LOMITAS
09.07.2004, 08:57 |
Beim Kacken nicht versichert Thread gesperrt |
-->
Bei einem Unfall auf einer Betriebstoilette greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, weil es sich dabei nicht um keinen Arbeitsunfall handelt.
LSG Bayern ; L 3 U 323/01
Also schön immer vorher noch abstrullern oder einfach wegdrücken
LOMITAS
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LenzHannover
09.07.2004, 13:49
@ LOMITAS
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Stimmt so nicht generell, |
-->wenn die"Betriebstoilette" ursächlich war, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Ausrutschen o.ä. würde z.B. zählen.
Nur was soll das Problem?
Zu Hause auf dem Klo bin ich auch nicht"extra" versichert.
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Vlad Tepes
09.07.2004, 18:15
@ LOMITAS
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Re: Beim Kacken nicht versichert - LINK dazu |
-->http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=6644
TĂĽr an den Kopf geschlagen
Obwohl eine Arbeitnehmerin nach einem Unfall im Betrieb nun auf einem Auge blind ist, erhält sie keinerlei Leistung aus der gesetzlichen Unfall-Versicherung. Das entschied das Bayerische Landes-Sozialgericht mit Urteil vom 6. Mai 2003 (Az.: L 3 U 323/01).
Begründung: Der Aufenthalt auf der Firmen-Toilette ist nicht betriebsbedingt, sondern eine rein private Angelegenheit, die nicht gesetzlich gegen Unfälle versichert sei.
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