chiquito
28.04.2004, 14:58 |
OT: Zusätzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen Gebrauchtwagenhändler Thread gesperrt |
-->Hallo!
Meine Frau hatte ihr geerbtes Häuschen vermietet. Der Mieter ist ausgezogen, hat keine Adresse hinterlassen, dafür aber Schäden etwa in doppelter Höhe der Kaution - falls man die Schäden durch Firmen beseitigen lassen will. Wir stehen jetzt vor folgendem Dilemma:
Machen wir alles selbst - auch die Nachmieter würden sich beteiligen - dann haben wir nur wenige Rechnungen, der Gesamtbetrag der Rechnungen wäre vielleicht in Höhe der halben Kaution. Nach einem halben Jahr erscheint dann vielleicht der ehemalige Mieter wieder auf der Bildfläche und will seine Kaution wieder haben. Wir müssten ihm dann die halbe Kaution zurückzahlen, obwohl wir und die Nachmieter einen Haufen Arbeit hatten und obwohl wir den Nachmietern deswegen bei der Miete usw. entgegengekommen sind.
Die andere Möglichkeit, alles durch Firmen ausführen zu lassen, würde zur Folge haben, dass wir noch draufzahlen. Er hat sich noch nicht abgemeldet, aber er könnte sich auch ins Ausland abmelden, weil er familiäre und geschäftliche Beziehungen in den Libanon hat, wo er sich auch öfter aufhält.
Gemäß dem alten Sprichwort"Wer anderen eine Grube gräbt..." müsste er aber in seine eigene Falle tappen.
Ich stelle mir das so vor: Ich kann ihm was zuschicken, weil er einen Nachsendeantrag gestellt hat. Ich erkläre ihm jetzt, dass er uns gegenüber seine Glaubwürdigkeit zerstört hat; seine Geschäftsfähigkeit ist - jedenfalls aus unserer Sicht - in Frage gestellt. Schon bei seinem fluchtartigen Auszug hat er es verhindert, dass es eine ordentliche Schlüsselübergabe und eine gemeinsame Begehung des Hauses geben konnte. Das heißt: Ich erkläre ihm, wenn er will, dass wir für die ganze Schadensbeseitigung Rechnungen vorlegen, dann muß er sofort seine Glaubwürdigkeit wieder herstellen. Das kann er tun, indem er in Höhe des Kautionsbetrages noch einmal ein Kautionskonto einrichtet und uns das"Sparbuch" aushändigt.
Als Alternative schlage ich ihm vor, dass jede Seite darauf verzichtet, weitere Forderungen zu stellen. Das heißt: Wir würden darauf verzichten, mehr zu verlangen als die bestehende Kaution hergibt und er würde darauf verzichten, für alles Rechnungen zu verlangen.
Für den Fall, dass er innerhalb einer bestimmten Frist sich auf nichts einlassen und nichts unterschreiben will, aber auch keine sinnvolle dritte Alternative vorschlagen will - für diesen Fall erklären wir ihm, dass wir uns dann darin frei fühlen, selbst zwischen der ersten und der zweiten Alternative zu wählen.
Vielleicht hat jemand noch eine Idee...
Grüße und Danke!
chiquito
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Baldur der Ketzer
28.04.2004, 15:42
@ chiquito
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Re: OT: Zusätzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen Gebrauchtwagenhändler |
-->Hallo, chiquito,
das Schweigen gilt unter privaten nicht als Zustimmung. wenn er vom Schreiben keine Kenntnis erlangt, kannst Du daraus nichts ableiten - denk ich mal als juristischer Vollblutlaie.
wenn ein Schaden entstanden ist, ist er entstanden - siehe Vergleich mit Unfallschaden eines Autos.
Wer ihn (überhaupt) beiseitigt, hat auf Deinen Anspruch auf Schadenersatz keine Auswirkung.
Mache Bilder, beziffere den Schaden, und halte diese Summe als Ausgangsbasis fest. Falls es - was ich nicht glaube - jemals vor Gericht endet, würde das ggf. durch einen Gutachter anhand von den Fotos geprüft werden müssen, zuvor wohl nicht.
Wenn der Knilch nicht zahlen will, zahlt er mit und ohne Rechnungsvorlage nicht.
Obacht übrigens, wenn keine offizielle Schlüsselübergabe erfolgt ist, dann hast Du nicht ohne weiteres ein Betretungsrecht in die Wohnung. Das ginge nur durch Räumungsklage/Gerichtsvollzieher.
Die bundesdeppischen Gesetze sind in dieser Beziehung blanker wirklichkeitsfremder Hohn.
Nachdem Du ja auch Schadenbegrenzung betreiben mußt, ist es klar, daß die neuvermietung baldigst zu erfolgen hat, weswegen Du zur Angebotseinholung und Firmensanierung keine Zeit aufwenden kannst - basta. Den ggf. Mietausfall könntest Du ihm zwar draufbraten, aber den wird der eh nie zahlen.
Mach viele Fotos, berechne selber eine glaubhafte Summe, und bringe es selber in Ordnung.
ich denke, daß der Schadenersatz sich nicht nach den effektiven Kosten richten würde, sondern nach den tatsächlichen Schäden nach Gutachtermaßstäben.
Aber das ist jetzt nur meine persönliche Ansicht, kein Rechtsgutachten.
Beste grüße vom Baldur (der sich mal von einem MFH trennte zum bloßen Wert des Grundstücks - nur, damit der Vermiet-Miet-Irrsinn endlich ein Ende hat)
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Koenigin
28.04.2004, 15:59
@ chiquito
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ReGebrauchtwagenhändler haben es auch nicht leicht- der kann dich doch! |
-->>Hallo!
>Meine Frau hatte ihr geerbtes Häuschen vermietet. Der Mieter ist ausgezogen, hat keine Adresse hinterlassen, dafür aber Schäden etwa in doppelter Höhe der Kaution - falls man die Schäden durch Firmen beseitigen lassen will. Wir stehen jetzt vor folgendem Dilemma:
>Machen wir alles selbst - auch die Nachmieter würden sich beteiligen - dann haben wir nur wenige Rechnungen, der Gesamtbetrag der Rechnungen wäre vielleicht in Höhe der halben Kaution. Nach einem halben Jahr erscheint dann vielleicht der ehemalige Mieter wieder auf der Bildfläche und will seine Kaution wieder haben. Wir müssten ihm dann die halbe Kaution zurückzahlen, obwohl wir und die Nachmieter einen Haufen Arbeit hatten und obwohl wir den Nachmietern deswegen bei der Miete usw. entgegengekommen sind.
hola,
ich würde den Kontakt zu dem Halbweltler abbrechen und gar keinen Zirkus mit dem mehr veranstalten.
Ärger ab+(aus)buchen unter"Erfahrungen...".
Repariere (du scheinst es ja zu koennen)in"Eigenarbeit" (es ist wurscht, ob du preiswerte"nachbarschaftliche Hilfe" in Anspruch nimmst oder nicht, wenn du weisst, was ich meine....)und vereinnahmst für den Ärger den Rest der Kautionssumme.
Und drohst ihm, wenn er nur noch irgendwann auch nur noch irgend-"was" will, mit dem Festbinden auf einem Ameisenhaufen (halt mit einem Lattenzaunstecken...)...
Der kann dich doch!!!!
Und der hat keine Chance, einen Teil (weil du sie wegen deiner Eigenarbeit nicht genutzt hast)seiner Kaution zurück zuverlangen.
Er hat darüber hinaus den Vertrag dauernd gebrochen (keine´Übergabe) etc.
dann soll er doch klagen!
Der wird den Teufel tun!
Davon abgeehen, bist du natürlich nicht verpflichtet, Unternehmer/Handwerker einzusetzen.
Und: Du kannst deine Eigenarbeit (zwar nicht mit einem Meisterlohn), wohl aber zu anständigen Stundensätzen auch (ihm bzw dir selbst) berechnen. Das habe ich amtlich!!
Dann mach ihm die Rechnung auf - und sage ihm, dass du noch eine Forderung in Höhe von.....
....zwei Ameisenhügeln hast.
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André
28.04.2004, 18:37
@ chiquito
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Re: OT: Zusätzliches Kautionskonto? - Handlungsweise: |
-->Kostenvoranschläge durch Handwerker machen lassen auf denen Schönheitsreparatur Mietwohnung xy steht.
Dann vorgehen wie Baldur empfohlen, selbst machen.
Dann kannst Du nötigenfalls noch immer Restforderung (Kostenvoranschlag - Kaution) einklagen, was allerdings, da verduftet, sinnlos erscheint.
Mental abschreiben.
MfG
A.
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chiquito
28.04.2004, 19:20
@ chiquito
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Re: Danke für die Tipps und ich hab noch was herausgefunden... |
-->Hallo,
vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen: Hab mich bei der Post erkundigt, wie das funktioniert, wenn der Empfänger seine Post über einen Nachsendeantrag erhält und ein Einschreiben bekommt. Also angenommen, ein Einschreibebrief mit Rückschein wird beim Empfänger angenommen und irgend jemand quittiert den Empfang, dann stellt die Post einen neuen Rückschein aus,auf dem die neue Adresse steht.
Weiterhin weiß ich, dass der Verschwundene kürzlich ein Haus gekauft hat, in das er einziehen wird, sobald dort der Mieter ausgezogen ist. Interessant fand ich, dass die Angestellte auf dem in Frage kommenden Grundbuchamt (auch nach Rücksprache mit der Vorgesetzten) mir erklärte, dass sie keine Möglichkeit sehe, dass wir bei ihnen an irgend welche Daten kommen könnten, aus denen hervorgeht, welches Haus von diesem Untergetauchten (dessen Name wir natürlich kennen und dessen offizielle Anschrift ja immer noch die alte ist, wo er nicht mehr wohnt) gekauft worden ist.
Aber mittlerweile habe ich ja von euch klare Hinweise bekommen, dass für uns alles nicht so schwierig ist, weil notwendige Arbeitsleistungen auch ohne Rechnung auf die Kaution angerechnet werden müssen / können.
Danke!
Gruß
ch.
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Wasi
28.04.2004, 21:26
@ chiquito
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am besten strategisch der Reihe nach.... |
-->etwa so:
1. Schritt: Beweissicherung Zustand/Schäden:
Protokoll (Liste mit genauen Beschreibungen) über
Wohnungszustand erstellen (alle Schäden und
unterlassene Schönheitsreparaturen aufnehmen),
dazu überall gute Fotos machen (lieber ein paar mehr
als einige zu wenig).
Wohnungsbesichtigung mit unabhängigen Zeugen (nicht
nur Angehörige, besser z.B. Nachmieter), dabei
Protokoll gemeinsam durchgehen und von Zeugen abschließend
unterschreiben lassen (dann können die sich ggf. vor
Gericht besser an die Mängel erinnern).
2. Schritt: zur Beseitigung der Schäden auffordern
u. Frist setzen
Wenn der Halunke postalisch erreichbar ist, ein Schreiben
verfassen, in dem er zur Beseitigung der Schäden und Durch-
führung der unterlassenen Schönheitsreparaturen aufgefordert
wird. Frist setzen (3 Tage Postlaufzeit plus mind. 10 Tage).
Tel.-Nr. abgeben zwecks Terminvereinbarung (er hat ja den
Schlüssel nicht mehr). Reinschreiben, dass bei Fristablauf
die Schäden durch Handwerker oder selbst beseitigt werden,
und das die Kosten und der Aufwand sowie Material von der
Kaution abgezogen werden.
Wichtig:
Schreiben in Gegenwart mind. eines unabhängigen Zeugen
unterschreiben, Schreiben von diesen durchlesen lassen, in
deren Gegenwart in den Umschlag stecken, selbst in deren Gegenwart
oder nur von diesen auf der Post als EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN
aufgeben.
Von diesem Zeugen wiederum gleich eine Kopie des Schreibens
unterzeichnen lassen (sinngemäß: Das Original dieses Schreibens
wurde in meiner Gegenwart bzw. habe ich selbst durchgelesen, mich
von der Übereinstimmung von Original und Kopie überzeugt, das
Original eingetütet und bei der Post an.... als Einschreiben mit
Rückschein aufgegeben.).
Alternativ kommt auch eine Gerichtsvollzieherzustellung in Betracht,
kostet gar nicht so viel, aber dauert evtl. etwas.
3. Schritt: Beweissicherung / Darlegung Kosten:
- wenn kostenfrei oder für kleines Geld möglich:
zu den wichtigsten Schäden mind. zwei Kostenvoranschläge
von Unternehmen einholen (dabei auch Name der Handwerker
notieren, auch diese können für Schäden als Zeugen in
Frage kommen).
NACH Ablauf der Frist plus zwei Tage:
- sämtliche Materialrechnungen bei Eigenleistungen
aufheben
- über Eigenleistungen Notizen anfertigen (an welchem Tag
welche Personen wieviele Stunden welche Arbeit) und
von ggf. anwesenden Helfern schriftlich abzeichnen lassen.
4. Schritt: Abwarten was das Gegenüber macht
(sinnvolles in dieser Zeit: alle Belege aufheben,
gelegentlich unauffällig die Erinnerung von Zeugen
auffrischen a la: Weisst Du noch damals...?)
Diese Vorgehensweise ist sehr aufwändig, damit dürftest
Du aber beste Chancen haben. Alles andere kann enormen
Ärger produzieren. So hast Du jede Menge Munition,
sowohl vorgerichtlich als auch im Prozess.
Viel Erfolg (auch mit dem Nachmieter ;-)
Gruss
Wasi
PS: natürlich alles ohne Gewähr...
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chiquito
29.04.2004, 22:27
@ Wasi
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Re: Danke - super! (o.Text) |
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