-->Urteil: Zillmerung nicht zulässig (gekürzt)
Eine Klausel im Lebensversicherungsvertrag, die das so genannte Zillmerverfahren zur Berechnung des Rückkaufswerts bei Kündigung einer Lebensversicherung vorsieht, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nichtig. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hildesheim hervor (Az.: 1 S 54/03). Im konkreten Fall ist deshalb der Vertrag so auszulegen, wie die beiden Vertragsparteien den Fall geregelt hätten, wenn die Nichtigkeit bekannt gewesen wäre.
... Damit würde das Risiko einer frühzeitigen Vertragsauflösung nicht vollständig auf den Versicherungsnehmer verlagert.
<font color=#FF0000>Damit geht die Provision des Vermittlers ggf. zu Lasten der Versicherung und nicht zu Lasten des Kunden</font>
<ul> ~ http://www.bav-verband.de/html/halbwahrheiten.html</ul>
|