Euklid
18.02.2004, 20:30 |
Übrigens mein Versuch der verspäteten Umsatzsteuererklärung (1 Tag;-)) Thread gesperrt |
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Sehr geehrter Herr......
die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt einzureichen (§18 Abs 1 und 2 Umsatzsteuergesetz)
Das Finanzamt kann bei verspätetem Eingang der Umsatzsteuer - Voranmeldung einen Verspätungszuschlag erheben.
Er kann bis zu 10vH der vorangemeldeten oder festgesetzten Steuer betragen.
Ihre Umsatzsteuer - Voranmeldung für den Monat Januar 2004 ist erst am 11.2.2004 eingegangen (stimmt sogar!!!).
Ein Verspätungszuschlag wird diesmal nicht festgesetzt.
Bitte sorgen sie dafür,daß die Umsatzsteuer - Voranmeldungen künftig rechtzeitig abgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt.
Ha ha die Kerle sind auf Zack [img][/img]
Wie wäre es es mit folgendem Schreiben.
Sie drohen mir in diesem Scheiben mit einer Verspätungsgebühr von 10% für einen Tag Verspätung?
Nach meinen mathematischen Pisa- Kenntnissen beträgt dieser Jahreszinssatz dann geschmeidige 365 mal 10 = 3650% für die Umsatzsteuer wenn ich den Antrag auch nur einen Tag zu spät abgebe (ohne Berücksichtigung der verschärften Zinseszinssätze)
Mache ich 2 Tage Verspätung daraus sinds nur noch die Hälfte nämlich 1825%
Auch das ist noch immer im Wucherbereich.
Bitte teilen sie mir den gesetzlichen Wucherzinssatz mit damit ich rein pisamäßig den Verzug der Umsatzsteuermeldung errechnen kann damit sich die Verspätungsgebühr wenigstens noch halbwegs lohnt,da 10% ja immer nur 10% bleiben unabhängig von der Verspätung.
Werter Beamter, würden sie ein Unternehmen leiten wollen von dem man 3650% Zinsen verlangt, oder darf ich noch sagen wuchert?
Unter diesen Umständen wäre es doch wirklich ratsam die Verspätungsgebühr gleich dem Sozialamt einzusparen indem man das unternehmen in unterlassen wie bei der Agenda 2010 reformiert.
Mit freundlichen Grüßen ihr Heiner Knallinger.
Gruß EUKLID
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klatti
18.02.2004, 20:35
@ Euklid
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einfach Dauerfristverlängerung beantragen, dann hat man 1 Monat mehr Zeit (owT) |
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Euklid
18.02.2004, 20:41
@ klatti
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kommt überhaupt nicht in Frage denn |
-->dann hätten sie auch noch ihren Willen erfüllt und kassieren 13/12 der Jahresumsatzsteuer im Voraus.
Das wollen sie doch gerade damit erreichen.
Würde mir bei den heutigen Steuersätzen nicht mehr im Traum einfallen.
Verlorene Liquidität
Gruß EUKLID
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Dieter
18.02.2004, 20:50
@ Euklid
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zum 10. |
-->Hallo Euklid,
wir geben auch immer ohne Dauerfristverlängerung ab - (hat eh den Vorteil, daß die Buchführung tagesaktuell ist).
Aber wenn wir mal gerade besseres zu tun haben oder keine Lust die UST-Voranmeldung abzugeben oder wenns zu teuer wird, dann geben wir einfach eine 0-Meldung ab (Umsatz 0 = UST 0). Diese Meldung berichtigen wir dann später (kann auch etwas länger dauern), allerdings noch vor Jahresfrist.
Gruß Dieter
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Euklid
18.02.2004, 20:57
@ Dieter
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Re: zum 10. |
-->Hallo Dieter
das mache ich im Prinzip auch so,aber nur wenn ich von denen Vorsteuern zu gut hätte.
Das heißt ich verzichte wegen der ausufernden Bürokratie auf meine mir zustehenden Vorsteuerausgaben,denn Ausgaben hat man ja immer,Einnahmen bei kleinen Betrieben nicht immer.
Immer noch besser als 13/12 im Voraus
Man könnte als Freiberufler ja auch die Rechnungen verzögern;-))
Was wäre wohl wenn alle Unternehmen mal die Rechnungen 3 Monate verzögern würden.?
Schade daß nicht alle liquide sind;-))
Gruß EUKLID
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nasowas
18.02.2004, 21:22
@ Euklid
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Frage dazu/ Wie sieht es aus mit der Umsatzsteuererklärung des Gesamtjahres? |
-->Gibt es bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für das Gesamtjahr auch solche Strafzahlungen? (Ich meine nicht die Voranmeldungen, die habe ich rechtzeitig abgegeben. Nur bei der Umsatzsteuererklärung 2003 hänge ich etwas hinterher)
P.S.
Ich muss auch 4x im Jahr Umsatzsteuervoranmeldung machen, vor ein paar Jahren habe ich regelmäßig zu spät überwiesen (meistens fast einen Monat). Damals kostet mich der"Spaß" dann immer 1% v.H. als Säumniszuschlag.
(War halt immer etwas knapp auf dem Konto und wollte bei der Bank nicht vorsprechen wegen Dispoerhöhung, sonst wären die noch auf meinen finanziellen Engpass aufmerksam geworden...)
Als ich dann wieder einmal zu spät überwiesen habe, habe ich gleich die 1% von Hundert (waren) 20,--DM Säumniszuschlag mit überwiesen. Und ihr könnt Euch nicht vorstellen was dann passierte. Die haben mir die 20,-- DM zurücküberwiesen und mir anschließend mitgeteilt, dass sie den Säumniszuschlag festsetzen und sie diesmal davon absehen werden.
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nasowas
18.02.2004, 21:27
@ nasowas
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ich meine natürlich ich hänge mit 2002 hinterher (owT) |
-->
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kieselflink
18.02.2004, 21:52
@ Euklid
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Wo bleiben bei da die 5 Tage Karenz? |
-->Hallo Euklid,
> die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist binnen 10 Tagen nach Ablauf des...
> Er kann bis zu 10vH der vorangemeldeten oder festgesetzten Steuer betragen. > Ihre Umsatzsteuer - Voranmeldung für den Monat Januar 2004 > ist erst am 11.2.2004 eingegangen (stimmt sogar!!!).
Verstehe ich das jetzt richtig?: Am 11. abgegeben und Säuminszuschlag angedroht?
Ich nutze seit vielen Jahren die Praxis, dass eine Abgabe der UStErkl.
bis 5 Tage nach Fälligkeit stillschweigende als pünklich abgegeben gewertet
wird - d.h. ich gebe grundsätzlich (bei Guthaben fürs FA) am 15. ab.
Habe dies selbst getestet.
Abgabe am 16. brachte die Ankündigung des Säuminszuschlags...
cheers - kieselflink
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Taktiker
18.02.2004, 22:55
@ Euklid
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Heiner, wenigstens ein paar Satzzeichen würde ich noch einbauen |
-->Aber welche Antwort erwartest Du darauf?
Dass Du die Kommas in Deinen Postings einsparst, mag in deflatorischen Zeiten noch durchgehen. Aber in einem braven Briefchen zählt das Flottheitsargument weniger.
<ul> ~ Hier werden Sie geholfen</ul>
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Heller
18.02.2004, 22:56
@ Euklid
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Wie sieht's denn aus mit den Zinsen bei verspäteter Gutschrift des Finanzamtes? (owT) |
-->
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- Elli -
18.02.2004, 23:04
@ Taktiker
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Re: Heiner, wenigstens ein paar Satzzeichen würde ich noch einbauen |
-->>Aber welche Antwort erwartest Du darauf?
>Dass Du die Kommas in Deinen Postings einsparst, mag in deflatorischen Zeiten noch durchgehen. Aber in einem braven Briefchen zählt das Flottheitsargument weniger.
Dann ist es eben ein anderer Grund.
Bohr jetzt nicht drin rum, ich tue es auch nicht mehr. [/b]
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Sascha
18.02.2004, 23:12
@ Heller
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Wie sieht's denn aus mit den Zinsen bei verspäteter Gutschrift des Finanzamtes? |
--> Hallo Heller!
Davon kann man nur träumen. Ich warte seit etwa sechs Wochen darauf, daß die endlich mal fähig sind mir meine zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückzubezahlen. Jaja, wenn sie da mal so schnell und so genau wären....
Viele Grüße,
Sascha
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Dieter
18.02.2004, 23:23
@ Euklid
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Re: zum 10. |
-->na ja, ich verzögere auch schon mal 2 Jahre wegen Lustlosigkeit zum Rechnung ausarbeiten. Manchmal bin ich auch schon außerhalb der Verjährung und dann auf das Goodwill meiner Kunden angewiesen.
Beim Bilanzieren ist man eigentlich verpflichtet eine"Sonstige Forderung" in Höhe der teilfertigen Arbeiten auszuweisen - läßt sich allerdings oft schlecht nachprüfen.
Gruß Dieter
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Dieter
18.02.2004, 23:27
@ kieselflink
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Re: Wo bleiben bei da die 5 Tage Karenz? |
-->Deine Regelung ist nach meinem Kenntnisstand aufgehoben. Du müßtest eigentlich Probleme bekommen. Oder Dein Sachbearbeiter ist schon seit längerem eingeschlafen und hat etliche Monate der rechtlichen Anpassung verpaßt.
Gruß Dieter
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bernor
18.02.2004, 23:36
@ kieselflink
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Gibt's nicht mehr (ab 2004) (owT) |
-->
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- Elli -
18.02.2004, 23:45
@ Sascha
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Re: Wie sieht's denn aus mit den Zinsen bei verspäteter Gutschrift des Finanzamtes? |
-->> Hallo Heller!
> Davon kann man nur träumen. Ich warte seit etwa sechs Wochen darauf, daß die endlich mal fähig sind mir meine zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückzubezahlen. Jaja, wenn sie da mal so schnell und so genau wären....
>
>
>Viele Grüße,
>Sascha
<font color=#0000FF>Sechs Wochen??? Ich warte seit August - aber den Bescheid habe ich immerhin seit ein paar Tagen. 2600 zurück ;-) </font>
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- Elli -
18.02.2004, 23:47
@ Dieter
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Re: Wo bleiben bei da die 5 Tage Karenz? |
-->>Deine Regelung ist nach meinem Kenntnisstand aufgehoben. Du müßtest eigentlich Probleme bekommen. Oder Dein Sachbearbeiter ist schon seit längerem eingeschlafen und hat etliche Monate der rechtlichen Anpassung verpaßt.
>Gruß Dieter
Richtig, bei USt und Lohnsteuer aufgehoben.
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Taktiker
19.02.2004, 00:03
@ - Elli -
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Bei mir hats 3 Wochen gedauert. Geld kam binnen 3 Tagen nach Bescheid |
-->Manchmal sind sogar pleitierte Länder richtig gut.
(habs aber mit Elster eingereicht,womöglich deswegen so schnell)
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kieselflink
19.02.2004, 01:12
@ - Elli -
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Re: Wo bleiben bei da die 5 Tage Karenz? |
-->>>Du müßtest eigentlich Probleme bekommen.
>>Oder Dein Sachbearbeiter ist schon seit längerem eingeschlafen
>>und hat etliche Monate der rechtlichen Anpassung verpaßt.
>Richtig, bei USt und Lohnsteuer aufgehoben.
Ooops. Dann werd ich meinen Sachbearbeiter mal weiter schlafen lassen und es in Zukunft nicht darauf ankommen lassen ;-)
Danke!
cheers - kieselflink
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ocjm
19.02.2004, 06:46
@ Dieter
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Re: zum 10. @ Dieter + Euklid |
-->@ Dieter + Euklid
Also Rechnungslegung erst im nächsten Jahr oder noch später ist nach meiner Einschätzung weder sinnvoll noch steuerlich zulässig.
Nachteile:
1. unnötiger Liquditätsentzug des eigenen Unternehmens.
2. Zins- und Zinseszinsverlust.
Die Finanzbehörde nennt das
Gestaltungsmissbrauch
Begründung:
Durch die Verlagerung von Gewinnen in zukünftige Steuerperioden kann in dem Jahr, in dem die Leistungen erbracht wurde, der Steuersatz in unzulässiger Weise gekürzt werden.
(Macht ja auch Sinn
>dieses Jahr gute Geschäftsentwicklung und Gewinn 50.000, nächstes Jahr voraussichtlich weniger Gewinn 20.000. Da kann eine Rechnung über 15.000, die ich erst im nächsten Jahr stelle, die Steuerprogression schon nicht unwesentlich beeinflussen.)
Wird man bei einem solchen Gestaltungsmissbrauch erwischt, kann die Steuerbehörde dies sogar als Steuerhinterziehung werten und ein Steuerstrafverfahren einleiten.
Zumindest darf man aber eine neue Einkommenteuer- und Umsatzsteuererklärung erstellen und darf zumindest Verspätungszuschlag bezahlen.
Ob sich das rechnet, ist da eher zu bezweifeln.
Nach meiner Erfahrung ist die Zahlungsbereitschaft der Kunden, unmittelbar nach Lieferung/Erstellung am Höchsten.
Das in der heutigen Zeit sich auch die Bonität des Schuldners zwischenzeitlich verschlechtern kann ist noch ein zusätzliches Risiko.
Also wenn ich denn unbedingt was manipulieren will, dann nicht so.
Ich habe da eine Vereinbarung mit meiner Bank:
Ich verleihe kein Geld und die wildern nicht in meiner beruflichen Profession.
Ergebniss bisher:
Fordeungsausfälle gegen 0 und keine Liquiditäsprobleme.
Hoffen wir, dass das so bleibt.
OCJM
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>na ja, ich verzögere auch schon mal 2 Jahre wegen Lustlosigkeit zum Rechnung ausarbeiten. Manchmal bin ich auch schon außerhalb der Verjährung und dann auf das Goodwill meiner Kunden angewiesen.
>Beim Bilanzieren ist man eigentlich verpflichtet eine"Sonstige Forderung" in Höhe der teilfertigen Arbeiten auszuweisen - läßt sich allerdings oft schlecht nachprüfen.
>Gruß Dieter
[b][/b]
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fridolin
19.02.2004, 08:44
@ Sascha
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Verzinsung |
-->Sechs Wochen - da erwartest Du tatsächlich schon was?? ;-)
Verzinsung von Nachforderungen und Erstattungen setzt 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums ein. Bei der Einkommensteuer für 2003 also am 1. April 2005.
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Euklid
19.02.2004, 09:15
@ Taktiker
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Re: Bei mir hats 3 Wochen gedauert. Geld kam binnen 3 Tagen nach Bescheid |
-->Du bist schon mehrmals mit äußerst unglaubwürdigen Aussagen etwas aufgefallen.
z.B mit der billigen Autoreparatur und versprachst zu belegen.
Damit solltest du wissen wie ich deine Aussagen inzwischen bewerte.
(ganz vorsichtig,um es vorsichtig auszudrücken)
Da gabs nämlich auch noch Feiertage drin.
Du stellst nämlich hier nur Superlativen auf.
Kurzum ich nehm dir die 3 Wochen nicht ab.
Gruß EUKLID
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fridolin
19.02.2004, 09:23
@ Euklid
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Adresse? |
-->>Du bist schon mehrmals mit äußerst unglaubwürdigen Aussagen etwas aufgefallen.
>z.B mit der billigen Autoreparatur und versprachst zu belegen.
<font color=#0000FF>Ach ja, stimmt, wie lautet denn nun die Adresse von Anbietern preiswerter Autoersatzteile im Internet? Hatte ich ganz vergessen, warte noch auf die Antwort.</font>
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Euklid
19.02.2004, 09:46
@ fridolin
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Re: Adresse? |
-->Ja fridolin
solche glaubwürdigen Dinge bleiben bei mir haften ohne daß ich dazu Nozizen machen müßte.
Allerdings muß es immer Leute geben die sich in den eigenen Hosensack lü...
Und das mit dem Elster Programm ist auch nicht glaubwürdiger.
Und das Berlin seine Leute beim FA so schnell bedienen kann ebenfalls nicht
Es soll sogar Leute geben die nur noch dadurch glänzen weil alter Glanz längst verloschen ist.
Vielleicht ist aber der Super-Ultra-Preis auch längst verloschen weil zuviel Nachfrage herrscht.
Übrigens habe ich deinen Tipp mit dem Ã-l konsequent umgesetzt da man ja eh für die Beseitigung des Ã-ls zahlen muß.
Der Tipp war [img][/img]
Gruß EUKLID
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Uwe
19.02.2004, 10:01
@ Euklid
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Re: Elster |
-->>Und das mit dem Elster Programm ist auch nicht glaubwürdiger.
Nun, Euklid,
hier kann ich Tatikers Erfahrung am Einzelfall besätigen. Aus welche Gründen auch immer, die mit"Elster" eingereichte Steuererklärung lief in der Tat kürzer, als die, die über ein Steuer"beratung"sbüro. Zum einem mag es daran liegen, dass die Werbung zum Elsterprogramm als einen Punkt diesen Zeitvorteil versprach und über den anderen kann ich nur mutmassen: Die elektronischen Daten werden noch weniger unter die"Lupe" genommen, als es sonst Usus ist.
Gruß,
Uwe
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Euklid
19.02.2004, 10:04
@ Uwe
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Re: Elster |
-->Wenn Du das bestätigst habe ich keinerlei Anlaß es nicht zu glauben.
Gruß EUKLID
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Taktiker
19.02.2004, 10:16
@ Euklid
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Euklid, Du bist schon ein seltsamer Vogel |
-->Wenn ich schreibe, dass es bei mir mit dem Finanzamt 3 Wochen gedauert hat, dann war es so. Ich verdiene ja nichts mit dieser Feststellung.
Ich habe die Unterlagen in den Weihnachtsfeiertagen beim FA in den Postkasten geworfen und selbigen Tags per ELSTER die Daten übertragen. Ich gehe mal davon aus, dass die die Unterlagen erst kurz vorm Jahreswchsel auf dem Schreibtisch hatten. Ende Januar kam der Bescheid und nur 2-3 Tage später stand die Gutschrift auf meinem Konto. Was sollte ich davon haben, hierzu Unwahrheiten zu verbreiten.
Dass Du pauschal alles als unwahr herausstellst, was ich schreibe, ist einfach nur dumm und regelrecht blöd. Das mit den Autoteilen hole ich nach, weil ich damals auf Anhieb nicht die Mails von dem Laden fand und es dann vergaß. Auch hier gilt: Wieso sollte ich da Unwahrheiten schreiben. Schließlich ist bekannt, dass es mittlerweile in allen Bereichen sehr billige Direktversender gibt. Hier hilft auch mal ein bisschen googeln. Das nur mal als Arschtritt für Dich... ansonsten hab' ich es nicht nötig, einer Provinzlusche wie Dir auch noch einen Scan meiner Finanzamtsbescheide als Beweis vorzulegen.
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Euklid
19.02.2004, 10:23
@ Taktiker
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Re: Euklid, Du bist schon ein seltsamer Vogel |
-->Kurz vorm Jahreswechsel gibt man Steuerunterlagen vom gleichen Jahr ab?
Wie geht so etwas überhaupt?
Bei uns nimmt niemand kurz vor dem Jahreswechsel eine Steuererkärung ab,da da Jahr zumindest mal abgelaufen sein muß.
Du bist halt schneller als die Provinzlusche.
Ich erspare mir Beleidigungen da man manche Leute eh damit nicht erreichen kann.
Gruß EUKLID
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Taktiker
19.02.2004, 10:29
@ Euklid
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Du hast wohl gar keine Ahnung, Heiner?! |
-->>Kurz vorm Jahreswechsel gibt man Steuerunterlagen vom gleichen Jahr ab?
Nee, aber LStJAusgleich gibt man spätestens 24 Monate nach Ende des betreffenden Jahres ab. Und ein Jahr endet am 31.Dezember, Herr Heiner Knallinger. Und mein Fall betraf das Steuerjahr 2001, was ergo bis 31.12.03 einzureichen war. Und die Bearbeitung dauerte 3 Wochen. Hast Du es langsam geschnallt?
>Wie geht so etwas überhaupt?
Guck an, es geht. Wenn man solche rechtschreibschwachen Briefe schreibt, wie Du, wundert es mich, dass die Behörden dieses Landes überhaupt mit Dir in Korrespondenz treten. Womöglich muß jedesmal ein teurer Übersetzer eingeschaltet werden, der die erst mal nach Deutsch übersetzt und wer zahlt das wieder mit? Ich!
>Ich erspare mir Beleidigungen da man manche Leute eh damit nicht erreichen kann.
Ich gerinne vor Dank.
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Euklid
19.02.2004, 10:53
@ Taktiker
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Re: Du hast wohl gar keine Ahnung, Heiner?! |
-->Ja dann hast du die Steuer wohl abgegeben nachdem man dich schon mehrmals geschüttelt hat.
2 Jahre geht übrigens nur mit Steuerberater und selbst die kriegen nicht mehr alle die volle Verlängerung von 2 Jahren.
Du meinst also dein Steuerberater hat abgegeben?
Und so etwas verkaufst du dann als schnell?
Da hast du dich wohl selbst beschissen.
Na prost Mahlzeit aus der Provinz.
Gruß EUKLID
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Taktiker
19.02.2004, 10:58
@ Euklid
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Nix Steuerberater |
-->Ein ganz stinknormaler LStJAusgleich. Wieso geht das nur durch Steuerberater? Hab ich selbst gemacht mit dolle Programme und ganz stinknormal abgegeben. Nix Schütteln durch Finanzamt, sondern einfach meine Lässigkeit, weil ich bislang keine Lust hatte, das Zeugs zu bearbeiten. Alles Quatsch. Ich weiß, dass es bei Gewerbetreibenden anders aussieht, aber ich bin doch nur ein kleiner dummer fauler Lohnarbeiter ohne persönliches Risiko und Engagement.
Woher hast Du Deinen Verfolgungswahn bzgl. Finanzamt?
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LenzHannover
19.02.2004, 15:18
@ Taktiker
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Jetzt 2002'er in Nds. auf Papier incl. Nachfrage rund 5 Wochen bei Arbeitnehmer (owT) |
-->
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LenzHannover
19.02.2004, 15:21
@ Taktiker
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Taktiker hat hier eindeutig recht, normale Arbeitnehmer müssen nix abgeben |
-->und Eichel hat auch nix gegen das nicht abgeben, weil er oft erstatten muß.
Die AN's haben 2 Jahre Zeit und deshalb gibt es bei denen kurz vor Sylvester immer einen Auflauf am Briefkasten vom Fiskus.
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LenzHannover
19.02.2004, 15:27
@ Euklid
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Es ist so, mit Elster sparen die sich beim Fiskus unmengen an Arbeit beim ein- |
-->tippen. Soweit ich mich entsinne, müssen die normale Steuererklärungen in ca. 10-20 bearbeiten werden - incl. aller Briefe!
Das ist eine Elster Erklärung richtig geil, da gibt es ratz fatz einen Strich in der Abteilung"erledigt" (Ja, es gibt inzw. auch Arbeitsvorgaben beim Fiskus)
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LenzHannover
19.02.2004, 15:36
@ ocjm
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Das ist absolut Gestaltungsmissbrauch |
-->Ich kann meine Rechnungen schreiben wie ich will, vielleicht habe ich auch ganz fiese Gründe dafür z.B. Kleinkunde soll nicht so klar sehen, wieviel ich tatsächlich pro Jahr kassiere.
Rechnungen später schreiben dient letztlich nur dazu, Einkommensspitzen zu vermeiden und das ist das Gegenteil von Gestaltungsmissbrauch. Ansonten würden dir die Steuerprüfen auf jede Kleinteilerechnung ab dem 15.12."Gestaltungsmissbrauch" schreiben
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fridolin
19.02.2004, 17:47
@ LenzHannover
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Frage... |
-->Soweit ich mich entsinne, müssen die normale Steuererklärungen in ca. 10-20 bearbeiten werden - incl. aller Briefe!
>Das ist eine Elster Erklärung richtig geil, da gibt es ratz fatz einen Strich in der Abteilung"erledigt" (Ja, es gibt inzw. auch Arbeitsvorgaben beim Fiskus)
<font color=#0000FF>Hallo,
10-20 was? Tage?
Komischerweise scheint in Deutschland noch kein verdienter Beamter auf die Idee gekommen zu sein, einfache Einkommensteuererklärungen maschinenlesbar zu gestalten wie einen Überweisungsvordruck, wo die Zahlen von einem Klarschriftleser erfaßt werden. Stattdessen der Kram mit den wild über den Vordruck verteilten Feldernummern. In den USA gab es solche maschinenlesbaren Steuervordrucke für einfache Fälle schon vor über 10 Jahren.
Der Steuerpflichtige wird zum unbezahlten Datentypisten. Wenn dann noch irgendwelche gesonderten Ausstellungen oder Erläuterungen auf Beiblättern erfoderlich sind, hat er genau dieselbe Arbeit wie vorher.
</font>
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