nasowas
15.07.2004, 22:41 |
Ein Herr Gerhard Schröder in Großbritannien beim Unwahrheit verbreiten erwischt Thread gesperrt |
--><font color=#0000FF> ‚In Deutschland"verbietet es die Verfassung ausdrücklich, eine Volksabstimmung zu machen, und wir werden natürlich unsere Verfassung achten", bekräftigte Schröder in London.’</font> http://www.n-tv.de/5290446.html
P.S.
Vielleicht sollte man diesem Herrn Schröder mal GG Art. 20 Abs. 4 vorlesen:
Dort ist vom Recht auf Widerstand die Rede[img][/img]
Gruß
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Easy
15.07.2004, 22:52
@ nasowas
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Das Recht auf Widerstand beschränkt sich einzig auf vierjährige Wahlen und AUS! (o.Text) |
-->
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bernor
15.07.2004, 23:32
@ nasowas
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Ist doch kein Wunder... |
-->Hi,
‚In Deutschland"verbietet es die Verfassung ausdrücklich, eine Volksabstimmung zu machen, (...)", bekräftigte Schröder in London.’
...wer sich schon sprachlich unter das Niveau des Bildungsbürgertums begibt, hat sicher auch für manch andere Feinheiten, z. B. die des Grundgesetzes, kein Sinnesorgan ("
Gruß, bernor
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Popeye
16.07.2004, 09:17
@ nasowas
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Re: Ein Herr Gerhard Schröder in Großbritannien beim Unwahrheit verbreiten erwis |
-->Hallo, @nasowas - ich teile Deine Kritik.
Aber es gibt noch andere Punkte zu bedenken:
Artikel 146 Geltungsdauer des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wir haben zwar ein Grundgesetz (GG) - aber keine Verfassung. Die steht seit 1949 noch aus… warum wohl? Der am Ende gepostete Link macht den Unterschied zwischen GG einerseits und Verfassung andererseits deutlich. Verfassung wird das GG erst durch eine Volksabstimmung….
Nachstehend eine Zusammenfassung aus dem Link:
1. Bei seiner Neufassung durch den Einigungsvertrag ist Art. 146 GG in seiner
Rechtsnatur identisch aufrechterhalten worden und konnte im Wege (bloßer)
Verfassungsänderung, von der nach der Wiedervereinigung bislang auszugehen
ist, auch gar nicht inhaltlich geändert werden.
2. Demzufolge besteht der in Art. 146 GG in seiner Ursprungsfassung enthaltene
apellative Auftrag an das gesamte deutsche Volk zur Beschlußfassung über die
endgültige deutsche Verfassung nach wie vor fort; diesem hätte zeitnah zur
Wiedervereinigung bereits nachgekommen werden müssen.
3. Wie gemäß Art. 146 GG a.F. ist auch nach dem geänderten Schlußartikel des
Grundgesetzes der an das gesamte deutsche Volk gerichtete Verfassungsauftrag
zumindest in einem Schlußakt dadurch zu erfüllen, daß die Annahme der deutschen
Verfassung im Wege einer Volksabstimmung durchzuführen ist.
Auf Seite 11
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chiquito
16.07.2004, 10:07
@ nasowas
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Re: Auch ein Rechtsanwalt kann nicht immmer mit dem GG unterm Arm rumlaufen |
-->Alter Spruch.
War mal auf den Verfassungsschutz gemünzt.
ch.
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nasowas
16.07.2004, 10:48
@ Popeye
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Danke! -genau das, was ich zu Art. 20 Abs 2 /Art 146 und der Präambel denke- |
-->Hallo Popeye,
danke Dir für den Text. Interessant finde ich auch was z.B. Carlo Schmid, in seiner Funktion als Vorsitzender des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates, bzgl. der Auslegung von Art 146 meinte:
<font color=#0000FF>"völlig klargelegt, dass die endgültige deutsche Verfassung nicht im Wege der Abänderung dieses Gesetzes entstehen wird, sondern originär"</font>
Oder auch Adenauer:<font color=#0000FF>"'...Gesetz, das nur für eine Übergangszeit gelten' solle"</font>
Oder noch mal Carlo Schmid:
<font color=#0000FF>"Das Anwendungsgebiet des Grundgesetzes ist nicht 'geschlossen'. Jeder Teil Deutschlands kann ihm beitreten. Aber auch der Beitritt aller deutscher Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk die Inhalte und Formen seines politischen Lebens in freier Entschließung bestimmt haben wird."</font>
(alles aus Seite 6 zitiert)
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Popeye
16.07.2004, 11:04
@ nasowas
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Re: Danke! -genau das, was ich zu Art. 20 Abs 2 /Art 146 und der Präambel denke- |
-->Hallo, nochmals,
hier eine kurze Beschreibung über das Zustandekommen des Grundgesetzes - von demokratischer Legitimation (aus meiner Sicht) keine Spur...
Grüße
<ul> ~ http://userpage.fu-berlin.de/~boulang/proseminar/PS15043/archiv/essays/Essay-01-</ul>
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Cosa
16.07.2004, 11:36
@ Popeye
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Re: interessante Argumentation |
-->Hallo Popeye,
vielen Dank für die Links!
Die Legitimation des GG mit der Wahlbeteiligung zu begründen, erscheint mir als juristischem Laien verwegen. Sollte man also im Umkehrschluss bei einer sinkenden Wahlbeteiligung von einer reduzierten Akzeptanz des GG ausgehen? [img][/img]
Beides m.E. nicht zulässig.
viele Grüsse
Cosa
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Popeye
16.07.2004, 12:33
@ Cosa
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Re: interessante Argumentation |
-->>Hallo Popeye,
>vielen Dank für die Links!
>Die Legitimation des GG mit der Wahlbeteiligung zu begründen, erscheint mir als juristischem Laien verwegen. Sollte man also im Umkehrschluss bei einer sinkenden Wahlbeteiligung von einer reduzierten Akzeptanz des GG ausgehen? [img][/img]
>Beides m.E. nicht zulässig.
>viele Grüsse
>Cosa
Hallo, @Cosa,
im Timothy Roth Forum hatten wir mal über das Thema diskutiert. Dazu hatte ich dann einen Vorlesungs-Link gepostet - (den ich nun nicht mehr posten kann, weil.doc-Datei). Daraus das folgende Statement:
"Ohne Zustimmung der Betroffenen oder Angesprochenen lässt sich überhaupt keine Pflicht begründen, d.h. die Freiheit einer Person kann nur dann eingeschränkt werden, wenn diese Person sich selbst unmissverständlich dazu bereit erklärt hat. Pflicht u damit Gehorsam gegenüber einer Einschränkung seiner Freiheit - u praktisch jedes Gesetz ist eine Einschränkung meiner Freiheit - ist nur als freiwillige Selbstverpflichtung, als Pflicht gegen ein selbst gegebenes Gesetz möglich. (Kants Begriff der „Autonomie“ im Unterschied zur „Heteronomie“.)"
Hier die Kopie des Google-Links - vielleicht findest Du ihn so sehr unterhaltsame Wochenend-Lektüre!!
[DOC] 10. Vorlesung
Dateiformat: Microsoft Word 97 - HTML-Version
... Passt zur vertragstheoretischen Legitimation des Staates... zweite oder dritte Vorlesung,
als individualistische... der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag müsse auf...
www.uni-bayreuth.de/departments/ philosophie/deutsch/Texte/EReuSo10.doc
Grüße
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Cosa
16.07.2004, 14:51
@ Popeye
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Re: nix gefunden |
-->>>Hallo Popeye,
>>vielen Dank für die Links!
>>Die Legitimation des GG mit der Wahlbeteiligung zu begründen, erscheint mir als juristischem Laien verwegen. Sollte man also im Umkehrschluss bei einer sinkenden Wahlbeteiligung von einer reduzierten Akzeptanz des GG ausgehen? [img][/img]
>>Beides m.E. nicht zulässig.
>>viele Grüsse
>>Cosa
>Hallo, @Cosa,
>im Timothy Roth Forum hatten wir mal über das Thema diskutiert. Dazu hatte ich dann einen Vorlesungs-Link gepostet - (den ich nun nicht mehr posten kann, weil.doc-Datei). Daraus das folgende Statement:
>"Ohne Zustimmung der Betroffenen oder Angesprochenen lässt sich überhaupt keine Pflicht begründen, d.h. die Freiheit einer Person kann nur dann eingeschränkt werden, wenn diese Person sich selbst unmissverständlich dazu bereit erklärt hat. Pflicht u damit Gehorsam gegenüber einer Einschränkung seiner Freiheit - u praktisch jedes Gesetz ist eine Einschränkung meiner Freiheit - ist nur als freiwillige Selbstverpflichtung, als Pflicht gegen ein selbst gegebenes Gesetz möglich. (Kants Begriff der „Autonomie“ im Unterschied zur „Heteronomie“.)"
>Hier die Kopie des Google-Links - vielleicht findest Du ihn so sehr unterhaltsame Wochenend-Lektüre!!
>[DOC] 10. Vorlesung
>Dateiformat: Microsoft Word 97 - HTML-Version
>... Passt zur vertragstheoretischen Legitimation des Staates... zweite oder dritte Vorlesung,
>als individualistische... der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag müsse auf...
>www.uni-bayreuth.de/departments/ philosophie/deutsch/Texte/EReuSo10.doc
>Grüße
**********+
hab gesucht und gesucht... schliesslich wieder hierher gefunden ;-)
Die HP der Uni Bayreuth wird und wurde umstrukturiert; nichts hat da mehr seinen angestammten Internetplatz. Der Link hat so leider zu keinem Ergebnis geführt.
Grüsse
Cosa
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Popeye
16.07.2004, 15:03
@ Cosa
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Re: nix gefunden |
-->Hallo, Cosa,
nicht verzweifeln:
Bitte gib als Suchworte bei Google folgendes ein:
<center>10. Vorlesung Verfassung Legitimation</center>
bei mir erscheint dann der Link auf zweitletzter Position auf der ersten Googleseite unter dem Heading"[DOC] 10. Vorlesung"
viel Erfolg & Grüße
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Cosa
16.07.2004, 15:16
@ Popeye
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Re: erfolgreich gegoogelt... |
-->>Hallo, Cosa,
>nicht verzweifeln:
>Bitte gib als Suchworte bei Google folgendes ein:
><center>10. Vorlesung Verfassung Legitimation</center>
>bei mir erscheint dann der Link auf zweitletzter Position auf der ersten Googleseite unter dem Heading"[DOC] 10. Vorlesung"
>viel Erfolg & Grüße
************
... habs gefunden und gleich gespeichert; noch steck ich sozusagen in den Konjunkturzahlen *g*
Interessant heute die Realeinkommen; mal wieder rückläufig im Monatsvergleich (-0,8%); aber der Vergleich fluktuiert immer erheblich. Zur Sache geht's bei den Realeinkommen im Jahresvergleich; den zweiten Monat in Folge rückläufig, nun -1,4%.
[img][/img]
bleibt immer weniger zum Konsum.
Grüsse
Cosa
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LenzHannover
17.07.2004, 22:55
@ chiquito
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oder auch: Verhaftung von Ahler etwas außerhalb der Legalität |
-->1961-1965 Bundesinnenminister im vierten Kabinett Adenauer.
In der Spiegel-Affäre gerät er mit der Aussage, die Verhaftung von Conrad Ahlers in Spanien sei"etwas außerhalb der Legalität" erfolgt, in die öffentliche Kritik.
1963 gerät er erneut in die Schlagzeilen als er in der"Telefonabhör-Affäre" den Verfassungsschutz mit den Worten"Verfassungsschützer können nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen" verteidigt.
<ul> ~ http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/HoecherlHermann/</ul>
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