Toby0909
22.03.2004, 15:23 |
SCHEISS FINANZAMT! Thread gesperrt |
-->Sorry für den Kraftausdruck. Aber jetzt geht mir echt der Sack ab.
Habe eine Wohung - 77 qm.
Mein Schlafzimmer - 16 qm.
Ein kleines Zimmer - 12 qm.
Rest - 48 qm.
So - ich vermiete das kleine Zimmer und im Rest der Wohnung kann der Mieter sich auch aufhalten (Wohnzimmer, Küche usw....)
Ich nehme dafür 300 Euro.
Zunächst hat das Finanzamt rumgestritten und"berechnet", daß der Grund- und Bodenanteil mit 1.000 Euro zu bewerten sei (bei einer Wohnanlage am Stadtrand mit viel grün........ - in der Innenstadt kann man froh sein, wenn man 1.000 Euro bekommt).
Auf den Einsruch hin kommt nun folgendes:
blablabla bei dieser Miete ist keine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen..... folglich keine Werbungskosten.
Das ist wohl der Hammer!
12 qm + 1/2 Scheißhaus, 1/2 Couch und 1/2 Kühlschrank für 300 Euro und das Finanzamt unterstellt keine Gewinnabsicht!
WAS SOLL DAS????
Soll ich jetzt vielleicht 500 Euro Miete nehmen?
Darf man an das FInanzamt schreiben:
Lieber Finanzbeamter,
bitte mieten Sie doch das Zimmer mit dem halben SCheisshaus für 500 Euro pro Monat - oder kennen Sie irgendein krankes Arschloch, das mir diesen Preis bezahlen würde????
Sorry, aber mir reichts echt.
Gut - dann nehm ich halt die Miete in bar entgegen und dann können die mich mal.
Armes Deutschland.
Gute Nacht
Toby
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JLL
22.03.2004, 16:44
@ Toby0909
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Re: Wenn man mal das halbe Häusel mit 50 Euro abzieht, dann... |
-->kommt man auf rd. 250 Euro für 12 qm, oder 20,83 Euro pro qm (in richtigem Geld waren das mehr als 40 DM/qm). Mit einer solchen Miete dürftest Du der erste Mietwucherer ohne Gewinnerzielungsabsicht sein - das ist zumindest mal was Neues. Frag' doch mal den zuständigen Beamten - ganz höflich versteht sich -, ab welchem Quadratmeterpreis bei ihm die Gewinnerzielungsabsicht beginnt.
Schönen Tag
JLL
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ManfredF
22.03.2004, 18:06
@ Toby0909
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kann auch anders laufen |
-->kürzlich kam ein Brief vom Finanzamt:
"...bezgl Ihrer Steuererklärungen 2002 bitten wir Sie folgende Fragen zu beantworten:
1.
2.
3.
usw.
..."
Ich hab die gewünschten Infos zusammengetragen, formuliert und eingereicht. Paar Tage drauf kam noch ein Anruf. Die Dame hat nochmal nachgebohrt.
Zusammenfassend hat das FA alles ungekürzt akzeptiert. Auch Sachen, die ich selbst nicht geglaubt hätte.
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EM-financial
23.03.2004, 00:25
@ Toby0909
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denen steht das Wasser bis zum Hals |
-->in diesem Jahr sollte das Defizit abnehmen, doch stattdessen tun sich immer neue Löcher auf. Die Pleiten nehmen dann noch die letzten Steuern im Unternehmenssektor weg und jetzt holt man sich das Geld bei den Privatleuten mit Wohneigentum.
Bin gespannt was bei uns zu Hause noch blüht, der Schwerverbrecher vom FA hat sich ja für nach Ostern angemeldet.
Selbstverständlich muss man diesem Sack auch noch seine Büroflächen zu Hause zur Verfügung stellen. Am liebsten würde ich ihn in die Garage verfrachten und mit Kohlenmonoxid vergiften oder irgendwo im Keller an einen Strick hängen.
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Euklid
23.03.2004, 08:41
@ EM-financial
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Re: denen steht das Wasser bis zum Hals |
-->Da triffst du doch sicher den falschen.
Die suchen doch noch immer nach den Ursachen für unerklärlich fallende zusammenbrechende Steuern.
Sie wollen es nicht glauben.
Hüte dich aber vor Emotionen,denn ein Ausspruch wie"ich drehe jetzt zurück" könnte fehlende Gewinnerzielungsabsicht assoziieren.
Gruß EUKLID
PS Ganz locker bleiben und freundlich einen Kaffee bereitstellen.
Auch Finanzbeamte sind Menschen.
Im Gespräch findet man doch schnell heraus wessen Geistes Kind man da vor sich hat.
Es gibt sogar äußerst verständnissvolle Exemplare. [img][/img]
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Tassie Devil
24.03.2004, 11:19
@ Toby0909
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Re: @Toby: SCHEISS FINANZAMT! |
-->>Sorry für den Kraftausdruck. Aber jetzt geht mir echt der Sack ab.
>Habe eine Wohung - 77 qm.
>Mein Schlafzimmer - 16 qm.
>Ein kleines Zimmer - 12 qm.
>Rest - 48 qm.
>So - ich vermiete das kleine Zimmer und im Rest der Wohnung kann der Mieter sich auch aufhalten (Wohnzimmer, Küche usw....)
>Ich nehme dafür 300 Euro.
>Zunächst hat das Finanzamt rumgestritten und"berechnet", daß der Grund- und Bodenanteil mit 1.000 Euro zu bewerten sei (bei einer Wohnanlage am Stadtrand mit viel grün........ - in der Innenstadt kann man froh sein, wenn man 1.000 Euro bekommt).
>Auf den Einsruch hin kommt nun folgendes:
>blablabla bei dieser Miete ist keine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen..... folglich keine Werbungskosten.
>Das ist wohl der Hammer!
>12 qm + 1/2 Scheißhaus, 1/2 Couch und 1/2 Kühlschrank für 300 Euro und das Finanzamt unterstellt keine Gewinnabsicht!
>WAS SOLL DAS????
>Soll ich jetzt vielleicht 500 Euro Miete nehmen?
>Darf man an das FInanzamt schreiben:
>Lieber Finanzbeamter,
>bitte mieten Sie doch das Zimmer mit dem halben SCheisshaus für 500 Euro pro Monat - oder kennen Sie irgendein krankes Arschloch, das mir diesen Preis bezahlen würde????
>Sorry, aber mir reichts echt.
>Gut - dann nehm ich halt die Miete in bar entgegen und dann können die mich mal.
>Armes Deutschland.
>Gute Nacht
>
>Toby
Hi Toby,
nur ruhig Blut.
Mache in dieser Angelegenheit folgendes:
1. Ermittle die"ortsuebliche Vergleichsmiete" Deiner Wohnung, vielleicht gibt es sogar bei Deinem zustaendigen Amt fuer Wirtschaft und Statistik einen"Mietspiegel".
2. Erstelle eine schriftliche Berechnung, in der Du aufgrund der Vorgaben aus Absatz 1 den"ortsueblichen Preis" der explizit vermieteten Raeumlichkeiten und die Nutzung weiterer gemeinsam genutzter Raeume und Einrichtungen aufstellst und summierst.
3. Ueberwende Deine schriftliche Berechnung zusammen mit einem Schreiben an Deinen Sachbearbeiter beim zustaendigen FA, in dem Du Dich gegen dessen Ansinnen der mangelnden Gewinnerzielung wendest. Begruende Deinen Einspruch/Widerspruch zunaechst mit der Erklaerung, dass ein Untervermieten von dediziertem Wohnraum und das gleichzeitige Inrechnungstellen gemeinsam genutzter anderer Raeumlichkeiten und Einrichtungen unbeachtet seiner Bepreisung per se bereits die Absicht einer Gewinnerzielung verfolgt, und stelle gleichzeitig fest, dass der Mangel einer Gewinnerzielungsabsicht ueberhaupt nur dann zutrefflich sei, wenn Du gaenzlich von einer Vermietung von Raeumlichkeiten absehen wuerdest. Stelle danach die aus der Luft gegriffene voellige Haltlosigkeit des fiskalischen Ansinnens und seine aeusserst duerftige Argumentation anhand Deiner Berechnung aus oben Absatz 2 und Deinen tatsaechlichen Mieteinnahmen fest.
4. Drohe fuer den Fall der erneuten Ablehnung Deines Einspruchs/Widerspruchs ohne tiefgehend detaillierte und gleichzeitig schluessige Begruendung umgehende Dienstbeschwerde an.
5. Reiche Deinen Brief persoenlich bei Deinem zustaendigen FA zur Niederschrift ein.
Viel Erfolg!
Gruss
TD
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Toby0909
24.03.2004, 11:45
@ Tassie Devil
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@TD das mit der"Dienstaufsicht" habe ich schon gemacht... |
-->ein gewisser Oberamtsrat aus dem bayerischen Finanzministerium hat sich schnell und unkompliziert meiner Sache angenommen...
Es sieht auch nicht den Hauch eines Grundes für diese Unterstellung.
Naja, da wird meine Bearbeiterin in Zukunft halt etwas sauerer auf mich sein - mir aber auch wurscht...
Toby
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Tassie Devil
24.03.2004, 12:15
@ Toby0909
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Re: @Toby: noch ein Tipp |
-->>ein gewisser Oberamtsrat aus dem bayerischen Finanzministerium hat sich schnell und unkompliziert meiner Sache angenommen...
>Es sieht auch nicht den Hauch eines Grundes für diese Unterstellung.
Na dann ist ja gut.
>Naja, da wird meine Bearbeiterin in Zukunft halt etwas sauerer auf mich sein - mir aber auch wurscht...
Ja, lass ihr wenigstens dieses kleine Hobby. ;-)
Noch ein Tipp: wenn das FA nicht so spurt, wie Du das willst, dabei jetzt einmal unterstellt, dass Du nicht echt haarstraeubende Dinge durchzudruecken beabsichtigst, dann verlange von ihnen grundsaetzlich nach Deinem schriftlich irgendwie begruendeten Einspruch/Widerspruch, der ggf. durchaus einer etwas eigenwilligen kuenstlerisch anmutenden Argumentation folgen mag, eine tiefgehend detaillierte und gleichzeitig schluessige Begruendung ihres Festhaltens an ihrer Entscheidung, gegen die sich Deine schriftliche Begruendung wendet, und drohe im Falle der Ermangelung grundsaetzlich umgehende Dienstbeschwerde an.
Damit verschaffst Du Dir eine gute Bonitaet fuer die gruenen Wellen Deiner Begehren. ;-)
Ich schreibe das jetzt aus eigener extensiver Erfahrung. ;-)
>
>Toby
Gruss
TD
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fridolin
24.03.2004, 12:24
@ Tassie Devil
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@TD: Frage |
-->Noch ein Tipp: wenn das FA nicht so spurt, wie Du das willst, dabei jetzt einmal unterstellt, dass Du nicht echt haarstraeubende Dinge durchzudruecken beabsichtigst, dann verlange von ihnen grundsaetzlich nach Deinem schriftlich irgendwie begruendeten Einspruch/Widerspruch, der ggf. durchaus einer etwas eigenwilligen kuenstlerisch anmutenden Argumentation folgen mag, eine tiefgehend detaillierte und gleichzeitig schluessige Begruendung ihres Festhaltens an ihrer Entscheidung, gegen die sich Deine schriftliche Begruendung wendet, und drohe im Falle der Ermangelung grundsaetzlich umgehende Dienstbeschwerde an.
>Damit verschaffst Du Dir eine gute Bonitaet fuer die gruenen Wellen Deiner Begehren. ;-)
>Ich schreibe das jetzt aus eigener extensiver Erfahrung. ;-)
<font color=#0000FF>Spielst Du dabei auf den"Lästigkeitseffekt" an? Sprich, Sachbearbeiter kann entweder ohne großen Arbeitsaufwand dem Begehren des Antragstellers folgen, oder er muß mit erheblichem Zeitaufwand eine schriftliche Begründung für die Ablehnung formulieren?
Was sind eigentlich die genauen Rechtsgrundlagen für eine detailliert zu begründende Ablehnung? Insbesondere, in welcher Ausführlichkeit kann der Steuerpflichtige eine Begründung verlangen?
Ist die Drohung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wirklich hilfreich, oder wird damit nicht oft nur Porzellan zerschlagen? Es gibt da die Redensart von der"FFF-Beschwerde" - formlos, fristlos, fruchtlos. ;-)
</font>
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off-shore-trader
24.03.2004, 13:01
@ Toby0909
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Musterklagen vom Bund der Steuerzahler - Spekulationsgewinne |
-->Der Link unten verweist auf die aktuellen Musterprozesse, die vom Bund der Steuerzahler angestrebt wurden, u.a. auch zu Spekulationsgewinnen. Bei ähnlich gelagerten Fällen einfach Einspruch einlegen und auf die anhängigen Verfahren verweisen.
Hat eigentlich schon irgend jemand eine Klage gegen die Spekulationsbesteuerung ab 1999 eingereicht?
Gruss
off-shore-trader
<ul> ~ BdSt-Musterprozesse</ul>
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Tassie Devil
24.03.2004, 15:12
@ fridolin
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Re: @Fridolin: Antwort |
-->><font color=#0000FF>Spielst Du dabei auf den"Lästigkeitseffekt" an? Sprich, Sachbearbeiter kann entweder ohne großen Arbeitsaufwand dem Begehren des Antragstellers folgen, oder er muß mit erheblichem Zeitaufwand eine schriftliche Begründung für die Ablehnung formulieren?
Ja, in der Richtung laeuft das.
Der steuerzahlende Buerger besteht auf der einwandfrei sauberen und logisch nachvollziehbaren (Gegen-)Argumentation der Entscheidung seines Sachbearbeiters, die dieser mit der steuerlichen Gesetzgebung und ggf. mit dem Zitieren von Urteilen aus der Rechtssprechung der Finanzgerichte zu untermauern hat.
Diese Strategie ist immer und so lange anwendbar, wie das FA dem Steuerzahler nicht die"Last der Beweispflicht" auf dessen Schultern zu legen vermag (dies geschieht z.B. regelmaessig bereits im Vorfeld zu steuerlichen Straftatbestaenden).
In frueheren Zeiten gab es fuer die Beamten der FAs einen ausreichenden Ermessensspielraum, damals war fuer den Normalbuerger die Anwendung solcher Strategien ueberhaupt nicht erforderlich, weil fuer den Begriff der"spitzfindigen Verar...ung" des Steuerbuergers keinerlei Plattform geboten war.
>Was sind eigentlich die genauen Rechtsgrundlagen für eine detailliert zu begründende Ablehnung? Insbesondere, in welcher Ausführlichkeit kann der Steuerpflichtige eine Begründung verlangen?
Die FAs sind grundsaetzlich erschoepfend auskunftspflichtig, sie haben jedes steuerbuergerliche Auskunftsbegehren schon allein deshalb vollstaendig und erschoepfend zu beantworten, weil sie auch an ihre Auskuenfte rechtlich gebunden sind. Ein Steuerbuerger, dessen Auskunftsersuchen fehlerhaft oder unvollstaendig beantwortet wurde, vermag den involvierten Blutsaugern ein paar sehr unangenehme Stunden bereiten, von der Kompensation geldwerter Nachteile einmal ganz abgesehen.
Ein Zwang zum Einschalten eines zugelassenen Steuerspezialisten besteht fuer den Steuerbuerger bzgl. seines Verkehrens mit den FAs nicht.
>Ist die Drohung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wirklich hilfreich, oder wird damit nicht oft nur Porzellan zerschlagen? Es gibt da die Redensart von der"FFF-Beschwerde" - formlos, fristlos, fruchtlos. ;-)
></font>
Man unterscheide zwischen Dienstbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde, auf ggf. zerschlagenes Porzellan sollte der Steuerbuerger der BRDDR schon seit laengerer Zeit keinerlei Ruecksicht mehr nehmen.
In vorliegendem Fall haette die Dienstbeschwerde einen sofortigen durchschlagenden Erfolg erzielt, dies schon allein deshalb, weil keinerlei Gewerbe vorliegt und deshalb die Begruendung der"mangelnden Gewinnabsicht" steuerrechtlich ins Leere laeuft.
Selbstverstaendlich muss ein Steuerbuerger, der seinem FA mit disziplinarischen Massnahmen droht, zuvor seine Fahrbahn zumindest einiger Massen glaubwuerdig praepariert haben, ansonsten laeuft er Gefahr sich laecherlich zu machen.
Es ist halt wie immer und ueberall im Leben: jeder ist sich selbst sein bester Anwalt und Schuetze, Wissen ist Macht, und dann bedarf es noch der"balls", um die Dinge eigener Wahl und Entscheidung auch stehen zu koennen.
Gruss
TD
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