Nachtigel
19.03.2004, 11:27 |
schlechte Nachrichten für Ich-AGs mit Anlaufproblemen Thread gesperrt |
-->.....Eine Befreiung von der obligatorischen Rentenversicherungspflicht
wird künftig auch bei schlechter Ertragslage nicht mehr möglich sein.
Der Gesetzgeber hat der"Mini-Ich-AG" den Boden entzogen.
***********************************************************************
Jetzt doch: Alle Ich-AGs werden rentenversicherungspflichtig
***********************************************************************
Auch wenn es Behördenmitarbeiter lange Zeit nicht wahrhaben wollten: Seit
dem 1. April 2003 konnten sich Empfänger des Existenzgründungszuschusses
von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Gemäß Paragraf 2 Satz
1 Nr. 10 Sozialgesetzbuch (SGB) VI
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_6/__2.html
sind Ich-AGler zwar seit eh und je für die Dauer der Förderung
rentenversicherungspflichtig. Bei Verlusten oder Monats-Gewinnen von bis
zu 400 Euro galten sie bislang jedoch als"geringfügige selbständige
Tätige". Auf Antrag war die Befreiung von der Versicherungspflicht
möglich.
Diese Gesetzeslücke hat der Bundestag nun durch Verabschiedung des
"Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzes"
[http://dip.bundestag.de/btd/15/021/1502149.pdf (Bundestagsdrucksache, PDF,
335 KB)]
geschlossen. Der bisherige Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 SGB VI
("Versicherungsfreiheit")
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_6/__5.html
wird um einen Nebensatz ergänzt, durch den Bezieher des
Existengründungszuschusses von der Versicherungsfreiheit als geringfügig
selbstständig Tätige ausdrücklich ausgeschlossen werden. Künftig müssen
Mini-Ich-AGs mit einem monatlichen Mindestbeitrag von 78 Euro rechnen.
Wie das Ende der Rentenversicherungsfreiheit genau vonstatten geht, ist
allerdings noch nicht klar. In Kraft treten wird das Gesetz im Monat nach
der (noch nicht erfolgten) Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt -
voraussichtlich am 1. April oder 1. Mai 2004. Einzelheiten lesen Sie im
GO-aktuell-Beitrag
"Rentenversicherungspflicht: Das Ende der"Mini-IchAG" naht"
http://www.akademie.de/?begriff=13736&t=go12
und hier weitere Info´s
<ul> ~ http://www.gruenderoffensive.de</ul>
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Euklid
19.03.2004, 12:06
@ Nachtigel
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Re: schlechte Nachrichten für Ich-AGs mit Anlaufproblemen |
-->Die können Gesetze machen wie sie wollen.
Nimm die 78 Euro quasi als Riester-Rente [img][/img]
Bleibt die Rentenreform wie sie die SPD beschlossen hat?
Ich glaube nicht daß man Menschen dazu per Gesetz verpflichten kann etwas zu leisten was von vornherein eine grandiose Abzocke beinhaltet.
Die Jungen werden das ganz einfach nicht mitmachen und am Ende gibts die Grundrente für jeden.
Wer rechnen kann wird Mittel und Wege finden daraus zu entfliehen.
Es sei denn die Regierung macht für alle (Unternehmer,Beamte und Arbeitnehmer ) die RV zur Pflicht.
Noch nie war der Zusammenhang zwischen eingezahlten Beiträgen und dem was man bekommt derart katastrophal.
Das wird nicht ohne Folgen bleiben.
Die nächste Regierung wird zur aktiven Bevölkerungspolitik greifen müssen und wohl zu einer RV-Pflicht für alle,denn irgendwoher müssen ja die Zahlungen an die Florida - Rolfs die noch nie eingezahlt haben wieder her kommen.
Die Einführung einer Grundrente ohne jegliche Einzahlungen ist fatal für das Land.
Die Romas in Slowenien werden sich wohl nach Eintreffen in Deutschland die Hände reiben.
Gruß EUKLID
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Easy
19.03.2004, 12:17
@ Nachtigel
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Wie unten gesagt:Warum Eigenverantwortung, wenn der Staat so gut für einen sorgt |
-->>.....Eine Befreiung von der obligatorischen Rentenversicherungspflicht
>wird künftig auch bei schlechter Ertragslage nicht mehr möglich sein.
>Der Gesetzgeber hat der"Mini-Ich-AG" den Boden entzogen.
>***********************************************************************
>Jetzt doch: Alle Ich-AGs werden rentenversicherungspflichtig
>***********************************************************************
>Auch wenn es Behördenmitarbeiter lange Zeit nicht wahrhaben wollten: Seit
>dem 1. April 2003 konnten sich Empfänger des Existenzgründungszuschusses
>von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Gemäß Paragraf 2 Satz
>1 Nr. 10 Sozialgesetzbuch (SGB) VI
>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_6/__2.html
>sind Ich-AGler zwar seit eh und je für die Dauer der Förderung
>rentenversicherungspflichtig. Bei Verlusten oder Monats-Gewinnen von bis
>zu 400 Euro galten sie bislang jedoch als"geringfügige selbständige
>Tätige". Auf Antrag war die Befreiung von der Versicherungspflicht
>möglich.
>Diese Gesetzeslücke hat der Bundestag nun durch Verabschiedung des
>"Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzes"
>[http://dip.bundestag.de/btd/15/021/1502149.pdf (Bundestagsdrucksache, PDF,
>335 KB)]
>geschlossen. Der bisherige Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 SGB VI
>("Versicherungsfreiheit")
>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_6/__5.html
>wird um einen Nebensatz ergänzt, durch den Bezieher des
>Existengründungszuschusses von der Versicherungsfreiheit als geringfügig
>selbstständig Tätige ausdrücklich ausgeschlossen werden. Künftig müssen
>Mini-Ich-AGs mit einem monatlichen Mindestbeitrag von 78 Euro rechnen.
>Wie das Ende der Rentenversicherungsfreiheit genau vonstatten geht, ist
>allerdings noch nicht klar. In Kraft treten wird das Gesetz im Monat nach
>der (noch nicht erfolgten) Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt -
>voraussichtlich am 1. April oder 1. Mai 2004. Einzelheiten lesen Sie im
>GO-aktuell-Beitrag
>"Rentenversicherungspflicht: Das Ende der"Mini-IchAG" naht"
>http://www.akademie.de/?begriff=13736&t=go12
>und hier weitere Info´s
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