Vlad Tepes
16.03.2004, 20:38 |
OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? Thread gesperrt |
-->Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Sozial- bzw. Arbeitsamt die Haftpflichtvers., Hausratvers. etc. übernimmt?
Bitte keine Antworten, wie:
"Schau doch bei google.de!"
Schon wenn das Wort Versicherung im Suchbegriff steht geht die Suche ganz woanders hin.
Besten Dank für alle Antworten.
Gruß Vlad
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Vinosoph
16.03.2004, 21:21
@ Vlad Tepes
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Versuchs doch mal mit"metager.de" |
-->>Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Sozial- bzw. Arbeitsamt die Haftpflichtvers., Hausratvers. etc. übernimmt?
>Bitte keine Antworten, wie:
>"Schau doch bei google.de!"
>Schon wenn das Wort Versicherung im Suchbegriff steht geht die Suche ganz woanders hin.
>Besten Dank für alle Antworten.
>Gruß Vlad
gooogeln ist doch schon wieder out - und zudem unsicher!
Gruß
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Euklid
16.03.2004, 21:25
@ Vlad Tepes
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Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? |
-->Warum soll ein Sozialhilfeempfänger eine Haftpflichtversicherung haben oder brauchen?
Ist doch völlig unnötig wenn man bei klarem Verstand ist.
Wer kann etwas holen wo nichts ist?
Wenn der Kaiser kein Geld hat ist doch jeder Prozeß Jux und Tollerei.
Für was braucht ein Sozialhilfeempfänger eine Hausratversicherung?
Für die Videowand von 2,00 mal 1,00 m?
Ist wirklich ernst gemeint.
Gruß EUKLID
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Vlad Tepes
16.03.2004, 21:31
@ Euklid
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Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? |
-->>Warum soll ein Sozialhilfeempfänger eine Haftpflichtversicherung haben oder brauchen?
>Ist doch völlig unnötig wenn man bei klarem Verstand ist.
Klasse Einstellung!
Ich will jetzt gar nicht erst großartig über den Sinn und Unsinn einer HPV diskutieren.
Nur so viel: jeder sollte sie haben!
>Wer kann etwas holen wo nichts ist?
Tja, wenn dann Vater Staat oder die eigene HPV für Schäden aufkommen muss, sieht die Welt schon ganz anders aus...
>Wenn der Kaiser kein Geld hat ist doch jeder Prozeß Jux und Tollerei.
>Für was braucht ein Sozialhilfeempfänger eine Hausratversicherung?
Was ist billiger für das Sozialamt bzw. den Staat?
50€ im Jahr für die PHV oder die Bezahlung eines Millionenschadens wegen Unachtsamkeit?
>Für die Videowand von 2,00 mal 1,00 m?
>Ist wirklich ernst gemeint.
Du schaust zu viel RTL2! ;-)
Viele Grüße
Vlad
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Euklid
16.03.2004, 21:41
@ Vlad Tepes
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Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? |
-->Du sorgst dich ja irgendwie ganz rührend um den Staat [img][/img]
Sponsere doch besser gleich die Versicherungen über die Steuerkasse mit einem Pauschalbetrag für alle Sozialhilfebezieher.
Dann brauchst du nur ein Formular auszufüllen und nicht Millionen.
Und dem Bürokratieabbau würde es sicher auch dienen.
Daß jeder bei dem etwas zu holen ist eine HPV braucht ist ja nicht zu bestreiten.
Aber warum der Steuerzahler über den Staat für Schäden aufkommen soll die Sozialhilfebezieher verursachen erschließt sich mir nicht.
Oder meinst du man müßte sie alle versichern,bevor man ihnen die Sozialhilfe auf Null stellen kann,weil sie anschließend vielleicht alles niederbrennen?
Gruß EUKLID
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Vlad Tepes
16.03.2004, 21:48
@ Euklid
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Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? |
-->>Du sorgst dich ja irgendwie ganz rührend um den Staat [img][/img]
>Sponsere doch besser gleich die Versicherungen über die Steuerkasse mit einem Pauschalbetrag für alle Sozialhilfebezieher.
>Dann brauchst du nur ein Formular auszufüllen und nicht Millionen.
>Und dem Bürokratieabbau würde es sicher auch dienen.
>Daß jeder bei dem etwas zu holen ist eine HPV braucht ist ja nicht zu bestreiten.
>Aber warum der Steuerzahler über den Staat für Schäden aufkommen soll die Sozialhilfebezieher verursachen erschließt sich mir nicht.
Weil der Geschädigte das den Schaden ersetzt haben will und auch ein Recht darauf hat.
Egal wer den Schaden übernimmt.
>Oder meinst du man müßte sie alle versichern,bevor man ihnen die Sozialhilfe auf Null stellen kann,weil sie anschließend vielleicht alles niederbrennen?
>
>Gruß EUKLID
Ich schreibe nichts mehr dazu.
Die Diskussion ist mir zu blöd.
Bei meinem Problem konntest du mir auch nicht helfen.
Manchmal diskutierst du einfach am Problem vorbei.
Gruß Vlad
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Euklid
16.03.2004, 21:56
@ Vlad Tepes
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Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? |
-->Auch wenns dir zu blöd sein sollte steht von vornherein fest daß der Geschädigte der Steuerzahler ist.
Der Gewinner ist immer die Versicherung.
Also alle sollen wieder mal im Kollektiv für den Einzelnen einstehen?
Gruß EUKLID
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Tidel
16.03.2004, 21:58
@ Euklid
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wann bekommen schwachsinnige Spiegelkopierer endlich mal rot! |
-->>>Für was braucht ein Sozialhilfeempfänger eine Hausratversicherung?
>Für die Videowand von 2,00 mal 1,00 m?
>Ist wirklich ernst gemeint.
>Gruß EUKLID
weil, geh mal auf jungewelt.de, und gib bankgesellschaft ein
auch ernst
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Vlad Tepes
16.03.2004, 22:12
@ Euklid
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Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? |
-->>Auch wenns dir zu blöd sein sollte steht von vornherein fest daß der Geschädigte der Steuerzahler ist.
Wäre er nicht, wenn die PHV vom Staat übernommen wirde.
>Der Gewinner ist immer die Versicherung.
Ja ja, die bösen Abzocker...!
>Also alle sollen wieder mal im Kollektiv für den Einzelnen einstehen?
Es geht ja so wie du dir das vorstellst gar nicht anders.
Nun hab ich doch noch was geschrieben. ;-)
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nasowas
16.03.2004, 22:23
@ Vlad Tepes
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Re: OT: Sozialamt zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung?! Wann? |
-->>>Wer kann etwas holen wo nichts ist?
>Tja, wenn dann Vater Staat oder die eigene HPV für Schäden aufkommen muss, sieht die Welt schon ganz anders aus...
>Was ist billiger für das Sozialamt bzw. den Staat?
>50€ im Jahr für die PHV oder die Bezahlung eines Millionenschadens wegen Unachtsamkeit?
Hallo Vlad, ich kann Dir zwar nicht sagen, wann oder ob überhaupt das Sozialamt eine solche Versicherung bezahlt, aber ich kann Dir versichern, dass das Sozialamt nicht für Schäden von Sozialhilfeempfängern, wegen deren Unachtsamkeit, aufkommt. Wer einen solchen Schaden durch einen Sozialhilfeempfänger erleidet, hat in der Regel einfach schlechte Karten.
Ein Fall aus meinem Umfeld.
Es wurde eine Eigentumswohnung an eine Sozialhilfeempfängerin mit Kind vermietet (man hatte halt zu diesem Zeitpunkt noch Herz für Frau mit Kind, man hätte aber auch andere Mieter bekommen können, da gute Großstadtlage mit Wohnungsknappheit). Das Sozialamt stellte eine Bürgschaft, für Schäden in Höhe von 2 Monatsmieten und zahlte anfangs direkt die Miete. Mit der Zeit zog zur Sozialhilfeempfängerin deren Macker ein. Das Sozialamt zahlte nun nur noch einen Mietanteil der Wohnung und zwar direkt auf das Konto der Sozialhilfeempfängerin. Die Miete wurde von dem jungen Paar in den nächsten Monaten zum Leben verbraucht und die Mietzahlungen versiegten. Bei Auszug waren sie schließlich ein halbes Jahr die Miete schuldig und an der Wohnungen waren erhebliche Schäden (zerstörter Laminatboden durch Wasser aus dem Aquarium etc.).
Gesamtschaden weit über 10.000,- DM damals. Das Sozialamt zahlte nur den Bürgschaftsbetrag und das war’s.
Das gut an der Situation war am Ende noch, dass das Paar von alleine ausgezogen ist, da sie sich eine größere Wohnung leisten wollten (sie waren nun schließlich zu Dritt). Wie wir später vom neuen Vermieter erfuhren (er suchte uns auf, weil er sehr verzweifelt war) hatten die dort innerhalb kürzester Zeit einen mehrfachen Schaden angerichtet und zahlten auch keine Miete mehr.
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Helmut
16.03.2004, 22:28
@ Vlad Tepes
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Schnellschuss mit Google |
-->>Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Sozial- bzw. Arbeitsamt die Haftpflichtvers., Hausratvers. etc. übernimmt?
>Bitte keine Antworten, wie:
>"Schau doch bei google.de!"
<font color=#0000FF>Schau doch bei Google!</font>
>Schon wenn das Wort Versicherung im Suchbegriff steht geht die Suche ganz woanders hin.
<font color=#0000FF>Ein wenig gefinkelter sollte die Abfrage schon sein.</font>
<font color=#FF0000>private Versicherungen
Die Sozialämter machen oft große Schwierigkeiten, sie innerhalb der Bedarfsberechnung anzuerkennen.
Dem Grunde nach angemessen sind Versicherungsbeiträge, die einen möglichen Bedarf abdecken, der ansonsten durch die Sozialhilfe gedeckt werden müsste (OVG NW FEVS 28, S. 412 ff.).
Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist ein - wenn auch noch so geringeres - Einkommen. Und wenn es nur Kindergeld oder Wohngeld ist.
Haftpflicht- oder Hausratversicherung gehören nach Meinung vieler Gerichte grundsätzlich nicht zum notwendigen Lebensunterhalt (OVG Lüneburg vom 20.07.1982, FEVS 33, S. 122ff.; OVG Bremen FEVS 38, S. 16, OVG Hamburg vom 22.08.1991,FEVS 43/93, S. 145; gegenteiliger Meinung (VGH Hessen vom 12.01.1987 - 9 TP 2632/86). Sie kann aber gewährt werden (OVG Berlin FEVS 33, S. 328).
Allerdings wird die Abzugsfähigkeit von Hausrat- und Haftpflichtversicherungen häufig trotzdem abgelehnt, weil nur tatsächliche Schadensfälle von der Sozialhilfe getragen würden, aber nicht mögliche Schäden. Sie müssten also dann im Schadensfall Antrag auf Übernahme durch die Sozialhilfe stellen.
Wenn Sie Arbeitseinkommen haben, sind die Sozialämter großzügiger. Dann werden Hausrat- und Haftpflichtversicherung regelmäßig abgesetzt. Wenn Sie überhaupt kein Einkommen haben, wird geprüft, ob z.B. die Versicherungen Teil des notwendigen Lebensunterhalts nach § 12 BSHG sind. Das gleiche gilt, wenn Sie die Versicherung abschließen, während Sie Sozialhilfe beziehen. Die Chancen sind dann schlecht.
Die Praxis ist auch in diesem Punkt alles andere als einheitlich. Die Sozialhilferichtlinien des Landes Baden-Württemberg sehen die Übernahme von Haftpflichtversicherungsbeiträgen in Rd.-Nr. 12.59 ausdrücklich vor.
Freiwillige Beiträge für eine Unfallversicherung, Kranken- bzw. Rentenversicherung (OVG Lüneburg FEVS 9, S. 22) und für eine Sterbegeldversicherung sind ebenfalls abzugsfähig, insbesondere wenn keine genügende Pflichtversicherung besteht.
Beiträge für eine Lebensversicherung, die der Vermögensbildung dient, werden grundsätzlich nicht anerkannt (BVerwG NDV 1989, S. 205). In besonderen Fällen ist es jedoch möglich. Wenn z.B. bereits eine längere Zeit Beiträge vom Hilfesuchenden eingezahlt wurden und wenn sie z.B. als Sterbegeldversicherung gedacht ist (OVG Münster vom 13.11.1979, FEVS 28, S. 412). Oder als Beitrag zu einer angemessenen Alterssicherung.
Es liegt im Ermessen des Sozialamts, Rechtsschutzversicherungen in besonderen Fällen als abzugsfähig anzuerkennen.
</font>
<ul> ~ Sozialhilfe-Leitfaden</ul>
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Vinosoph
16.03.2004, 22:47
@ nasowas
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Wenn der Schadenverursacher keine HPV hat.. |
-->>Hallo Vlad, ich kann Dir zwar nicht sagen, wann oder ob überhaupt das Sozialamt eine solche Versicherung bezahlt, aber ich kann Dir versichern, dass das Sozialamt nicht für Schäden von Sozialhilfeempfängern, wegen deren Unachtsamkeit, aufkommt. Wer einen solchen Schaden durch einen Sozialhilfeempfänger erleidet, hat in der Regel einfach schlechte Karten.
>Ein Fall aus meinem Umfeld.
>Es wurde eine Eigentumswohnung an eine Sozialhilfeempfängerin mit Kind vermietet (man hatte halt zu diesem Zeitpunkt noch Herz für Frau mit Kind, man hätte aber auch andere Mieter bekommen können, da gute Großstadtlage mit Wohnungsknappheit). Das Sozialamt stellte eine Bürgschaft, für Schäden in Höhe von 2 Monatsmieten und zahlte anfangs direkt die Miete. Mit der Zeit zog zur Sozialhilfeempfängerin deren Macker ein. Das Sozialamt zahlte nun nur noch einen Mietanteil der Wohnung und zwar direkt auf das Konto der Sozialhilfeempfängerin. Die Miete wurde von dem jungen Paar in den nächsten Monaten zum Leben verbraucht und die Mietzahlungen versiegten. Bei Auszug waren sie schließlich ein halbes Jahr die Miete schuldig und an der Wohnungen waren erhebliche Schäden (zerstörter Laminatboden durch Wasser aus dem Aquarium etc.).
>Gesamtschaden weit über 10.000,- DM damals. Das Sozialamt zahlte nur den Bürgschaftsbetrag und das war’s.
>Das gut an der Situation war am Ende noch, dass das Paar von alleine ausgezogen ist, da sie sich eine größere Wohnung leisten wollten (sie waren nun schließlich zu Dritt). Wie wir später vom neuen Vermieter erfuhren (er suchte uns auf, weil er sehr verzweifelt war) hatten die dort innerhalb kürzester Zeit einen mehrfachen Schaden angerichtet und zahlten auch keine Miete mehr.
.., springt die sog."Forderungsausfallversicherung" ein. Gute Berater empfehlen darum ihren Mandanten bei Abschluß einer PHV die Eindeckung dieses Risikos - gerade bei der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung!!
Kostet je nach Gesellschaft zwischen 20 und 30 Euro im Jahr.
Gruß
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Vlad Tepes
16.03.2004, 23:19
@ Vinosoph
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Re: Wenn der Schadenverursacher keine HPV hat.. |
-->>>Hallo Vlad, ich kann Dir zwar nicht sagen, wann oder ob überhaupt das Sozialamt eine solche Versicherung bezahlt, aber ich kann Dir versichern, dass das Sozialamt nicht für Schäden von Sozialhilfeempfängern, wegen deren Unachtsamkeit, aufkommt. Wer einen solchen Schaden durch einen Sozialhilfeempfänger erleidet, hat in der Regel einfach schlechte Karten.
>>Ein Fall aus meinem Umfeld.
>>Es wurde eine Eigentumswohnung an eine Sozialhilfeempfängerin mit Kind vermietet (man hatte halt zu diesem Zeitpunkt noch Herz für Frau mit Kind, man hätte aber auch andere Mieter bekommen können, da gute Großstadtlage mit Wohnungsknappheit). Das Sozialamt stellte eine Bürgschaft, für Schäden in Höhe von 2 Monatsmieten und zahlte anfangs direkt die Miete. Mit der Zeit zog zur Sozialhilfeempfängerin deren Macker ein. Das Sozialamt zahlte nun nur noch einen Mietanteil der Wohnung und zwar direkt auf das Konto der Sozialhilfeempfängerin. Die Miete wurde von dem jungen Paar in den nächsten Monaten zum Leben verbraucht und die Mietzahlungen versiegten. Bei Auszug waren sie schließlich ein halbes Jahr die Miete schuldig und an der Wohnungen waren erhebliche Schäden (zerstörter Laminatboden durch Wasser aus dem Aquarium etc.).
>>Gesamtschaden weit über 10.000,- DM damals. Das Sozialamt zahlte nur den Bürgschaftsbetrag und das war’s.
>>Das gut an der Situation war am Ende noch, dass das Paar von alleine ausgezogen ist, da sie sich eine größere Wohnung leisten wollten (sie waren nun schließlich zu Dritt). Wie wir später vom neuen Vermieter erfuhren (er suchte uns auf, weil er sehr verzweifelt war) hatten die dort innerhalb kürzester Zeit einen mehrfachen Schaden angerichtet und zahlten auch keine Miete mehr.
>.., springt die sog."Forderungsausfallversicherung" ein. Gute Berater empfehlen darum ihren Mandanten bei Abschluß einer PHV die Eindeckung dieses Risikos - gerade bei der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung!!
>Kostet je nach Gesellschaft zwischen 20 und 30 Euro im Jahr.
>Gruß
Die greift aber auch nicht gleich.
Der Schädiger muss schon in die private Insolvenz gehen oder ihm muss das letzte Hemd weggepfändet werden.
Und auch dann gehts erst ab 2.500€ mit der Entschädigung los.
Das heisst, du hast erstmal einen Selbstbehalt und bist wieder der Doofe, weil ein anderer nicht nachgedacht hat.
Und 30 Euro im Jahr mehr ausgeben, weil ein anderer die 50€ im Jahr sparen will?
Im Prinzip bist du ja dazu fast gezwungen, willst du dich nicht selbst ins Unglück stürzen.
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Vinosoph
16.03.2004, 23:36
@ Vlad Tepes
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So schlecht ist die Welt |
-->>>>Hallo Vlad, ich kann Dir zwar nicht sagen, wann oder ob überhaupt das Sozialamt eine solche Versicherung bezahlt, aber ich kann Dir versichern, dass das Sozialamt nicht für Schäden von Sozialhilfeempfängern, wegen deren Unachtsamkeit, aufkommt. Wer einen solchen Schaden durch einen Sozialhilfeempfänger erleidet, hat in der Regel einfach schlechte Karten.
>>>Ein Fall aus meinem Umfeld.
>>>Es wurde eine Eigentumswohnung an eine Sozialhilfeempfängerin mit Kind vermietet (man hatte halt zu diesem Zeitpunkt noch Herz für Frau mit Kind, man hätte aber auch andere Mieter bekommen können, da gute Großstadtlage mit Wohnungsknappheit). Das Sozialamt stellte eine Bürgschaft, für Schäden in Höhe von 2 Monatsmieten und zahlte anfangs direkt die Miete. Mit der Zeit zog zur Sozialhilfeempfängerin deren Macker ein. Das Sozialamt zahlte nun nur noch einen Mietanteil der Wohnung und zwar direkt auf das Konto der Sozialhilfeempfängerin. Die Miete wurde von dem jungen Paar in den nächsten Monaten zum Leben verbraucht und die Mietzahlungen versiegten. Bei Auszug waren sie schließlich ein halbes Jahr die Miete schuldig und an der Wohnungen waren erhebliche Schäden (zerstörter Laminatboden durch Wasser aus dem Aquarium etc.).
>>>Gesamtschaden weit über 10.000,- DM damals. Das Sozialamt zahlte nur den Bürgschaftsbetrag und das war’s.
>>>Das gut an der Situation war am Ende noch, dass das Paar von alleine ausgezogen ist, da sie sich eine größere Wohnung leisten wollten (sie waren nun schließlich zu Dritt). Wie wir später vom neuen Vermieter erfuhren (er suchte uns auf, weil er sehr verzweifelt war) hatten die dort innerhalb kürzester Zeit einen mehrfachen Schaden angerichtet und zahlten auch keine Miete mehr.
>>.., springt die sog."Forderungsausfallversicherung" ein. Gute Berater empfehlen darum ihren Mandanten bei Abschluß einer PHV die Eindeckung dieses Risikos - gerade bei der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung!!
>>Kostet je nach Gesellschaft zwischen 20 und 30 Euro im Jahr.
>>Gruß
>Die greift aber auch nicht gleich.
>Der Schädiger muss schon in die private Insolvenz gehen oder ihm muss das letzte Hemd weggepfändet werden.
>Und auch dann gehts erst ab 2.500€ mit der Entschädigung los.
>Das heisst, du hast erstmal einen Selbstbehalt und bist wieder der Doofe, weil ein anderer nicht nachgedacht hat.
>Und 30 Euro im Jahr mehr ausgeben, weil ein anderer die 50€ im Jahr sparen will?
>Im Prinzip bist du ja dazu fast gezwungen, willst du dich nicht selbst ins Unglück stürzen.
.. und trotzdem habe ich meine PHV noch nie in Anspruch nehmen müssen.
Wobei ich mittlerweile eine FAV durchaus für sinnvoll halte - im Gegensatz
zu einer Rechtschutz, mal abgesehen von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung.
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