-->Pressemitteilung
Neues Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats"Zur Förderung erneuerbarer Energien"
Datum: 4.3.2004
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat ins seinem neuesten Gutachten"Zur Förderung erneuerbarer Energien" die Frage untersucht, in welchem Verhältnis die Förderung erneuerbarer Energien durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) zu dem künftigen System des CO2-Emissionshandels steht.
Im Ergebnis bewertet er das EEG als ein volkswirtschaftlich teures Instrument, das bei funktionierendem Emissionshandel keine zusätzlichen Emissionsreduktionen erwarten lasse. Hinsichtlich des Emissionshandels warnt der Wissenschaftliche Beirat vor"Schein"-Einsparungen von CO2-Emissionen, die lediglich auf Produktionsverlagerungen ins Ausland zurück zu führen wären. Bei einer Klimapolitik im Alleingang sei mit wachstumshemmenden und wettbewerbsverzerrenden Effekten zu rechnen.
Eine wirkungsvolle und effiziente Klimaschutzpolitik hat für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hohe Priorität. Bei der notwendigen Reduktion der CO2-Emissionen müssen alle geeigneten Ansätze zur Problemlösung vorurteilsfrei analysiert und bewertet werden. Das BMWA begrüßt daher, dass sich der Wissenschaftliche Beirat, der autonom in der Wahl seiner Themen ist, mit dieser Fragestellung auseinander gesetzt und die ökonomischen Zusammenhänge beurteilt hat.
Der Beirat bestätigt die Auffassung des BMWA, dass national und auf europäischer Ebene stärker auf eine Konsistenz der energie- und klimapolitischen Maßnahmen geachtet muss.
Diese Notwendigkeit gilt nicht nur hinsichtlich der vom Beirat untersuchten Wirkungen des EEG im Verhältnis zum Emissionshandel, sondern auch aller anderen Instrumente des Klimaschutzes, die zusätzliche Belastungen für Wirtschaft und Verbraucher zur Folge haben könnten.
Aus Sicht des BMWA wäre es wünschenswert gewesen, dass der Beirat bei seiner Kritik am EEG die Aspekte der Ressourcenschonung und der Sicherheit der Energieversorgung durch Diversifikation der Energiequellen berücksichtigt hätte. Hierzu leisten die erneuerbaren Energien langfristig einen Beitrag. Mit dem seit 2000 geltenden EEG und dem jetzt vorliegenden Regierungsentwurf werden hierfür notwendige Anreize geschaffen.
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<ul> ~ Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Förderung erneuerbarer Energien</ul>
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