Tassie Devil
15.03.2004, 06:57 |
Verfassungsbruch: der Skandal der Skandale Thread gesperrt |
-->Hallo allerseits,
dem staatsscheckbesoldeten Staatsrechtler H. von Arnim meine ich objektive Realistik unterstellen zu duerfen:
Der Skandal der Skandale
Als juristisch nicht ausgebildete Person ersehe und erfasse ich den offensichtlich seit Jahrzehnten schwaerenden Verfassungbruch eindeutig und unzweifelhaft dahingehend, dass entgegen den grundgesetzlichen Bestimmungen die Wahl der Abgeordneten bei jeder Bundestagswahl der vergangenen Jahrzehnte teilweise eben nicht in unmittelbarer und folglich gleicher Wahl stattgefunden hat.
Was gedenkt"man" in dieser ungeheurlichen Angelegenheit zu tun, was gedenkt"man" dagagen zu unternehmen?
Weiss einer der Forumsteilnehmer naeheres dazu?
Oder gedenkt"man" sich nach etwas Stirnrunzeln und dem Hochziehen der Augenbrauen achselzuckend darueber hinweg gehend dem Alltagsbetrieb im Spielkasino besser Dattelhoelle namens BRDDR wieder zuzuwenden?
Gruss
TD
P.S. Ich haette mir noch vor rund 15 Jahren, geschweige denn zuvor, niemals traeumen lassen, in was fuer einer korrupten und geradezu jaemmerlichen Schiessbude ich aufgezogen wurde und darin mehrere Jahrzehnte bona fide lebte und wirtschaftete, stets primaer meinen Verpflichtungen nachkommend und stets meine Hausaufgaben umgehend und vollstaendig erledigend.
Es ist unglaublich, und doch ist es wahr, ich fasse es nicht.
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Pudelbirne
15.03.2004, 08:09
@ Tassie Devil
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Re: Praktizierte Wahlverfahren sind aus mathematischer Sicht sowieso fragwuerdig |
-->Hallo Tassie,
die"Tatsachen" Bericht scheinen ja en vogue zu sein...
Dass die meisten Wahlverfahren nicht besonders geeignet sind, den beruehmten Waehlerwillen zu ergruenden, ist wohl bekannt. Da sind die Einwaende des Herrn Arnim ja ganz nett (aber wohl auch umstritten), dass das Verfahren vielleicht nicht verfassungkonform sei. Wichtiger scheint mir aber, dass, selbst wenn wir vom Verfahren, Parteien zu waehlen, wegkommen, wir deshalb noch kein"besseres" Verfahren haben werden.
Leider kann die Mathematik das Problem ein"fairstes" Wahlverfahren zu finden auch nicht loesen...
Ich empfehle"The geometry of voting" von Donald Saari...
Gruesse
Pudelbirne
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Tassie Devil
15.03.2004, 09:36
@ Pudelbirne
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Re: Praktizierte Wahlverfahren sind aus mathematischer Sicht sowieso fragwuerdig |
-->>Hallo Tassie,
Hi Pudelbirne,
>die"Tatsachen" Bericht scheinen ja en vogue zu sein...
in den Zeitungen der Parteien in der BRDDR wird man solches nie lesen koennen.
>Dass die meisten Wahlverfahren nicht besonders geeignet sind, den beruehmten Waehlerwillen zu ergruenden, ist wohl bekannt.
Die [b]meisten</b Wahlverfahren, wie Du schreibst.
Richtig.
Und welche Wahlverfahren waeren dazu in der Lage, den Waehlerwillen nicht nur zu ergruenden sondern auch umzusetzten und auszufuehren?
Ein einziges solches Wahlverfahren wuerde bereits genuegen.
>Da sind die Einwaende des Herrn Arnim ja ganz nett (aber wohl auch umstritten), dass das Verfahren vielleicht nicht verfassungkonform sei.
Umstritten sind sie schon allein deshalb, weil diejenigen, die ihre Vorteile aus dem Verfassungsbruch zogen und ziehen, ihren weiteren Verbleib an den Fleischtoepfen ggf. unter Einsatz von Waffen sicherzustellen gedenken.
Im Uebrigen, Deine Argumentation, dass der von v. Arnim plausibel dargelegte Dauer-Verfassungsbruch im Hinblick auf die Unzulaenglichkeit der [b]meisten</b Wahlverfahren, so wohl auch das aktuell in der BRDDR praktizierte,"ganz nett" seien, was ich mit dem Attribut zweitrangig uebersetze, kann ich ueberhaupt nicht teilen.
>Wichtiger scheint mir aber, dass, selbst wenn wir vom Verfahren, Parteien zu waehlen, wegkommen, wir deshalb noch kein"besseres" Verfahren haben werden.
>Leider kann die Mathematik das Problem ein"fairstes" Wahlverfahren zu finden auch nicht loesen...
Es geht hier nicht um das Finden eines besseren Wahlverfahrens, sondern um den voellig offensichtlichen Verfassungsbruch, weil das seit Jahrzehnten praktizierte Wahlverfahren die Verfassung der BRDDR, das Grundgesetz, im zutreffenden Paragraphen nicht konform umsetzt und daher dieses Gesetz bricht.
>Ich empfehle"The geometry of voting" von Donald Saari...
Das ist eine voellig andere Party!
>Gruesse
>Pudelbirne
Gruss
TD
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Tassie Devil
15.03.2004, 09:41
@ Pudelbirne
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Re: Korrektur wg. Formatierungsfehler |
-->>Hallo Tassie,
Hi Pudelbirne,
>die"Tatsachen" Bericht scheinen ja en vogue zu sein...
in den Zeitungen der Parteien in der BRDDR wird man solches nie lesen koennen.
>Dass die meisten Wahlverfahren nicht besonders geeignet sind, den beruehmten Waehlerwillen zu ergruenden, ist wohl bekannt.
Die meisten Wahlverfahren, wie Du schreibst.
Richtig.
Und welche Wahlverfahren waeren dazu in der Lage, den Waehlerwillen nicht nur zu ergruenden sondern auch umzusetzten und auszufuehren?
Ein einziges solches Wahlverfahren wuerde bereits genuegen.
>Da sind die Einwaende des Herrn Arnim ja ganz nett (aber wohl auch umstritten), dass das Verfahren vielleicht nicht verfassungkonform sei.
Umstritten sind sie schon allein deshalb, weil diejenigen, die ihre Vorteile aus dem Verfassungsbruch zogen und ziehen, ihren weiteren Verbleib an den Fleischtoepfen ggf. unter Einsatz von Waffen sicherzustellen gedenken.
Im Uebrigen, Deine Argumentation, dass der von v. Arnim plausibel dargelegte Dauer-Verfassungsbruch im Hinblick auf die Unzulaenglichkeit der meisten Wahlverfahren, so wohl auch das aktuell in der BRDDR praktizierte,"ganz nett" seien, was ich mit dem Attribut zweitrangig uebersetze, kann ich ueberhaupt nicht teilen.
>Wichtiger scheint mir aber, dass, selbst wenn wir vom Verfahren, Parteien zu waehlen, wegkommen, wir deshalb noch kein"besseres" Verfahren haben werden.
>Leider kann die Mathematik das Problem ein"fairstes" Wahlverfahren zu finden auch nicht loesen...
Es geht hier nicht um das Finden eines besseren Wahlverfahrens, sondern um den voellig offensichtlichen Verfassungsbruch, weil das seit Jahrzehnten praktizierte Wahlverfahren die Verfassung der BRDDR, das Grundgesetz, im zutreffenden Paragraphen nicht konform umsetzt und daher dieses Gesetz bricht.
>Ich empfehle"The geometry of voting" von Donald Saari...
Das ist eine voellig andere Party!
>Gruesse
>Pudelbirne
Gruss
TD
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Pudelbirne
15.03.2004, 10:01
@ Tassie Devil
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Re: gleiche Wahl - gleiches Wahlrecht |
-->>>Hallo Tassie,
>Hi Pudelbirne,
Hallo noch einmal.
>>die"Tatsachen" Bericht scheinen ja en vogue zu sein...
>in den Zeitungen der Parteien in der BRDDR wird man solches nie lesen koennen.
Stimmt.
>>Dass die meisten Wahlverfahren nicht besonders geeignet sind, den beruehmten Waehlerwillen zu ergruenden, ist wohl bekannt.
>Die meisten Wahlverfahren, wie Du schreibst.
>Richtig.
>Und welche Wahlverfahren waeren dazu in der Lage, den Waehlerwillen nicht nur zu ergruenden sondern auch umzusetzten und auszufuehren?
>Ein einziges solches Wahlverfahren wuerde bereits genuegen.
Kann ich Dir nicht liefern.. Kann Dir wohl keiner liefern. Jedes Wahlverfahren liefert Paradoxien oder ist nicht praktikabel.
>>Da sind die Einwaende des Herrn Arnim ja ganz nett (aber wohl auch umstritten), dass das Verfahren vielleicht nicht verfassungkonform sei.
>Umstritten sind sie schon allein deshalb, weil diejenigen, die ihre Vorteile aus dem Verfassungsbruch zogen und ziehen, ihren weiteren Verbleib an den Fleischtoepfen ggf. unter Einsatz von Waffen sicherzustellen gedenken.
>Im Uebrigen, Deine Argumentation, dass der von v. Arnim plausibel dargelegte Dauer-Verfassungsbruch im Hinblick auf die Unzulaenglichkeit der meisten Wahlverfahren, so wohl auch das aktuell in der BRDDR praktizierte,"ganz nett" seien, was ich mit dem Attribut zweitrangig uebersetze, kann ich ueberhaupt nicht teilen.
Ich sehe da nichts plausibel dargelegt, sondern nur eine Wortklauberei um den Begriff 'gleich'."Gleiche Wahl" bedeutet nicht"gleiche Wahlverfahren". Aber vielleicht verstehe ich die Kritik auch nicht.
>>Wichtiger scheint mir aber, dass, selbst wenn wir vom Verfahren, Parteien zu waehlen, wegkommen, wir deshalb noch kein"besseres" Verfahren haben werden.
>>Leider kann die Mathematik das Problem ein"fairstes" Wahlverfahren zu finden auch nicht loesen...
>Es geht hier nicht um das Finden eines besseren Wahlverfahrens, sondern um den voellig offensichtlichen Verfassungsbruch, weil das seit Jahrzehnten praktizierte Wahlverfahren die Verfassung der BRDDR, das Grundgesetz, im zutreffenden Paragraphen nicht konform umsetzt und daher dieses Gesetz bricht.
Da bin ich noch nicht ueberzeugt. Ich werde mal ein paar Kommentare zum GG schmoekern, vielleicht steht da mehr zum Thema, wie das 'gleich' zu verstehen ist.
>>Ich empfehle"The geometry of voting" von Donald Saari...
>Das ist eine voellig andere Party!
>>Gruesse
>>Pudelbirne
>Gruss
>TD
Vielen Dank fuer den Denkstoff.
P
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Tassie Devil
15.03.2004, 10:35
@ Pudelbirne
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Re:...und noch einen drauf |
-->>>>Hallo Tassie,
>>Hi Pudelbirne,
>Hallo noch einmal.
Same game here.
>>Und welche Wahlverfahren waeren dazu in der Lage, den Waehlerwillen nicht nur zu ergruenden sondern auch umzusetzten und auszufuehren?
>>Ein einziges solches Wahlverfahren wuerde bereits genuegen.
>Kann ich Dir nicht liefern.. Kann Dir wohl keiner liefern. Jedes Wahlverfahren liefert Paradoxien oder ist nicht praktikabel.
Es allen recht getan, ist eine Kunst die niemand kann.
Ich denke mal, dass grobe Benachteiligungen in gewissem Rahmen ausgeglichen werden koennen, aber das ist eine andere Geschichte.
>>>Da sind die Einwaende des Herrn Arnim ja ganz nett (aber wohl auch umstritten), dass das Verfahren vielleicht nicht verfassungkonform sei.
>>Umstritten sind sie schon allein deshalb, weil diejenigen, die ihre Vorteile aus dem Verfassungsbruch zogen und ziehen, ihren weiteren Verbleib an den Fleischtoepfen ggf. unter Einsatz von Waffen sicherzustellen gedenken.
>>Im Uebrigen, Deine Argumentation, dass der von v. Arnim plausibel dargelegte Dauer-Verfassungsbruch im Hinblick auf die Unzulaenglichkeit der meisten Wahlverfahren, so wohl auch das aktuell in der BRDDR praktizierte,"ganz nett" seien, was ich mit dem Attribut zweitrangig uebersetze, kann ich ueberhaupt nicht teilen.
>Ich sehe da nichts plausibel dargelegt, sondern nur eine Wortklauberei um den Begriff 'gleich'."Gleiche Wahl" bedeutet nicht"gleiche Wahlverfahren". Aber vielleicht verstehe ich die Kritik auch nicht.
Es geht vor allem auch um den Begriff"unmittelbar", der sauber interpretiert"ohne Mittel" meint, ohne"Zwischenmedium", dieser Begriff ist auch mit dem Begriff"gleich" zu kontraktieren.
Es kann keine Frage sein, dass auf alle Faelle die Haelfte der ueber"Landeslisten" der Parteien gewaehlten Abgeordneten verfassungsbrechend ins Parlament gelang(t)en, denn eine solche"Landesliste" ist unzweifelhaft ein Mittel als Zwischenmedium, welches ausschliesslich parteiendisponiert ist, ohne dass der Waehler auch nur den geringsten Einfluss auf die jeweilige Gestaltung dieser Listen haette, sodass bei der Wahl aller Abgeordneten von einer"unmittelbaren und gleichen" Wahl seitens der ueber Landeslisten gewaehlten Abgeordneten ueberhaupt nicht mehr die Rede sein kann.
>>>Wichtiger scheint mir aber, dass, selbst wenn wir vom Verfahren, Parteien zu waehlen, wegkommen, wir deshalb noch kein"besseres" Verfahren haben werden.
>>>Leider kann die Mathematik das Problem ein"fairstes" Wahlverfahren zu finden auch nicht loesen...
>>Es geht hier nicht um das Finden eines besseren Wahlverfahrens, sondern um den voellig offensichtlichen Verfassungsbruch, weil das seit Jahrzehnten praktizierte Wahlverfahren die Verfassung der BRDDR, das Grundgesetz, im zutreffenden Paragraphen nicht konform umsetzt und daher dieses Gesetz bricht.
>Da bin ich noch nicht ueberzeugt. Ich werde mal ein paar Kommentare zum GG schmoekern, vielleicht steht da mehr zum Thema, wie das 'gleich' zu verstehen ist.
...und bitte vor allem den Begriff"unmittelbar" miteinbeziehen, gerade dieser Begriff setzt die Lunte weithin sichtbar in Brand.
>Vielen Dank fuer den Denkstoff.
Bitteschoen.
>P
Gruss
TD
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Pudelbirne
15.03.2004, 11:34
@ Tassie Devil
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Re:...in der Tat - ein starkes Stueck |
-->>>>>Hallo Tassie,
>>>Hi Pudelbirne,
>>Hallo noch einmal.
>Same game here.
Same procedure...
>Es geht vor allem auch um den Begriff"unmittelbar", der sauber interpretiert"ohne Mittel" meint, ohne"Zwischenmedium", dieser Begriff ist auch mit dem Begriff"gleich" zu kontraktieren.
>Es kann keine Frage sein, dass auf alle Faelle die Haelfte der ueber"Landeslisten" der Parteien gewaehlten Abgeordneten verfassungsbrechend ins Parlament gelang(t)en, denn eine solche"Landesliste" ist unzweifelhaft ein Mittel als Zwischenmedium, welches ausschliesslich parteiendisponiert ist, ohne dass der Waehler auch nur den geringsten Einfluss auf die jeweilige Gestaltung dieser Listen haette, sodass bei der Wahl aller Abgeordneten von einer"unmittelbaren und gleichen" Wahl seitens der ueber Landeslisten gewaehlten Abgeordneten ueberhaupt nicht mehr die Rede sein kann.
>>Vielen Dank fuer den Denkstoff.
>Bitteschoen.
Ja, das ist dann allerdings Sprengstoff und kein Denkstoff. Das waere ein wunderbarer Hebel, um das ganze Parteiengedoens einfuerallemal in den Orkus zu befoerdern. Nur noch Direktkanditaten, keine CDUFDPSPD Mafia, dafuer endlich selbstaendig denken muessende Abgeordnete. Fast zu schoen, um war zu sein.
Die Frage, die sich mir stellt, ist, wie wird denn ueberhaupt versucht, das Parteiensystem mit dem Paragraphen 38 zu vereinigen? Da werden sich doch auch ein paar schlaue Koepfe der Sache angenommen und argumentiert haben, dass die derzeitige Praxis KEIN Verfassungsbruch ist.
>>P
>Gruss
>TD
Gruss
P
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LenzHannover
15.03.2004, 15:03
@ Tassie Devil
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Ach Tassie, selbst unser BGH gehört teilweise in die Tonne.... |
-->auf die schnelle habe ich bei Google nix gefunden, irgendwann gab es mal die Meinung, daß die Fallverteilung bei einem oberen Gericht nicht zufällig und somit unrechtmässig war. Wurde irgendwie glattgebügelt, insbesondere wohl auch wegen der Menge der Fälle. [img][/img]
Thema Immo-Betrug: Die einzige Hoffnung ist inzw. daß Richter Nobbe bald in Pension geht. Die Wünsche betroffener kann ich hier aus verständlichen Gründen nicht darlegen.
Der Strafantrag gegen den BGH-Richter wegen Rechtsbeugung und Vorteilsannahme wird wohl im Sande verlaufen und wohl keine Folgen haben.
http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,257383,00.html
Im Namen der Banken Heft 8/2003
Der Vorsitzende des für die Kreditwirtschaft zuständigen BGH-Senats steht unter Beschuss.
Gerd Nobbe (59) genießt es, im Mittelpunkt zu stehen. Wenn der Vorsitzende Richter des Bankensenats am Bundesgerichtshof (BGH) mittags die Kantine betritt, geht er nicht einfach etwas essen. Nobbe hält Hof. Umringt von Richterkollegen und Mitarbeitern doziert der Westfale mit leicht nasaler Stimme über Fragen der Jurisprudenz.
Bei Schnitzel und Pommes lässt er keine Zweifel darüber aufkommen, wer die Richtlinienkompetenz hat: Nobbe gibt vor, was Recht und was Unrecht ist, zumindest im Finanzgewerbe.
Beseelt von so viel Wichtigkeit, manövriert sich der Topjurist zunehmend ins Abseits. Seit 1999, seit Nobbe dem für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenat am BGH vorsitzt, häufen sich die Beschwerden wegen allzu bankenfreundlicher Entscheidungen.
Vor allem zehntausende Anleger, die mit fast wertlosen Wohnungen enorme Verluste erlitten, sind sauer auf den Karlsruher Richter. Denn Nobbe und seine Truppe haben eine Mitschuld der Geldhäuser, die den Investoren in den 90er Jahren die Kredite zum Kauf der Schrottimmobilien gaben, stets verneint. Und das, obwohl vieles darauf hindeutet, dass Banken und Finanzvertriebe bei der Milliardenabzocke kooperierten.
Nun droht der Streit um die Richtersprüche zu eskalieren. Anfang Juli stellte der Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich (45) Strafanzeige gegen Nobbe wegen Rechtsbeugung und Vorteilsannahme. Ein schwerer Vorwurf, den Nobbe gegenüber manager magazin nicht kommentieren wollte.
Anhaltspunkte für solche Straftaten gibt es jedoch. Advokat Fuellmich gab zahlreiche Hinweise an die Staatsanwaltschaft Göttingen, die bis Mitte Juli noch nicht entschieden hatte, ob sie Ermittlungen aufnimmt. In seiner 46 Seiten umfassenden Anzeigeschrift versucht Jurist Fuellmich darzulegen, dass Nobbe zum Nachteil der Anleger geltendes Recht willkürlich nicht angewendet habe.
Nicht nur das. Der Robenträger habe aus dieser Rechtsbeugung sogar Vorteil genommen, schreibt Fuellmich. Auf Deutsch: Nobbe soll käuflich sein. Erweisen sich die Beschuldigungen als wahr, drohen dem BGH-Richter bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Frei erfunden ist das Konvolut von Anschuldigungen nicht. So erhielt Nobbe tatsächlich Geld aus bankennahen Kreisen. Im Mai 2001 hielt der BGH-Richter gegen Honorar einen Vortrag auf einer Tagung, die von der Zeitschrift"Wertpapier-Mitteilungen" veranstaltet wurde. An dem Fachblatt ist auch die"Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute" beteiligt.
Wie viel Nobbe für seinen Beitrag bekam, ist nicht bekannt. Die auffällige Nähe des Richters zum Geldgewerbe gilt Fuellmich aber in jedem Fall als Beleg dafür, dass Nobbe Entscheidungen bewusst zum Vorteil der Finanzhäuser fällt.
Dass die Sprüche des Bankensenats zumindest äußerst fragwürdig sind, meinen auch namhafte Rechtswissenschaftler. Der BGH, so die Nobbe-Kritiker, hätte in vielen Fällen Anlegerklagen nicht einfach zugunsten der Banken abbügeln dürfen, sondern er hätte eine erneute Beweisaufnahme zur endgültigen Klärung der Sachlage anordnen müssen.
Und dann auch noch das: Selbst Richter unterer Instanzen, die dem BGH sonst fast blind folgen, urteilen mittlerweile entgegen den Vorgaben des XI. Senats.
Ein echtes Novum fĂĽr den selbstherrlichen Nobbe.
<ul> ~ http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,257383,00.html</ul>
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Tassie Devil
15.03.2004, 21:50
@ Pudelbirne
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Re:...in der Tat - ein starkes Stueck |
-->>>>>>Hallo Tassie,
>>>>Hi Pudelbirne,
>>>Hallo noch einmal.
>>Same game here.
>Same procedure...
>Ja, das ist dann allerdings Sprengstoff und kein Denkstoff. Das waere ein wunderbarer Hebel, um das ganze Parteiengedoens einfuerallemal in den Orkus zu befoerdern. Nur noch Direktkanditaten, keine CDUFDPSPD Mafia, dafuer endlich selbstaendig denken muessende Abgeordnete. Fast zu schoen, um war zu sein.
Warum?
Die Parteien in der BRDDR haben die Aufgabe, den Waehler bei der politischen Willensbildung zu unterstuetzen, sodass er den fuer seine Belange richtigen unmittelbar zu waehlenden Abgeordneten identifizieren und seine Stimme geben kann.
In diesem Gedanken/Sinne wurde der 38 konzipiert.
>Die Frage, die sich mir stellt, ist, wie wird denn ueberhaupt versucht, das Parteiensystem mit dem Paragraphen 38 zu vereinigen?
Das ist solange kein Problem, wie die Parteien in keiner Weise direkten Einfluss auf die Durchfuehrung der Wahl nach dem 38 nehmen.
>Da werden sich doch auch ein paar schlaue Koepfe der Sache angenommen und argumentiert haben, dass die derzeitige Praxis KEIN Verfassungsbruch ist.
Davon ist mir nichts bekannt.
Im uebrigen, wo kein Klaeger, da kein Richter.
Ich bin auch erst jetzt auf diese Angelegenheit gestossen, das gesamte Thema von v. Arnim aufbereitet und publiziert ist noch keine 2 Jahre alt.
>Gruss
>P
Gruss
TD
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