Mat72
05.05.2004, 12:31 |
@Baldur - unglaubliches aus Sachsen-Anhalt. Thread gesperrt |
-->Vorgeschichte:
Das land Sachsen Anhalt hat ein kinderbetreuungsgesetz verabschiedet, eine BĂŒrgerinitiative hat erfolgreich ein Volksbegehren gestartet. 250.000 Unterschriften (mehr als 10% der Bevölkerung) gesammelt. Rechtlich mĂŒĂte nun das Gesetz zurĂŒckgenommen werden.
Aber mit folgender BegrĂŒndung wird dies verweigert:
Zwar haben 10% dafĂŒr gestimmt,auch die Anforderungen des Gesetzes erfĂŒllt, aber es haben auch 90 % nicht unterschrieben. Ergo gibt es keinen Grund zum Handeln.
<font color=#FF0000>Was sagt man dazu?</font>
Halle/dpa. MinisterprÀsident Wolfgang
Böhmer (CDU) hat seinen Kurs verteidigt, KĂŒrzungen bei der Kinderbetreuung trotz eines erfolgreichen Volksbegehrens nicht zurĂŒckzunehmen. NatĂŒrlich nehme er die Initiative ernst, sagte er am Mittwoch dem Radiosender MDR info. Aber es gebe eine noch gröĂere Zahl von BĂŒrgern, die nicht unterschrieben hĂ€tten, weil sie anderer Meinung seien. Diese unterschiedlichen Positionen mĂŒssten in gleicher Weise berĂŒcksichtigt werden. Das Land könne nicht mehr Geld fĂŒr diesen Bereich ausgeben.
[img][/img]
<ul> ~ klick</ul>
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Wassermann
05.05.2004, 12:37
@ Mat72
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nachschlag |
-->Auch bei Deutschlands gröĂtem Freilandversuch mit genmanipuliertem Mais sticht die Regierung hervor: Es wird nicht bekanntgegeben, wo genau die FlĂ€chen liegen, somit können die sachsen-anhaltinischen Bauern nicht mehr fĂŒr die"Gentech-Freiheit" garantieren.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1083394410776&calledPageId=1037365920648
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FOX-NEWS
05.05.2004, 12:52
@ Mat72
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Arroganz der Macht |
-->Wenn 10% der stimmberechtigten BĂŒrger ausreichen (Lt. Gesetz), um ein Gesetz zu kippen und die ReGIERung handelt nicht, dann ist ein klarer Grund fĂŒr eine Verfassungsklage gegeben. Es sei denn, dass die RĂŒcknahme des Gesetzes nur fakultativ geregelt ist(Wer weiss nĂ€heres zur konkreten Lage?).
Die Argumentation der ReGIERung ist allerdings schon eine bodenlose Frechheit.
Gruss
sam
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Mat72
05.05.2004, 13:23
@ FOX-NEWS
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Sachlage |
-->aus der Verfassung:
Artikel 81
Volksbegehren, Volksentscheid
(1) Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet werden, ein Landesgesetz zu erlassen, zu Ă€ndern oder aufzuheben. Dem Volksbegehren muĂ ein ausgearbeiteter, mit GrĂŒnden versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Haushaltsgesetze, Abgabengesetze und Besoldungsregelungen können nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein. Das Volksbegehren muĂ von mindestens 250 000 Wahlberechtigten unterstĂŒtzt werden.
(2) Die Landesregierung entscheidet darĂŒber, ob ein Volksbegehren zulĂ€ssig ist; gegen ihre Entscheidung kann Beschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben werden. Ist das Volksbegehren zulĂ€ssig, leitet die Landesregierung den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme unverzĂŒglich an den Landtag weiter.
(3) Nimmt der Landtag den Gesetzentwurf nicht innerhalb von vier Monaten unverĂ€ndert an, findet nach mindestens drei und höchstens sechs Monaten nach Ablauf der Frist oder dem BeschluĂ des Landtages, den Entwurf nicht als Gesetz anzunehmen, ĂŒber den Gesetzentwurf ein Volksentscheid statt. Ein Gesetzentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme gĂŒltig abgegeben haben, mindestens jedoch ein Viertel der Wahlberechtigten zugestimmt hat.
(4) Der Landtag kann dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf zum Gegenstand des Volksbegehrens zur Entscheidung mit vorlegen. In diesem Fall entscheidet ĂŒber die Annahme die Mehrheit der gĂŒltigen abgegebenen Stimmen.
(5) Die Verfassung kann auf Grund eines Volksbegehrens nur geÀndert werden, wenn zwei Drittel derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, mindestens jedoch die HÀlfte der Wahlberechtigten zustimmen.
(6) Das NĂ€here regelt ein Gesetz, das auch die Erstattung der notwendigen Kosten einer angemessenen Werbung fĂŒr das Volksbegehren vorsehen kann.
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<font color=#0000FF>Es geht ja nicht nur um das Kinderbetreuungsgesetz, es geht um das prinzip. Da werden plebiszitÀre Elemente aufgenommen um dann sofort, sobald das unverschÀmte Volk wirklich mitbestimmen will, wieder gekippt zu werden. Unglaublich.</font>
Aber erschieĂen ist zu human. Ich geh mal BĂ€umchen pflanzen (schnellwachsende).
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Zandow
05.05.2004, 13:32
@ FOX-NEWS
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Demo vor der Macht |
-->Hallo Fox,
>Und solche Leute werden dann die ersten sein, die erschossen werden. [img][/img]
Vor einigen Wochen hat (ich glaube) die Postgewerkschaft vor dem Haus des Kanzlers in Hannover demonstriert. So langsam schwant dem Volke, wer die Macht ist und wo sie sitzt.
Wenn's knallt, mach' ich mich vom Acker. Es wird grausam.
Optimistische GrĂŒĂe, <font color=#008000>Zandow</font>
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Loki
05.05.2004, 13:42
@ Mat72
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Re: Sachlage |
-->>Aber erschieĂen ist zu human. Ich geh mal BĂ€umchen pflanzen (schnellwachsende).
Quatsch ich sage erliche Arbeit ist immer noch die beste Strafe. Daher votiere ich fĂŒr Steinbruch (aber ohne Maschinelle Hilfe *ggg*)
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Euklid
05.05.2004, 13:43
@ Zandow
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Re: Demo vor der Macht |
-->Ich bin gegen das Exekutieren,denn sonst erlebt der Wiener Opernball deflationÀre VerhÀltnisse.
Im ĂŒbrigen auch gegen jede Gewalt.
Es gibt da wesentlich effektivere Methoden.
Der zivile Ungehorsam gespickt mit allerlei Rafinesse ist da erheblich geschickter.Es wird einfach nicht mehr getan was sie wollen.
Vorher ist natĂŒrlich alles Greifbare zu versenken [img][/img]
GruĂ EUKLID
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nasowas
05.05.2004, 14:17
@ Mat72
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re"es geht ums Prinzip" |
-->><font color=#0000FF>Es geht ja nicht nur um das Kinderbetreuungsgesetz, es geht um das prinzip. Da werden plebiszitÀre Elemente aufgenommen um dann sofort, sobald das unverschÀmte Volk wirklich mitbestimmen will, wieder gekippt zu werden. Unglaublich.</font>
Gab es nicht mal so etwas wie ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein zur Rechtschreibreform, die auch missachtet wurde?
Dazu fÀllt mir eine Szene aus dem Klassiker Wallstreet ein:
Gordon Gekko (Michael Douglas) zu Bud Fox (Charlie Sheen)
Gordon Gekko: âDu bist doch nicht so naiv und glaubst daran, dass wir in einer Demokratie leben? - oder Budy? Das ist die freie Marktwirtschaftâ
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monopoly
05.05.2004, 14:22
@ nasowas
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Re: re"es geht ums Prinzip--- Fortsetzung |
-->>><font color=#0000FF>Es geht ja nicht nur um das Kinderbetreuungsgesetz, es geht um das prinzip. Da werden plebiszitÀre Elemente aufgenommen um dann sofort, sobald das unverschÀmte Volk wirklich mitbestimmen will, wieder gekippt zu werden. Unglaublich.</font>
>Gab es nicht mal so etwas wie ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein zur Rechtschreibreform, die auch missachtet wurde?
>Dazu fÀllt mir eine Szene aus dem Klassiker Wallstreet ein:
>Gordon Gekko (Michael Douglas) zu Bud Fox (Charlie Sheen)
>Gordon Gekko: âDu bist doch nicht so naiv und glaubst daran, dass wir in einer Demokratie leben? - oder Budy? Das ist die freie Marktwirtschaftâ
und du bist ein Teil davon - wir machen die Spielregeln und die andern wundern sich wie wir das Kaninchen aus dem Kalender ziehen.
Immer wieder schön
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Zandow
05.05.2004, 15:52
@ Euklid
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Wiener Opernball |
-->Hi Euklid,
>erlebt der Wiener Opernball deflationÀre VerhÀltnisse.
Na, ist doch toll. Da wird dort wenigstens wiedermal Platz zum Walzen.[img][/img]
Alles Walzaaaaaaaaaa, <font color=#008000>Zandow</font>
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dottore
05.05.2004, 17:57
@ FOX-NEWS
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Re: Immer der selbe Fehler: NIEMALS Volksentscheid ĂŒber die FINANZEN! |
-->Hi,
leider muss ich auch diesmal Wasser in den Wein kippen. Es gibt in Deutschland keinerlei Möglichkeit, das alles entscheidende Gesetz - nÀmlich das HAUSHALTSGESETZ - zu kippen.
Siehe dazu fĂŒr Sachsen-Anhalt die dortige Verfassung (auf andere wurde bereits hingewiesen):
Artikel 81
Volksbegehren, Volksentscheid
(1) Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet werden, ein Landesgesetz zu erlassen, zu Ă€ndern oder aufzuheben. Dem Volksbegehren muĂ ein ausgearbeiteter, mit GrĂŒnden versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Haushaltsgesetze, Abgabengesetze und Besoldungsregelungen können nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein. Das Volksbegehren muĂ von mindestens 250 000 Wahlberechtigten unterstĂŒtzt werden.
Alles andere ist Larifari. Ob Sachsen-Anhalt dieses oder jenes Vogelschutzgebiet ausweist, ob diese oder jene Trasse, diesen oder jenen Lehrplan, usw. usw. können die BĂŒrger gerne"umentscheiden". Aber sie kommen NIEMALS an den Kern der Staatsmacht und das ist nun mal die Kohle.
Solange nicht das ETATRECHT von den"Parlamenten" ans Volk abgetreten wird, ist jedes Sich-Aufregen ĂŒber"die Politik" oder"die Politiker" nichts als Meckern in den Wind.
Lasst's gut sein - hopeless!
Dennoch frohen GruĂ!
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bernor
05.05.2004, 23:46
@ dottore
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Sag niemals nie... |
-->Hi dottore,
Alles andere ist Larifari. Ob Sachsen-Anhalt dieses oder jenes Vogelschutzgebiet ausweist, ob diese oder jene Trasse, diesen oder jenen Lehrplan, usw. usw. können die BĂŒrger gerne"umentscheiden". Aber sie kommen NIEMALS an den Kern der Staatsmacht und das ist nun mal die Kohle.
Solange nicht das ETATRECHT von den"Parlamenten" ans Volk abgetreten wird, ist jedes Sich-Aufregen ĂŒber"die Politik" oder"die Politiker" nichts als Meckern in den Wind.
... in einem kleinen 'deutschen' Land (wo ein FĂŒrst & ein Baldur der Ketzer zugleich weilen) gibt's immerhin dieses (und Ă€hnliches sicher auch noch in der Schweiz):
Art. 66
1) Jedes vom Landtag beschlossene, von ihm nicht als dringlich erklÀrte
Gesetz, ebenso jeder von ihm nicht als dringlich erklÀrte Finanzbeschluss,
sofern er eine einmalige neue Ausgabe von mindestens 300 000
Franken oder eine jÀhrliche Neuausgabe von 150 000 Franken verursacht,
unterliegt der Volksabstimmung, wenn der Landtag eine solche beschliesst
oder wenn innerhalb von 30 Tagen nach amtlicher Verlautbarung
des Landtagsbeschlusses wenigstens 1 000 wahlberechtigte LandesbĂŒrger
oder wenigstens drei Gemeinden in der in Art. 64 vorgesehenen
Weise ein darauf gerichtetes Begehren stellen.
(...)
Soweit sicher auch z. B. in Sachsen-Anhalt machbar. Aber das hier:
Art. 64
(...)
3) Ist das Begehren eines der unter a bis c erwÀhnten Organe auf Erlassung
eines nicht schon durch diese Verfassung vorgesehenen Gesetzes
gerichtet, aus dessen DurchfĂŒhrung dem Lande entweder eine einmalige
im Finanzgesetz nicht schon vorgesehene oder eine lÀnger andauernde
Belastung erwÀchst, so ist das Begehren nur dann vom Landtage in Verhandlung
zu ziehen, wenn es zugleich auch mit einem Bedeckungsvorschlage
versehen ist.
(...)
... mĂŒĂte man hierzulande noch lernen: Wo soll, wenn nicht bei den KindertagesstĂ€tten, denn sonst"gespart" werden?
Sprich: welche"Anderen" soll stattdessen"belastet" werden?
"Nööö, sooo ham wir's ja nicht gemeint... wir wollen ja keinen diskrimieren... wer unterschreibt denn dann noch...?"
Dann bleibt da nur noch der Steuerzahler -
"Ach, das sind ja auch wir..."
Oh oh...
Und aus ist der schöne Traum vom"basisdemokratisch" optimierten"Wohlfahrtsstaat"...
GruĂ bernor
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Tassie Devil
06.05.2004, 05:15
@ bernor
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Re: Albtraeume |
-->>Dann bleibt da nur noch der Steuerzahler -
>"Ach, das sind ja auch wir..."
>Oh oh...
>Und aus ist der schöne Traum vom"basisdemokratisch" optimierten"Wohlfahrtsstaat"...
Statt dessen werden die Albtraeume massiv zunehmen, ich bin mir da ganz sicher.
>GruĂ bernor
Gruss
TD
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