Silberfuchs
17.05.2004, 00:58 |
Überweisung zurückbuchen... Thread gesperrt |
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Habe mit einem Kollege gewettet, dass man eine Überweisung stornieren kann. Nun stelle ich mit Verwunderung fest, dass es im Internet dazu höchst wiedersprüchliche Ansichten gibt. Es geht um ein gutes Essen, vielleicht kann mir hier einer weiter helfen?
Vielleicht ist es ja nicht möglich, nach Wertstellung den Betrag zurück zu holen zuvor sollte dies aber doch möglich sein oder?
Gruß
Silberfuchs, der jetzt in Ungewissheit einschlafen muss ;-)
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EM-financial
17.05.2004, 01:28
@ Silberfuchs
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versuche es gerade, ich wurde Opfer von Moxmo |
-->Die niederländische Firma Moxmo zockt bei ehem. Paybox Kunden weiterhin irgendwelche Gebühren ab und hat bei mir 9,50 Euro eingezogen.
Jetzt habe ich einen Rückbuchungsantrag gestellt und werde bei nicht gelingen das Konto bei der DB auflösen.
Warten wir es mal ab!
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fridolin
17.05.2004, 07:53
@ EM-financial
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Lastschrift vs. Überweisung |
-->Ein Geldeinzug per Lastschrift (aufgrund Einzugsermächtigung) ist etwas ganz anderes als eine selbst ausgestellte Überweisung. Eine solche Lastschrift ist"schwebend unwirksam" und kann innerhalb von sechs Wochen durch einfache Erklärung gegenüber der Bank (kein"Antrag") ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden.
Bei einer selbst ausgestellten Überweisung ist das nicht möglich, sobald das Geld dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde. Das geht allenfalls, solange die Überweisung noch in Bearbeitung oder auf dem Weg ist.
Siehe http://www.zahlungsverkehr-faq.de/frameset.html
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nasowas
17.05.2004, 09:47
@ Silberfuchs
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habe selbst schon mal eine Überweisung zurückholen lassen |
-->Habe bei der Dt.Bk. (bzw. damals Dt.Bank24) vor ca. 3-4 Jahren mal eine Rechungszahlung per Internet vorgenommen. Da mir nach Eingabe der Überweisung eine Fehlermeldung angezeigt wurde, tätigte ich die Überweisung nochmals und siehe da, am nächsten Morgen merkte ich, dass ich 2x überwiesen hatte. Per Fax gab ich dann einen Rückholungsauftrag mit Begründung, dass ich versehentlich doppelt überwiesen hätte.
Die Rückholung der Überweisung funktionierte dann"so gut", dass die mir beide Überweisungen zurückholten. Allerdings zeitlich versetzt. So wurde die eine Überweisung (nach meiner Erinnerung) einige Tage später auf meinem Konto gutgeschrieben. (Vermutlich hat ein anderer Mitarbeiter der Bank gedacht der Faxauftrag wäre noch nicht ausgeführt worden)
Und jetzt kommt das kuriose an der damaligen Situation. Bei der Überweisung handelte es sich um einen Handykauf mit Mobilfunkvertrag. Der Händler schickte mir das Handy (nach Bezahlung) raus und ein paar Tage später erhielt ich ein böses Mahnschreiben von ihm, dass er rechtliche Schritte gegen mich einleiten würde, wenn ich nicht bis zum... zahlen würde.
Irgendwie müssen die damals, das bereits gutgeschriebene Geld wieder von seinem Konto abgebucht haben.
Als Ex-Banker würde ich zwar sagen, die hätten dies nicht mehr tun dürfen, nachdem der Gutschriftsempfänger bereits Einblick auf sein Konto genommen hat und daraufhin Ware herausgeschickt hat, es hat sich aber tatsächlich so abgespielt.
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