal und |
der Beamte im Arbeitsamt hat mir empfohlen, noch 3 Wochen zu arbeiten.
Ich hatte bei einer Spedition einen - ganz normalen - Arbeitsvertrag über 4 Wochen ( Urlaubsvertretung oder so, muß natürlich sozialversicherungspflichtig sein und auch Sozialversicherung abgeführt werden ). Danach habe ich problemlos Arbeitslosenhilfe bekommen. Die wäre aber auf 1 Jahr befristet gewesen.
Aber bei Dir geht es wohl um Arbeitslosengeld, aber die Regelungen sind die gleichen, nur die Fristen sin unterschiedlich.
Im Zweifelsfall gibt Dir sogar das Arbeitsamt Auskunft bzw. Beratung.
Gruß
ufi
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Cosa
15.11.2000, 14:54
@ Sven
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Re: Ein Frage an alle (offtopic) |
>Ich bin Exzivi, sozusagen und habe aufgrund der neuen Regelung nur 11 Monate arbeiten müssen. Das heißt ich habe keinen Anspruch auf Arbietslosengeld, weder jetzt noch nach dem Studium.
>Ich kenne eine Firma die mich noch einen Monat einstellen würde, nun meine Frage:
>Welche Bedingungen muß der Arbeitsvertrag erfüllen um vom Arbeitsamt anerkannt zu werden?
>Vielen Dank im voraus
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Hallo Sven!
Kompetent sind auch die Mitarbeiter (Juristen, Soz.-Päd.,Psychologen) der Arbeitslosen-Telefonhilfe, werden grossteils durch ABM-Massnahmen finanziert, sind also unabhängig. Die helfen in fast allen Belangen weiter.
telefonisch: 0800-111 0 444 oder 040 / 22 75 74 73 mo - fr 9-21 Uhr
e-mail: arbeitslosen-telefonhilfe@t-online.de
url: www.arbeitslosen-telefonhilfe.de
Viel Glück und Grüsse
Cosa
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