fridolin
14.07.2004, 19:37 |
Wohnsitznahme in anderen EU-Ländern Thread gesperrt |
-->Mal eine generelle Frage zur Wohnsitznahme im EU-Ausland. Kann man das"einfach so" machen, oder sind da bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen?
Ich habe was davon gehört, daß dafür (1) der Nachweis ausreichender Geldmittel zum Lebensunterhalt und (2) der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung notwendig seien. Kann natürlich sein, daß sich das inzwischen geändert hat. Insbesondere: wie sieht es ggf. mit der Krankenversicherung aus? Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung leistet meines Wissens doch grundsätzlich nur im Inland und bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland im Rahmen bestehender Sozialversicherungsabkommen.
Kann mich darüber mal jemand aufklären? Vielen Dank im voraus.
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Baldur der Ketzer
14.07.2004, 21:30
@ fridolin
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Re: Wohnsitznahme in anderen EU-Ländern |
-->Hallo, fridolin,
be meiner italienischen Wohnadresse mußte ich immer für die permesso di soggirono eine der Höhe nach unbegrenzte Bankgarantie einer unverdächtigen Bank beilegen.......trotz EU-Gefasel.
Daß also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Baldur nie der Wohngemeinde Kosten würde verursachen.
Von wegen freier Zuzug....haha.........und Tschüss, äh, Ciao! Ci vediamo? Niente!
Du kannst davon ausgehen, daß ein Nachweis für ausreichende Geldmittel verlangt wird. Sonst usw.
Immerhin bist Du ja dann nicht mehr in Absurdo-Schlaraffistan........sondern in der normalen Wirklichkeit angekommen......
Ohne Moos nix los, zumindest in Ländern ohne Thierse-Weizsäcker-Seuche....., sprich, Schuld-Psychose.....
Beste Grüße vom Exilanten
P.S,; in FL ohne Kohle? Das ist wie Red Bull.....das verleiht Dir Flüüüüühhhgel.......
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siggi
15.07.2004, 00:19
@ fridolin
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Re: Wohnsitznahme in anderen EU-Ländern |
-->>Mal eine generelle Frage zur Wohnsitznahme im EU-Ausland. Kann man das"einfach so" machen, oder sind da bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen?
>Ich habe was davon gehört, daß dafür (1) der Nachweis ausreichender Geldmittel zum Lebensunterhalt und (2) der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung notwendig seien. Kann natürlich sein, daß sich das inzwischen geändert hat. Insbesondere: wie sieht es ggf. mit der Krankenversicherung aus? Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung leistet meines Wissens doch grundsätzlich nur im Inland und bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland im Rahmen bestehender Sozialversicherungsabkommen.
>Kann mich darüber mal jemand aufklären? Vielen Dank im voraus.
Hier in Irland kein Problem, da es keine Meldepflicht, wie in Deutschland gibt.
Es gibt wohl eine Verwaltungsvorschrift, daß man sich eine Aufenthaltgenehmigung von der Polzei besorgen muß/soll aber wir haben die erst nach 5 jahren beantragt. Nach Versicherungen oder Konto fragt kein Mensch.
lg
siggi
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bonjour
15.07.2004, 13:15
@ siggi
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Re: @siggi - Irland |
-->hallo siggi,
kannst du mir noch etwas mehr über Irland erzählen, was dir so
einfällt zu land und leuten, zum einwandern, zu den lebenshaltungskosten und so weiter.
das würde mich sehr interessieren, einfach alles eigentlich, miete, hauskauf usw.
wäre dir sehr dankbar, im voraus [img][/img]
gruß b.
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