Nachtigel
16.07.2004, 10:29 |
Ziel ist definiert: Mini-Wohnung ist zumutbar Thread gesperrt |
-->Mini-Wohnung ist zumutbar
MAINZ (ddp). Großgewachsenen und fettleibigen Sozialhilfeempfängern steht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz keine größere Wohnung zu. Ein 1,96 Meter großer und 180 Kilogramm schwerer Mann hatte gegen das Sozialamt Klage eingereicht, da dies sich weigerte, seine 60 Quadratmeter große Wohnung zu bezahlen. Einzelpersonen steht nur eine Unterkunft von maximal 35 Quadratmeter zu.
Zur Untermauerung seiner Forderung hatte der Mann dem Gericht ein Attest seines Hausarztes vorgelegt, wonach er unter Hochwuchs und unter Fettleibigkeit leide. Der Kläger sagte aus, er könne aufgrund seiner"platzraubenden" Krankheit in einer kleineren Wohnung weder Küche noch Toilette benutzen. Die Richter entschieden, daß....
Verwaltungsgericht Mainz, Aktenzeichen: 1 L 578/04.MZ
<ul> ~ unter Berücksichtigung des Attests der Umzug zumutbutbar sei.</ul>
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Euklid
16.07.2004, 10:44
@ Nachtigel
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Re: Ziel ist definiert: Mini-Wohnung ist zumutbar |
-->Dem Manne kann doch geholfen werden.
Tägliche Beschäftigung im städtischen Park beim Papierauflesen ist mindestens für die Abnahme von 30 kg gut.
Anschließend hat er Normalgewicht und paßt wohl in jede Wohnung.
Demnächst wird er wohl einen Antrag auf LKW-Beförderung stellen da er spätestens bei 250 kg nicht mehr laufen kann.[img][/img]
Auf die Idee daß er sich das selbst angefressen hat oder das Bewußtsein dazu wird er wohl nicht kommen.
Gruß EUKLID
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