Cichetteria
20.03.2004, 09:49 |
Wann die"Hilfe" aufhört und die"Schwarzarbeit" anfängt Thread gesperrt |
-->Wenn die Hilfe zur Schwarzarbeit wird
Die Gesetzesgrenzen sind schnell überschritten
Stuttgart - Mit Eigenleistungen und mit der Hilfe von Freunden, Bekannten oder Verwandten lässt sich beim Neubau oder Umbau des eigenen Heims mächtig sparen. Packen jedoch fremde Hände mit an, werden die Konditionen doch etwas komplizierter, und schnell ist die Grenze zur Schwarzarbeit überschritten. Die Bundesregierung arbeitet schon bzw. erneut an einem Gesetz zur besseren Bekämpfung von Schwarzarbeit, das voraussichtlich im Sommer in Kraft treten soll. Danach dürfte Schwarzarbeit nicht nur als Ordnungswidrigkeit gelten, sondern soll auch als Straftat geahndet werden können.
Die Folgen: Wer ohne Rechnung die Wände weißen oder die Strominstallation renovieren lässt, steht mit einem Bein im Gefängnis. Mindestens aber 1500 Euro Bußgeld sollen fällig werden, wenn Schwarzarbeiter den Fahndern auffallen. Außerdem soll künftig jede nicht bei Sozial- oder Finanzbehörden angemeldete bezahlte Dienstleistung zum Bereich der Wirtschaftskriminalität gehören. Dann könnte dies vom zuständigen Zoll in enger Zusammenarbeit mit den Finanzämtern verfolgt werden.
"Vielfach", schildert ein Stuttgarter Rechtsanwalt seine Erfahrungen,"bekommen schon heute Bauherren unliebsame Post oder sogar Besuch auf ihrer Baustelle, weil sie nicht genau wussten, wo die Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe oder reiner Gefälligkeit gezogen sind." Wenn Freunde oder Verwandte aus Gefälligkeit tätig werden, kommt der Bauherr nicht mit dem Schwarzarbeitsgesetz in Konflikt. Dabei wird aus Gefälligkeit üblicherweise derjenige tätig, der für seine Arbeit keine Vergütung erhält. Wird hingegen mit dem Helfer eine Stundenlohn- oder Pauschalentlohnung vereinbart, gilt die Gefälligkeitsregel nicht mehr. Allenfalls kleinere Aufmerksamkeiten wie die Packung Zigaretten oder eine Flasche Sekt gehen noch als legal durch.
Doch nicht nur der Bauherr muss Ungemach fürchten. Auch der Schwarzarbeiter wird zur Kasse gebeten, wenn er erwischt wird. Stellt der Bauherr seinen Helfern Werkzeuge, Arbeits- oder Schutzkleidung zur Verfügung, handelt es sich hingegen nicht um eine Vergütung.
Ausgenommen von den Regeln des Schwarzarbeitgesetzes ist zudem die so genannte Nachbarschaftshilfe. Hierunter verstehen Juristen gegenseitige Hilfeleistungen unter Nachbarn. Nachbarn müssen sich dabei nicht unbedingt mit derselben Tätigkeit unterstützen, und es muss auch nicht der unmittelbare Nachbar begünstigt sein. Ebenso fällt die Selbsthilfe nicht unter verbotenes Tun, wobei der Gesetzgeber unter diesem Begriff Arbeitsleistungen versteht, die vom Bauherrn selbst, seinen Angehörigen oder anderen"unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit" erbracht werden. [b][i]ddp
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Burning_Heart
20.03.2004, 13:31
@ Cichetteria
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An der Tanke geht das klauen einfacher |
-->>Wenn die Hilfe zur Schwarzarbeit wird
>Die Gesetzesgrenzen sind schnell überschritten
>Stuttgart - Mit Eigenleistungen und mit der Hilfe von Freunden, Bekannten oder Verwandten lässt sich beim Neubau oder Umbau des eigenen Heims mächtig sparen. Packen jedoch fremde Hände mit an, werden die Konditionen doch etwas komplizierter, und schnell ist die Grenze zur Schwarzarbeit überschritten. Die Bundesregierung arbeitet schon bzw. erneut an einem Gesetz zur besseren Bekämpfung von Schwarzarbeit, das voraussichtlich im Sommer in Kraft treten soll. Danach dürfte Schwarzarbeit nicht nur als Ordnungswidrigkeit gelten, sondern soll auch als Straftat geahndet werden können.
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>Die Folgen: Wer ohne Rechnung die Wände weißen oder die Strominstallation renovieren lässt, steht mit einem Bein im Gefängnis. Mindestens aber 1500 Euro Bußgeld sollen fällig werden, wenn Schwarzarbeiter den Fahndern auffallen. Außerdem soll künftig jede nicht bei Sozial- oder Finanzbehörden angemeldete bezahlte Dienstleistung zum Bereich der Wirtschaftskriminalität gehören. Dann könnte dies vom zuständigen Zoll in enger Zusammenarbeit mit den Finanzämtern verfolgt werden.
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>"Vielfach", schildert ein Stuttgarter Rechtsanwalt seine Erfahrungen,"bekommen schon heute Bauherren unliebsame Post oder sogar Besuch auf ihrer Baustelle, weil sie nicht genau wussten, wo die Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe oder reiner Gefälligkeit gezogen sind." Wenn Freunde oder Verwandte aus Gefälligkeit tätig werden, kommt der Bauherr nicht mit dem Schwarzarbeitsgesetz in Konflikt. Dabei wird aus Gefälligkeit üblicherweise derjenige tätig, der für seine Arbeit keine Vergütung erhält. Wird hingegen mit dem Helfer eine Stundenlohn- oder Pauschalentlohnung vereinbart, gilt die Gefälligkeitsregel nicht mehr. Allenfalls kleinere Aufmerksamkeiten wie die Packung Zigaretten oder eine Flasche Sekt gehen noch als legal durch.
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>Doch nicht nur der Bauherr muss Ungemach fürchten. Auch der Schwarzarbeiter wird zur Kasse gebeten, wenn er erwischt wird. Stellt der Bauherr seinen Helfern Werkzeuge, Arbeits- oder Schutzkleidung zur Verfügung, handelt es sich hingegen nicht um eine Vergütung.
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>Ausgenommen von den Regeln des Schwarzarbeitgesetzes ist zudem die so genannte Nachbarschaftshilfe. Hierunter verstehen Juristen gegenseitige Hilfeleistungen unter Nachbarn. Nachbarn müssen sich dabei nicht unbedingt mit derselben Tätigkeit unterstützen, und es muss auch nicht der unmittelbare Nachbar begünstigt sein. Ebenso fällt die Selbsthilfe nicht unter verbotenes Tun, wobei der Gesetzgeber unter diesem Begriff Arbeitsleistungen versteht, die vom Bauherrn selbst, seinen Angehörigen oder anderen"unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit" erbracht werden. [b][i]ddp
Ich sehe es schon kommen.
Demnächst laufen wir alle mit Peilsender im Körper herum, der alle Infos an den Staat weiterleitet damit er immer weiss was wir gerade tun. Dann kann das hässliche Wort"Schwarzarbeit" aus dem Wörterbuch gestrichen werden und der Staat hat erstmal wieder Cash.
Wären wir nur ein wenig blöder, könnte der Schmarotzer uns im Stall halten.
Gruß an alle Fahnder
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amoebe
20.03.2004, 16:58
@ Cichetteria
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Hast Du eine genaue Quelle? Wo gibts weiter Infos? (owT) (o.Text) |
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Cichetteria
20.03.2004, 20:24
@ amoebe
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Re: Hast Du eine genaue Quelle? Wo gibts weiter Infos? |
-->hi
die Agentur ddp hat mitgeteilt, dass sie diesen Artikel an viele TZageszeitungen verkauft hat.
Grüße
Cichette
<ul> ~ hier zur Agentur ddp</ul>
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