Trithemius
17.06.2004, 10:28 |
@Freigeld-Anhänger @Oldy? Thread gesperrt |
-->Guten Morgen!
Unter dem Punkt Diskussion bei systemfehler.de sind die nachfolgenden Fragen gestellt, aber mE nicht konkret beantwortet worden. Ob sich ein Freigeld-Anhänger, sofern er hier liest, sich des Komplexes annehmen könnte?
MfG - Trit
Der Text:
"Was ich nicht verstehe, ist der Zustand nach einer Freigeldeinführung.
Ich nehme an, auch dann gibt es Preise. Oder Preisauszeichnungspflicht, wie heute. Die Preise lauten auf FG-Einheiten. Ich nehme auch an, daß auf den FG-Scheinen Ziffern stehen. Also 5, 10, 50, 100, und so weiter.
Als Beispiel: Hose. Geforderter Preis = 100 FG-Einheiten. Jetzt kommt jemand mit einem FG-Schein, auf dem 100 steht. Weil der Schein schon länger im Umlauf war, ist er nur noch 95 wert. Wie gehts weiter?
I) Kann der Käufer mit dem Schein die Hose bezahlen?
II) Muss er einen anderen Schein, auf dem 5 steht, drauflegen?
III) Was ist, wenn auch der Fünfer schon länger gelaufen ist?
IV) Muss der Käufer mit dem Hunderter vor dem Kauf einen nagelneuen Fünfer beschaffen, das dann so, daß der Fünfer vom gleichen Tag ist, also noch präzise die 5 FG-Einheiten wert ist? [Einen Tag später wäre er schon wieder weniger wert als 5]
V) Falls der Käufer mit dem Hunderter, der nur noch 95 wert ist, die Hose bezahlen kann, kann dann nicht auch der Verkäufer mit dem Hunderter wieder eine neue Hose produzieren mit zum Beispiel Stoffkosten von 50 und Lohn von 50?
VI) Falls jetzt alle Verkäufer Kosten von 100 hatten (Stoff und Lohn je 50), haben sie die ausgezahlt. Stofflieferant und Arbeiterin haben je 50. Die zusammen 100 muss der Verkäufer mindestens als Preis fordern. Die beiden Fünfziger benötigen eine bestimmte Zeit, bis sie an einen Käufer der Hose gelangen. Angenommen sie sind dann zusammen nur noch 95 wert. Wie und von wem würde die Differenz zu 100 ausgeglichen, falls nicht Fall I) eintritt?
VII) Müßte die Differenz an jedem Tag ausgeglichen werden oder nur zu einem bestimmten Tag?
VIII) Falls an jedem Tag: Womit wird sie ausgeglichen? Wie könnte der Verwaltungsaufwand bewältigt werden?
IX) Falls an einem bestimmten Tag: Wie kann erreicht werden, daß dann nur die zur dann fälligen Zahlung herangezogen werden, die Geld bis dahin zurückgehalten haben?
X) Warum kann das Geld nicht immer weiter verfallen? Ob es von 100 auf 95 oder von 50 auf 47,5 fällt oder von 25 auf 23,75 und so weiter kann doch keine Rolle spielen.
XI) Nicht verstanden ist auch, womit die ULG bezahlt wird. Nehmen wir die drei Scheine von eben. Ursprünglich 175 (100 plus 50 plus 25), jetzt nur noch 166,25. Wird die ULG aus den 166,25 bezahlt, und beträgt die Differenz von 175 zu 166,25, also 8,75, hat der Einreichende zunächst nur noch 157,50 als Kaufkraft in Händen. Die Zahlstelle hat 8,75. Die Zahlstelle behält die 8,75 und wertet die 157,50 wieder auf die ursprünglichen 175 auf. Dadurch hat nach diesem Vorgang die Zahlstelle 8,75 und die Einreicher haben wieder ihre 175. Zusammen sind aus den ursprünglich 175 jetzt 183,75 geworden. Ist das richtig? Falls nicht: Worin liegt der Denkfehler?"
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certina
17.06.2004, 10:54
@ Trithemius
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Re: @Freigeld-Anhänger @Oldy? |
-->>Guten Morgen
Worin liegt der Denkfehler?"
[b]hi
...bestimmt im Systemfehler.
tschuess
G.C.
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BillyGoatGruff
17.06.2004, 12:58
@ Trithemius
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im Forumsarchiv steht sehr viel zu Freigeld. Ganzes System ein Denkfehler. (o.Text) |
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Burning_Heart
17.06.2004, 13:12
@ Trithemius
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Re: @Freigeld-Anhänger @Oldy? |
-->>Guten Morgen!
>Unter dem Punkt Diskussion bei systemfehler.de sind die nachfolgenden Fragen gestellt, aber mE nicht konkret beantwortet worden. Ob sich ein Freigeld-Anhänger, sofern er hier liest, sich des Komplexes annehmen könnte?
>MfG - Trit
>Der Text:
>"Was ich nicht verstehe, ist der Zustand nach einer Freigeldeinführung.
Bleiben wir erstmal davor. Damit es ein Tauscherleichterungsmittel(TEM) geben kann, muss eine Macht (Staat) vorhanden sein. Diese kann TEM im Streitfall als gültig erhalten. Z.b. falls plötzlich Falschgeld auftaucht und deswegen alle das Vertrauen ins TEM verlieren würden. Zum Aufbau des Vertrauens wird die Macht genau so benötigt. Sonst kann ja jeder Geld basteln und für gültig erklären.
Der Haken an der Sache aber ist: Die Macht hat ein eigenes Geld. Das ist für die Macht zwingend erforderlich, denn damit kann er seine Untergebenen rasieren, was im Endeffekt der Trick am Vorhandensein einer Macht ist.
Macht ist da um auszubeuten. Mit einem Geld gehts am Besten und ein weiteres (Frei)-Geld würde von im ganz wirklich NICHT geduldet werden.
Ab hier bleibt alles weitere stehen.
>Ich nehme an, auch dann gibt es Preise. Oder Preisauszeichnungspflicht, wie heute. Die Preise lauten auf FG-Einheiten. Ich nehme auch an, daß auf den FG-Scheinen Ziffern stehen. Also 5, 10, 50, 100, und so weiter.
>Als Beispiel: Hose. Geforderter Preis = 100 FG-Einheiten. Jetzt kommt jemand mit einem FG-Schein, auf dem 100 steht. Weil der Schein schon länger im Umlauf war, ist er nur noch 95 wert. Wie gehts weiter?
>I) Kann der Käufer mit dem Schein die Hose bezahlen?
>II) Muss er einen anderen Schein, auf dem 5 steht, drauflegen?
>III) Was ist, wenn auch der Fünfer schon länger gelaufen ist?
>IV) Muss der Käufer mit dem Hunderter vor dem Kauf einen nagelneuen Fünfer beschaffen, das dann so, daß der Fünfer vom gleichen Tag ist, also noch präzise die 5 FG-Einheiten wert ist? [Einen Tag später wäre er schon wieder weniger wert als 5]
>V) Falls der Käufer mit dem Hunderter, der nur noch 95 wert ist, die Hose bezahlen kann, kann dann nicht auch der Verkäufer mit dem Hunderter wieder eine neue Hose produzieren mit zum Beispiel Stoffkosten von 50 und Lohn von 50?
>VI) Falls jetzt alle Verkäufer Kosten von 100 hatten (Stoff und Lohn je 50), haben sie die ausgezahlt. Stofflieferant und Arbeiterin haben je 50. Die zusammen 100 muss der Verkäufer mindestens als Preis fordern. Die beiden Fünfziger benötigen eine bestimmte Zeit, bis sie an einen Käufer der Hose gelangen. Angenommen sie sind dann zusammen nur noch 95 wert. Wie und von wem würde die Differenz zu 100 ausgeglichen, falls nicht Fall I) eintritt?
>VII) Müßte die Differenz an jedem Tag ausgeglichen werden oder nur zu einem bestimmten Tag?
>VIII) Falls an jedem Tag: Womit wird sie ausgeglichen? Wie könnte der Verwaltungsaufwand bewältigt werden?
>IX) Falls an einem bestimmten Tag: Wie kann erreicht werden, daß dann nur die zur dann fälligen Zahlung herangezogen werden, die Geld bis dahin zurückgehalten haben?
>X) Warum kann das Geld nicht immer weiter verfallen? Ob es von 100 auf 95 oder von 50 auf 47,5 fällt oder von 25 auf 23,75 und so weiter kann doch keine Rolle spielen.
>XI) Nicht verstanden ist auch, womit die ULG bezahlt wird. Nehmen wir die drei Scheine von eben. Ursprünglich 175 (100 plus 50 plus 25), jetzt nur noch 166,25. Wird die ULG aus den 166,25 bezahlt, und beträgt die Differenz von 175 zu 166,25, also 8,75, hat der Einreichende zunächst nur noch 157,50 als Kaufkraft in Händen. Die Zahlstelle hat 8,75. Die Zahlstelle behält die 8,75 und wertet die 157,50 wieder auf die ursprünglichen 175 auf. Dadurch hat nach diesem Vorgang die Zahlstelle 8,75 und die Einreicher haben wieder ihre 175. Zusammen sind aus den ursprünglich 175 jetzt 183,75 geworden. Ist das richtig? Falls nicht: Worin liegt der Denkfehler?"
Hier wird zuviel in neuzeitlichen Massstäben gedacht.
Die Missverständnisse:
1. Es gibt immer einen Preis solange es Leute gibt die verkaufen und welche die kaufen. Beim heutigen Geld sieht das hochprofessionell aus, läuft denoch genau so ab wie vor 3000 Jahren. Auch ohne Geld wird zwangsweise ordentlich getauscht.
2. Es spielt keine Rolle, ob Geld gehortet wird oder ob es 1 mal am Tag den Besitzer wechselt. Das geht mit Umlaufgebühr schon garnicht. Ich würde so ein Geld nicht mal mit dem Stock anfassen. Da tue ich lieber feilschen mit Ware oder gar nichts.
Wie gesagt, die heutige Realität die wir im Fernsehen und in Schulen erlernt bekommen, vernebelt die Weitsicht auf die tragenden Elemente der Wirtschaft.
Die treibende Kraft hinter der Wirtschaft ist nicht das Tauschen (Nullsummenspiel), sondern ein Schuldenkettenbrief der weiterläuft solange es NEUE Schuldner gibt. Gibt es keine, geht es ohne wenn und aber zurück zum Ausgangspunkt des Kettenbriefs.
P.S. Warum gab und gibt es kein ernstzunehmendes Freigeld?
Gruß
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Burning_Heart
17.06.2004, 14:31
@ Burning_Heart
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Nachtrag --- Geld hat mit Wirtschaft nichts zu tun! Zwei verschiedene Sachen. |
-->
Das eine ist ein Kettenbrief, das andere ein fast perfekt getarnter Diebstahl.
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Heller
17.06.2004, 15:18
@ Trithemius
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mal im Ernst: |
-->>Guten Morgen!
>Unter dem Punkt Diskussion bei systemfehler.de sind die nachfolgenden Fragen gestellt, aber mE nicht konkret beantwortet worden. Ob sich ein Freigeld-Anhänger, sofern er hier liest, sich des Komplexes annehmen könnte?
>MfG - Trit
>Der Text:
>"Was ich nicht verstehe, ist der Zustand nach einer Freigeldeinführung.
>Ich nehme an, auch dann gibt es Preise. Oder Preisauszeichnungspflicht, wie heute. Die Preise lauten auf FG-Einheiten. Ich nehme auch an, daß auf den FG-Scheinen Ziffern stehen. Also 5, 10, 50, 100, und so weiter.
>Als Beispiel: Hose. Geforderter Preis = 100 FG-Einheiten. Jetzt kommt jemand mit einem FG-Schein, auf dem 100 steht. Weil der Schein schon länger im Umlauf war, ist er nur noch 95 wert. Wie gehts weiter?
Mit dem 95er kann er nicht 100 bezahlen, also muss er in irgendeiner Form 5 drauflegen - oder der Verkäufer übernimmt die Differenz (heutzutage sind die Preise ja auch in der Regel Verhandlungsbasis).
Mit dieser Antwort klären sich fast alle folgenden Fragen.
Grundsätzlich meine Meinung zum Freigeld: Es ist eine gute Möglichkeit, um in einer Region einen Anreiz zur Kundenbindung zu installieren und die Umsätze innerhalb der Region zu erhöhen. Es ändert aber nichts am Wirtschaftssystem (Steuern, Sozialabgaben, Parkgebühren und Knöllchen, etc... und ist vor allem kein langzeit-Wertaufbewahrungsmittel für die Altersvorsorge) und der Staat wird, sobald die Freigeldgemeinde eine nennenswerte Schattenwirtschaft kreiert, mit aller Macht durchgreifen, um auch die Freigeldumsätze in die Besteuerung einzubeziehen.
Das Freigeldsystem wird auch immer nur neben dem staatlichen gesetzlichen Zahlungsmittel bestehen - wie dottore unzählige Male erläutert hat.
Die Streitereien um Sinn und Unsinn kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Man sollte die Vorteile des Freigeldsystems nutzen: ein gewisser Teil des persönlichen Umsatzes für den täglichen Bedarf könnte steuerfrei über Freigeld (oder Tauschringe) abgewickelt werden. Der Rest bleibt wie gehabt. Und wenn die Leute sich nicht mehr verschulden wollen, dann ist auch beim Freigeld der Ofen aus, weil sie die Sowiesotaler zur Bezahlung ihrer Schulden in Euros und Dollars umtauschen müssen - auch wenn sie es Scheiße finden.
>I) Kann der Käufer mit dem Schein die Hose bezahlen?
>II) Muss er einen anderen Schein, auf dem 5 steht, drauflegen?
>III) Was ist, wenn auch der Fünfer schon länger gelaufen ist?
>IV) Muss der Käufer mit dem Hunderter vor dem Kauf einen nagelneuen Fünfer beschaffen, das dann so, daß der Fünfer vom gleichen Tag ist, also noch präzise die 5 FG-Einheiten wert ist? [Einen Tag später wäre er schon wieder weniger wert als 5]
>V) Falls der Käufer mit dem Hunderter, der nur noch 95 wert ist, die Hose bezahlen kann, kann dann nicht auch der Verkäufer mit dem Hunderter wieder eine neue Hose produzieren mit zum Beispiel Stoffkosten von 50 und Lohn von 50?
>VI) Falls jetzt alle Verkäufer Kosten von 100 hatten (Stoff und Lohn je 50), haben sie die ausgezahlt. Stofflieferant und Arbeiterin haben je 50. Die zusammen 100 muss der Verkäufer mindestens als Preis fordern. Die beiden Fünfziger benötigen eine bestimmte Zeit, bis sie an einen Käufer der Hose gelangen. Angenommen sie sind dann zusammen nur noch 95 wert. Wie und von wem würde die Differenz zu 100 ausgeglichen, falls nicht Fall I) eintritt?
>VII) Müßte die Differenz an jedem Tag ausgeglichen werden oder nur zu einem bestimmten Tag?
>VIII) Falls an jedem Tag: Womit wird sie ausgeglichen? Wie könnte der Verwaltungsaufwand bewältigt werden?
>IX) Falls an einem bestimmten Tag: Wie kann erreicht werden, daß dann nur die zur dann fälligen Zahlung herangezogen werden, die Geld bis dahin zurückgehalten haben?
>X) Warum kann das Geld nicht immer weiter verfallen? Ob es von 100 auf 95 oder von 50 auf 47,5 fällt oder von 25 auf 23,75 und so weiter kann doch keine Rolle spielen.
>XI) Nicht verstanden ist auch, womit die ULG bezahlt wird. Nehmen wir die drei Scheine von eben. Ursprünglich 175 (100 plus 50 plus 25), jetzt nur noch 166,25. Wird die ULG aus den 166,25 bezahlt, und beträgt die Differenz von 175 zu 166,25, also 8,75, hat der Einreichende zunächst nur noch 157,50 als Kaufkraft in Händen. Die Zahlstelle hat 8,75. Die Zahlstelle behält die 8,75 und wertet die 157,50 wieder auf die ursprünglichen 175 auf. Dadurch hat nach diesem Vorgang die Zahlstelle 8,75 und die Einreicher haben wieder ihre 175. Zusammen sind aus den ursprünglich 175 jetzt 183,75 geworden. Ist das richtig? Falls nicht: Worin liegt der Denkfehler?"
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