-->>Habe mal zwei Fragen, vielleicht weiss ja jemand bescheid? Danke
>1.Darf die Sanierungsstelle der Stadtsanierung die Art der gewerblichen Nutzung > einer Immobilie vorschreiben?
>2.Darf sie die Genehmigung einer gewerblichen Nutzung an Auflagen knüpfen? > (in diesem Fall Sanierung der Immobilie)
Hier eine Antwort aus meiner Sicht und Erfahrung, habe selbst ein Objekt in einer Innenstadt saniert.
Wenn die Stadtverordnetenversammlung eine Ortsatzung beschlossen hat müssen die Fachbehörden die in der Ortsatzung festgelegten Regeln durchsetzen. Sie können
Forderungen stellen was die Nutzung eines Gebäudes betrifft,jedoch keine die die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen. Sind erhöhte Aufwendungen zur Pflege und Gestaltung des Ortsbild erforderlich die über den normalen Sanierungsaufwand der normalerweise für die Erhaltung des Gebäudes erforderlich ist notwendig kann die Stadt auf Antrag freiwillig Zuschüsse gewähren.Die Höhe ist von den im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellten Sanierungmitteln abhängig, die Verteilung von der gesamten Nachfrage.
Auflagen die von Behörden erlassen werden sind zu begründen,das kann schriftlich erfolgen oder aber in Gesprächen mit den Behörden. Dabei sollte man im eigenen Interesse Gesprächsprotokolle abfassen und bei den Verhandlungen gemachte Zusagen protokollieren. Das fertige Protokoll sollte allen beteiligten am Ende als Kopie ausgehändigt werden. So schützt man sich vor Lockvogelversprechungen die hinterher abgestritten werden oder zurückgezogen. Wichtig ist auch möglichsrt einen eigenen Zeugen bei solchen Besprechungen dabei zu haben.
Auflagen sollten immer verhandelbar sein, notfalls schriftlich den Magistrat der Gemeinde ansprechen. Es wird dann immer über die politischen Gremien gehen müssen sprich die Arbeitsgruppe die sich mit der Problematik auseinandersetzt und die sich aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und Glieder der Fachbehörden zusammen setzt. Diese Gremien sind jedoch an Gesetze und Verordnungen übergeordneter Behörden gebunden, die auf Landesebene Regeln erarbeitet haben.
Gerade in denkmalwürdigen Innenstadtbereichen werden Behörden sehr eifrig wenn eine gewerbliche nutzung mit Publikumsverkehr abzusehen ist, denn dann stellt sich sehr schnell die Frage der Andienungsräume und Parkplätze. Behörden haben
konkrete Vorstellungen wieviel Verkehrsraum für den Ruhenden Verkehr für derartige Objekte erforderlich sind. Das kann in eng gebauten innenstädten zu erheblichen Kosten führen, da der Parkraum irgendwie dargestellt werden muss.
Hierbei wird bei gewerblicher Nutzung in der Regel davon ausgegangen das das Gewerbe die Investionen tätigt.
Genauer kann ich es nicht beschreiben da die Regeln von Land zu Land verschieden sind.
Suchbegriffe bei Google: Denkmalschutz + Landesname + Ortsname oder auch einzelne Begriffe davon.
Was die einzelnen Gesetzestexte angeht so gibt es Länder die diese ins Netz gestellt haben.
Suchbegriffe bei Google: Denkmalschutzgesetz + Landesname + Landesregierung
Auf den Webauftritten der Landesregierungen gibt es meist Links die zu den Kontaktadresse der Fachbehörden führen.
Es soll sogar WEBsites von Orten geben die als Information die Ortsatzung veröffentlicht haben, oder zumindest wo man sie einsehen kann.
Ist also eine aufwendige Arbeit solche Bedingungen für den eigenen Zweck zu optimieren.
Viel Erfolg dabei.
Gruss Ww
PS: Mehr zum Baurecht müsste Euklid sagen können
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