-->... Das Gericht sieht offenbar eine geringe Mitverantwortung des Beschuldigten. In der Ostsee erfroren und eigentlich ist keiner Schuld.
Ich kann jedem nur empfehlen: Straftaten, unterlassene Hilfeleistung u.Ă€. mit mind. 5 Leuten begehen, dann scheitert die Justiz recht oft [img][/img]
Ich weiĂ, warum es mich nicht zur BW gedrĂ€ngt hat.
<font color=#FF0000>Wegen Copyright verkĂŒrzt</font>
29-4-2004 Geldstrafe fĂŒr fahrlĂ€ssige Tötung
Der Tod zweier Soldaten bei einem Marineunfall am 6. MĂ€rz 2002 in der Ostsee wird nicht weiter verhandelt. Das Landgericht Oldenburg stellte am Mittwoch ein Strafverfahren gegen den Kommandanten der Fregatte âMecklenburg-Vorpommernâ wegen geringer Schuld ein. Der wegen fahrlĂ€ssiger Tötung Angeklagte muss 2400 Euro zahlen. Die 21 und 22 Jahre alten Opfer waren beim Kentern eines Beiboots ĂŒber Bord gegangen und ertrunken. <font color=#FF0000>Sie schwammen 30 Min um ihr leben, aber wer liest schon seine eigene Zeitung.</font>
... Der Verteidiger des angeklagten Kommandanten hat Strafanzeige gegen den Inspekteur der Deutschen Marine, Vizeadmiral Lutz Feldt, gestellt, bestÀtigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn am Mittwoch. Dem Inspekteur werden Missbrauch von Befehlsgewalt vorgeworfen.
... Gegen den deutschen Kommandanten hatte das Oberlandesgericht Oldenburg im Februar Anklage wegen fahrlĂ€ssiger Tötung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, bei stĂŒrmischer See kein Rettungsboot ausgesetzt zu haben. Der Kommandant hatte erklĂ€rt, das Boot sei bei dem hohen Seegang nicht einsetzbar gewesen. Der Marine-Inspekteur habe im MĂ€rz die Kritik von Kommandeuren an den Rettungsmitteln des Schiffes zurĂŒckgewiesen, sagte der Anwalt des Kommandanten.
<font color=#FF0000>Naja, Ostsee ist fĂŒr die Marine wohl inzwischen ein unĂŒbliches GewĂ€sser</font>
... ZunĂ€chst hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den KapitĂ€n der Fregatte Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt. Daraufhin hatte sich der Vater des Opfers an das OLG gewandt. Die dortigen Richter hatten die Aufnahme einer Klage befĂŒrwortet. Der Mann hĂ€tte âmit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeitâ gerettet werden können, wenn der KapitĂ€n ein Motorrettungsboot eingesetzt hĂ€tte, meinten die Richter.
<font color=#FF0000>Das geschah:</font>
... Das lange Sterben eines jungen Soldaten
900 Menschen sahen am im MĂ€rz 2002 von drei Schiffen aus zu, wie Samuel Scheffelmeier in der eiskalten Ostsee fast eine halbe Stunde um sein Leben schwamm - und es schlieĂlich verlor. Dabei wĂ€re der mit einem Speedboot gekenterte 21 Jahre alte Hauptgefreite gerettet worden, wenn der Kommandant der Bundeswehr-Fregatte âMecklenburg-Vorpommernâ ein Rettungsboot eingesetzt hĂ€tte. Zu diesem Ergebnis ist jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem Beschluss gekommen, dessen ausfĂŒhrliche BegrĂŒndung dieser Zeitung jetzt vorliegt. Gutachter und Zeugen untermauern demnach nicht nur den Vorwurf der fahrlĂ€ssigen Tötung gegen den FregattenkapitĂ€n aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel. Sie bescheinigen der Bundeswehr auch SicherheitsmĂ€ngel bei der AusrĂŒstung.
Die MarinefĂŒhrung gehört zu den Schuldigenâ, meint Wolfgang Scheffelmeier, der Vater des beim Nato-Manöver vor Polen ertrunkenen Soldaten. âSie gibt mangelhaft ausgerĂŒsteten Fregatten Befehl zum Auslaufen und nimmt dabei Tote in Kauf.â Der technische Zeichner aus dem ostwestfĂ€lischen Blomberg erreichte vor vier Wochen eine Klageerzwingung durch das OLG in Oldenburg, nachdem die Staatsanwaltschaft die Akten lĂ€ngst hatte schlieĂen wollen. Die Ermittler hatten gemeint, Samuel Scheffelmeier habe, wie ein weiterer bei dem Manöver in stĂŒrmischer See ertrunkener 22-jĂ€hriger Kamerad, seinen Tod selbst verschuldet, indem er die Schwimmweste nicht vorschriftsgemÀà anlegte. Nach den Vorgaben des OLG, das sechs Gutachten in Auftrag gegeben hatte, ist die Staatsanwaltschaft nun zur Anklage gegen den 45 Jahre alten KapitĂ€n gezwungen. Sie soll nach Angaben eines Behördensprechers Mitte Februar vorliegen. Ein Prozess könnte in Wilhelmshaven stattfinden, Heimatort der âMecklenburg-Vorpommernâ. âEine Verurteilung ist wahrscheinlichâ, meint das OLG.
Gutachten und Zeugen zufolge stellt sich das UnglĂŒck so dar: Am Nachmittag des 6. MĂ€rz 2002 darf Samuel Scheffelmeier, vor seiner Wehrpflicht als Feinmechaniker tĂ€tig, mit zwei anderen Soldaten ein britisches Schiff besuchen. Um 16.50 Uhr kentert das Schnellboot, das die drei Deutschen zurĂŒckbringen soll - an Bord waren zudem zwei Briten. Ein 22-JĂ€hriger deutscher Obermaat wird von den meterhohen Wellen schnell ĂŒberwĂ€ltigt und stirbt, weil er die Schwimmweste nicht festgezurrt hat. Ein anderer Deutscher wird um 16.09 Uhr von Rettungsschwimmern geborgen. Die beiden Briten bleiben lĂ€nger im Wasser. Doch sie tragen laut OLG âfĂŒr die KĂ€lte optimal geeignete SchutzanzĂŒgeâ aus Neopren. So kann ihnen das drei Grad kalte Wasser wenig anhaben, bis sie ebenfalls von Schwimmern gerettet werden. Die Deutschen dagegen tragen Schwimmwesten, aus denen eine KĂ€lteschutzfolie mĂŒhsam hervorgeholt werden mĂŒsste.
Der Anzug ist kompliziert, bescheinigen Gutachter. Im eisigen Wasser lieĂe er sich kaum anziehen. âEs waren drei groĂe Schiffe in der NĂ€he, so dass Samuel Scheffelmeier wohl keine Angst um sein Leben verspĂŒrteâ, meint das OLG. Doch der KapitĂ€n habe versagt. Er hĂ€tte versuchen können, ein Speed-Rettungsboot einzusetzen, obwohl dessen Ladekran kaputt war. Er hĂ€tte, wie zunĂ€chst zugesagt, das Motorrettungsboot zu Wasser lassen sollen. Doch obwohl er das Schiff in Stellung gebracht hatte und die Besatzung ihn bedrĂ€ngte, gab er den Befehl nicht. Warum, hat er dem OLG nicht erklĂ€ren können. Als Samuel Scheffelmeier um 16.26 Uhr geborgen wird, ist er tot.
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