dottore
03.03.2004, 10:18 |
Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) Thread gesperrt |
-->Urteile/Lauschangriff/
(Eil )
Karlsruhe: Großer Lauschangriff im Wesentlichen verfassungswidrig =
Karlsruhe (dpa) - Der große Lauschangriff ist in seiner geltenden Form im Wesentlichen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Danach muss die akustische Überwachung von Wohnungen an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Dem Gesetzgeber bleibt eine Frist zur Neuregelung bis 30. Juni 2005. dpa wj il yyswb br 031006 Mrz 04
DEU/Lauschangriff/BVG-3
Karlsruhe: Lauschangriff teilweise verfassungswidrig / drei =
Nach dem Urteil des Ersten Senats darf die Wohnraumüberwachung nur angeordnet werden, wenn es um schwere Straftaten geht, für die eine Höchststrafe von mehr als fünf Jahren droht. Bislang kann der Lauschangriff bei Straftaten mit geringerer Strafandrohung angeordnet werden.
Mehr
AP/uk,kn/ko
031007 mar 04
DEU/Lauschangriff/BVG-4
Karlsruhe: Lauschangriff teilweise verfassungswidrig / vier =
Weiter ist laut dem Urteil die Überwachung sofort abzubrechen, wenn in der Wohnung Gespräche mit engen Angehörigen geführt werden und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Angehörigen Tatbeteiligte sind. Auch bei Gesprächen mit Ärzten, Pfarrern oder Strafverteidigern muss das Mithören eingestellt werden, wenn diese nicht tatverdächtig sind, befanden die Richter.
Ende
AP/uk,kn/ko
031008 mar 04
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kizkalesi
03.03.2004, 10:40
@ dottore
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Re: Lauschangriff z.T. verfassungswidrig (A) jetzt aber Feuer unterm Arsch |
-->hallo
<Dem Gesetzgeber bleibt eine Frist zur Neuregelung bis 30. Juni 2005.
Aber:
An solchen lahmarschigen Vorgaben geht der Staat langsam aber sicher zugrunde!
Warum kriegt dieses Heer von Verwaltungen und Mitbestimmer und Politikern eine deraertig lange Zeit für die geforderte Gesetzesänderung? Wieso kriegt der Moloch bei einer derartigen eklatanten Verfassungswidrigkeit solange Zeit, in die Gänge zu kommen.
Die Richter haben doch im Prinzip a l l e s vorgegeben (siehe Pressetext), wie das neue Gesetz auszusehen hat bzw. ausgestaltet sein muss.
Um es überspitzt zu sagen: das könnte Ende nächste Woche umgesetzt sein.
<font siize="4">Was fehlt an allen Ecken und Kanten: Feuer unterm Arsch </font>
aws.
kiz
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XERXES
03.03.2004, 11:02
@ dottore
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Muss die NSA jetzt Bad Ampfling schliessen??? |
-->Oder fällt das unter Besatzungsrecht und steht damit über dem GG??
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dottore
03.03.2004, 12:13
@ kizkalesi
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Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes |
-->>hallo > Dem Gesetzgeber bleibt eine Frist zur Neuregelung bis 30. Juni 2005.
Hi kiz,
ein verfassungswidriges Gesetz ist logischerweise [b]ex tunc nichtig. Dies schreibt das BVerfG nicht in seine Urteile (um den Staat zu"schützen", was ihm bei den vielen Verfassungswidrigkeiten bei Steuergesetzen dazu geführt hätte, dass alles Geld, das aufgrund eines nichtigen Steuergesetzes erhoben wurde, hätte zurückgezahlt werden müssen).
Das Gricht eiert sich aus diesem Problem heraus, indem es"Fristen" setzt, bis zu denen der Gesetzesstand geändert werden muss.
Dieses ist als solches verfassungswidrig!
Es bedarf also nur einer Handvoll beherzter Bürger, um dies vor das (möglicherweise nächst"höhere" Gericht, z.B. Straßburg) zu bringen oder die Verfassungsmäßigkeit solcher Verfassungsrechtssprechung vom BVerfG selbst überprüfen zu lassen.
Also?
Wer sich selbst in seinen"bürgerlichen Freiheiten" kastrieren lässt, muss sich über diesen aktuellen Staatszustand nicht wundern.
Gruß!
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kizkalesi
03.03.2004, 12:38
@ dottore
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Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes/ja - aber nicht mehr meins |
-->>>hallo
>> Dem Gesetzgeber bleibt eine Frist zur Neuregelung bis 30. Juni 2005.
>
>[b]Dieses ist als solches verfassungswidrig!
>Es bedarf also nur einer Handvoll beherzter Bürger, um dies vor das (möglicherweise nächst"höhere" Gericht, z.B. Straßburg) zu bringen oder die Verfassungsmäßigkeit solcher Verfassungsrechtssprechung vom BVerfG selbst überprüfen zu lassen.
>Also?
>Wer sich selbst in seinen"bürgerlichen Freiheiten" kastrieren lässt, muss sich über diesen aktuellen Staatszustand nicht wundern.
>Gruß!
hallo dottore,
haargenau so und nicht anders ist es!
Aber das sollen andere machen.
Und u.a. deswegen habe ich ja auch"quittiert". Den Staatsdienst und den ganzen Staat sogar - wie bekannt.[/b]
Und ich werde es auch deswegen nicht nur beim"Residenten-Dasein" in Spanien belassen, denn ich werde Antrag auf Einbürgerung (span. Passport) stellen. Ich will mit dieser"Bananenrepublik Absurdistan" (herrlich gestern dazu koenigin´s Verballhornung) wirklich und mit aller Konsequenzen nichts mehr zu tun haben.
Der Deutsche Pass kommt dann in den Schredder.
Nun verstehe ich, dass Gleiches viele aus den verschiedenen Gründen vielleicht nicht können. Oder nicht zu koennen glauben.
Unbelassen natürlich. Die tun mir aber richtig leid. Baldur und Koenigin und Tassie dokumentieren es ja fast täglich. Ich kann überall"haargenau" drunttersetzen.
Die Nachbarn rings um Deutschland herum schauen schon mit besorgter, mitleidiger Mine. Man erlebt es hier im Ausland (gilt aber nicht nur für Spanier - hier ist es ja eher multitikulti)jeden Tag, man braucht nur das Thema auf den Zirkus Deutschland lenken.
Ich(wir) konnten glücklichweise abheuern, und nach 14 Monaten kann ich täglich immer nur wiederholen: Keinen Tag zu spät.
aws.
kiz
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kizkalesi
03.03.2004, 14:52
@ kizkalesi
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Re: jetzt aber Feuer unterm Arsch - im Affenstall |
-->>hallo
><font siize="4">Was fehlt an allen Ecken und Kanten: Feuer unterm Arsch </font>
>aws.
>kiz
hallo
hier zu -
zu dieser allgemeinen Verkrustung in diesem <font size="5"> AFFENSTALL </font>- passt folgende Meldung:
das muss man sich mal vergegenwärtigen:
Langwieriger Wirtschaftsprozeß vor dem Ende - 200 Verhandlungstage mit 1.200 Verfahrenanträgen
Düsseldorf: Nach fast 200 (!!) Verhandlungstagen steht ein langwieriger Wirtschaftsprozeß vor dem Ende. Heute werden vor dem Düsseldorfer Landgericht die Plädoyers gehalten.
Angeklagt ist ein Jurist, der Klienten bei Anlagegeschäften um rund acht Millionen Euro betrogen haben soll. Der Prozeß sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Aufsehen, weil der 60-jährige mit über 1.200 zum Teil absurden Anträgen (!!) das Verfahren immer wieder verzögert hatte.
Allein die Prozeßkosten stiegen dadurch auf über zwei Millionen Euro.
<font size="5"> AFFENSTALL </font>
aws.
kz
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Euklid
03.03.2004, 17:17
@ dottore
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Oder beherzter Beamter? |
-->Was könnte mir als Beamter bei Guck und Horch passieren, wenn ich aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes, nur auf Vorlage von Gerichtsbeschlüssen arbeiten würde, und vorher an den ausstellenden Richter nochmals die Anfrage richte, ob alle neueren Urteile des BVG eingearbeitet sind?
Da würde doch höchstens Frühpensionierung bei Weigerung möglich sein oder? [img][/img]
Genau wie der Soldat im Krieg hat man hier eine Gewissensentscheidung zu treffen ob man weiterhin schön brav ist oder zum Widerstand übergeht.
Noch haben wir ja Friedenszeiten und noch wird keiner an die Wand gestellt,was sich aber oft ganz schnell ändern kann.
Gruß EUKLID
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Uwe
03.03.2004, 17:43
@ dottore
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Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes... es gibt so viele... |
-->Hallo, dottore!
Deine Schlußfolgerungen sind m.E. immer brilliant, so auch diese:
>(dottore):Wer sich selbst in seinen"bürgerlichen Freiheiten" kastrieren lässt, muss sich über diesen aktuellen Staatszustand nicht wundern.
die Du m.E. zurecht aus dem Widespruch herleitest, dass ein Verfassungsorgan, was über die Verfassung wachen soll, eine verfassungswidrigen Tatbestand befristet die"Höheren Weihen" zukommen läßt.
Was passiert, wenn die wohl effektivsten"Muliplikatoren" in der Gesellschaft, diesen Tatbestand genauso aufgreifen w(u)erden, wie sie"Florida-Rolf" zur"Chefsache" im Kanzleramt werden liessen?
Die bürgelichen Freiheiten werden auch durch (freie) Medien gesichert oder eben auch nicht, denn die Zeit verstreichen zu lassen, bis sich die Betroffenheit des Einzelnen, die zum Klagen berechtigen, eintstellt, ist die Zeitspanne, die es benötigt, die Freiheit weiter einzuschränken. Und genau hier würde ich gerne den Schwerpunkt der Medien sehen, als Unterstützung von etwas, was noch nicht Volksmeinung ist.
Gruß,
Uwe
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RetterderMatrix
03.03.2004, 21:16
@ dottore
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Und hier der Neusprech vom Justizmysterium:"Lauschangriff verfassungsgemäß" |
-->Ich frag mich immer wieder, wer beim Lauschangriff angegriffen wird...
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Karlsruhe bestätigt: „Großer Lauschangriff" verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, dass die Grundgesetzänderung zur akustischen Wohnraumüberwachung - der so genannte „Große Lauschangriff" - nicht gegen die Verfassung verstößt. „Mit der Entscheidung hat Karlsruhe heimliche Ermittlungsmaßnahmen grundsätzlich für verfassungsgemäß erachtet, gleichzeitig aber klare rechtsstaatliche Grenzen gezogen. Damit hat das Gericht die Haltung der Bundesregierung bestätigt, dass Ermittlungsmaßnahmen, die einen Grundrechtseingriff darstellen, zwar bei schweren Straftaten zulässig sind, - dass dabei jedoch strenge rechtsstaatliche Maßstäbe zu beachten sind", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Gericht hat die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine akustische Wohnraumüberwachung bestätigt. Danach ist der Gesetzgeber grundsätzlich ermächtigt, im Rahmen seines Ermessens gesetzliche Voraussetzungen für den Eingriff in das durch Artikel 13 Grundgesetz geschützte Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung zu schaffen. Die Verfolgung und Aufklärung bestimmter besonders schwerer Straftaten, so das Bundesverfassungsgericht, stelle ein unabweisbares Bedürfnis eines Rechtstaates dar, das den Eingriff rechtfertigen kann.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: „Soweit das Gericht einzelne Bestimmungen der Strafprozessordnung für unzureichend hält, bleibt festzuhalten, dass es sich beim „Großen Lauschangriff" um eines der umstrittensten rechtspolitischen Vorhaben handelte, das unter der Kohl-Regierung 1998 verabschiedet wurde. Uns ist schon seit längerem bewusst, dass die Telekommunikationsüberwachung und die akustische Wohnraumüberwachung neu geregelt werden müssen. Deshalb arbeiten wir seit Mitte letzten Jahres an der Neufassung der Regelungen dieser heimlichen Ermittlungsmaßnahmen."
Zur Vorbereitung hat das Max-Planck-Institut in Freiburg im Auftrag des Bundesjustizministeriums zwei rechtstatsächliche Untersuchungen gefertigt. Die Untersuchung zur Telekommunikationsüberwachung liegt seit Mai 2003 vor, die Untersuchung zur akustischen Wohnraumüberwachung wird im Sommer dieses Jahres vorliegen.
Diejenigen Straftatbestände, deren Einbeziehung das Gericht für verfassungswidrig erklärt hat, waren bislang in der Praxis nicht Grundlage für eine akustische Wohnraumüberwachung. Fast 90 Prozent der Anwendungsfälle einer akustischen Wohnraumüberwachung betreffen Tötungs- und Betäubungsmitteldelikte und damit besonders schwere Straftaten. Deren Einbeziehung hat das Gericht für verfassungsmäßig erachtet.
In der Praxis wird die akustische Wohnraumüberwachung ohnehin vergleichsweise restriktiv gehandhabt: Von 1998 bis einschließlich 2002 wurde die akustische Wohnraumüberwachung lediglich in 119 Fällen angeordnet. Auch die Bestimmungen zur gerichtlichen Kontrolle durch eine Staatsschutzkammer hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Der Respekt vor dieser grundlegenden Entscheidung verbietet es, bereits jetzt konkrete rechtspolitische Konsequenzen in den Raum zu stellen. Die umfangreichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, die im Detail auszuwerten sein werden, bestätigen indessen die Haltung der Bundesregierung: Bei der Novellierung der heimlichen Ermittlungsmaßnahmen (insbesondere der Telekommunikationsüberwachung und der akustischen Wohnraumüberwachung) wird eine harmonische Gesamtregelung angestrebt, die den zielgerichteten Einsatz solcher Maßnahmen ermöglicht, hierbei aber zugleich die notwendige Kontrolle durch wirksame rechtsstaatliche Sicherungen gewährleistet.
Die Bundesregierung wird der durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist (30. Juni 2005) Rechnung tragen und rechtzeitig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
<ul> ~ gliggst Du hier zum Neusprech der Obrigkeit...</ul>
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bernor
03.03.2004, 23:43
@ dottore
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Re: Das WIRKLICHE Problem ist ein anderes - Stimmt! |
-->Hi Dottore,
ein verfassungswidriges Gesetz ist logischerweise ex tunc nichtig. Dies schreibt das BVerfG nicht in seine Urteile (um den Staat zu"schützen", was ihm bei den vielen Verfassungswidrigkeiten bei Steuergesetzen dazu geführt hätte, dass alles Geld, das aufgrund eines nichtigen Steuergesetzes erhoben wurde, hätte zurückgezahlt werden müssen).
Das Gricht eiert sich aus diesem Problem heraus, indem es"Fristen" setzt, bis zu denen der Gesetzesstand geändert werden muss.
Dieses ist als solches verfassungswidrig!
Da sind wir wieder mittendrin, in der Machttheorie:
Der Begriff"Richter/richten" beinhaltete seit altersher nicht nur"Recht sprechen", sondern auch"regieren/gestalten, herrschen" und damit Macht ausüben (siehe auch die"Richter" im AT).
Erst die neuzeitlichen"demokratischen" Theoretiker erfanden die"Gewaltenteilung" - eben auch die Trennung einer"unabhängigen" Judikative von der Legislative und Exekutive.
Bleibt da noch der"Praxistest":
Kann es, auch in einer"Demokratie", bezogen auf einen Staat auf Dauer wirklich mehr als eine Machtinstitution geben?
Es bedarf also nur einer Handvoll beherzter Bürger, um dies vor das (möglicherweise nächst"höhere" Gericht, z.B. Straßburg) zu bringen oder die Verfassungsmäßigkeit solcher Verfassungsrechtssprechung vom BVerfG selbst überprüfen zu lassen.
Schade nur, wenn die Klage (zumindest vom BVerfG), als"unzulässig" eingestuft, möglicherweise gar nicht"angenommen" wird... eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus.
Und wenn doch: ob die Staatsmacht so etwas überhaupt akzeptieren würde, steht erst recht auf einem anderen Blatt... gerade in ihren ureigensten, sprich: steuerlichen, Angelegenheiten verfügt sie über eine enorme Urteils-Nichtanwendungs/-Verdrehungs-/Undsoweiter-Kompetenz.
Wenn sich doch was ändern sollte, dann das GG: BVerfG ade.
Also?
>Wer sich selbst in seinen"bürgerlichen Freiheiten" kastrieren lässt, muss sich über diesen aktuellen Staatszustand nicht wundern.
Eunuchen wurden seit jeher schon im zarten Knabenalter kastriert - da gab's später nix mehr zum"sich wundern"...höchstens über die Nicht-Eunuchen...
(jegliche diesbezügliche Assoziation zu noch"lebenden" staatlichen Provisorien, provisorisch im Strom der Zeit, wäre natürlich rein zufällig... [img][/img] )
Gruß bernor
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LenzHannover
04.03.2004, 02:31
@ RetterderMatrix
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Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert |
-->Es ging um 6 / 24 Monate Garantie.
Ab dem 6 Monat wird es halt schwierig mit der Beweislage, ob das Produkt den Fehler von Anfang an hatte - bringen Sie ein Gutachten
Also, wenn die Produkte gut sind, schert den Hersteller der Aufschlag für 24 Monate Garantie nicht sonderlich, Pfuscher würden bluten.
Zwecks Müllvermeidung gerne 36 Monate Garantie, da sollte Tritt-Ihn mal ran!
Müll: Bei meinem real / Metro 199 Euro Fahrrad (mehr wär in Hannover Unfug) brach nach 18 Monate die"Achse" vom Hinterrad [img][/img].
<ul> ~ http://www3.mdr.de/plusminus/240204/gewaehrleistung.html</ul>
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Euklid
04.03.2004, 08:15
@ LenzHannover
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Re: Die Zypries vom Justizmysterium hat erst neulich Ihre Blödheit dokumentiert |
-->Hallo Lenz
die Japaner geben ja ohne Haken und Ã-sen 36 Monate Garantie auf ihre PKWs.
Die deutsche Industrie gibt das Garantiegeschäft für PKWs der deutschen Versicherungswirtschaft in die Hände.
Ob sie sich die Finger durch ihren eigenen Ramsch nicht schmutzig machen wollen.
Wer von seinen Produkten überzeugt ist braucht keine Pferdehändler dazwischen.
Gruß EUKLID
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