Baldur der Ketzer
23.03.2004, 16:03 |
Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten....Probleme bei Kontoverfügg. Thread gesperrt |
-->Hallo,
was mal in Kürze auch auf allen Finanzgebieten Wirklichkeit werden kann, sieht man am Umgang mit Guthaben oder Grundstücken aus Erbfolgen - Auszahlung und Grundbuchänderung nur mit vorheriger Unbedenklichkeitsbescheinigung vom ErbStFA.
Bevor der Wisch nicht da ist, gibts nix.
Würde doch super analog angewandt werden können beim neuen Reichsfluchtsteuergesetz?
Ein Bekannter ist mal aus Schweden in eine Steueroase ausgewandert, er mußte sich an 52 Stellen abmelden, bevor sie ihn ziehen ließen, sogar bei seiner Kirchengemeinde mußte er um Entlassung betteln.
Alles, was auf Banken an Guthaben/Vermögen/Depots gehalten wird, ist meiner Ansicht nach nicht besser dran, als ob es gleich beim Bundesamt für Finanzen läge.
Wenn man noch keinen Grund hatte für ein Auslandskonto - dies könnte einer sein. Denn die Verfügungen von Auslandskonten richten sich immer nach der Rechtslage des Belegenheitslandes.
Und nur, weil in in einem heute bald zur Bedeutungslosigkeit verkommenen Land namens BRDDR den Finanzbehörden der Hut brennt, hat das doch auf eine Bank in, sagen wir mal, Dubai, oder Singapore, null Auswirkungen.
Die Ersparnisse sind nur so sicher wie die rechts(un)ordnung in dem Land, in dem sie sich befinden.
Und da schauts Affpissistantechnisch düster aus.
beste Grüße vom Baldur
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ottoasta
23.03.2004, 17:15
@ Baldur der Ketzer
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Re: hast du Ahnung von Ã-sterreich......? |
-->hallo Baldur,
ich habe nicht weit nach Ã-sterreich (Innviertel). Hast du eine Ahnung oder Wissen davon, wie es dort ist?
Vielen Dank!
Otto
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kingsolomon
23.03.2004, 17:34
@ Baldur der Ketzer
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Die Amis sind wesentlich härter drauf - Eichel lernt bloss langsam dazu |
-->sehr langsam.
Das"Reichsfluchtsteuergesetz" ist in Amiland schon lange Realität, Gates würden sie grad mal ein bischen mehr als die Unterhosen lassen(aus seiner jetzigen Sicht), wenn er"rübermachen" wollte ; ganz abgesehen davon, dass die nach Staatsbürgerschaft besteuern. Wer also erst mal
nen Ami-Pass hat ( selbst greencard genügt ) entkommt der IRS nicht mehr durch
Wegzug.
Nee, die deutschen Finanzbehörden sind eine zahnlose alte Katze, im Vergleich
mit der IRS.
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