Euklid
13.06.2004, 11:10 |
Im Ausland lebende Rentner müssen Einkommensteuererklärung abgeben;-)) Thread gesperrt |
-->http://www.remby.de/html/rentenbesteuerung.html
Andernfalls wird wohl die Rente pauschal versteuert werden.
Man kann wohl davon ausgehen daß bei Fehlen der Einkommensteuererklärungen das Steuereichmaß auf 100% festgelegt wird.
Gruß EUKLID
|
Dieter
13.06.2004, 12:04
@ Euklid
|
nicht nur die |
-->sondern eigentlich alle Rentner, wie will man sonst wissen mit welchem Steuersatz die halbe Rente zu versteuern wäre und ob überhaupt?
Man sollte auch bedenken, daß das Gesetz ein weiterer riesiger Umverteilungsmechanismus ist, da sich eine Mehrbelastung eindeutig auf wohlhabendere Rentner und Erwerbspersonen auswirkt und wahrscheinlich steuermindernd auf Personen im unteren Renten/Einkommensbereich. Außerdem findet durch das Gesetz eine eindeutige steuerliche Bevorteilung gesellschaftlicher Altersversorgungen gegenüber einer individuellen statt.
Beispiel:
Wer seine private Altersvers. auf ein Mehrfamilienhaus/Geschäftshaus aufbaut muß seine Erträge zu 100% versteuern, und bekommt er dazu noch eine relativ niedrige gesetzl. Altersversorgung wird diese mit Sicherheit mit dem höchst möglichen Satz besteuert. Anders: wenn jemand das gleiche Kapital in eine private Rentenversicherung einzahlt. Der muß unter Umständen keine Steuern zahlen, da 50% der Rentenbezüge noch unterhalb der Steuergrenze lägen.
Gruß Dieter
|
Dimi
13.06.2004, 12:07
@ Euklid
|
Re: Deutschland ertränkt sich in komplexen Regelungen |
-->>http://www.remby.de/html/rentenbesteuerung.html
Kaum glaublich:"11. Im Ausland lebende Rentner, deren Renten nachgelagert besteuert werden, haben künftig eine Einkommensteuererklärung zur beschränkten Einkommensteuerpflicht abzugeben. Die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen mit den übrigen europäischen Mitgliedstaaten sind dahingehend zu ändern, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für Alterseinkünften erhält, wenn die zu Grunde liegenden Altersvorsorgeaufwendungen in Deutschland abziehbar waren."
Die bringen es allen Ernstes fertig, ein nationales Gesetz davon abhängig zu machen, daß eine Vielzahl internationaler Verträge angepaßt wird. Was, wenn ein Staat nicht mitmacht? Oder nur gegen Gegenleistung? Er verliert ja immerhin die Steuereinnahmen. Oder er könnte mit günstigeren Sätzen um die Rentner werben.
Die Nicht-EU-Länder werden erst gar nicht erwähnt. Da ist doch bereits jetzt die Klage eines auf Mallorca lebenden Rentners absehbar, weil er Steuern zahlen muß im Unterschied zu dem in Tunesien lebenden.
Oder wird als nächstes das Renten-Steuer-Anpassungs-Gesetz nachgereicht, daß die Höhe der Rente abhängig macht von der Höhe der Steuer?
Am erstaunlichsten ist aber, daß erneut die Komplexität erhöht und nicht gesenkt wird, als wäre das deutsche Renten-, Pensions- und Steuerrecht nicht bereits jetzt mit Regelungen völlig überfrachtet. Der Rentner auf Ibiza wird in zehn Jahren nicht ohne spezialisierten Steuer- und Rentenberater auskommen.
Und in zwanzig Jahren leben wir dann alle davon, daß wir einander gegenseitig die Steuererklärung machen und die Renten verteilen.
Oder so ähnlich ;-)
Gruß, Dimi
|
Euklid
13.06.2004, 12:13
@ Dieter
|
und noch schlimmer Dieter |
-->da ich noch vor einigen Jahren meine Renten- Beiträge als Selbständiger auf Höchstniveau gefahren habe wurden quasi alle diese Beiträge schon aus voll versteuertem Einkommen geleistet während bei Arbeitnehmern nur der eigene Anteil steuerpflichtig war.
Zusätzlich zu der Doppelbesteuerung würden die Mieten auch noch herangezogen werden.
Habe diesen Mißstand inzwischen aber auf legalem Weg ein wenig abgeholfen und meinen Kindern vorzeitig etwas mit auf den Weg gegeben;-))
Immerhin arbeiten beide für diesen Presserstaat.
Gruß EUKLID
|
Euklid
13.06.2004, 12:19
@ Dimi
|
´Vorsicht Dimi |
-->Wer die Renten auszahlt sitzt in der Vorhand.
Der Staat ist m.E. gar nicht auf die Mithilfe der anderen Staaten angewiesen.
Er schreibt den Rentner an,dessen Daten er ja auf dem Überweisungsträger hat, und wartet ab was sich tut.
Was meinst du wie schnell die Einkommensteuererklärungen kommen wenn die Rente einfach eingestellt wird?
Macht er dann einen Wohnsitz in Deutschland,um an die Rente zu kommen, haben sie ihn erst Recht in den Fängen.
Gruß EUKLID
|
tstg
13.06.2004, 12:28
@ Euklid
|
Du hast voll bezahlt? |
-->dann vertsehe ich Dich.... das ist bitter.
Ich konnte praktisch sofort auf Mindestbeitrag umstellen als ich mich niederliess.
Gruss TSTG
>da ich noch vor einigen Jahren meine Renten- Beiträge als Selbständiger auf Höchstniveau gefahren habe wurden quasi alle diese Beiträge schon aus voll versteuertem Einkommen geleistet während bei Arbeitnehmern nur der eigene Anteil steuerpflichtig war.
>Zusätzlich zu der Doppelbesteuerung würden die Mieten auch noch herangezogen werden.
>Habe diesen Mißstand inzwischen aber auf legalem Weg ein wenig abgeholfen und meinen Kindern vorzeitig etwas mit auf den Weg gegeben;-))
>Immerhin arbeiten beide für diesen Presserstaat.
>Gruß EUKLID
|
Dieter
13.06.2004, 12:30
@ Euklid
|
Unternehmer, Freiberufler wurden.... |
-->schon immer deutlich mehr ausgebeutet als Arbeitnehmer oder gar Staatsbedienstete.
Nur Staatsunternehmen und Kapitalgesellschaften werden verschont (je größer um so mehr).
Gruß Dieter
|
LenzHannover
14.06.2004, 17:14
@ Euklid
|
Oder eine 30% Rentenabschlagssteuer, anrechenbar bei der ESt-Erkärung.... (o.Text) |
-->
|