le chat
26.04.2004, 15:23 |
Ist es möglich ein Auto auszuflaggen Thread gesperrt |
-->Hallo,
ist es möglich in irgendeinem Land mit niedriger Kfz Steuer und günstiger
Haftpflicht und möglichst ohne weiteren Vorschriften eine Firma zu gründen
und dieser die Autos zu übertragen. Oder vielleicht sogar MWSt. frei zu kaufen.
Auf unseren Strassen fahren Autos aus allen Ländern. Besitzer und Fahrer
müssen wohl nicht identisch sein.
Mit Schiffen geht das prima. Es muss für das Auto ja nicht unbedingt Panama
sein, aber einen Strafzettel an eine Adresse am Oberlauf des Orinoko zu senden
das hätte schon was.
Ich kann mich erinnern, eine große Handelsgesellschaft hatte vor langen Jahren
immer den Wohnsitz des verantwortlichen Geschäftsführers an einem schwer
zu erreichenden Ort. Die einstweiligen Verfügungen waren nicht so leicht
zustellbar. Und bis dann..... war die Werbeaktion durchgezogen.
Also wer weiss wie das geht?
beste Grüße
le chat
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Baldur der Ketzer
26.04.2004, 15:48
@ le chat
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Re: Ist es möglich ein Auto auszuflaggen |
-->Hallo, le chat,
sofern die Firma im Zollausland ist, darf sich das Fahrzeug nur eine bestimmte Zeit (6 Monate?) im EU-Inland befinden.
Wenn man ein Auto fährt, das an einem anderen ort zugelassen ist, als der Fahrer seinen Wohnsitz hat, muß meiner Kenntnis nach ein Wisch mitgeführt werden, aus dem hervorgeht, daß Herr oder Frau Ganzgewitzt berechtigt ist, als Mitarbeiter/in dieser welchselbigen Halterfirma das Auto im rahmen der Tätigkeit frei zu nutzen.
Also muß man die Tätigkeit bei dieser dortigen Firma wohl in seinen Steuerunterlagen angeben.
Was ja als, äh, beratender Berater, irgendwie zu bewerkstelligen sein müßte.
Die Wahrscheinlichkeit ist ja relativ kalkulierbar.
Vielleicht gibt es die dortige Firma ja schon länger, aber man ist erst vor gaaanz kurzer zeit in deren Dienste getreten, so daß noch keine Zeit war, alles anzumelden? Das Datum am Schrieb zählt........
Zollrechtlich sollte es immer dann keine Probleme geben, wenn das Fahrzeug in einem EU-Land angemeldet ist.
Also läuft alles nur auf ein KfZ-Steuer-Lösungsmodell hinaus.
Man müßte mal zusammentragen, wo es am günstigsten ist. DK, NL kann man wegen der extrem hohen Luxussteuern auf Fahrzeuge vergessen, Ã-sterreich verlangt die NOVA (Normverbrauchsabgabe).
Wenn, dann wird es wohl in den neuen Beitrittsländern am attraktivsten sein.
Neulich hat mich ein neuer Porsche Cayenne mit Litauischem kennzeichen überholt - Litauen hat, wenn es stimmt, was ich hörte, 0% Körperschaftsteuer. Also auch von daher ein Anreiz.........
Und man kann ja jederzeit für eine dortige Gesellschaft, deren Inhaberaktien irgendeiner Risikokapitalgesellschaft in Vaduz gehören, als berater für eine Erfolgsprämie und die autonutzung tätig sein.....nur, dann wäre wiederum die Autonutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn nicht diese Einkünfte nach einem DBA der dortigen Besteuerung unterliegen.
Hm - kompliziert.
Haben die Autos aus Büsingen eigentlich D oder CH-Kennzeichen?
Am besten ist immer noch, selber umzuziehen. Dann juckt und kratzt einen das mit den KfZ-Steuern auch nicht mehr.
Alternativ: einen gepflegten 450SEL Bj. 1974 suchen und den als H-Kennzeichen fahren.......oder Jaguar E-Type oder so was.
Beste Grüße vom Baldur
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le chat
26.04.2004, 16:31
@ Baldur der Ketzer
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Re: Ist es möglich ein Auto auszuflaggen |
-->>Hallo, le chat,
>sofern die Firma im Zollausland ist, darf sich das Fahrzeug nur eine bestimmte Zeit (6 Monate?) im EU-Inland befinden.
Wer führt die Gästeliste? Meines Wissens gibts es dafür kein Register für den
Grenzübertritt und wer, wie und wie lange hier ist.
>Wenn man ein Auto fährt, das an einem anderen ort zugelassen ist, als der Fahrer seinen Wohnsitz hat, muß meiner Kenntnis nach ein Wisch mitgeführt werden, aus dem hervorgeht, daß Herr oder Frau Ganzgewitzt berechtigt ist, als Mitarbeiter/in dieser welchselbigen Halterfirma das Auto im rahmen der Tätigkeit frei zu nutzen.
Das wäre kein Problem.
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>Alternativ: einen gepflegten 450SEL Bj. 1974 suchen und den als H-Kennzeichen fahren.......oder Jaguar E-Type oder so was.
Ich hab so ein Schätzchen aber bis 30 Jahre ist es noch eine Weile hin.
Und solange kostet das feste Steuer ( ohne Kat ) auch wenn ich nur wenig damit fahre und die Gegend"verpeste".
>Beste Grüße vom Baldur
Grüße zurück
le chat
PS. Wäre auch interessant mit einer englischen Ltd. damit der Rechtslenker
eine stilechte Nummer hat.
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kingsolomon
26.04.2004, 16:31
@ le chat
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Re: weiteres Problem |
-->der Betrieb selbst einer Briefkastenfirma zieht nicht zu unterschätzende
Kosten nach sich. In aller Regel ist man auf Berater angewiesen.
Und ob man nach Einbezug solcher Umstände tatsächlich noch Steuern"spart",
wage ich zu bezweifeln.
Hinzu kommt, dass auch der Betrieb eines Fahrzeugs diverse Kosten
gemäss der im entsprechenden Land geltenden KfZ-rechtlichen Regelungen bedingt
(wie z.B. hierzulande TÜV und ASU ).
In Andorra, das wunderschön bunte Kennzeichen hat( fallen auf und werden
gerne von Unbefugten"gesammelt"), war es zumindest bis vor einiger Zeit so, dass das Fahrzeug in regelmässigen Abständen bei einer dortigen Kontrollbehörde
vorgefahren werden musste...
Von allem abgesehen, bin ich mir zu 100% sicher, dass so ein Modell schon lange vor illegalisiert wurde. Ist lediglich eine Frage, wie tief man danach gräbt.
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le chat
26.04.2004, 16:31
@ Baldur der Ketzer
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Re: Ist es möglich ein Auto auszuflaggen |
-->>Hallo, le chat,
>sofern die Firma im Zollausland ist, darf sich das Fahrzeug nur eine bestimmte Zeit (6 Monate?) im EU-Inland befinden.
Wer führt die Gästeliste? Meines Wissens gibts es dafür kein Register für den
Grenzübertritt und wer, wie und wie lange hier ist.
>Wenn man ein Auto fährt, das an einem anderen ort zugelassen ist, als der Fahrer seinen Wohnsitz hat, muß meiner Kenntnis nach ein Wisch mitgeführt werden, aus dem hervorgeht, daß Herr oder Frau Ganzgewitzt berechtigt ist, als Mitarbeiter/in dieser welchselbigen Halterfirma das Auto im rahmen der Tätigkeit frei zu nutzen.
Das wäre kein Problem.
.
>Alternativ: einen gepflegten 450SEL Bj. 1974 suchen und den als H-Kennzeichen fahren.......oder Jaguar E-Type oder so was.
Ich hab so ein Schätzchen aber bis 30 Jahre ist es noch eine Weile hin.
Und solange kostet das feste Steuer ( ohne Kat ) auch wenn ich nur wenig damit fahre und die Gegend"verpeste".
>Beste Grüße vom Baldur
Grüße zurück
le chat
PS. Wäre auch interessant mit einer englischen Ltd. damit der Rechtslenker
eine stilechte Nummer hat.
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ufi
26.04.2004, 16:33
@ le chat
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Versuche doch mal ein Auto in Frankreich, oder Tschechien..... |
-->zu mieten, oder leasen.
Mit den auf diese Weise gemachten Erfahrungen könnte man vieleicht
so eine Art"Sixt-Uganda" Cross-Border-Leasinggesellschaft-mal-anders-rum
zu gründen.
Ich wäre dabei.
Gruss
ufi
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ufi
26.04.2004, 16:41
@ le chat
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Genau das muss gehen: |
-->Innerhalb der EU - also Tschechien oder Polen z.B. -
eine Autovermietung gründen, die vorwiegend ihre Fahrzeuge
nach Absurdistan vermietet und nach abgelaufenem Mietvertrag
auch verkauft?
So, oder so ähnlich dürfte das gehen.
Für meinen 525 tds, Baujahr 1994 zahle ich ca 200 Oiro Versicherung und Steuer.
Gruss
ufi
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Masteraffe-sein-Bruder
26.04.2004, 16:44
@ Baldur der Ketzer
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Aufenthaltsdauer und Büsingen |
-->>Haben die Autos aus Büsingen eigentlich D oder CH-Kennzeichen?
War gestern erst dort: haben D-Kennzeichen"BÜS", obwohl es verwaltungstechnisch zum Landkreis Konstanz gehört.
Zum Thema Aufenthaltsdauer:
In CH ist es z.B. so, wenn du als Ausländer länger als 1 Jahr dort wohnst (d.h. angemeldet bist) und dort Auto fährst, dass du Schweizer Schilder und einen CH-Führerschein brauchst, außer du hast einen Wisch aus der Heimat, dass du mind. 2x im Monat heimfährst...
Zusätzlich brauchst du eine Zollfreistellung für 20 CHF...
Sali
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le chat
26.04.2004, 17:22
@ ufi
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Re: Versuche doch mal ein Auto in Frankreich, oder Tschechien..... |
-->das Auto ist auch nur temporär hier. ( Sonst würde trotzdem
>die deutsche KFZ-Steuer fällig ).
Hallo Ufi,
kennst Du genau diese Vorschrift? Wo ist das nachzulesen?
beste Grüße
le chat
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SALOMON
26.04.2004, 17:34
@ le chat
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Re: Ist es möglich ein Auto auszuflaggen |
-->>PS. Wäre auch interessant mit einer englischen Ltd. damit der Rechtslenker
>eine stilechte Nummer hat.
So interessant ist das nicht, es sei denn, es wäre ein Kleinfahrzeug und die Firma wäre in GB irgendwo auf dem Land.
In Städten nämlich sind Steuer und Versicherung sehr hoch. Zusätzlich darf man das"Schätzchen" in regelmäßigen Abständen der dortigen Behörde auch vorfahren.
Müsste den zusträndigen Link jetzt suchen, bin aber etwas unter Zeitdruck..
Gruß SALOMON
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ufi
26.04.2004, 17:38
@ le chat
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Das habe ich von meinem Steuerberater....... |
-->Daher weiss ich die entsprechenden §§ nicht.
Laut seiner Aussage sind die Finanzämter ganz wild auf Polen, die
hier arbeiten und Wohnsitz haben, aber ihr Auto weiterhin in Polen zugelassen haben.
Die sind hier allerdings auch Lohn/Einkommenssteuerpflichtig.
Versicherung ist O.K., Steuer ist die deutsche zu bezahlen ( zusätzlich ).
Wie das allerdings ist, wenn das Auto jemand anderen gehört, und Du es Dir
nur gemietet oder geliehen hast, weiss ich nicht genau.
Die vermietende Firma wäre hier ja wohl nicht steuerpflichtig. (??)
Mein Auto ist zwar nur zeitweise hier, aber ich werde es sicherheitshalber
meiner Schwiegermutter"vermachen". Dann dürfte nix mehr passieren.
Gruss
ufi
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Emerald
26.04.2004, 18:29
@ le chat
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Citta-del-Vaticano: 1. preiswert, 2. respektvoll, 3. durchgewunken............. |
-->>
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dottore
26.04.2004, 18:55
@ Emerald
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Re: Durchgewunken? Vor allem SCV - 1 |
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