-->Hallo zusammen,
der folgende Text ist nicht von mir, sondern von John.
Steuerfreiheit:
Ich mache es mir ganz einfach, ich bin einfach mehr als 6 Monate und einen Tag pro Jahr im Ausland, gelte somit als Auslandsösterreicher und bin in Ã-sterreich (und auch sonst nirgends) nicht steuerpflichtig. (Polizeilich abmelden nicht vergessen!)
Es gibt aber auch eine wunderschöne Möglichkeit für alle (Ausnahme sind Beamte und Angestellte von Großfirmen, wo man den Chef nicht kennt)
Ich werde es am Beispiel eines Freundes veranschaulichen, der mehrere Firmen hat, jede Firma mehrere Mitarbeiter und mit allen wurde das (zur allgemeinen Zufriedenheit) so geregelt.
Beispiel Autowerkstatt:
Um abzuschätzen, was ein Arbeiter heute einer Firma pro Jahr kostet (incl. Weihnachts und Urlaubsgeld), kann man das monatliche Nettogehalt mal zwei plus 10% rechnen. Der Einfachheit halber rechne ich im Beispiel mit einen monatlichen Nettogehalt von 1000 Euro, dieser Arbeiter kostet der Firma aber monatlich (incl. Weinachts und Urlaubsgeld) 2200 Euro, und den Betrag von 1200 Euro kann man sich sparen und zwischen Chef und Arbeiter gerecht aufteilen.
Möchte jemand in der Firma meines Freundes arbeiten, wird er nicht angemeldet, nach der Probezeit wird für diesen Arbeiter eine (juristische Person die in Ã-sterreich nicht steuerpflichtig ist) Firma gegründet. Mein Freund bevorzugt als Firmensitz die britsch-Virgin-Islands, die Kayman-Islands, Gibraltar oder Malta sind genauso ok. Dafür muß man aber nicht im Urlaub fahren, das geht per Anwalt von zu Hause aus (Kosten der Firmengründung, einmalig ca. 1500-2000 DM plus eine jährliche Firmensitzgebühr von wenigen hundert Mark) Wichtig; diese Länder verlangen keine Buchhaltung oder weitere Steuern!
Im Gegensatz zu Ã-sterreich, wo immer zwei Personen in einer Firma sein müssen, genügt in diesen Ländern nur einer.
Jetzt schließt die Firma des Chefs einen Vertrag mit dieser Auslandsfirma, (die zu 100% den Arbeiter gehört) worin sich die Auslandsfirma verpflichtet, der Firma des Chefs einen KFZ-Mechaniker zur Verfügung zu stellen und dafür monatlich eine Summe von (je nach Vereinbarung) 1600 Euro erhält.
Der Arbeiter wiederum schließt mit seiner eigenen Firma einen Werksvertrag, in dem er sich verpflichtet, diese Arbeit als KFZ-Mechaniker bei der Firma des Chef's auszuführen, und dafür ein monatliches Grundgehalt von knapp unter der Steuerfreiheit bezieht (z.B. 500 Euro), damit ist der Arbeiter nicht nur steuerfrei sondern z.B. auch nicht pfändbar, (Auch der Kollektivvertrag ist nicht anwendbar, da die Auslandfirma des Arbeiters nicht den hiesigen Gesetzen unterliegt). Natürlich kann er auch sein Haus, sein Auto und alles andere auch auf den Namen der Firma überschreiben, welches er als"Auslandsvertreter" dieser ausländischen Firma natürlich uneingeschränkt benutzen kann, (und spart sich auch die dafür anfallenden Steuern). Der Rest gehört seiner Firma, die am Wohnsitzort zwar auch ein Konto hat, (über das nur der Arbeiter verfügen kann), aber nicht steuerpflichtig oder buchhaltungspflichtig ist, und das auch"nicht" im Land des Firmensitzes ist.
Offiziell verdient der Arbeiter nun monatlich (12 Monate im Jahr) z.B. 500 Euro, seine Auslandsfirma aber verdient weitere 1100 Euro, über die der Arbeiter frei verfügt, also verdient er monatlich (12 Monate im Jahr) 1600 Euro, (anstatt 1000 Euro, bei angemeldeter Tätigkeit) abzüglich ein paar hundert Mark Firmensitzgebühr und vielleicht einer privaten Krankenversicherung, ist er noch intelligenter, macht er nur eine billige Unfallversicherung, wenn er die Schulmedizin sowieso meiden möchte. Die Pensionsversicherung spart er sich auch, welche sowieso keiner mehr bekommen wird. Wenn er das aber unbedingt will, dann privat bitte!
Also verdient der Arbeiter weit mehr als wenn er angemeldet arbeiten würde, aber auch der Chef freut sich, den kostet der Arbeiter nur mehr 1600 Euro und nicht wie vorher 2200 Euro. Die Kosten der Firmengründung schießt mein Freund in den meisten Fällen vor, holt sich aber später die Hälfte zurück. Das mag vielleicht für manche alles etwas kompliziert klingen, ist es aber nicht und wenn das Vertragswerk erst einmal steht, ist alles, was man zu machen hat, einmal jährlich die Firmensitzgebühr ins Ausland zu überweisen und das wars.
Auch der Chef spart sich die ganze Lohnabrechnerei.
Auch ein Firmenwechsel ist kein Problem, man kann den neuen Chef ja vorschlagen, das es mit meiner Auslandsfirma einen Vertrag wie oben erwähnt schließt und sich so viel Geld spart, und jeder Chef, der rechnen kann, wird diesen Vorschlag dankbar annehmen.
Sollte man Schulden haben und von der Pfändung bedroht sein, kann man seinen ganzen Besitz einer solchen Auslandsfirma überschreiben (diese Firma bin ich ganz alleine, was der Firma gehört, gehört mir) und ich bin mit monatlich 500 Euro unpfändbar, obwohl ich den Mercedes vor der Türe stehen habe, der aber der Firma gehört und den ich nur in meiner Eigenschaft als Auslandsvertreter dieser, meiner ausländischen Firma benutze.
Auch ein schlechtes Gewissen ist da nicht angebracht, die genannten Länder, die für einen solchen Firmensitz geeignet sind, haben mehr Firmensitze von Banken und Investmentfonds als die gesamten USA, die arbeiten alle mit diesen Tricks, und umgehen so alle geltenden Gesetze des jeweiligen Heimatlandes, nur der dumme Bürger soll sich durch den Gesetzesdschungel schlagen und auf diesen schweren Weg einen Großteil seines hart erarbeiteten Geldes liegenlassen.
Das ist keine Theorie, das ist angewandte Praxis und auch streng legal. Auch daß diese Schlupflöcher geschlossen werden, steht nicht zu befürchten, da sorgen aus Eigeninteresse schon die ganzen Großkonzerne, Banken und Fonds dafür.
Also, viel Vergnügen beim Ausgeben des zusätzlichen Geldes wünscht euch
John
In diesem Sinne:-))
Gundel
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-->...ein paar Gedanken zu Überlebensstrategien in der Verwaltungsdemokratur BRDDR
Nun ja, es erinnert mich immer wieder an die Strategie der Zuwanderer die beim Sozialamt stehen und mittellos sind. In dem Heimatländer wird auf Grund der fehlenden Realteilung der"überflüssige Nachwuchs" auf Wanderung geschickt.
Hier fällt das ganze auf fruchtbaren Boden, bei dem sozialen Nährstoffgehalt den die Deutsche Verwaltungslandschaft bietet, fängt selbst das letzte eingeschleppte Reiskorn an zu keimen. Es darf nur nicht der Anschein erweckt werden Vermögen zu besitzen. (Armut ist geil, wie fragwürdig????)
Ach wenn die Offshorefirma mal zahlungsunfähig ist kann man auch noch vom
"Am deutschen Sozialwesen soll die Welt genesen", profitieren.
Wer sich mit Permakultur beschäftigt der kann mit etwas Abstraktionsvermögen die Gesetze der ewigen Fruchtbarkeit von Wachstumgrundlagen verstehen, und auch die Methoden verstehen, die anzuwenden sind um den Wildwuchs einzudämmen.
Vermutlich wird man wohl zunächst die Verkrautung der Gesellschaft verstärken müssen bis hier eine Klärung statt findet.
Ausgang ist jedoch ungewiss, der stärkere (skrupellosere) wird das Rennen wohl machen, es sei denn er bricht sich dabei das Genick.
Es scheint immer noch mehr von Vorteil zu sein die Sprache des Landes nicht zu beherrschen, denn schon damit kann man offensichtlich die Zuteilung von sozialen Leistungen vergrössern.
Zumindest in der BRDDR, in den Herkunftsländern scheinen da andere Vorstellung zu bestehen. zB. Türkei (nach 5 Jahren zum Sprach- und Verständnis-test, wenn nicht bestanden --> Ausreise)
Die freizügige Niederlassungsfreiheit im Bereich der EU für EU-Bürger werden vom Nachweis eines Mindestvermögens abhängig gemacht, so wird es zumindest in den südlichen Ländern gehandhabt. Hier wird fehlendes Vermögen durch Zuwendungen
der Sozialbehörden substituiert.
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