nasowas
12.07.2004, 22:37 |
OT/ Frage zur Ebay -wegen Bewertungen- Thread gesperrt |
-->Da weiter unten einige was zu ebay geschrieben haben stelle ich auch mal eine Frage in den Raum:
Ich würde gerne einem Verkäufer eine schlechte Bewertung verpassen . Seit meinem Zuschlag sind schon einige Wochen vergangen und bewertet hat er mich natürlich nicht. Er wartet halt immer bis der andere bewertet. Im Bewertungsbereich steht nun:
<font color=#0000FF>„Sie können Bewertungen bis zu 90 Tage nach Transaktionsende abgeben“</font>
Weiß jemand wie ich diese 90 Tage verstehen kann? Ich habe nämlich bei einem PowerSeller eine Sofortkauf Auktion gemacht. Wenn ich nun die Auktion aufrufe steht dort: Die Auktion endet: „Datum xy“. Gekauft habe ich aber schon einige Tage vorher. Gelten für mich jetzt die 90 Tage nach meinem Kauf oder die 90 Tage nach dem Auktionsende (Der Verkäufer verkaufte nämlich bzgl. der Menge mehrere Teile)?
Schön wäre es für mich auch zu wissen wie ich die 90 Tage genau rechne. Kommt es da auf die Stunde, oder den Datumstag an?
Ich würde so gerne in der letzten möglichen Stunde bewerten, damit seine Chancen auf eine schlechte Gegenbewertung gegen null gehen. [img][/img]
Vermutlich weiß hierzu keiner was genaues. Wenn aber doch, wäre es echt klasse, wenn ihr mich aufklären könntet.
|
Nachtigel
12.07.2004, 23:19
@ nasowas
|
Re: OT/ Frage zur Ebay -wegen Bewertungen- |
-->Hi Nasowas,
meine persönliche Meinung: Zeitunkt des Kaufvertrages, den der Käufer mit dem Verkäufer schließt, ist entscheidend!
Außerdem kann man einmalig eine vorgenommene Bewertung kommentieren
oder aber auch eine nachweislich negative, ungerechtfertigte Bewertung löschen lassen.
Nachfolgend habe ich noch folgendes dazu kürzlich gefunden:
Negative eBay-Bewertungen nicht zu beanstanden
Das Amtsgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 7. April 2004 (Az.: 142 C 330/04) entschieden, dass eine negative Bewertung eines eBay-Käufers gegenüber einem eBay-Verkäufer weder strafrechtlich noch zivilrechtlich zu beanstanden ist und damit nicht in die Rechte des Verkäufers eingreift.
Der beklagte Käufer hatte beim klagenden Verkäufer über das Online-Auktionshaus eBay eine Digitalkamera zu einem Preis von 159,- EUR ersteigert. Die ersteigerte Kamera wies am Gehäuse jedoch kleine Beschädigungen (Kratzer) auf, so dass der Beklagte sie wieder zurückgeben wollte.
Der Kläger wollte sich damit jedoch nur einverstanden erklären, wenn die Rücksendung im Originalkarton erfolge und er 13 Euro pauschalen Aufwendungsersatz erhielte. Daraufhin behielt der Käufer die Kamera und bat um die Zusendung der Originalrechnung und der Garantieunterlagen. Der Kläger teilte daraufhin mit, dass er solche Unterlagen nicht besitze und auch nicht zugesichert habe.
Der Beklagte gab daraufhin in das eBay-Bewertungssystem die Beurteilung"Beschwerde! Nie wieder! So etwas habe ich bei über 500 Punkten nicht erwartet!! Rate ab!!" ein. Hiergegen wandte sich der Kläger und beantragte vor Gericht die Löschung der Bewertung.
Diesem Ansinnen ist das AG Koblenz jedoch nicht gefolgt. Das Gericht sah in der Bewertung keinen Fall einer Beleidigung (§ 823 Abs.2 BGB iVm. § 185 StGB). Das Gericht wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass ein Verkäufer im eBay-Bewertungssystem einen eigenen Kommentar zu der Bewertung eines Käufers abgeben kann. Da der Kläger diese Möglichkeit genutzt habe, könnten weitere potenzielle Kunden den Sachverhalt durchaus zutreffend einschätzen.
Auch ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§§ 823 Abs.1, 1004 BGB) verneinte das Gericht. In der negativen Bewertung läge keine unsachliche Schmähkritik. Zudem sei negative Kritik im Wirtschaftsleben als sozial üblich hinzunehmen.
Letztendlich sei auch ein Verstoß gegen § 6 der eBay-AGB nicht erkennbar. In diesen AGB ist zwar festgelegt, dass Bewertungen sachlich gehalten sein müssen und keine Schmähkritik enthalten dürfen. Auch enthalte die Wertung des Beklagten keine Begründung. Hierauf kommt es nach Ansicht des AG Koblenz jedoch auch nicht an. Bei der eBay-Bewertungs-Plattform handele es sich ganz offensichtlich um ein Meinungsforum, was sich aus einer Vielzahl von sonstigen Kommentaren Dritter ergebe. Insofern dürfe eine Partei auch bloße subjektive Äußerungen abgeben. Die Grenze sei lediglich dort erreicht, wo unwahre Angaben gemacht oder falsche Tatsachen geschildert würden....
Beitrag Nr. 49723 vom 29.06.2004
<ul> ~ Dies sei hier aber nicht der Fall.</ul>
|
loewen
12.07.2004, 23:22
@ nasowas
|
Re: OT/ Frage zur Ebay -wegen Bewertungen- |
-->bewertungen kann man auch lange nach den 90 tagen abgeben.
da gibt es einen trick den kennen die meisten bloss nicht,
werde morgen reinstellen wie es funktioniert, denn mir fällt es gerade selber nicht mehr genau ein.
mfg
>Da weiter unten einige was zu ebay geschrieben haben stelle ich auch mal eine Frage in den Raum:
>Ich würde gerne einem Verkäufer eine schlechte Bewertung verpassen . Seit meinem Zuschlag sind schon einige Wochen vergangen und bewertet hat er mich natürlich nicht. Er wartet halt immer bis der andere bewertet. Im Bewertungsbereich steht nun:
><font color=#0000FF>„Sie können Bewertungen bis zu 90 Tage nach Transaktionsende abgeben“</font>
>Weiß jemand wie ich diese 90 Tage verstehen kann? Ich habe nämlich bei einem PowerSeller eine Sofortkauf Auktion gemacht. Wenn ich nun die Auktion aufrufe steht dort: Die Auktion endet: „Datum xy“. Gekauft habe ich aber schon einige Tage vorher. Gelten für mich jetzt die 90 Tage nach meinem Kauf oder die 90 Tage nach dem Auktionsende (Der Verkäufer verkaufte nämlich bzgl. der Menge mehrere Teile)?
>Schön wäre es für mich auch zu wissen wie ich die 90 Tage genau rechne. Kommt es da auf die Stunde, oder den Datumstag an?
>Ich würde so gerne in der letzten möglichen Stunde bewerten, damit seine Chancen auf eine schlechte Gegenbewertung gegen null gehen. [img][/img]
>Vermutlich weiß hierzu keiner was genaues. Wenn aber doch, wäre es echt klasse, wenn ihr mich aufklären könntet.
|
loewen
12.07.2004, 23:25
@ loewen
|
Re: OT/ Frage zur Ebay -wegen Bewertungen- |
-->hiermit geht es musst die nur die artikelnummer und den ebaynamen des typen notieren!
http://www.wortfilter.de/bew90.html
ansonsten gibts bei wortfilter noch mehr coole tips zu ebay, und
vor allem immer ne lustige sammlung an kuriosen auktionen.
mfg
>bewertungen kann man auch lange nach den 90 tagen abgeben.
>da gibt es einen trick den kennen die meisten bloss nicht,
>werde morgen reinstellen wie es funktioniert, denn mir fällt es gerade selber nicht mehr genau ein.
>mfg
>>Da weiter unten einige was zu ebay geschrieben haben stelle ich auch mal eine Frage in den Raum:
>>Ich würde gerne einem Verkäufer eine schlechte Bewertung verpassen . Seit meinem Zuschlag sind schon einige Wochen vergangen und bewertet hat er mich natürlich nicht. Er wartet halt immer bis der andere bewertet. Im Bewertungsbereich steht nun:
>><font color=#0000FF>„Sie können Bewertungen bis zu 90 Tage nach Transaktionsende abgeben“</font>
>>Weiß jemand wie ich diese 90 Tage verstehen kann? Ich habe nämlich bei einem PowerSeller eine Sofortkauf Auktion gemacht. Wenn ich nun die Auktion aufrufe steht dort: Die Auktion endet: „Datum xy“. Gekauft habe ich aber schon einige Tage vorher. Gelten für mich jetzt die 90 Tage nach meinem Kauf oder die 90 Tage nach dem Auktionsende (Der Verkäufer verkaufte nämlich bzgl. der Menge mehrere Teile)?
>>Schön wäre es für mich auch zu wissen wie ich die 90 Tage genau rechne. Kommt es da auf die Stunde, oder den Datumstag an?
>>Ich würde so gerne in der letzten möglichen Stunde bewerten, damit seine Chancen auf eine schlechte Gegenbewertung gegen null gehen. [img][/img]
>>Vermutlich weiß hierzu keiner was genaues. Wenn aber doch, wäre es echt klasse, wenn ihr mich aufklären könntet.
|
nasowas
12.07.2004, 23:46
@ Nachtigel
|
danke Dir für die Info (o.Text) |
-->
|
nasowas
12.07.2004, 23:50
@ loewen
|
Re: OT/ Frage zur Ebay -wegen Bewertungen- |
-->Hallo loewen,
danke für das Tool. Habe mir meine besagte Auktion aber längst unter den „Favoriten“ beim Internet-Explorer gespeichert. Das finden ist also kein Problem mehr.
Zu dem Tool. Dort steht:<font color=#008000>
„.Tool funktioniert nur bei Auktionen, nicht bei reinen Festpreisverkäufen....“
„...man auch nach mehr als 90 Tagen noch bewerten kann und können sich daher für eine negative Bewertung nicht mit einer"Rachebewertung" revanchieren...“
</font>
Ich vermute mal, dass mein Sofortkauf ein Festpreisverkauf war. Wenn nicht, dann kann aber auch mein Verkäufer wohl noch anschließend bewerten. und versuchen knapp zu bewerten.
Aber, danke für die Info
|
loewen
12.07.2004, 23:54
@ nasowas
|
Re: OT/ Frage zur Ebay -wegen Bewertungen- |
-->musst den favorit aber offline verfügbar machen, da nach 90 tagen die artikelnummer nicht mehr aufzurufen ist!
ist dann bei ebay nicht mehr online gespeichert.
mfg
>Hallo loewen,
>danke für das Tool. Habe mir meine besagte Auktion aber längst unter den „Favoriten“ beim Internet-Explorer gespeichert. Das finden ist also kein Problem mehr.
>Zu dem Tool. Dort steht:<font color=#008000>
>„.Tool funktioniert nur bei Auktionen, nicht bei reinen Festpreisverkäufen....“
>„...man auch nach mehr als 90 Tagen noch bewerten kann und können sich daher für eine negative Bewertung nicht mit einer"Rachebewertung" revanchieren...“
></font>
>Ich vermute mal, dass mein Sofortkauf ein Festpreisverkauf war. Wenn nicht, dann kann aber auch mein Verkäufer wohl noch anschließend bewerten. und versuchen knapp zu bewerten.
>Aber, danke für die Info
|
nasowas
13.07.2004, 00:01
@ loewen
|
Ich muss aber wohl am 90sten Tag bewerten, |
-->da ich doch über Sofortkauf gekauft habe. In Deinem Tool steht zumindest, dass es bei Festpreisgeschäften nicht funktioniert noch später zu bewerten.
Das ganze wird wohl spannend werden. Werde mir anschl. wohl meine erste Negativbewertung abholen
|
LenzHannover
13.07.2004, 22:35
@ nasowas
|
Ich bewerte auch immer die Bewerter ;-) |
-->neulich fand ich: NEUTRAL - war alles ok - Anfängerbewertung
Wenn man sachlich ordentlich meckert, steht ja dort ggf. auch die Antwort. Ich habe bisher eff. 4 mal neutral/negativ verteilt und bin von der Gegenseite trotzdem positiv bewertet worden. Nun den, Geld überweisen ist halt nicht so schwer.
Ich würde gleich"reinhauen".
|