Aiwass7
09.06.2004, 09:15 |
Immo-frage...Bin hälftiger Eigentümer...... Thread gesperrt |
-->Hallo,
lese hier eifrig mit, und das schon seit Jahren. Habe viele Tipps hier aus dem Forum und bedanke mich vor allem bei EUKLID.
Jetzt hätte ich eine Frage an die Forenteilnehmer zu folgender Entwicklung.
Habe vor 3 Jahren mit meinem Lebensgefährten eine Land-Immo erstanden. Wir haben einen Dreiseitenhof erstanden und er hat mir die Hälfte übereignet(Schenkung). Die Immobilie ist top-saniert und ein Schmuckstück. DAS OBJEKT IST HYPOTHEKENFREI!
Jetzt meine Frage:
Trotz meiner Anstrengungen ihn zu überzeugen seinen Textil-Discount Ende 2002 zu verkaufen - konnte er sich nicht dazu durchringen, weils so gut lief....und nun kann er die Suppe auslöffeln.
Es ist exakt eingetreten wie vorausgeseheh.
Geschäfte waren noch Top zu Weihnachten 02 und er hätte mit Gewinn seine Filiale weiterverkaufen können. Doch er war nicht zu überzeugen, trotz aller Prognosen aus dem Elliot.......*seufz*
Nun ist es soweit. Die Firma ist nicht mehr zu halten. Er hat 3 Angestellte und ich bin schon ausgeschieden letzten Jahres. Durch den Stress ist er noch unberechenbarer geworden und nun bleibt nur noch der Konkurs.
Da ich hälftiger Eigentümer der Immo bin hat die Bank wenig Interesse. Ich will auf keinen Fall verkaufen sondern seinen Teil übernehmen. Die Summe wäre 125.000 €. Ich selbst bin schuldenfrei und ICh-AG ler (seit 4 Wochen).
Nächstes Jahr wird geerbt und ich könnte die Summe ablösen...ja, wenn bis dahin...?? Ich würde einen Kredit bekommen - aber wo, wie und wie lange? Und kann ich den Kredit schnell ablösen wenn ich Erbe?
Die Immo ist top! Ca. 25 Km bis Rhein Main - oder lieber verkaufen auszahlen und was neues suchen? Bin mom. etwas blockiert....
Oder verschulden...die Zinsen sind im Moment zum lachen....das ist aber auch das einzige.....
Bitte um Tipps - will das eEisen schmieden, solange es heiss ist
Aiwass7
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Trixx
09.06.2004, 09:55
@ Aiwass7
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Re: Immo-frage...Bin hälftiger Eigentümer...... |
-->Wenn es von den Gläubigern keine Schwierigkeiten wegen des hälftigen Immo-Kaufes gibt, würde ich die Hälfte kaufen und bis zu dem Zeitpunkt finanzieren, zu dem das Erbe zur Auszahlung kommt. Könnte es sein, dass die Gläubiger bei einem Konkurs nachträglich den Kauf anfechten können, da er zu niedrig erfolgt ist?? Hier evtl. mit Fachanwalt f. Insolvenz abklären.
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kizkalesi
09.06.2004, 10:11
@ Aiwass7
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Re: Immo-frage...Bin hälftiger Eigentümer...... |
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>Bitte um Tipps - will das eEisen schmieden, solange es heiss ist
>
>Aiwass7
hallo
verstehe so einiges nicht auf Anhieb.
... wir haben zusammen erstanden (gekauft doch) und dann hat er mir eine Hälfte geschenkt? Wie - was?
Nächstes Jahr erbe ich?
Nicht, dass da schon die Justiz aufmerksam wird.
Und dass ihr"unterverbrieft", wenn du jetzt noch schnell seine Hälfte kaufst, steht ja wohl jetzt schon fest.
Das gibt programmierten Ärger mit den Gläubigern und mit dem Staatsanwalt - das steht ja wohl auch schon fest.
Da muss schon mal in jedem Fall ein sehr guter Rechtsbeistand her.
aws.
kiz
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Tierfreund
09.06.2004, 10:35
@ Aiwass7
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Re: Immo-frage...Bin hälftiger Eigentümer.....wie lange noch? |
-->Hallo Aiwass7,
etwas wirre Geschichte, mir fallen in erster Linie zwei Punkte besonders auf:
Konkurs und Schenkung
Schenkungen können bei Notbedarf und Verarmung des Schenkers rückgängig gemacht werden.
Ich würde über einen Anwaltsbesuch nachdenken.
Viel Glück
Tierfreund
<ul> ~ Die Schenkung</ul>
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Pups
09.06.2004, 12:00
@ Aiwass7
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Re: Immo-frage...Bin hälftiger Eigentümer...... |
-->variabel finanzieren-bei einem Jahr geringes Zinsrisiko
jederzeit mit 3Monaten Kündigungsfrist kündbar!!
http://www.baugeld-vergleich.de/baugeld-vergleich.htm
Pups
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LenzHannover
09.06.2004, 21:55
@ Trixx
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Anfechten kann man nur, was man weiß:-( |
-->>Wenn es von den Gläubigern keine Schwierigkeiten wegen des hälftigen Immo-Kaufes gibt, würde ich die Hälfte kaufen und bis zu dem Zeitpunkt finanzieren, zu dem das Erbe zur Auszahlung kommt. Könnte es sein, dass die Gläubiger bei einem Konkurs nachträglich den Kauf anfechten können, da er zu niedrig erfolgt ist?? Hier evtl. mit Fachanwalt f. Insolvenz abklären.
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LenzHannover
09.06.2004, 21:57
@ Aiwass7
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Re:... lese hier eifrig mit, und das schon seit Jahren - und dann Elliot? (o.Text) |
-->
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LenzHannover
09.06.2004, 22:16
@ LenzHannover
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und nu zum Problem: Schenkung rückfordern geht meistens nur, wenn |
-->der Schenker der Sozialhilfe anheim gefallen ist und der Staat nicht zahlen will.
Kaufe ihm seine 50% ab. Wann er das Geld einfordert ist seine Sache (incl. Zinsen - Zinsen werden z.B. erst fällig, wenn er mal ausziehen sollte )!
Ihr könnt und solltet einen Grundbucheintrag für die GELDFORDERUNG machen.
Habt Ihr, wenn verheiratet, Gütertrennung?
Natürlich über den Wert des Hauses binnen 10/20 Jahren nachdenken...
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Aiwass7
10.06.2004, 05:18
@ Tierfreund
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Re: Immo-frage...Bin hälftiger Eigentümer.....wie lange noch? |
-->>Hallo Aiwass7,
>etwas wirre Geschichte, mir fallen in erster Linie zwei Punkte besonders auf:
>Konkurs und Schenkung
>Schenkungen können bei Notbedarf und Verarmung des Schenkers rückgängig gemacht werden.
>Ich würde über einen Anwaltsbesuch nachdenken.
>Viel Glück
>Tierfreund
@ Tierfreund,
1. Alles war ganz legal, mit Notar und Grundbucheintrag.
Mit meiner Frage wollte ich nicht die Schenkung zurückfordern(bin ich noch garnicht drauf gekommen:)), sondern nur einen Tip für die Finanzierung und das Timing.
@Danke Pups!
Die Firma ist eine OHG. Da mein Ex jetzt schnell liquide sein muss - und es für mich eine seltene Gelegenheit wäre - würde ich die Chance gerne ergreifen ohne mich für 27 Jahre zu verschulden.
Aiwass7
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Aiwass7
10.06.2004, 05:29
@ kizkalesi
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Re: Immo-frage...Bin hälftiger Eigentümer...... |
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>>Bitte um Tipps - will das eEisen schmieden, solange es heiss ist
>>
>>Aiwass7
>hallo
>verstehe so einiges nicht auf Anhieb.
>... wir haben zusammen erstanden (gekauft doch) und dann hat er mir eine Hälfte geschenkt? Wie - was?
>Nächstes Jahr erbe ich?
>Nicht, dass da schon die Justiz aufmerksam wird. >
>Und dass ihr"unterverbrieft", wenn du jetzt noch schnell seine Hälfte kaufst, steht ja wohl jetzt schon fest.
>Das gibt programmierten Ärger mit den Gläubigern und mit dem Staatsanwalt - das steht ja wohl auch schon fest.
>Da muss schon mal in jedem Fall ein sehr guter Rechtsbeistand her.
>aws.
>kiz
Hi Kiz,
wir haben das gemeinsam gekauft (also wir haben eine 20 Jahre Partnerschaft, aber nicht verheiratet und er hat es wegen der Eile alleine erworben und es mir nach einem halben Jahr dann schriftlich übereignet (auch notariell mit Grundbucheintrag) - Alles war legal und wie die Gesetze es zulassen.
Meine Frage ist ob mein Partner nochmals Steuer zahlen müsste (aus Verkauf) oder ich (Grunderwerb)? Oder gibts da was an Gesetzen die mir fremd ist???
*seufz* Aiwass7
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Aiwass7
10.06.2004, 05:36
@ Trixx
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Re: Immo-frage...Bin hälftiger Eigentümer...... |
-->>Wenn es von den Gläubigern keine Schwierigkeiten wegen des hälftigen Immo-Kaufes gibt, würde ich die Hälfte kaufen und bis zu dem Zeitpunkt finanzieren, zu dem das Erbe zur Auszahlung kommt. Könnte es sein, dass die Gläubiger bei einem Konkurs nachträglich den Kauf anfechten können, da er zu niedrig erfolgt ist?? Hier evtl. mit Fachanwalt f. Insolvenz abklären.
Hi,
die Firma ist eine OHG - aber mit den Gläubigern hätte ich ja nix zu tun. Bin nur hälftiger Eigentümer unserer Privatimmo, nicht der OHG. Auch kann die Immo nicht beliehen werden, weil Grundbucheintrag meiner Person.
Immo war günstig. Aber Sanierungsabschluss war vor 1 Jahr. Nun erhebliche Wertsteigerung. Einigung erfolgt aber zum Immo-erwerbs-preis auf Kulanzbasis.
Aiwass7
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LenzHannover
10.06.2004, 14:46
@ Aiwass7
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Kaufen kostet gut 4-5% Grunderwerbssteuer, Notar & Gericht (o.Text) |
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