monopoly
28.03.2004, 23:59 |
Frage @dottore wg. Haushaltsrecht dem Parlament nehmen! Thread gesperrt |
-->Wir hatten das Thema ja schon mal diskutiert, das könnte ja in den nĂ€chsten Jahren akut werden. in Berlin gibts wohl schon eine BĂŒrgerinitiative ie den Haushalt kippen will. Kennen sie die genaue juristische Lage dazu (Urteile?) gabs sowas frĂŒher schon mal.
Darum gings
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/263194.htm
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dottore
29.03.2004, 08:56
@ monopoly
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Re: Lt. Verfassungen"unzulÀssig"! |
-->>Wir hatten das Thema ja schon mal diskutiert, das könnte ja in den nĂ€chsten Jahren akut werden. in Berlin gibts wohl schon eine BĂŒrgerinitiative ie den Haushalt kippen will. Kennen sie die genaue juristische Lage dazu (Urteile?) gabs sowas frĂŒher schon mal.
Hi,
Haushaltsrecht in allen Verfassungen verankert. Also 2/3-Mehrheit, um es zu kippen. Eine Klage gab's gegen einen Haushaltsbeschluss in S-H. Ging schief, denn:
Verfasssung S-H:
Abschnitt V
Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid
Artikel 41
Initiativen aus dem Volk
(1) BĂŒrgerinnen und BĂŒrger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner EntscheidungszustĂ€ndigkeit mit bestimmten GegenstĂ€nden der politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit GrĂŒnden versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen; er darf den GrundsĂ€tzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Die Initiativen mĂŒssen von mindestens 20.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Recht auf Anhörung.
(2) Initiativen ĂŒber den Haushalt des Landes, ĂŒber Dienst- und VersorgungsbezĂŒge sowie ĂŒber öffentliche Abgaben sind unzulĂ€ssig.
Oder Berlin:
Artikel 61
(1) Alle Einwohner Berlins haben das Recht, das Abgeordnetenhaus im Rahmen seiner EntscheidungszustĂ€ndigkeiten mit bestimmten GegenstĂ€nden der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen, zu befassen. Die Initiative muĂ von 90 000 volljĂ€hrigen Einwohnern Berlins unterzeichnet sein. Ihre Vertreter haben das Recht auf Anhörung in den zustĂ€ndigen AusschĂŒssen.
(2) Initiativen zum Landeshaushalt, zu Dienst- und VersorgungsbezĂŒgen, Abgaben, Tarifen der öffentlichen Unternehmen sowie Personalentscheidungen sind unzulĂ€ssig.
Das war's, monopoly.
AuĂerdem, siehe Frankreich: Die Leute wollen vom Staat mehr und nicht weniger Geld haben. Schröder ist in selber Lage. Auch in Ă-sterreich wurde die Volkspartei (Pensionen geĂ€ndert) abgestraft.
Weder die Demokratie noch die Verfassungen funktionieren. Es wird sich erst was Ă€ndern, wenn die Buden ĂŒberall lichterloh brennen und der Staat sich im Bankrott wĂ€lzt.
GruĂ!
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Euklid
29.03.2004, 09:26
@ dottore
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Re: Lt. Verfassungen"unzulÀssig"! |
-->Nicht so schnell mit dem Bankrott [img][/img]
Wir haben noch genĂŒgend Zeit,da erst 65% des BIP an Schuldenstand erreicht ist.
Bald wird das Staatssponsoring richtig in Fahrt kommen und Maastricht wird ausgesetzt.
BegrĂŒndung:Exorbitant steigende Rohstoffpreise fĂŒhren dazu und wir Politiker können nichts dafĂŒr!!
GruĂ EUKLID
PS Von den Verzweifelten Staaten aus USA und Europa!!
Der Kapitalismus wird in einem fulminanten Finale sein Leben aushauchen.
Ob Defla oder Infla werden wir noch beobachten mĂŒssen.
Aber Politiker sind fĂŒr langsameres Sterben und daher meine Meinung Infla.
Rein psychologisch.
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monopoly
29.03.2004, 09:51
@ dottore
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Re: Lt. Verfassungen"unzulÀssig"! |
-->>>Wir hatten das Thema ja schon mal diskutiert, das könnte ja in den nĂ€chsten Jahren akut werden. in Berlin gibts wohl schon eine BĂŒrgerinitiative ie den Haushalt kippen will. Kennen sie die genaue juristische Lage dazu (Urteile?) gabs sowas frĂŒher schon mal.
>Hi,
>Haushaltsrecht in allen Verfassungen verankert. Also 2/3-Mehrheit, um es zu kippen. Eine Klage gab's gegen einen Haushaltsbeschluss in S-H. Ging schief, denn:
>Verfasssung S-H:
>Abschnitt V
>Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid
>Artikel 41
>Initiativen aus dem Volk
>(1) BĂŒrgerinnen und BĂŒrger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner EntscheidungszustĂ€ndigkeit mit bestimmten GegenstĂ€nden der politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit GrĂŒnden versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen; er darf den GrundsĂ€tzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Die Initiativen mĂŒssen von mindestens 20.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Recht auf Anhörung.
>(2) Initiativen ĂŒber den Haushalt des Landes, ĂŒber Dienst- und VersorgungsbezĂŒge sowie ĂŒber öffentliche Abgaben sind unzulĂ€ssig.
>Oder Berlin:
>Artikel 61
>(1) Alle Einwohner Berlins haben das Recht, das Abgeordnetenhaus im Rahmen seiner EntscheidungszustĂ€ndigkeiten mit bestimmten GegenstĂ€nden der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen, zu befassen. Die Initiative muĂ von 90 000 volljĂ€hrigen Einwohnern Berlins unterzeichnet sein. Ihre Vertreter haben das Recht auf Anhörung in den zustĂ€ndigen AusschĂŒssen.
>(2) Initiativen zum Landeshaushalt, zu Dienst- und VersorgungsbezĂŒgen, Abgaben, Tarifen der öffentlichen Unternehmen sowie Personalentscheidungen sind unzulĂ€ssig.
>Das war's, monopoly.
>AuĂerdem, siehe Frankreich: Die Leute wollen vom Staat mehr und nicht weniger Geld haben. Schröder ist in selber Lage. Auch in Ă-sterreich wurde die Volkspartei (Pensionen geĂ€ndert) abgestraft.
>Weder die Demokratie noch die Verfassungen funktionieren. Es wird sich erst was Ă€ndern, wenn die Buden ĂŒberall lichterloh brennen und der Staat sich im Bankrott wĂ€lzt.
>GruĂ!
Aber laut einem BVerfG Urteil sind ĂŒber 50% Abgabenquote quasi kommunistisch, ich werde heute mal imm Jurissystem nachsehen ob ich das Urteil noch finden kann. Da merkt man erstmal wie clever doch unser Parteienstaat organisiert ist. Die Richter am BVerfG werden dann von den Parteien gestellt.
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Euklid
29.03.2004, 10:03
@ monopoly
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Re: Lt. Verfassungen"unzulÀssig"! |
-->Die Gewaltenteilungen funktionieren genauso wenig wie die angeblich unabhÀngigen Notenbanken.
Welcher Richter will sich verantwortlich machen lassen wenn aufgrund seiner an sich richtigen Entscheidung der Staat ĂŒber die Wupper geht?
Was hat er denn davon auĂer daĂ er selbst einen Monat spĂ€ter sein Gehalt nicht mehr erhĂ€lt?
Und was hat ein unabhĂ€ngiger NotenbankprĂ€sident davon wenn er sich als deflationĂ€rer Vernichter in den GeschichtsbĂŒchern steht und ebenfalls einen Monat spĂ€ter sein Gehalt nicht auf dem Konto findet.
Welche Gesetze werden denn ĂŒberhaupt noch beachtet?
Am Ende spielen Gesetze keine Rolle mehr weil die neuen von Reformen begleitet werden.
Das nÀchste ist die Maastricht-Reform.
In solchen FĂ€llen muĂ man auch die psychologische Komponente von Menschen bedenken.
Wer stĂŒrzt schon gerne seinen eigenen Brotgeber vom Sockel?
Wer ĂŒberweist die monatlichen GehĂ€lter der Verfassungsrichter?
GruĂ EUKLID
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dottore
29.03.2004, 10:43
@ monopoly
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Re: Nicht Abgabenquote, sondern direkte Steuern (Kirchhoff vs. Böckenförde) (o.Text) |
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Euklid
29.03.2004, 10:51
@ dottore
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Die haben schon lÀngst den nÀchsten Horrortrip in der Pipeline. |
-->Gestern abend konnte man raushören daà man die indirekten Steuern massiv erhöhen will um den Lohn von den Sozialkosten weitestgehend zu befreien.
Modell DĂ€nemark lĂ€Ăt grĂŒĂen.
Bald 25 - 30% MWST?
Und dann auf ImmobilienverkÀufe vielleicht auch MWST?
Und auf Aktienverkauf?
Auf den Aktienverkauf wĂ€re ja vorzĂŒglichst denn dann hört die VolatilitĂ€t wohl von alleine auf [img][/img]
Ja und auf Gold dann auch 30% MWST.
Oh wie ist das herlich wenn man auf diese Art geschröpft wird.
Da muĂ dann bald ein neuer Steuer- Sang her.
Die holen sich scheinbar mit Gewalt was sie denken brauchen zu mĂŒssen.
GruĂ EUKLID
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LenzHannover
29.03.2004, 21:55
@ monopoly
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