Odin
19.03.2004, 00:06 |
@ alle Brief vom Gerichtsvollzieher!!!!!!!!!! Thread gesperrt |
-->Tag an alle
Kann sich da jemand einen Reim darauf machen? Ich habe eine GBR mit einem Freund zusammen. Wir haben eine Immobilie im Osten gekauft und saniert. Bei der Niederschleschischen Kreissparkasse haben wir die Finanzierung.
Alle Raten werden pünktlich bezahlt. Es gab bis jetzt auch keinen Verzug.
Wir kommen unseren Verpflichtungen nach.
Mir verschlug die Sprache als ich heute ein Einschreiben vom Gerichtsvollzieher bekam. Beim öffen verstand ich überhaupt nichts mehr. Es war nur ein Grundbuchauszug von unserer Immobilie drin.
Ich hielt sofort mit der Bank Rücksprache und bekam zur Antwort das man alle Grundschulden( von allen, nicht nur unsere) an den Gerichtsvollzieher abgab.Ich wollte Sinn und Zweck wissen und man gab mir an, das man schneller vollstecken kann im Fall aller Fälle. Ich war stinksauer wie man mit mir umsprang. Da steht man schon dumm da. Hier in einer Kleinstadt, kommt dies einen Rufmord gleich. Ich habe kein Bedürfnis mehr mit dieser Bank Geschäfte zu tätigen.
Meine Frage ist das üblich oder wurde ich angelogen??
Meiner Meinung nach werden die Banken immer unseriöser. Das Wort Recht kennen die nur wenn der Anwalt an die Tür klopft.
Gruß Odin
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Baldur der Ketzer
19.03.2004, 00:15
@ Odin
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Brief vom Gerichtsvollzieher - sehr merkwürdig und dubios, das???grübel (o.Text) |
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nasowas
19.03.2004, 00:42
@ Odin
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Re: @ alle Brief vom Gerichtsvollzieher!!!!!!!!!! |
-->>Mir verschlug die Sprache als ich heute ein Einschreiben vom Gerichtsvollzieher bekam. Beim öffen verstand ich überhaupt nichts mehr. Es war nur ein Grundbuchauszug von unserer Immobilie drin.
>Ich hielt sofort mit der Bank Rücksprache und bekam zur Antwort das man alle Grundschulden( von allen, nicht nur unsere) an den Gerichtsvollzieher abgab.Ich wollte Sinn und Zweck wissen und man gab mir an, das man schneller vollstecken kann im Fall aller Fälle. Ich war stinksauer wie man mit mir umsprang. Da steht man schon dumm da. Hier in einer Kleinstadt, kommt dies einen Rufmord gleich. Ich habe kein Bedürfnis mehr mit dieser Bank Geschäfte zu tätigen.
>Meine Frage ist das üblich oder wurde ich angelogen??
>Meiner Meinung nach werden die Banken immer unseriöser. Das Wort Recht kennen die nur wenn der Anwalt an die Tür klopft.
>Gruß Odin
Hallo Odin,
habe mal in der Baufinanzierung einer Bank gearbeitet, aber von so einem Vorgehen habe ich noch nie was gehört, obwohl ich auch über einige Frechheiten gegenüber Kunden berichten könnte.
Entweder haben sich in den letzten fünf Jahren die Zustände (wie man mit zahlungsfähigen Kunden umgeht) extrem geändert (was ich eigentlich nicht glaube)oder die Kerle in Deiner Bank haben Sie nicht mehr alle! Eigentlich geht es den örtlichen Gerichtsvollzieher nichts an, ob Du Grundschulden auf einer Immo hast oder ob Dir überhaupt eine Immo irgendwo gehört, solange Du Deinen Verpflichtungen nachkommst und keiner gegen Dich vollstrecken will. Eigentlich müsste man gegen so eine Bank alleine schon wegen dem Datenschutz vorgehen. Aber in der Realität ist es selbst bei zahlungsfähigen Kunden so, dass man nicht so ohne weiteres die Bank wechseln kann (mal abgesehen von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Krediten) erhält man heute leichter einen Raten-/Konsumkredit, als das eine Bank eine Immofinanzierung im Osten übernehmen will. Du solltest mal sehen was für Werbung in den letzten Wochen bei mir im Briefkasten war. Von Banken mit denen ich absolut keine Geschäftsbeziehung habe oder hatte. Als Bsp."Leisten Sie sich mal eine Reise, z.b. nach Hawaii""Bis zu 10.000 Euro Sofortkredit von der HypoVereinsbk" (und die HVB ist nicht die einzige, die mir solche Werbung zuschickt, die Citibank-Konsumkredit-Angebote sind auch Dauergäste in meinem Briefkasten).
Mein Fazit. Die Banken haben genug Geld zum verleihen, nur wollen Sie nicht an Handwerker/Selbständige oder für Investitionen verleihen, sondern für den Konsum, weil Sie da an schön hohen Zinsen verdienen.
Gruß
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Carpediem
19.03.2004, 08:53
@ Odin
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Schon mal was vom Zugangsbeweis gehört..... |
-->...entweder man stellt per Bote zu - die sicherste Methode wenn es vor Gericht um den Zugangsbeweis geht, oder etwas teuerer aber auch genau so sicher: Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Keiner kann hinterher behaupten, den Schrieb nicht erhalten zu haben.
Bote und Gerichtsvollzieher können sowohl den Inhalt als auch den Zugang beweisen.
Wenn Du mal eine Kündigung vornimmst: Mach es per Bote oder per Gerichtsvollzieher, denn wenn dein Mitarbeiter behauptet die Kündigung nicht erhalten zu haben, bist Du uin der Beweispflicht.
Viele rechtsunkundige Handwerksbetriebe und Kleinbetriebe zahlen für solche rudimentären Fehler tausende von Euro.
Denk mal an den Eintritt des Kündigungsschutzes nach 6 Monaten.
Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt! Folge: Dauerarbeitsverhältnis, Krankschreibungen und schließlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit hohen Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes für eine Abzockerlusche.
MfG
Carpediem
Abtlg: Einseitige Willenserklärungen und rechtserhebliche Mitteilungen grundsätzlich nur per Bote oder bei größerer Entfernung per Gerichtsvollzieher.
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fridolin
19.03.2004, 09:06
@ Carpediem
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Frage: Zustellung per Gerichtsvollzieher |
-->Mit dem"Zugangsbeweis" ist sicher der Nachweis gemeint, daß ein Schriftstück mit einem bestimmten Inhalt an einem bestimmten Tag zugegangen ist. Bei einer Zusendung per Einschreiben (ob mit oder ohne Rückschein) ist ja immer die Schwierigkeit, nicht sicher beweisen zu können, was für ein Schreiben eigentlich zugegangen ist. Theoretisch könnte es ja sein, daß im Umschlag versehentlich kein Brief drin lag oder etwas Falsches.
Ich hab dazu mal eine Frage zum besseren Verständnis. Kann jedermann ohne besonderen Grund einen Gerichtsvollzieher beauftragen, irgendein Schriftstück zuzustellen? Bringt das der Gerichtsvollzieher persönlich vorbei, oder läuft das dann einfach per Postzustellungsauftrag (was für den Privatmann nicht möglich ist)? Erhält man dann die Zustellungsbestätigung auf einer Kopie des Schreibens o.ä., so daß sich diese eindeutig auf ein Schriftstück mit einem bestimmten Inhalt bezieht? Geht's etwas genauer hinsichtlich der Kosten?
Danke und Gruß.
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Carpediem
19.03.2004, 09:16
@ fridolin
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Der Witz ist, das der.... |
-->...Gerichtsvollzieher und auch der Bote
1.Kenntnis vom Schreiben haben
2.dieses selbst kuvertieren und
3.auch zustellen
Der Gerichtsvollzieher bedient sich der Zustellurkunde.
Versuche mal vor Gericht zu beweisen, das dein erhaltener Umschlag leer war - bei Boten oder Gerichtsvollzieherzustellung - der Vorsitzende Richter lacht dich hinter vorgehaltener Hand aus und glaubt dir kein Wort mehr.
Die Zustellung wird nicht mal ansatzweise in Zweifel gezogen.
Du müßtest schon beim Boten und oder Gerichtsvollziher eine kriminelle Vergangenheit nachweisen um Zweifel zu wecken, aber selbst dann gilt für den Richter die Parteiunabhängigkeit des Zustellenden.
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher hat noch den zusätzlichen Charme des Schocks für den Adressaten - wie der Eingangsardikel schön beweist - (Kleinstadt,was denken die Leute und so weiter)
Jeder kann sich für jden Sch.... des Gerichtsvollziehers für die Zustellung bedienen, ist halt etwas teuer als die Post, aber im Vergleich zur Wirkung und Herstellung der Zugangsrechtssicherheit ein echter Klacks.
MfG
Carpediem
Abtlg: Sichere dir deine Beweise
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JosstheBoss
19.03.2004, 09:17
@ Carpediem
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Äh wie jetzt.... |
-->Du kannst auch Künidgen wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist, oder wenn der Mieter weg ist! Schon mal was von Zugang unter Abwesenden gelesen? Oder sogar ZUgangsvereitelung durch den Empfänger?
Ein Schreiben gilt dann als Zugegangen, wenn es so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, das dieser, unter normalen Umständen, von diesem Kenntnis erlangen kann. Soll heißen, wenn das Schreiben in Deinem Briefkasten liegt ist es auch zugegangen, da Du davon Kenntnis nehmen kannst! Wenn du es nicht öffnest selbst schuld. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs zu laufen, nicht erst wenn Du nach 2 Wochen aus dem Urlaub kommst und es liest!
Beste Versandmethode ist das Einwurfeinschreiben!
Grüße
Joss
>...entweder man stellt per Bote zu - die sicherste Methode wenn es vor Gericht um den Zugangsbeweis geht, oder etwas teuerer aber auch genau so sicher: Zustellung per Gerichtsvollzieher.
>Keiner kann hinterher behaupten, den Schrieb nicht erhalten zu haben.
>Bote und Gerichtsvollzieher können sowohl den Inhalt als auch den Zugang beweisen.
>Wenn Du mal eine Kündigung vornimmst: Mach es per Bote oder per Gerichtsvollzieher, denn wenn dein Mitarbeiter behauptet die Kündigung nicht erhalten zu haben, bist Du uin der Beweispflicht.
>Viele rechtsunkundige Handwerksbetriebe und Kleinbetriebe zahlen für solche rudimentären Fehler tausende von Euro.
>Denk mal an den Eintritt des Kündigungsschutzes nach 6 Monaten.
>Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt! Folge: Dauerarbeitsverhältnis, Krankschreibungen und schließlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit hohen Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes für eine Abzockerlusche.
>MfG
>Carpediem
>Abtlg: Einseitige Willenserklärungen und rechtserhebliche Mitteilungen grundsätzlich nur per Bote oder bei größerer Entfernung per Gerichtsvollzieher.
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Carpediem
19.03.2004, 09:50
@ JosstheBoss
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Erzähl den Leuten nicht so einen Blödsinn... |
-->>Du kannst auch Künidgen wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist, oder wenn der Mieter weg ist! Schon mal was von Zugang unter Abwesenden gelesen? Oder sogar ZUgangsvereitelung durch den Empfänger?
Natürlich kannst du während des Urlaubs und auch der Krankheit kündigen!!!
>Ein Schreiben gilt dann als Zugegangen, wenn es so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, das dieser, unter normalen Umständen, von diesem Kenntnis erlangen kann. Soll heißen, wenn das Schreiben in Deinem Briefkasten liegt ist es auch zugegangen, da Du davon Kenntnis nehmen kannst! Wenn du es nicht öffnest selbst schuld. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs zu laufen, nicht erst wenn Du nach 2 Wochen aus dem Urlaub kommst und es liest!
Das ist richtig, aber wie willst du beim normalen Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, Einschreiben mit Zustellurkunde oder normalen Brief beweisen, daß dein Umschlag"Nicht" leer war?????? - wenn der Empfänger dies behauptet.
>Beste Versandmethode ist das Einwurfeinschreiben!
Das ist Quatsch - wenn es hart auf hart kommt fehlt dir der Zugangsbeweis!!!!!!!!!!!
Beweis für Umschlagszugang: JA
Beweis für Inhalt des Umschlags: NEIN
Nur der Bote welcher Kenntnis nimmt, kuvertiert und zustellt gilt vor Gericht als unabhängiger Dritter als unwiderlegbarer Zeuge bzw der Gerichtsvollziher kraft seines Amtes welches Ihm ein bestimmtes Procedere beim Kuvertieren und Zustellen vorschreibt.
Wende deinen Blödsinn bei mir vor Gericht an und der Prozeß ist zu deinen Ungunsten zu Ende wenn die Gegenseite behauptet deine Umschläge wären leer gewesen bzw. enthielten nur ein leeres Blatt Papier.
Freu mich regelmäßig über solche Dilettanten, die sparen Zeit und Mühe bei der Urteilsfindung.
Du hast nur mein Mitleid, aber dafür kannste nichts kaufen.
MfG
Carpediem
Abtlg: Wenn andere schlafen bin ich als Wacher im Vorteil
>Grüße
>Joss
>
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Baldur der Ketzer
19.03.2004, 09:59
@ Carpediem
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Re: vom Zugangsbeweis.....vielen Dank für die wichtige Info! mfG (o.Text) |
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ingobert
19.03.2004, 10:09
@ Carpediem
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Re: Erzähl den Leuten nicht so einen Blödsinn... |
-->Hallo Hallöchen,
interessant, erscheint mir auch logisch. Aber wozu gibts dann eigentlich Einschreiben, wenn man damit im Grunde eh nichts beweisen kann?
Andere Frage: Kann wirklich jeder Private einen Gerichtsvollzieher beauftragen für seine Privatangelegenheiten?
ahoi!
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Odin
19.03.2004, 10:13
@ Carpediem
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@ alle Brief vom Gerichtsvollzieher!!!!!!!!!! |
-->Danke für die Antwort.
Man lernt halt nie aus. Aber was soll das den, die Bank hat doch alle Unterlagen warum dann der Zugangsbeweis??
Der Kreditvertrag wurde 1999 abgeschlossen, die Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Könnte es sein das die Bank nicht lequide ist? Da es eine Sparkasse ist und in nächster Zeit die Rückendeckung vom Staat wegfällt, beugt sie vor. Ich weis nur nicht vor was? Bin kein Bänker und mir fehlen noch die Puzzelstücke.
Mein Partner steht finanziell nicht gut da aber was hat das mit der GBR zu tun. Ich denke das ich den anderen Teil übernehmen werde. Ist einfach so ein Gefühl.
In wie weit kann die Bank vollstrecken wenn die GBR Null auf Null aufgeht?
Danke für die Antwort im voraus
Gruß Odin
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ingobert
19.03.2004, 10:16
@ ingobert
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zweite Frage hinfällig, hab gerade dein anderes postig entdeckt... (o.Text) |
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Odin
19.03.2004, 10:17
@ Odin
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Danke für eure Info! Bin weiter auf der Suche nach den Gründen der Bank??? (o.Text) |
-->
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Odin
19.03.2004, 10:20
@ Baldur der Ketzer
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Hallo Baldur kannst du mir weiter helfen in dieser Geschichte? (o.Text) |
-->
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Euklid
19.03.2004, 10:25
@ Carpediem
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Re: Der Witz ist, das der.... |
-->Kündigungen spreche ich persönlich aus und dabei habe ich das Schriftstück gleich mit dabei.
Normalerweise genügt dann ein Zeuge wenn der Gekündigte sich weigert die Zustellung zu quittieren.
Bis dato hat sich noch niemals jemand geweigert,nach der Erklärung"des warum" den Empfang zu quittieren.
Man sollte nicht aus den Augen verlieren daß man es mit Menschen und nicht mit Tieren zu tun hat.
Und Menschen haben es grundsätzlich verdient daß man mit ihnen auch vernünftig redet,selbst wenn es um schwerwiegende Dinge wie Kündigungen geht.
Das Verfahren mit demn Gerichtsvollzieher würde ich nur anempfehlen wenn man es auf der Gegenseite mit Abschaum zu tun hat und nicht mit Menschen.
Das ist meine persönliche Meinung dazu und die muß man nicht übernehmen.
Übernehmen sollten das nur diejenigen die sich selbst als Mensch bezeichnen [img][/img]
Was der sog. Kapitalismus aus manchen Zeitgenossen macht war nicht im Programm des Kapitalismus.
Man kann auch mit Millionen noch ein Mensch bleiben.
Dazu erinnere ich an Galianis Auffassung darüber und ich finde es schade daß er nicht mehr hier weilt.
Aber vielleicht liest er ja noch.
Gruß EUKLID
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Odin
19.03.2004, 10:31
@ Carpediem
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Hallo Carpediem |
--> Danke für deine Info.
Mir ist nur schleierhaft warum macht die Bank dies! Die müssen mir doch nicht die Wahrheit gesagt haben. Ich bin sehr misstrauisch in dieser Sache." Wenns ums Geld geht, die Sparkasse", ist hier richtig live in andere Form.
Mal eine Frage wie sieht es aus wenn gegen mein Partner vollstreckt würde und wie sieht es aus falls ich den anderen Teil übernehme. Was kann die Bank machen? Kann sie bei dem Kaufpreis mitreden? Was ist dann die Grundlage??
Was für ein Spiel treibt die Sparkasse hier? In wie weit kann sie an mein Kapital?
Danke im voraus.
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Carpediem
19.03.2004, 10:54
@ ingobert
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Re: Erzähl den Leuten nicht so einen Blödsinn... |
-->>Hallo Hallöchen,
>interessant, erscheint mir auch logisch. Aber wozu gibts dann eigentlich Einschreiben, wenn man damit im Grunde eh nichts beweisen kann?
Für den normalen Briefverkehr ist das ok, da die Post bei einem Einschreiben sorgfältiger arbeitet und weniger schlampt, macht das Sinn.
Wenn du deiner Omma einen Hunni schickst kommt der mit größerer Wahrscheinlichkeit an als ein normaler Brief.
Ansonsten ist ein Einschreiben nur was für einfache Gemüter.
"Ich hab den Brief per Einschreiben geschickzt, toll wa!"
Klar, toll für die Post - kostet auch mehr Gebühren!
Wer so blöd ist bei einem Einschreiben auf eine Benachrichtigung hin zur Post zu laufen ist selber schuld!
Ein Einschreiben bedeutet in der Regel für den Empfänger nie etwas Gutes, warum also abholen und Kenntnis bekommen.Wenn ich als Arbeitnehmer kurz vorm Kündigungsschutz stehe, wäre ich doch bescheuert ein Einschreiben anzunehmen oder zuzugeben das da eine Kündigung drin ist, oder??
Hängt von den Umständen ab. Ich würde ein Einschreiben nur nach Verabredung annehmen. Z.B. Mein Archi sagt: Ich schicke die Originalpläne per Einschreiben! - Ich weiß dann von wem das Einschreiben kommt und nehme es an, denn ich wollte ja auch nach Möglichkeit den Verlust der Unterlagen vermeiden.
>Andere Frage: Kann wirklich jeder Private einen Gerichtsvollzieher beauftragen für seine Privatangelegenheiten?
JA!!!!!
MfG
Carpediem
Abtlg: Früher hat man den Boten für die schlechten Nachrichten die er brachte gekillt!
>ahoi!
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Carpediem
19.03.2004, 11:19
@ Odin
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Bei einer GbR.... |
-->...haftet jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch, will heißen hat dein Partner keine Knete, kommt die Bank zu Dir!
Meine generelle Empfehlung: Nie eine GbR gründen.
Die Fälle wo Mitgesellschafter andere in den Ruin getrieben haben füllen kilometerlange Gerichtsregale!!!
Du haftest mit allem was du hast für Fehler oder absichtliche Fehler deines Mitgesellschafters!!!!
In den ersten 2 Jahren gehts gut und dann oh oh!!
MfG
Carpediem
Abtlg.: Bei geteilter Verantwortung wird letztlich doch immer einer für alles verantwortlich gemacht - Nein danke!!
> Danke für deine Info.
>Mir ist nur schleierhaft warum macht die Bank dies! Die müssen mir doch nicht die Wahrheit gesagt haben. Ich bin sehr misstrauisch in dieser Sache." Wenns ums Geld geht, die Sparkasse", ist hier richtig live in andere Form.
>Mal eine Frage wie sieht es aus wenn gegen mein Partner vollstreckt würde und wie sieht es aus falls ich den anderen Teil übernehme. Was kann die Bank machen? Kann sie bei dem Kaufpreis mitreden? Was ist dann die Grundlage??
>Was für ein Spiel treibt die Sparkasse hier? In wie weit kann sie an mein Kapital?
>Danke im voraus.
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CRASH_GURU
19.03.2004, 11:20
@ Carpediem
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Re: Erzähl den Leuten nicht so einen Blödsinn... |
-->>Ansonsten ist ein Einschreiben nur was für einfache Gemüter.
>Ein Einschreiben bedeutet in der Regel für den Empfänger nie etwas Gutes, warum also abholen und Kenntnis bekommen.
Wenn Dir die Macht per Einschreiben einen Zahlungsbefehl oder was auch immer schickt hast Du ein Problem! Bei der Post hinterlegt gilt als ZUGESTELLT!!
Das wissen glaube ich viele nicht. Gibt auch kein Rechtsmittel bei Fristenversäumnis...
Gruss!
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Carpediem
19.03.2004, 11:23
@ Euklid
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Deine Moral in Ehren.... |
-->...nur leider besteht nicht immer die Möglichkeit der persönlichen Übergabe unter Zeugen!
Habe in den letzten 20 Jahren die unterschiedlichsten Varianten erlebt.
Zu 90 % stimme ich Dir zu, aber gerade für die restlichen 10 % sind die Formalien so wichtig.
Ich finde es moralisch von einem Abzockerbeschäftigten nicht in Ordnung wenn er durch Kenntnis dieser Formalien seinen unbedarften Handwerkschef mal eben um 25ooo Euro erleichtert, welcher sich dieser hätte sparen können wenn er die Lusche losgeworden wäre. Im letzten mir bekannten Fall führte dies zur Insolvenz des betroffenen kleinen Heizungsbauers und ein weiterer Beschäftigter sitz jetzt zusätzlich auf der Straße und der Heizungsbauer kanmn nicht mal bei Null anfangen weil leider keine GmbH.
Wo bleibt da die moralische Interessenabwägung????
MfG
Carpediem
Abtlg.: Mit mir nicht mehr!
>Kündigungen spreche ich persönlich aus und dabei habe ich das Schriftstück gleich mit dabei.
>Normalerweise genügt dann ein Zeuge wenn der Gekündigte sich weigert die Zustellung zu quittieren.
>Bis dato hat sich noch niemals jemand geweigert,nach der Erklärung"des warum" den Empfang zu quittieren.
>Man sollte nicht aus den Augen verlieren daß man es mit Menschen und nicht mit Tieren zu tun hat.
>Und Menschen haben es grundsätzlich verdient daß man mit ihnen auch vernünftig redet,selbst wenn es um schwerwiegende Dinge wie Kündigungen geht.
>Das Verfahren mit demn Gerichtsvollzieher würde ich nur anempfehlen wenn man es auf der Gegenseite mit Abschaum zu tun hat und nicht mit Menschen.
>Das ist meine persönliche Meinung dazu und die muß man nicht übernehmen.
>Übernehmen sollten das nur diejenigen die sich selbst als Mensch bezeichnen [img][/img]
>Was der sog. Kapitalismus aus manchen Zeitgenossen macht war nicht im Programm des Kapitalismus.
>Man kann auch mit Millionen noch ein Mensch bleiben.
>Dazu erinnere ich an Galianis Auffassung darüber und ich finde es schade daß er nicht mehr hier weilt.
>Aber vielleicht liest er ja noch.
>Gruß EUKLID
|
Carpediem
19.03.2004, 11:26
@ CRASH_GURU
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Staatsmacht ist nicht privat... |
-->.... aber auch die Staatsmacht muß im Zweifel den Zugang beweisen!!
MfG
Carpediem
Abtlg.. 99,9 % aller Fälle verlaufen auch mit normaler Post immer geregelt ab.
Für die Härtefälle bleibt es dabei: Der Absender hat den Zugang zu beweisen, Basta!!
>>Ansonsten ist ein Einschreiben nur was für einfache Gemüter.
>>Ein Einschreiben bedeutet in der Regel für den Empfänger nie etwas Gutes, warum also abholen und Kenntnis bekommen.
>Wenn Dir die Macht per Einschreiben einen Zahlungsbefehl oder was auch immer schickt hast Du ein Problem! Bei der Post hinterlegt gilt als ZUGESTELLT!!
>Das wissen glaube ich viele nicht. Gibt auch kein Rechtsmittel bei Fristenversäumnis...
>Gruss!
|
Herbi, dem Bremser
19.03.2004, 11:32
@ Odin
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Re: Bin auf der Suche nach Gründen ** Weißt du was nicht, was'n anderer weiß? |
-->..
Wir haben eine Immobilie im Osten gekauft und saniert.
Alle Grundschulden (von allen, nicht nur unsere) sind einem Gerichtsvollzieher übergeben worden.
Mein Partner steht finanziell nicht gut da.
Moin Odin,
kann man davon ausgehen, dass mit der Immobilie mehr als nur ihr beiden zwei (Hinweis: alle Grundschulden) verschuldet sind?
- Wie steht es mit der Liquidität der anderen?
Hast du schon mal von Geschäften gehört, wo flüssigere Geschäftskunden sich über die Besitztümer oder Geschäftszweige nicht so flüssiger Geschäftkunden mithilfe von Banken her gemacht haben - indem von ganz fremder Seite für Rufmord gesorgt wurde?
Ist ein geiles Geschäftsmodell und nennt sich Konkursmasse-ur
Daher:
- Gibt es Interessenten an der Immobile, diese aus einer (noch zu schaffenden) Konkursmasse zu ziehen?
- Gibt es Interesse, Eure GbR zu pulverisieren, weil ein Konkurrent es so möchte?
- Und so weiter. Welch verqueren Gedanken - welch realen Geschäftspraktiken!
- Frei nach Berlusconis Opa: O tempores, o mores!
Gruß
Herbi
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Euklid
19.03.2004, 11:55
@ Carpediem
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Re: Deine Moral in Ehren.... |
-->Du hast völlig Recht.
Auch mit deiner Angabe der problemlosen 90% liegst du mit meinem persönlichen Erfahrungsschatz gleichauf.
Die restlichen 10% hatte ich ja als Abschaum bezeichnet,wobei diese 10% sich gerade nicht unbedingt aus der Schicht der unteren 10% rekrutieren.
Es gibt da auch gewisse Kaliber die sogar mit Millionen in der Hinterhand sich als Abschaum aufführen.
Das Sprichwort mit"Geld verdirbt den Charakter" kommt auch nicht von ungefähr.
Nur ganz wenige (meistens diejenigen die sich selbst nach oben gekämpft haben ohne Erbschaften) wurden durch das Geld nicht verdorben,denn sie haben es sich verdient,was von dienen kommt.
Viele Zeitgenossen (oft diejenigen denen alles in den Schoß fiel) meinen daß man ihnen etwas wegnimmt wenn man ihnen eine ganz normale Rechnung für eine Dienstleistung schickt.
Ja es gibt sogar welche die meinen Kraft ihres Namens und ihres Standes auf einen kostenlosen Service bestehen zu können.
Ich glaube nicht, daß ich für mich mehr Moral beanspruchen könnte als der Durchschnitt,es gilt für mich jedoch die Maxime"Leben und Leben lassen".
Mit dieser Einstellung bin ich bis dato immer gut gefahren.
Seine Geschäftspartner kann man sich oft nicht mehr aussuchen,seine Freunde jedoch umso mehr.
Umso besser wenn aus Geschäftspartnern auch noch Freunde werden,was oft daraus resultiert daß auf der Gegenseite eine Zufriedenheit über die abgelieferte Arbeit existiert.
Gruß EUKLID
|
rocca
19.03.2004, 12:23
@ Carpediem
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Schön, daß ich wieder was gelern habe |
-->werde mir Teile davon archivieren.
MfG
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Baldur der Ketzer
19.03.2004, 12:34
@ Euklid
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Re: Der Witz ist, daß mans doch ab und zu mit Tiersen, äh, Tieren zu tun hat |
-->
>Man sollte nicht aus den Augen verlieren daß man es mit Menschen und nicht mit Tieren zu tun hat.
Hallo, Euklid,
doooooch, ab und zu sind es keine Humanoiden, sondern Vertreter des Tierreichs.
Die Affen sind dabei eher belustigend, die Hundesöhne sollen sehr verbreitet sein, gehören aber schimpfworttechnisch nicht in unseren Kulturkrejis, die Ratten wiederum sind durchaus vertreten, und die Hauptproblemgruppe - klar, sind ja auch nicht kosher - sind die Schweine.
Die Steigerung davon, die Drecksäue, sind auch nicht allzu selten.
Und wenn man es damit zu tun hat, hilft kein Naserümpfen mehr, da muß bildlich ein großer heißer Dampfstrahler ran............mit einigen bar auf der Düse........WAPP......
Vor allem genügt ein Dreckschwein, um den ganzen Raum, äh, Betrieb völlig zu verstänkern........so daß dann bald alle den Geruch angenommen haben, bzw. davon richtiggehend zugedeckt wurden, ohne, daß sie sich wehren konnten. Da hülft auch kein Parfümchen mehr. Da brauchts ein paar Kanister voller Meister Propper........
Beste Grüße vom Baldur
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Wasi
19.03.2004, 20:06
@ Carpediem
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DAS wäre grober Fehler! |
-->
>Wer so blöd ist bei einem Einschreiben auf eine Benachrichtigung hin zur Post zu laufen ist selber schuld!
>Ein Einschreiben bedeutet in der Regel für den Empfänger nie etwas Gutes, warum also abholen und Kenntnis bekommen.Wenn ich als Arbeitnehmer kurz vorm Kündigungsschutz stehe, wäre ich doch bescheuert ein Einschreiben anzunehmen oder zuzugeben das da eine Kündigung drin ist, oder??
Wenn Du es nicht abholst, gilt es als zugestellt, und aufgrund der Stempel
etc. kann der andere bei Retoure des verschlossenen Umschlags u.U. sogar
nachweisen, WAS drin war. (Er braucht nur den verschlossenen Umschlag aufzu-
heben und in der mündlichen Verhandlung vor dem Richter zu öffnen!)
Nur wenn Du selbst es annimmst und selbst öffnest, kannst Du später
(wahrheitsgemäß?) behaupten, es sei nichts oder ein leeres Blatt Papier
dringewesen!
Gruss
Wasi
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Euklid
19.03.2004, 20:11
@ Wasi
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Alle Achtung ein großer Logiker!! |
-->Weltklasseformat in der pragmatischen Denke.
Das gefällt mir und solche Einfälle nenne ich äußerst kreativ.
Meinen allergrößten Respekt.
Das ist die saubere Lösung.
Gruß EUKLID
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