Nachtigel
28.06.2004, 22:46 |
Schuld & Sühne oder die unendliche Geschichte....(mit Text aber ohne Worte) Thread gesperrt |
-->Ehemals jüdischer Besitz muss zurückgegeben werden
100 Gebäude von Leipziger Musterverfahren betroffen
Leipzig. Zahlreiche Leipziger müssen ihre Grundstücke an die Erben der ehemals jüdischen Besitzer zurückgeben. Dies geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig hervor. Von dem Musterverfahren sind insgesamt 100 mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaute Grundstücke im Leipziger Stadtteil Mölkau betroffen. Nach Auffassung des Gerichts verkauften die früheren jüdischen Eigentümer unter Druck der Nazis nach dem Erlass der „Nürnberger Rassengesetze“ am 15. September 1935.
Das Gebiet war ursprünglich zehn Hektar groß und nach dem Verkauf in Parzellen aufgeteilt worden. Nach Auffassung der Richter konnte die Bundesrepublik nicht beweisen, dass der Vertrag auch ohne die Nazi- Herrschaft geschlossen worden wäre. Laut Gesetz haben die früheren Eigentümer oder deren Erben einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn durch den Holocaust ein Eigentumsverlust entstanden ist.
Kaufzeitpunkt entscheidet
Für den Einzelfall sei von Bedeutung, wann die heutigen Besitzer das Grundstück gekauft haben. War dies nach dem 8. Mai 1945 der Fall, könnten sie laut Urteil „gutgläubig“ gewesen sein und keinen Zusammenhang zwischen dem Holocaust und dem Hausverkauf gesehen haben. In diesem Fall erhalten die Nachfolger der jüdischen Alteigentümer nur eine Entschädigung vom Staat, teilte das Gericht mit.
.....und der Rest hier
<ul> ~ Ehemals jüdischer Besitz muss zurückgegeben werden </ul>
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BB
29.06.2004, 15:53
@ Nachtigel
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wo ist der Artikel in der SZ-online hin??? Pressezensur??? (o.Text) |
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Nachtigel
29.06.2004, 16:04
@ BB
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Re: wo ist der Artikel in der SZ-online hin??? Pressezensur??? ANTWORT |
-->....hier nochmals der Rest, falls die neue URL wieder weg ist.
Habe übers SZ-Archiv den Artikel nochmals gefunden.
Demnächst, ab 05.07.04, ist sowieso Schluß mit dem Lesen umsonst (äh kostenlos).
Da wollen die 5,00€ /Monat dafür sehen.
Kaufzeitpunkt entscheidet
Für den Einzelfall sei von Bedeutung, wann die heutigen Besitzer das Grundstück gekauft haben. War dies nach dem 8. Mai 1945 der Fall, könnten sie laut Urteil „gutgläubig“ gewesen sein und keinen Zusammenhang zwischen dem Holocaust und dem Hausverkauf gesehen haben. In diesem Fall erhalten die Nachfolger der jüdischen Alteigentümer nur eine Entschädigung vom Staat, teilte das Gericht mit.
Das Verwaltungsgericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Dies könne die Grundstückbesitzer nur mit einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angreifen. (dpa)
<ul> ~ bitte schnell gucken:</ul>
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