Vlad Tepes
26.02.2004, 17:18 |
OT: Trunkenheit bei PUV versichert?: BGH-Urteil ausgehebel?! Thread gesperrt |
-->Laut einem BGH-Urteil vom 28. Juni 1990 sind Unfälle, die Folge von Alkoholkonsum sind in der Privaten Unfallversicherung doch versicherbar.
In den AUB der Versicherer wurde dies bis dahin ausgeschlossen.
Jedoch sind folgende Grenzen festgelegt worden(in Promille):
- fĂĽr Kraftfahrer: 1,1
- fĂĽr Radfahrer: 1,6
- für Fußgänger: etwa(!) 2
Jedoch gab es in jĂĽngster Vergangenheit Gerichts-Urteile, bei denen der Versicherte bzw. die Hinterbliebenen keine Leistung der PUV erhielten, wenn Alkohol in Zusammenhang mit dem Unfall stand.
z.B.:
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=5864 und
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=6362
Kann ein Oberlandesgericht oder ein Kammergericht einfach so das BGH-Urteil aushebeln?
Oder wurde das BGH-Urteil von 1990 wieder aufgehoben?
GruĂź Vlad
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Luigi
26.02.2004, 18:10
@ Vlad Tepes
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Re: Nur soviel: Das Urteil war vor der Liberalisierung der Versicherungen durch |
-->Hallo,
Nur soviel: Das Urteil war vor der Liberalisierung der Versicherungen durch die EU!!!
Ich glaube, dass war 1994!
Vor dieser Zeit mussten alle Vertragsbedingungen der Versicherungen(egal welcher Art) durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen(oder so ähnlich?) genehmigt werden!
Auch jede zusätzliche Klausel (z.B. Leistungseinschluss bei Alkoholunfällen) musste genehmigt werden!!!!
Bei einer Ablehnung durch das Amt blieb den Versicherungen nur der Weg ĂĽber die Gerichte.
Nur so kann ich mir dieses Urteil von anno 1990 erklären!!!!!!!!
Vor 1994 konnte man sicher sein, dass die Vertragsbedingungen bei jedem Versicherer identisch waren.
Die Angestellten des Aufsichtsamtes hatten nämlich nicht viel übrig für die"innovativen" Ideen der Versicherer.
Heute ist das anders.
Schönes Beispiel die ganzen"Rabattmöglichkeiten" bei der Autoversicherung.
MFG
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Luigi
28.02.2004, 13:51
@ Vlad Tepes
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Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? |
--> @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort??????????????
1990 ging es darum, ob PUVs"Alkoholunfälle" abdecken dürfen!!
Ergebnis: Sie dĂĽrfen! Aber sie mĂĽssen nicht!
In den Musterbedingungen für PUVs steht zwar, dass Alkoholunfälle(zum Teil) versichert sind! Aber im Vertrag den der Versicherungsnehmer unterschrieben hat, sind aber diese"Unfälle" oft per"Klausel" ausgeschlossen!!!!
Das mit der Liberalisierung war mir wegen den"Musterbedingungen" wichtig!!!!
Denn nun sind diese"Musterbedingungen" wirklich nur mehr unbedeutende"Musterbedingungen". FrĂĽher mussten diese"Bedingungen" genehmigt werden!!!! Und jede noch so kleine Klausel!
Ergebniss: Alle Versicherungen hatten die gleichen Bedingungen! Sie waren leicht vergleichbar!!!!!!
Heute ist das nicht mehr so!!!!
Entscheidend ist nur was im VERTRAG steht!
Und mal ehrlich, wer liest schon die Verisicherungsbedingungen?????
MFG
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Vlad Tepes
28.02.2004, 13:55
@ Luigi
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Re: @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort?????????????? NEIN! |
-->> @vlad Unzufrieden mir meiner Antwort??????????????
Nein!
Im Gegenteil, vielen Danke fĂĽr deine Recherche!
Ich hatte es einfach vergessen! sorry!
>1990 ging es darum, ob PUVs"Alkoholunfälle" abdecken dürfen!!
Ich hatte es so verstanden als mĂĽssten sie das tun.
>Ergebnis: Sie dĂĽrfen! Aber sie mĂĽssen nicht!
>In den Musterbedingungen für PUVs steht zwar, dass Alkoholunfälle(zum Teil) versichert sind! Aber im Vertrag den der Versicherungsnehmer unterschrieben hat, sind aber diese"Unfälle" oft per"Klausel" ausgeschlossen!!!!
>Das mit der Liberalisierung war mir wegen den"Musterbedingungen" wichtig!!!!
>Denn nun sind diese"Musterbedingungen" wirklich nur mehr unbedeutende"Musterbedingungen". FrĂĽher mussten diese"Bedingungen" genehmigt werden!!!! Und jede noch so kleine Klausel!
>Ergebniss: Alle Versicherungen hatten die gleichen Bedingungen! Sie waren leicht vergleichbar!!!!!!
>Heute ist das nicht mehr so!!!!
>Entscheidend ist nur was im VERTRAG steht!
>Und mal ehrlich, wer liest schon die Verisicherungsbedingungen?????
Ich! ich lerne Versicherungskaufmann.[img][/img]
GruĂź Vlad
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Luigi
29.02.2004, 02:52
@ Vlad Tepes
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Re: Tja. Ich bin wirklich nicht auf den neuesten Stand! Alkohol bedingte Unfälle |
-->Tja. Ich bin wirklich nicht auf den neuesten Stand! Alkohol bedingte Unfälle sind in den AUB 99 generell ausgeschlossen!!!!
Liegt wohl daran, dass ich seit ĂĽber 10 Jahren keine Unfallversicherung mehr habe
[img][/img].
Sorry!
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In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren.
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<ul> ~ AUB 99</ul>
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