Dieter
01.05.2004, 01:35 |
Tabuthema Ostdeutschland Thread gesperrt |
-->als Anlaß zur EU-Erweiterung.
Schaut man in die Nackkriegsgeschichte so hatte Brandt dafür gesort, daß Ostdeutschland im Gegensatz zur allierten Beschlußlage polnisches Staatsgebiet wurde.
Jetzt stellt sich allerdings im Rahmen der EU und der Befürwortung von Privateigentum innerhalb des Ostens die Frage wem die Grundstücke, Häuser gehören.
Wie soll ich über das Eigentum meiner Eltern denken, die über Generationen Land beackert haben und Kleinbauern in Schlesien und Ostpreußen waren. Sie verließen die Höfe nicht freiwillig. Die berechtigte Sorge umgebracht oder mißhandelt zu werden sorgten für Flucht. Ein Zurückkehren wurde unmöglich gemacht.
Familien aus weitaus östlicheren Gebieten wurden auf unsere Höfe geschickt und haben sie je nach Gutdünken erhalten oder verwahrlosen lassen. Sie haben sie genutzt zum eigenen Überleben. - so hatten sie wenigstens eine positive Funktion.
Die Besitzer erscheinen uns als nette Menschen. Sollten wir Ihnen unser Eigentum schenken? Wieso nicht, schließlich haben wir auch ohne diese Besitztümer gelernt zu überleben und zu leben. Und irgendjemand muß Opfer bringen für einen großen Frieden in Europa, die Ostdeutschen haben stellvertretend dieses Opfer auf sich genommen.
Allerdings können wir oder ich nur verschenken worüber wir/ich auch Verfügungsgewalt haben - und die wird verweigert.
Und noch etwas: Ich erwarte auch ein Dankeschön wenn Erbhöfe verschenkt werden.
Ich persönlich erwarte also ein Dankeschön der polnischen und russischen Familie, die unsere Höfe in Besitz genommen haben.
Wie soll es also zum ehrlichen Ausgleich kommen?
Gruß Dieter
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Easy
01.05.2004, 02:41
@ Dieter
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Re: Tabuthema Ostdeutschland |
-->Darüber gab es ein EU-Urteil. Es betraf die rechtswidrige Enteignung zur Zeit der DDR und die Weigerung der BRDDR was die Rückgabe bzw. Entschädigung betraf. EU-Recht geht in EU Staaten vor. Das Thema ist irgendwo vor einigen Monaten aufgetauch als das Urteil verkündet wurde.
Nacht
E.
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monopoly
01.05.2004, 09:06
@ Easy
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Re: Hierlang www.staatshehlerei.net es kommen noch weitere EuGH-urteile |
-->>Darüber gab es ein EU-Urteil. Es betraf die rechtswidrige Enteignung zur Zeit der DDR und die Weigerung der BRDDR was die Rückgabe bzw. Entschädigung betraf. EU-Recht geht in EU Staaten vor. Das Thema ist irgendwo vor einigen Monaten aufgetauch als das Urteil verkündet wurde.
>Nacht
>E.
Good Luck Es gibt ein Menschenrecht auf EIGENTUM LAUT EugH....
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Langlume
01.05.2004, 19:10
@ monopoly
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Mündliche Verhandlung am 22.09.2004 vor der großen Kammer |
-->am EGMR in Straßburg für die in der SBZ 45-49 Enteigneten.
Changsen das die BRDDR einer Menschenrechtsverletzung verurteit wird stehen gut.
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