Sushicat
19.05.2004, 13:34 |
OT: Hilfe bei Mietkaution Thread gesperrt |
-->Hallo zusammen,
vor ein paar Monaten habe ich hier im Board schon einmal diesbezüglich um Rat gebeten.
Wie befürchtet habe ich heute auf den Kontoauszügen festgestellt, daß die Mietkaution unserer alten Wohnung in Bochum noch immer nicht zurückbezahlt wurde, obwohl die 6-Monats-Frist schon mehrere Wochen abgelaufen ist, und obwohl zum wiederholten Male eine Auszahlung unter Einbehalt einer bestimmten Summe für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung 2003 zugesagt wurde.
Den Anruf bei der Hausverwaltung hätte ich mir eben wirklich sparen können:"Wir kümmern uns drum."
Auf meine Einwände habe ich nur freche, schnippische Antworten bekommen und bin jetzt ehrlich bedient.
Was würdet Ihr tun?
Gleich zum Anwalt?
Die Gegenseite sagt nicht, wieviel sie für die Nebenkostenabrechnung 2003 einbehalten will, eine Parkett-Reparatur (max. 400 Euro) wird auch noch abgezogen; es geht also um schätzungsweise 500 Euro.
Macht der Rechtsweg überhaupt Sinn?
Ich bin wirklich ratlos und wäre für einen Tipp mehr als dankbar.
Anja
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NaturalBornKieler
19.05.2004, 13:49
@ Sushicat
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Re: OT: Hilfe bei Mietkaution |
-->Ich würd sagen:
- Schriftlich ermahnen und dabei auf jeden Fall eine Frist setzen, z. B. 2 Wochen, für die Abrechnung und Auszahlung der Mietkaution.
- Wenn die Frist erfolglos verstreicht, Anwalt einschalten.
HTH/NBK
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prinz_eisenherz
19.05.2004, 14:29
@ Sushicat
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Versuche es einmal hier.... |
-->mehr darüber hier:
http://www.ra-kassing.de/miete/kaution/ktalg.htm
Wann muß die Kaution zurückgezahlt werden?
Der Vermieter muß die Kaution ist nicht gleich nach Ende des Mietverhältnisses, sondern erst nach Rückgabe der Wohnung zurückzahlen (BGH NJW 1972, 721). Dabei muß der Vermieter aber die Kaution nur dann in voller Höhe zurückzahlen, wenn seine sämtlichen Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Anderenfalls darf er die Kaution (dazu ist sie ja schließlich da) zur Deckung seiner Ansprüche verwenden und muß nur den Rest an den Mieter auszahlen. Der Vermieter kann die Kaution insbesondere für noch offenstehende Miete, noch offenstehende Nebenkosten und zu Recht zu fordernde Reparaturkosten verwenden. Der Mieter muß dem Vermieter eine gewisse Zeit nach Rückgabe der Wohnung lassen, um feststellen zu können, welche Ansprüche ihm denn eigentlich noch zustehen. Während dieser Zeit kontrolliert dann der Vermieter die Wohnung und stellt fest, welche Schäden er dem Mieter in Rechnung stellen kann.
Welcher Zeitraum vertretbar ist, ist bei den Gerichten leider stark umstritten: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (Re WM 87, 310) hängt die Überlegungsfrist, die dem Vermieter zusteht, wie üblich von den berühmten Umständen des Einzelfalles ab. Der Kautionsrückzahlungsanspruch kann dann evtl. sofort oder ziemlich bald nach Rückgabe der Wohnung fällig werden, wenn nämlich feststeht, daß zwischen den Parteien alles geklärt ist und der Vermieter nur eine kurze Frist zur Überlegung braucht, um festzustellen, was gezahlt werden muß. Sind die Schäden an der Wohnung erheblich, stehen mit Sicherheit noch Heizkosten offen und dauert es einige Monate, bis von der Ablesefirma die Heizkostenabrechnung kommt, kann der der Vermieter die Zahlung der Kaution bis zur Vorlage der Heizkostenabrechnung (+ einer mehrwöchigen Frist für seine eigene Abrechnung) zurückstellen.
Die lokalen Gerichte räumen dem Vermieter eine Rückzahlungsfrist von zwischen zwei und sechs Monaten (selten länger) ein.
6 Monate: OLG Karlruhe, WM 87, S. 156, OLG Celle, WM 86, S. 61; LG Saarbrücken, WM 79, 140; AG Köln und AG Wennigsen, WM 87, 258
3 Monate: LG Köln, WM 84, S. 109; AG Herford, WM 87, S. 131
2 Monate: AG Dortmund, WM 81, S. 235
bis denne
prinz_eisenherz
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Tierfreund
19.05.2004, 16:52
@ Sushicat
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Re: OT: Hilfe bei Mietkaution |
-->Hi,
schriftliche Mahnung und in Verzug setzen.Falls nach Verstreichen der Mahnfrist kein Zahlungseingang erfolgt ist, einfach selbst beim Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Vermieter erwirken.
Anwalt erst bei einem eventuellen Widerspruch einschalten.
Viel Erfolg + Gruss in die grüne Hochburg
Tierfreund
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Sushicat
19.05.2004, 18:47
@ Tierfreund
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Mietkaution |
-->Hallo Tierfreund,
von dieser Möglichkeit habe ich bisher nichts gewußt.
Das muß ich zu meiner Schande gestehen.
Genauso werden wir es in Angriff nehmen.
Danke für den guten Tipp und einen lieben Gruß zurück.
Anja
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Sushicat
19.05.2004, 18:49
@ Sushicat
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Vielen Dank, Prinz und NBK (o.Text) |
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