fridolin
13.06.2004, 10:02 |
FTD: Immobilien - Gesetzgeber plant Änderungen für den Erbfall Thread gesperrt |
-->Spätestens im Frühjahr 2005 entscheidet das Bundesverfassungsgericht endgültig über die Gleichbehandlung von Immobilien im Erbfall. Immobilieneigentümer, die ihren Grundbesitz steuerfrei auf ihre Kinder übertragen wollen, müssen sich beeilen.
Experten vermuten, das Urteil werde zu höheren steuerlichen Belastungen bei der Vererbung und Verschenkung von Grundeigentum führen."Noch werden Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen im Gegensatz zu allen anderen Vermögensarten nicht nach dem Verkehrswert, sondern nach dem Jahresmietwert besteuert, der nur etwa 60 Prozent des tatsächlichen Wertes beträgt", erläutert Hubertus Rohlfing, Jurist in Hamm und Experte für Erbrecht in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits früher gerügt, die steuerliche Bevorzugung von Immobilien entspreche nicht dem Gleichheitsprinzip. Diese Ansicht wird aller Voraussicht nach im anstehenden Urteil zementiert und damit eine Gesetzesänderung nötig.
Voller Text: http://www.ftd.de/bm/ga/1086416573358.html
|
JLL
13.06.2004, 10:19
@ fridolin
|
Re: Wäre ja witzig, wenn der Schuss nach hinten losginge. |
-->Vertraglich fixierte Mieten (die im Zweifel nicht mehr bezahlt werden, aber theoretische Berechnungsgrundlage bilden) vs. deflationär crashende Immopreise (im dottore-Szenario). Immerhin hat diese Regierung ja auch das Kunststück fertiggebracht, rechtzeitig vor dem Börsencrash die Verlustvorträge im Aktienbereich einzuführen.
Schönen Sonntag
JLL
|
Dieter
13.06.2004, 12:23
@ fridolin
|
Eigentum verpflichtet |
-->und nun stelle sich mal jemand vor, er hätte ein Mehrfamilienhaus in Meck-Pomm (nicht an der Küste oder am See) Viele Einwohner ringsherum sind schon in andere Gegenden gezogen, das Haus steht leer.
Miete = 0
dafür aber noch Grundsteur, Straßenreinigung, gesetzlich vorgeschr. Versicherungen, und etliche Auflagen.
Wie ist der Verkehrswert? der kann doch nur im Minus-Bereich liegen. Allein die Abgaben kosten auf Jahre ein kleines Vermögen. Die billigste Lösung wäre folglich der Abriß. Wie wäre folglich der Verkehrswert:
ortsüblicher Grundstückspreis minus Abriß- und Entsorgungskosten.
Gut daß man ein Erbe auch ausschlagen kann.
Gruß Dieter
|
Euklid
13.06.2004, 12:26
@ Dieter
|
Re: Eigentum verpflichtet |
-->Kann man das Erbe der Staatsschulden auch ausschlagen?
Wohl nur wenn man rechtzeitig verduftet;-))
Dafür ist wohl die Lex der Auslandsrenten mit EK-Steuer-Nachweis erfunden worden. [img][/img]
Gruß EUKLID
|
LenzHannover
14.06.2004, 17:10
@ JLL
|
Das mit den Verlustvorträge ist ein echtes Geschenk, die bekommen die nächsten |
-->Jahre diesbezüglich absolut nix von mir.
Nach der Devise: Gewinne möglichst über ein Jahr laufen lassen, Verluste begrenzen (= flott realisieren), sieht Eichel bzgl. Speku-Gewinnen auf Jahre keinen Euro bei mir.
Mann könnte meinen, ein FDP-Gesetz [img][/img]
|