dottore
09.04.2004, 13:39 |
Bundesbank und Goldraub - Innenansicht einer Schnapsidee Thread gesperrt |
-->Hi,
es ist immer wieder die Rede von Goldverkäufen der Buba mit anschließender"Ausschüttung" an den Staat.
Tatsächlich ist es so:
Der Goldbestand wird mit 36,5 aktiv gebucht, dagegen passiv ein Ausgleichsposten aus Neubewertung von 28,4. Netto: 8,1.
Etwaige Bewertungsgewinne sind per se"nicht ausschüttungsfähig, stehen aber zum Ausgleich von Bewertungsverlusten" (Buba JB 199) zur Verfügung, was in 2003 dazu diente, die Verluste aus der Dollar-Position aufzufangen.
Verschwindet also Gold aktiv (die Buba könnte es dem Staat zur freien Verwendung übertragen, ohne einen anderen Aktivposten hereinzunehmen, wie es bei den Goldverkäufen beabsichtigt ist, eben etwas"Verzinsliches"), wird entsprechend passiv weniger.
Da die Position aber logischerweise anteilig verbucht wird, verschwindet auch das entsprechende Netto anteilig. Das würde beim Verkauf z.B. der Hälfte des Buba-Goldes bedeuten: Sie macht aus dem Verkauf keinen Gewinn, sondern einen Verlust, nämlich in Höhe von 4,05. Der würde das Kapital der Buba sogar übersteigen (2,5), was bedeutet: Nicht nur keine Ausschüttung an den Bund, sondern im Gegenteil: Der müsste das Kapital entweder herabsetzen oder neu auffüllen. Aus dem Verkauf von Buba-Gold gegen Hereinnahme von Titeln lässt sich also für den Bund absolut nichts gewinnen (in Form einer verlängerten Passivseite und der Gewinn ist nun mal ein Passivum).
Etwas anderes wäre das ersatzlose Abtreten des Goldes von der Buba an den Bund, der das Gold dann am freien Markt gegen Euro (die er braucht) verkaufen könnte, allerdings nur ein Mal. Da die Buba keine HV hat, die das ersatzlose Herschenken eines Aktivpostens beschließen könnte (mit entsprechender Minderung der Passivseite, u.a. Kapital, Rücklagen, Gewinn sowieso), müsste also ein entsprechendes Gesetz her, das die Bundesbank zur Abgabe des Goldes an den Bund direkt zwingen müsste.
Abgesehen davon, dass dies ein Unikum wäre, überdies politisch aufgrund der Verfassungslage, des Währungs- und des Bbk-Gesetzes usw. schon als Idee völlig absurd, steht dem auch entgegen, dass die Buba an den IWF ("deutsche Tranche in Gold") und an die EZB Gold übertragen hat (und nicht nur Devisen, weshalb die bei der EZB liegenden Buba-Aktiva auch nur mit 85 % des üblichen Refi-Satzes verzinst werden), was man nur zurückholen könnte, indem man diese Institutionen gleich mit plündert, was aber dann eine Änderung diverser internationaler Gesetze zur Voraussetzung hätte. Gute Reise!
Die Bundesbank ist nicht blöd. Auch sie weiß ganz enau, worum es geht. Deshalb der geniale Schachzug, die"stillen Reserven" am Gold zwar aufzulösen, aber zeitgleich den "Ausgleichsposten aus Neubewertung" in die Passivseite zu stellen.
Könnte man diesen Posten zum Verschwinden bringen, ließen sich die oben erwähnten 28,4 in der Tat als a.o. Erträge in den Gewinn einstellen und zur (einmaligen) Ausschüttung freigeben. Das könnte die Buba unschwer konterkarieren, indem sie bei der Bewertung des Goldes wieder zum Niederstwertprinzip zurückkehrt - und weg wäre der Passivposten. Dann liefe es wieder auf einen Goldraub netto hinaus.
Sobald sich dieser abzeichnet (wie gesagt, völlig skurriler Gedanke, aber warum ihn nicht durchdenken?), muss allerdings die Buba in Höhe des zu erwartenden Raubzugs eine entsprechende Rückstellung in gleicher Höhe bilanzieren, damit schon vor dem Raub ihre Passivseite verlängern, woraufhin aktiv ein entsprechender Verlust entstünde. Die Buba legt lt. BbkGes 26,2 die Grundsätze ihrer Rechnungslegung (konkret: Wie wird bewertet?) in ihrem Vorstand selbst fest. Dabei hat sie sich, was die Passivseite betrifft, jedoch an die üblichen Bilanzierungsvorschriften zu halten, muss also erkennbare Risiken passiverien.
Da GK und gesetzliche (!) Rücklage bei 5 liegen, wäre beim Beheben des Gesamtgoldes (inkl. des bei IWF und EZB liegenden) die Insolvenz der Buba eingetreten, nämlich in Form einer Überschuldung von 3,1 Mrd (8,1 minus 5, siehe oben).
Man kann es also drehen und wenden wie man will: Aus sog."Goldverkäufen" der Buba lässt sich für den Bundeshaushalt überhaupt nichts melken - im Gegenteil: raubt man tüchtig (alles andere ist bilanzielles Larifari), ist die Buba im Konkurs (und zwar schon vor dem Raubzug!) und ihr gesamter Personal- und Sachaufwand, der noch eine Zeitlang weiterliefe (ca. 1,5) würde ein zusätzlicher Ausgabenposten des BFM.
Alles was geht, wäre der Aktivtausch (statt Gold US-Titel z.B.). Und was wäre das für den Bund? Angenommen es würden 20 Mrd Gold (Marktwert) am Markt in Titel geswitcht, könnte man z.Zt. etwa 4 % erwarten, macht 800 Mio p.a. Dagegen steht natürlich das Kursrisiko für die neue Position, das entsprechend abgesichert werden müsste. Der entsprechende Posten zum Auffangen von Bewertungsrisiken ist bereits auf Null (!) herunter gefahren worden. Fiele also die gesamte Auslandsposition (immerhin ist sie 2003 von 48,8 auf 40,2 gefallen) um einen nennenswerten weiteren Prozentsatz, wäre dies für die Buba, die ohnehin schon auf dem Zahnfleisch daherkommt, die nächste Verheerung. Was von den 800 Mio jemals"ausgeschüttet" würde, steht in der Sternen.
Langer Rede kurzer Sinn: Goldverkäufe, sogar Goldraub zugunsten des Bundeshaushalts sind nichts als eine Schnapsidee. Von der gesamtschuldnerischen Haftung des Vorstands mal ganz abgesehen. Wie ich die Herren kenne (vier davon ganz gut persönlich), treten die sofort zurück, bevor sie sich dem Risiko von Prozess und Haft auszusetzen.
Gruß!
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nasowas
09.04.2004, 14:01
@ dottore
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"gesamtschuldnerischen Haftung des Vorstands" gibt es so etwas bei der Buba? |
-->Hallo dottore,
ich bin ganz erstaunt, wenn ich so etwas lese:
"Von der gesamtschuldnerischen Haftung des Vorstands mal ganz abgesehen."
Haften die Herren tatsächlich für Dummheiten die sie begehen? Steht dies irgendwo in Form von Gesetzestext?
Mit erstauntem Gruß
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dottore
09.04.2004, 14:33
@ nasowas
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Re:"gesamtschuldnerischen Haftung des Vorstands" gibt es so etwas bei der Buba? |
-->>Hallo dottore,
>ich bin ganz erstaunt, wenn ich so etwas lese:
>"Von der gesamtschuldnerischen Haftung des Vorstands mal ganz abgesehen."
>Haften die Herren tatsächlich für Dummheiten die sie begehen? Steht dies irgendwo in Form von Gesetzestext?
>Mit erstauntem Gruß
Hi,
siehe BbkGes 26,2 mit Hinweis auf Einhaltung der"Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung","Wertansätze" nach Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften, bei Passiva"vernünftige kaufmännische Beurteilung".
Wird dies alles nicht eingehalten, kommen jene in Frage, welche Bilanz und G+V unterschrieben haben: Welteke, Stark, Fabritius, Kotz, Meister, Reckers, Remsperger, Zeitler. Die Buba und ihr Vorstand befinden sich durchaus nicht im"rechtsfreien Bereich". WP ist Ernst & Young.
Gruß!
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BillyGoatGruff
09.04.2004, 16:56
@ dottore
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Erfreulich, dass es in diesem riesigen Stab von Sesseldrückern doch ein paar |
-->wenige gibt, die offenbar ihr Salär wert sind. Ein wahrer Lichtblick.
Siehe auch neuliches Posting von dottore über den Bewertungsabschlag beim AAA-Schuldner Staat, den die BuBa erlassen hat! (posting /263562.htm).
Frage:
Könnte eine ZB (Personal hätten die ja genug) als Konkursverwalter einen Staatsbankrott abwickeln?
Gruss,
BillyGoatGruff
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---Elli---
09.04.2004, 17:06
@ BillyGoatGruff
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Re: Erfreulich, / Danke für den Hinweis.... |
-->> (posting /263562.htm).
... das hatte ich wegen meines Urlaubs nicht gesehen.
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dottore
09.04.2004, 17:23
@ ---Elli---
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Re: Unerfreulich, Buba nicht up to its own date |
-->Hi,
siehe hier:
Rundschreiben 4/2004
Und im Web stehen noch die alten:
Längst überholt
Tja, schon deshalb müsste der Verantwortliche gefeuert werden.
Gruß!
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Popeye
09.04.2004, 18:14
@ dottore
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Re: Bundesbank und Goldraub - Innenansicht einer Schnapsidee |
-->Hallo, @dottore -
Du schreibst:
„Das würde beim Verkauf z.B. der Hälfte des Buba-Goldes bedeuten: Sie macht aus dem Verkauf keinen Gewinn, sondern einen Verlust, nämlich in Höhe von 4,05. Der würde das Kapital der Buba sogar übersteigen (2,5), was bedeutet: Nicht nur keine Ausschüttung an den Bund, sondern im Gegenteil: Der müsste das Kapital entweder herabsetzen oder neu auffüllen.“
Im pdf-Geschäftsbericht 2003schreibt die BB auf Seite 200 unter dem Stichwort „Neubewertungsposten neu“
"In den Neubewertungsposten „neu“ wird beim Goldbestand, bei den Nettopositionen
je Fremdwährung und beim Wertpapierbestand jeweils der positive
Unterschiedsbetrag zwischen dem Marktwert am 31. Dezember 2003 und
dem Wert zu den ab dem 1. Januar 1999 fortgeschriebenen durchschnittlichen
Anschaffungskosten ausgewiesen. Für Gold betragen die fortgeschriebenen
durchschnittlichen Anschaffungskosten seit 1. Januar 1999 unverändert 1 oz =
246,368 3. Zum Jahresende liegt der Marktpreis für eine Feinunze Gold bei
330,364 3, so dass der Marktwert der Goldposition deren Anschaffungswert
übersteigt und ein Neubewertungsposten in Höhe von 9 289 Mio 3 (im Vorjahr:
8 914 Mio 3) entsteht."
Etwas weiter oben auf S. 200 heißt es nun:
"Durch die Verringerung der ……Goldbestände ergeben sich für das
Berichtsjahr erfolgswirksame Auflösungsbeträge in Höhe von 111 Mio € ….. Diese Auflösungsbeträge werden in der GuV-Position 2/ Unterposition „Realisierte Gewinne/Verluste aus Gold-, Fremdwährungs- und Wertpapiergeschäften“ vereinnahmt."
Es scheint mir deshalb so zu sein, dass - solange der Marktpreis höher ist als die Summe aus fortgeschriebenem Anschaffungspreis und Neubewertungsposten - der Verkauf von Gold keinen Verlust bei der BB verursachen würde.
Grüße
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dottore
09.04.2004, 18:56
@ Popeye
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Re: Bundesbank und Goldraub - Innenansicht einer Schnapsidee |
-->
>Es scheint mir deshalb so zu sein, dass - solange der Marktpreis höher ist als die Summe aus fortgeschriebenem Anschaffungspreis und Neubewertungsposten - der Verkauf von Gold keinen Verlust bei der BB verursachen würde.
Hi Popeye,
doch, weil die ursprünglich zu Anschaffungskosten verbuchten Goldbestände - eben die Differenz (!) zum Ausgleichsposten - ebenfalls ausgebucht werden müssen, pro rata Verkauf.
Die 8,1 sind Differenz zwischen Aktiv und Passiv (beim Gold gerechnet) und wenn das Aktivum (netto) verschwindet, entsteht aktiv ein anteiliges Loch. Dort erscheint dann die Aktivposition VERLUST.
Gruß!
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Popeye
09.04.2004, 19:14
@ dottore
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Re: Bundesbank und Goldraub - Innenansicht einer Schnapsidee |
-->Sorry, @dottore,
das leuchtet mir nicht ein.
Unterstellen wir mal, dass die Bundesbank genau zum Bilanzstichtag verkauft hätte.
Dann wäre zwar der Aktivposten verschwuden - ebenso wie der Ausgleichsposten.
M.a.W. Gold isoliert betrachtet per 31.12.03
Marktpreis
- Aktivposten
= Ausgleichsposten
Oder:
Aktivposten
+ Ausgleichsposten
= Marktpreis zum 31.12.03
Der Ausgleichsposten ist nämlich eine eigenkapitalähnliche Positon - siehe Gliederung Bilanz.
Grüße
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dottore
09.04.2004, 20:23
@ Popeye
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Re: Wozu denn Gold"verkaufen"? |
-->>Sorry, @dottore,
>das leuchtet mir nicht ein.
>Unterstellen wir mal, dass die Bundesbank genau zum Bilanzstichtag verkauft hätte.
Gut, dann ist alles Gold und der Ausgleichsposten weg.
>Dann wäre zwar der Aktivposten verschwuden - ebenso wie der Ausgleichsposten.
Ja.
>M.a.W. Gold isoliert betrachtet per 31.12.03 > Marktpreis
>- Aktivposten
>= Ausgleichsposten
>Oder: > Aktivposten
>+ Ausgleichsposten
>= Marktpreis zum 31.12.03
>Der Ausgleichsposten ist nämlich eine eigenkapitalähnliche Positon - siehe Gliederung Bilanz.
Völlig richtig.
Nur sind auf der Aktivseite die 36 weg und passiv nur die 28. Falls alles Gold"verkauft" und an Berlin ausgezahlt würde (IMF- und EZB-Probleme außen vor).
Also Loch aktiv (= Verlust) = 8.
Aktiv 100 minus 36 = 64. Passiv 100 minus 28 = 72.
Aktiv dann: 64 (Rest) plus 8 Verlust = 72.
Das gilt natürlich nur für den Fall"Raub" - also Verkauf des Buba-Goldes gegen irgendetwas und anschließende Auslieferung dieses an den Bund.
Macht die Buba einen Aktivtausch (darf also die 36 in etwas anderem aktiv behalten), dann ist alles wie bisher (die Entwicklung des Ausgleichspostens bezieht sich jetzt auf das neue Aktivum, vermutlich US-Dollar-Forderungen, wird ja im GB ausführlich beschrieben).
Sinn meiner Übung war nur der, zu zeigen, dass der berühmte"Goldverkauf" der Buba (logischerweise mit anschließendem Inkasso des Verkaufserlöses durch den BFMin) überhaupt nicht geht - es sei denn man will die Buba in Konkurs treiben.
Der einzige"Trick" wäre: Den Ausgleichsposten (EK-ähnlich, völlig richtig) in einen ausschüttbaren Gewinnposten (passiv) zu verwandeln.
Dazu müsste die Buba aber kein Milligramm Gold verkaufen!
Dann schüttet sie ihre"stillen Reserven" am Gold aus als a.o. Ertrag, wie beschrieben. Genausogut könnte sie ihren Betriebssportplatz ausschütten.
Ich hoffe, jetzt ist es klarer.
Gruß!
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Tofir
09.04.2004, 21:15
@ dottore
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Warum geht's dann in der Schweiz...??? Gruss (o.Text) |
-->
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Emerald
09.04.2004, 21:25
@ Tofir
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unsere Notenbank-Erbsen-Zähler wurden von den Amis übertölpelt! |
-->
anders sind die Goldverkäufe der Schweizer Notenbank nicht zu erklären.
Wenn die Bürokraten beim Gesetzes-Erlass damals gewusst hätten was sie heute
wissen, würde ein solcher Entscheid nie mehr zustande kommen. Aus diesem
Grunde sucht man doch jetzt überall Ausflüchte und Erklärungen warum
Gold eben nichts taugt und besser in US$-Treasuries angelegt wird, damit
Zinserträge (nach Spesen gleich Null nach $-Kurs-Verlust gleich minus 35%)
erwirtschaftet werden können.
Kantone, Sozial-Versicherung und Bundesrats-Parteien streiten sich um
das goldene Kalb: Wer soll den Geldsegen aus den Verkäufen bekommen.
Und in vier Jahren, oder etwas später sind die Entscheidungs-Träger in
Pension, abgewählt oder im Verwaltungs-Rat einer Nobel-Firma oder eines
Multis und interessieren sich keinen Deut mehr für die Fehl-Dispositionen
und die Misswirtschaft.
Klar?
Emerald.
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Tofir
09.04.2004, 21:31
@ Emerald
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Schon klar, aber dottore meinte, dass dies ja technisch NICHT möglich sei. Gruss (o.Text) |
-->
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André
09.04.2004, 22:20
@ Tofir
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Re: Missverstanden, nur der Gewinn (riesige stiile Reserven) wurden aufgelegt |
-->und dann ausgeschüttet. Zum Auflegen=in der Bilanz erscheinen, hätte man das Gold jedoch nicht verkaufen müssen, es hätte genügt, es in Richtung zum Tageskurs höher zu bewerten, um einen ausschüttungsfähigen Gewinn zu konstruieren.
Aber das wäre ja ganz gegen die Intentionen der US-Gönner und Einflüsterer gewesen, denen man so gern auf dem Leim geht in vorauseilendem (deutschen, wenn auch schwizerdütschem) Gehorsam.
Gute Nacht
A.
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Popeye
09.04.2004, 23:16
@ dottore
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Re: Wozu denn Gold"verkaufen"? Kann nicht folgen - hatnäckig, dumm oder beides |
-->Sorry, @dottore - über die wunderbaren Wirkungen der doppelten Buchführung:
Nochmals zu dem Beispiel: Die BB verkauft zum 31.12.2003 alle Goldbestände.
Entsteht ein Buchverlust oder nicht wenn zum Stichtag gilt:
Aktivposten
+ Ausgleichsposten
= Marktpreis zum 31.12.03
Ich meine ein Buchverlust kann nicht eintreten.
Begründung:
Der Veräußerungserlös (klingelt richtig in der Kasse) entspricht der Summe von Aktivposten Gold + Ausgleichsposten und ist damit (aktiv) um den Ausgleichsposten höher als der Buchwert des Goldes. (= wundersame Vermehrung des Kassenbestandes über den Buchwert des Goldes hinaus.) der allerdings seine Entsprechung durch die Gegenbuchung auf den Konto Ausgleichsposten findet (Ausgleichsposten = Null).
Der gesamte Vorgang ist (so wie die BB die stillen Reserven des Goldbestandes behandelt) damit erfolgsneutral, weil ja bereits vorher die stillen Reserven des buchmäßigen Goldbestandes eigenkapitalähnlich verbucht wurden.
Grüße
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CRASH_GURU
10.04.2004, 08:04
@ Emerald
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Re: unsere Notenbank-Erbsen-Zähler wurden von den Amis übertölpelt! Wirklich? |
-->Hatte es da nicht eine Volksabstimmung gegeben oder habe ich da was falsch in Erinnerung?
Gruss!
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Emerald
10.04.2004, 08:49
@ CRASH_GURU
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JA: Volksabstimmung mit 'diffuser' Packungs-Beilage............... |
-->
Crash - Guru ; Du hast natürlich recht: das Volk durfte abstimmen. Nur
die Versprechungen waren damals genau so diffus wie sie auch heute noch
daherkommen und übrigens noch nicht geregelt sind:
Zweck-Verwendung:
a) als Stiftungs-Vermögen:für die Ausbildung von Jugendlichen
b) für die darbende Sozial-Versicherung AHV (inzwischen 30 Milliarden Verluste
an der Börse
c) 50 % an die Kantone zur Deckung von irgendwelchen Finanz-Löchern und von
Steuer-Ausfällen.
d) andere Zwecke je nach Lobbyist in Bern.
Wer sich Zeit genommen hat und die Hintergründe analysierte, sowie das Zustande-kommen der fraglichen Abstimmung (Souverän) hat NEIN gestimmt.
Bei zirka 50% Stimm-Beteiligung (ich glaube es waren weniger) ging es doch nur
darum den Selbstbedienungs-Laden: Volkseigentum zu plündern. Solche Gelegenheiten kehren bekanntlich nicht jeden Tag wider!
Emerald.
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CRASH_GURU
10.04.2004, 09:38
@ Emerald
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Re: JA: Volksabstimmung mit 'diffuser' Packungs-Beilage............... |
-->Ich frage mich halt, ob da nicht mehr dahinter steckt als"übertölpelt" also Dummheit.
Die Herren hatten ja vermutlich eine klare Vorstellung bezgl. Ausgang der VA.
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dottore
10.04.2004, 10:43
@ Popeye
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Re: Wozu denn Gold"verkaufen"? Kann nicht folgen - hatnäckig, dumm oder beides |
-->Hi Popeye,
gern noch ein Mal.
>Sorry, @dottore - über die wunderbaren Wirkungen der doppelten Buchführung:
>Nochmals zu dem Beispiel: Die BB verkauft zum 31.12.2003 alle Goldbestände.
>Entsteht ein Buchverlust oder nicht wenn zum Stichtag gilt: > Aktivposten
>+ Ausgleichsposten
>= Marktpreis zum 31.12.03
Richtig.
>Ich meine ein Buchverlust kann nicht eintreten.
Doch, wie folgt:
>Begründung:
>Der Veräußerungserlös (klingelt richtig in der Kasse)
Da klingelt nichts, denn die Buba kannkeine Euro-Banknoten aktiv bilanzieren. Einzige Möglichkeit des Kasseklingelns wäre der Verkauf von Gold gegen Scheidemünzen, diese führt die Buba als einzige Kasse. Danach müsste sie die Münzen verschenken. Wieder Loch = Verlust.
Daher könnten nur Fremdwährungsforderungen in der Bilanz stehen. Mit entsprechender Passivierung, um die Fremdwährungsrisiken zu berücksichtigen. Dieser Posten wurde, siehe GB auf Null gefahren. Es muss ja die gesamte Devisenposition entsprechend passiv (Rückstellungen für Währungsrisiken) abgesichert werden. No way out.
Diese"Dollar" (Forderungen) müsste die Buba dann dem Staat schenken, der sie dann am Markt in Euro umtauschen müsste. Es gibt keine Firma, die Aktiva verschenken könnte, ohne ein gleich hohes Loch aktiv zu haben (Verlust).
Andersrum: Die Buba tauscht das Gold gegen Grundstücke und schenkt diese dem Staat. Ebenfals ein Loch aktiv. Ergo Verlust.
Selbst wenn die Buba das Gold gegen Forderung an Banken tauschen würde, müsste sie dann diese Forderungen dem Staat schenken - wieder Loch aktiv.
>entspricht der Summe von Aktivposten Gold + Ausgleichsposten und ist damit (aktiv) um den Ausgleichsposten höher als der Buchwert des Goldes. (= wundersame Vermehrung des Kassenbestandes über den Buchwert des Goldes hinaus.) der allerdings seine Entsprechung durch die Gegenbuchung auf den Konto Ausgleichsposten findet (Ausgleichsposten = Null).
Noch anders: Die Buba nimmt den Ausgleichsposten raus. Dann muss sie auch das Gold wieder zum Einstandskurs bewerten. Das Gold würd dann mit 8,1 erneut erscheinen. Aktiv. Nimmt sie die 8,1 und schenkt sie dem Bund, hat sie ein Aktiv-Loch von 8,1 = Verlust.
>Der gesamte Vorgang ist (so wie die BB die stillen Reserven des Goldbestandes behandelt) damit erfolgsneutral, weil ja bereits vorher die stillen Reserven des buchmäßigen Goldbestandes eigenkapitalähnlich verbucht wurden.
Erfolgsneutral war die Auflösung der stillen Reserve durch Marktbewertung mit gleichhoher Bildung des Ausgleichspostens. Ohne Ausgleichsposten wäre passiv ein Gewinn erschienen - erfolgswirksam. Der hätte ausgeschüttet werden können. Das wurde aber durch den Ausgleichsposten verhindert.
Wird jetzt Gold aktiv entnommen und verschenkt, geht je nach Höhe der Ausgleichsposten runter, die höhere Bwertung, aber auch der ursprüngliche Aktivposten selbst!.
Beispiel 1/2: Ausgleichsposten auf 14, die aufgelösten stillen Reserven (36 minus 8) ebenfalls auf 14. Und die 8 auf 4. Denn 1/2 Gold ist aktiv verschwunden. Verlust (aktiv) also: 4.
Gruß!
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Popeye
10.04.2004, 10:57
@ dottore
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Re: Wozu denn Gold"verkaufen"? Kann folgen - hatnäckig, dumm = beides |
-->Sorry, @dottore für diese Nervensägerei!
Hier lag meine Blockierung:
"Da klingelt nichts, denn die Buba kannkeine Euro-Banknoten aktiv bilanzieren."
Danke vielmals!
Ostergrüße
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dottore
10.04.2004, 12:12
@ Tofir
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Re: Die Schweiz läuft ganz anders: Rückstellungen statt Ausgleichsposten |
-->Hi,
die Schweiz hat Gold verkauft, in 03 rd. 280 to zu ca. 15.000 CHF/Kilo. Die Goldposition (sie bewertet zu Marktpreisen) nahm um 2,2 Mrd ab. Goldposition noch 23.2
Der Erlös ex Verkauf (in der Erfolgsrechnung): 4,5 Mrd.
Die Schweiz bucht gegen diesen Erlös und die weiteren (da alles Gold zu freien Aktiva erklärt wurde, also nicht mehr zu monetären Zwecken dienen soll) passiv Rückstellungen für Abtretung der freien Aktiva mit 21,2.
Diese Rückstellungen werden pro rata temporis aufgelöst und als Gewinn ausgeschüttet. So geht das völlig normal. Und die SNB muss nur hoffen, dass die Goldposition (aktiv) nicht unter die Rückstellungen (passiv) fällt. Sonst Verlust (aktiv).
Nun der Unterschied zu Deutschland:
Die SNB weiß, dass diese Position von ihr abgefordert wird, ergo ist es eine Verbindlichkeit, daher die Rückstellung. Sie weiß nur noch nicht wann und in welcher Höhe, weshalb sie auch nicht alles auf einen Schlag verkauft hat.
Die Buba aber hat keine Rückstellung als Eventualverbindlichkeit gegen den Bund gebildet, sondern die gesamte Position (Marktwert vs. Einstandspreis) bilanziell in einen Ausgleichsposten verwandelt (passiv).
Würde sie jetzt zum Verkauf ihres Goldes (plus Ausschüttung dann über den Gewinn) gezwungen, müsste sie
- entweder der Ausgleichsposten auflösen
- oder ihn in Rückstellungen verwandeln
Da der Ausgleichsposten EK-Charakter hat (siehe Popeye) und keine Verbindlichkeit darstellt (!), auch keine"eventuelle", würde dies bedeuten, dass der Bund in die Bilanzbuchhaltung der Buba eingreift, was völlig ausgeschlossen ist. Denn dazu müssten alle früheren Bilanzen mit Ausgleichsposten rückwirkend geändert werden. Die Bilanzen 03, 02, 01 usw. müssten, obwohl als testiert und veröffentlicht, für null und nichtig erklärt werden, denn sie enthalten ja bekanntlich den testierten Ausgleichsposten und nicht etwa eine gleichhohe Rückstellung.
Rückstellungen können aber niemals im Nachhinein bilanziert werden, sondern sie müssen am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher sein (249 HGB). Davon konnte bei den Abschlüssen der Buba zu ihren Stichtagen keine Rede sein (auch die ca. 120 t lt. Washingtoner Abkommen ziehen nicht, da deren Erlös in die G+V der Buba eingeht und nicht als Verbindlichkeit gegenüber dem Bund).
Die Buba hat ja gerade, wissend um die Begehrlichkeit des BFM, keine Rückstellung passiviert (also irgendwann kommt der Bund und will die stillen Reserven beheben), sondern eben dem mit Hilfe des Ausgleichspostens vorgebeugt. Da hätten die Politiker also früher aufstehen und ein Gesetz à la Schweiz verabschieden müssen.
Nun könnte ein Gesetz zum Goldverkauf plus Direktausschütttung an den Bund kommen. Danach müsste die Buba Rückstellungen bilden. Da der Ausgleichsposten nicht angetastet werden kann (siehe oben), müsste das Gesetz festlegen, wieviel Gold verkauft werden soll. Falls alles, kämen als Rückstellung nur die 8,1 in Frage (Ausgleichsposten und Marktbewertung der jeweils verbleibenden Restbestände würden pro rata Verkauf abschmelzen - bilanzneutral).
Damit sind wir wieder dort, wo wir waren: Die Buba nimmt in die nächste Bilanz 8,1 Rückstellungen und da dies ihre Passivseite subito verlängert, hat sie das gleichhohe Loch auf der Aktivseite - also den Verlust. Den übrigens schon, bevor auch nur ein Gramm Gold verkauft wäre. Da dei Buba 03 praktisch plusminus Null abgeschlossen hat (minime 248 Mio Gewinn, von dem Verlustausweis und evtl. Nachschusspflicht der EZB ganz zu schweigen) wäre sie insolvent. Das Kapital plus die gesetzlichen Reserven (zusammen 5) wären futsch und auf der Aktivseite würde ein Verlust in Höhe von 3,1 Mrd die Bilanz zieren.
So viel zum Unterschied zwischen CH und BRD.
Gruß!
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dottore
10.04.2004, 12:20
@ André
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Re: Missverstanden, nur der Gewinn (riesige stiile Reserven) wurden aufgelegt |
-->>und dann ausgeschüttet. Zum Auflegen=in der Bilanz erscheinen, hätte man das Gold jedoch nicht verkaufen müssen, es hätte genügt, es in Richtung zum Tageskurs höher zu bewerten, um einen ausschüttungsfähigen Gewinn zu konstruieren.
Völlig richtig.
>Aber das wäre ja ganz gegen die Intentionen der US-Gönner und Einflüsterer gewesen, denen man so gern auf dem Leim geht in vorauseilendem (deutschen, wenn auch schwizerdütschem) Gehorsam.
Deutschland nein, Schweiz ja. Die Schweizer hatten ja auch Erträge aus Goldleihe, allerdings nur noch 33 nach 55 Millionen. Also nebbich. Das deckte noch nicht mal die Kosten für den Notendruck (45).
>Gute Nacht
Ja, langsam wird's Nacht - vor allem für die ZBs.
Gruß!
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