bonjour
31.03.2004, 14:00 |
Nichterstattung PKV/Anwalt -Fortsetzung Thread gesperrt |
-->hallo,
ich melde mich nochmal in dieser Sache
der Anwalt hatte mich sozusagen vor Ort ohne jede Beratung raus"komplimentiert"
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/262328.htm
der Anwalt hat jetzt die angedrohte Rechnung für seine nichtstattgefundene Beratung geschickt.
berechnet nach BRAGO $11
Erstberatung $$ 11,12,20 Abs.1 S.2 BRAGO 5,5/10
Post und Tele §26 BRAGO
Das Entstehen der Auslagen wird anwaltlich versichert
Dokumentenpauschale §27 Abs.1 BRAGO (22Stück)
Ich bin schon aus prinzipiellen Erwägungen, nicht bereit, eine Rechnung zu zahlen, für die keine Leistung (bis auf die Anfrage an die Rechtsschutz) erfolgt ist, ganz mal abgesehen davon, wie ich dort vor Ort behandelt wurde.
Interessant ist, daß sich auf meinen erneuten, ziemlich scharfen Brief an die PKV (..ist mir unerklärlich, wie sie ohne ausdrückliche Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht an diesen, für die Erstattung zudem völlig unerheblichen Satz, aus meinem Fragebogen kommen konnten..usw.usw.) die Oberste Heeresleitung der PKV gemeldet hat und meinte, da sei ja reichlich was"schiefgegangen", so daß nunmehr offenbar Aussicht auf Erstattung besteht.
Umsomehr kann man sich jetzt über den Anwalt ärgern, es sieht so aus, als hätte er mit wenig Einsatz in der Sache Erfolg gehabt.
Aber der wollte sich nicht einmal eine Beratungsgebühr verdienen, nee, falsch, die versucht er sich ja jetzt einfach mal so zu holen.....
Was soll ich dem Anwalt schreiben?
Eine Darstellung des tatsächlichen Ablaufes?
Ich habe keine Zeugen (nur für die Telefonate über die Mithörfunktion), für den Besuch in der Praxis steht sein Wort gegen meins.
Oder soll ich mich an die Anwaltskammer wenden?
Gruß bonjour
<ul> ~ http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/262328.htm</ul>
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Worldwatcher
31.03.2004, 14:31
@ bonjour
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Ich würde die Anwaltskammer ansprechen,die mögen Schwarze Schafe auch nicht OwT. (o.Text) |
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Buche
31.03.2004, 18:23
@ bonjour
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Ganz einfach... |
-->1) Du wartest auf die Rechnung.
2) Du anwtortest in etwa mit Deinen eigenen Worten:
>hallo,
>der Anwalt hatte mich sozusagen vor Ort ohne jede Beratung raus"komplimentiert"
>der Anwalt hat jetzt die angedrohte Rechnung für seine nichtstattgefundene Beratung geschickt.
und"So eine"Rechnung werde ich natürlich, wie ich Ihnen schon mündlich an Ort und Stelle mitgeteilt habe, nicht bezahlen".
3.) Wenn Du sportsgeist hast, wettest Du mit Dir selber:
a) Wenn der Anwalt intelligent ist, wars das.
b) Der hat 4-Punkte Examen oder es ihm ist zu langweilig:
Du heftest etwaige Mahnungen, weitere Korrespondenz, Drohungen in einem Order ab (Papier ist geduldig) und antwortest nicht mehr (Mahnbescheid muß natürlich widersprochen werden). Du hast ja nichts Neues mehr zu sagen.
Wenn er klamm ist und auch die 4 Minimalpunkte nicht auf ordentlichem Wege bekommen hat, verklagt er Dich wegen ein paar Euro auf dem Amtsgericht. (Da er dann nicht der Hellste ist, hast Du sogar Chancen, den Prozess eventuell wegen einem Verfahrensfehler zu gewinnen: Steuernummer auf der Rechnung vergessen, keine Vollmacht erteilt oder etwas ähnlich Unvorhergesehenes, die deutsche Justiz ist so auf die Hunde gekommen, dasss einfach alles möglich ist.)
Egal, in beiden Fällen hast du sich auf Kosten des Anwalts amüsiert, denn eine Klage lohnt sich für ihn betriebswirtschatlich eigentlich erst ab höheren Streitwerten.
Sei aber nicht zu grausam, denn Anwälte habens auch nicht leicht und sind auch Menschen. Die sitzen zum Teil auf Stapeln von Rechnungen, wofür Sie tatsächlich eine Leistung erbracht haben, die nie bezahlt worden sind.
Anwälte gibts in Massen, Kunden aber nicht. Insofern war Dein Anwalt a priori nicht sehr klever, denn er hat einen potentiellen Kunden (sogar mit Rechtsschutzversicherung!) wegen ein paar Euro vergrault.
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LenzHannover
01.04.2004, 01:04
@ bonjour
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Der freiber. Anwalt ist Partei und hat vor Gericht als Zeuge schlechte Karten, |
-->wenn nun aber eine Angestellte bezeugt, daß du 1 h bei Ihm im Zimmer warst, wird es eng.
Ansonsten würde ich es ggf. als"Erfahrung" abbuchen, der Amtsrichter kann jedoch fast machen was er will und es gibt keine Revision!
Bedeutet immerhin auch"gedeckelte" Kosten.
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