vasile
16.07.2004, 11:41 |
An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht Thread gesperrt |
-->Hallo,
wie der ein oder andere schon weiß, habe ich letzte Woche zwei Wohnungen bei einer Zwangsversteigerung erworben. Ich hatte berichtet.
Jetzt hab ich erfahren, daß einer der Mieter bereits seit einem Monat eine Arbeitsstelle im Ausland angenommen hat und möglicherweise erst im Dezember zurückkehrt - der Vater rief mich gestern an.
Der Mieter hat den Wohnungsschlüssel angeblich einer Freundin überlassen, die ein bis zweimal die Woche kommt und die Post abholt. Aus meiner Sicht liegt hier vertragswidriger Gebrauch nach § 543 II. 2. BGB durch unbefugtes Überlassen an einen Dritten vor.
Zusätzlich könnte eine Gefährdung der Mietsache vorliegen, da durch die lange Abwesenheit des Mieters keine Vorbeugemaßnahmen gegen Schädigungen durch Frost oder Schimmel, wie Lüften bzw. Heizen im Herbst und Winter, getroffen werden.
Darüber hinaus kann der Mieter natürlich auch seinen übrigen Pflichten, wie Treppenhaus fegen und Schneeschippen bzw. Streuen nicht nachgehen.
Mir liegt leider kein Mietvertrag vor und der Aufenthaltsort des ehemaligen Eigentümers der Wohnung ist unbekannt; ihn kann ich also nicht um den Vertrag bitten.
Der Vater wollte jetzt die fällige Miete überweisen, ich weiß aber leider noch nicht mal, wie hoch die vereinbarte Miete incl. Nebenkosten ist.
Mir wurde aber vom Vater des verschollenen Miteigentümers gesagt, daß es wohl regelmäßig zu Problemen mit der der Mietzahlungen kam und daß seit einigen Monaten gar keine Miete bezahlt worden sei. Der Nachbar meinte, es wären schon die Stadtwerke dagewesen, um den Strom abzustellen.
Ich würde diesem Mieter gerne kündigen, weiß aber nicht wie die Aussichten auf Erfolg sind, bzw. wie ich jetzt überhaupt vorgehen soll.
Ich bitte daher um Tips oder vielleicht auch Erfahrungsberichte. Danke schon mal an alle!
Viele Grüße
vasile
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fridolin
16.07.2004, 11:51
@ vasile
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Hier nachfragen... |
-->Frag mal hier nach: http://www.123recht.net/forum_default.asp - Abteilung"Mietecht". Kostenlose Registrierung notwendig. Einige der Leute dort scheinen sich auf diesem Gebiet wirklich im Detail auszukennen.
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bonjour
16.07.2004, 12:05
@ vasile
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Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht |
-->hallo vasile,
daß der Mietvertrag nicht da ist, ist ja höchst merkwürdig, hatte der Vorbesitzer denn keine Mietverträge mit übergeben?
wir hatten mal einen Mieter, der zahlte keine Miete mehr, es war sehr schwierig, letztlich ist er freiwillig ausgezogen, was ein reines Glück war, ansonsten kann man noch die Räumungsklage bezahlen, nachdem der Mieter weitere Monate mietfrei verbracht hat.
man muß den Mieter mahnen, also den Gang der Dinge einhalten, dann kündigen, der Mieter bekommt Fristen, er darf nicht sofort gekündigt werden, wenn er zum Sozialamt geht, kann er sich von dort die Miete bezahlen lassen, er kann immer mal wieder zahlen, dann ein- zwei Monate nicht zahlen, dann muß er wieder gemahnt werden usw.usw. schrecklich, also als Vermieter hat man die A...karte.
Ich empfehle das Buch Prof. Dr. Volker Thieler Die 500 besten Tips und Tricks zum Mietvertrag für Vermieter, 1998 Alexandra Verlag Grevenbroich
www.alexandra.de info@alexandra.de tel.078152090 fax-59825
gruß b.
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Eugippius
16.07.2004, 12:06
@ vasile
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Antworten von Mietern unerwünscht? |
-->Ich war selbst lange Zeit immer wieder monatelang Ausland und hatte während dieser Zeit auch eine Wohnung in Deutschland gemietet; von meiner Sicht her kann ich deine Argumente nicht nachvollziehen. Daß jemand Dritter während der Abwesenheit des Mieters nach dem rechten sieht ist doch ganz normal und auch in deinem Interesse. Dadurch können nämlich die von dir angeführten Gefahren durch Frost etc. vermieden werden. Woher du eine Pflicht zur Treppenreinigung und zum Schneeschaufeln ableitest, wenn dir kein Mietvertrag vorliegt, weiß ich nicht.
Und eine Verpflichtung zum Strombezug besteht meines Wissens auch nicht; bei längerer Abwesenheit kann es durchaus zweckmäßig sein, sich diese Kosten zu sparen. Der Mieter will Miete zahlen, das sollte doch reichen.
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LOMITAS
16.07.2004, 12:17
@ vasile
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Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht |
-->>Hallo,
>wie der ein oder andere schon weiß, habe ich letzte Woche zwei Wohnungen bei einer Zwangsversteigerung erworben. Ich hatte berichtet.
>Jetzt hab ich erfahren, daß einer der Mieter bereits seit einem Monat eine Arbeitsstelle im Ausland angenommen hat und möglicherweise erst im Dezember zurückkehrt - der Vater rief mich gestern an.
>Der Mieter hat den Wohnungsschlüssel angeblich einer Freundin überlassen, die ein bis zweimal die Woche kommt und die Post abholt. Aus meiner Sicht liegt hier vertragswidriger Gebrauch nach § 543 II. 2. BGB durch unbefugtes Überlassen an einen Dritten vor.
>Zusätzlich könnte eine Gefährdung der Mietsache vorliegen, da durch die lange Abwesenheit des Mieters keine Vorbeugemaßnahmen gegen Schädigungen durch Frost oder Schimmel, wie Lüften bzw. Heizen im Herbst und Winter, getroffen werden.
>Darüber hinaus kann der Mieter natürlich auch seinen übrigen Pflichten, wie Treppenhaus fegen und Schneeschippen bzw. Streuen nicht nachgehen.
>Mir liegt leider kein Mietvertrag vor und der Aufenthaltsort des ehemaligen Eigentümers der Wohnung ist unbekannt; ihn kann ich also nicht um den Vertrag bitten.
>Der Vater wollte jetzt die fällige Miete überweisen, ich weiß aber leider noch nicht mal, wie hoch die vereinbarte Miete incl. Nebenkosten ist.
>Mir wurde aber vom Vater des verschollenen Miteigentümers gesagt, daß es wohl regelmäßig zu Problemen mit der der Mietzahlungen kam und daß seit einigen Monaten gar keine Miete bezahlt worden sei. Der Nachbar meinte, es wären schon die Stadtwerke dagewesen, um den Strom abzustellen.
>Ich würde diesem Mieter gerne kündigen, weiß aber nicht wie die Aussichten auf Erfolg sind, bzw. wie ich jetzt überhaupt vorgehen soll.
>Ich bitte daher um Tips oder vielleicht auch Erfahrungsberichte. Danke schon mal an alle!
>Viele Grüße
>vasile
Hallo,
da du die Wohnungen aus einer ZVG erworben hast, hast du das Recht nach § 57a ZVG unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Jedoch ist diese Kündigung ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt.
Also ran
LOMITAS
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Euklid
16.07.2004, 12:21
@ Eugippius
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Re: Antworten von Mietern unerwünscht? |
-->Wie läuft die Heizung im Winter ohne Strom?
Gruß EUKLID
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Immo
16.07.2004, 12:29
@ vasile
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Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht |
-->wie der ein oder andere schon weiß, habe ich letzte Woche zwei Wohnungen bei einer Zwangsversteigerung erworben. Ich hatte berichtet.
Jetzt hab ich erfahren, daß einer der Mieter bereits seit einem Monat eine Arbeitsstelle im Ausland angenommen hat und möglicherweise erst im Dezember zurückkehrt - der Vater rief mich gestern an.
Der Mieter hat den Wohnungsschlüssel angeblich einer Freundin überlassen, die ein bis zweimal die Woche kommt und die Post abholt. Aus meiner Sicht liegt hier vertragswidriger Gebrauch nach § 543 II. 2. BGB durch unbefugtes Überlassen an einen Dritten vor.
[b]ohne jetzt schadenfroh zu wirken, aber ich hatte vor zwei WOchen vor einem Erwerb eines solchen Schnäppchens gewarnt...
dass der Mieter einem Dritten den Schlüssel zur Nachschau übergibt, ist rechtens, ansonsten würde ja genau das eintreten was du befürchtest: Leitungen frieren ab usw.... dies ist mit Sicherheit kein Kündigungsgrund, der Mieter überläßt ja nicht die Wohnung einem Dritten zu Wohnzwecken (was im §543II implizit gemeint ist)
ich würde mir den Mietevertrag trotzdem irgendwie ansehen (wenn auch jetzt zu spät), es könnte ja sein, dass ein unbefristetes Mietverhältnis besteht, dann siehts mit einer Kündigung ganz schlecht aus... in der Praxis bringst du einen Mieter nur raus, wenn er a) entweder nicht bezahlt (und das über einen längeren Zeitraum - die zweimonatigen Mietrückstände, die in den meisten Verträgen drinn stehen kann der Mieter immer wieder aufholen und sei es im letzten Moment) und b) wenn der Mieter die Wohnung zweckentfremdet... sprich, wenn er im schlimmsten Fall ein Bordell einrichtet... ansonsten hast du mit einer Kündigung wenig Chancen...
die Moral von der Geschicht: nicht alles ist ein Schnäppchen was so aussieht, gerade im Immobereich... zu einer angedachten Klage würde ich dir keinesfalls raten, da das Mietrechtsgesetz und auch die gängige Spruchpraxis SEHR Mieterfeundlich ist um nicht zu sagen einseitig
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Chewbaka
16.07.2004, 12:33
@ vasile
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Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? |
-->Wie wärs mit Nichtbenützung und unerlaubte Weitergabe?
Stllet sich die Frage, wie und ob dein Mieter auf die gerichtliche Kündigung reagiert
gr chewi
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vasile
16.07.2004, 12:45
@ LOMITAS
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Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht |
-->>Hallo,
>da du die Wohnungen aus einer ZVG erworben hast, hast du das Recht nach § 57a ZVG unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Jedoch ist diese Kündigung ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt.
>Also ran
>LOMITAS
Hi Lomitas,
was ist denn der erste Termin? Hab die Wohnung letzte Woche Montag (05.Juli) ersteigert. Bis wann und wie muß ich da kündigen?
Danke schon mal für die Antwort.
Gruß
vasile
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LOMITAS
16.07.2004, 13:03
@ vasile
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Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht |
-->>>Hallo,
>>da du die Wohnungen aus einer ZVG erworben hast, hast du das Recht nach § 57a ZVG unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Jedoch ist diese Kündigung ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt.
>>Also ran
>>LOMITAS
>
>Hi Lomitas,
>was ist denn der erste Termin? Hab die Wohnung letzte Woche Montag (05.Juli) ersteigert. Bis wann und wie muß ich da kündigen?
>Danke schon mal für die Antwort.
>Gruß
>vasile
Hallo,
bereits bei Zuschlag hast du Lasten und Nutzen der Wohnungen gemäß Â§ 56 ff ZVG. Nach ca. 4 Wochen hast du den Verteilungstermin mit den Banken. Dort kannst du den Rechtspfleger fragen
Ratsam ist es schon jetzt das Recht der ausserordentlichen Kündigung wahrzunehmen. Nur mit Einschreiben / Rückschein.
Das du aber zwei Wohnungen kaufst, ohne den Mietertrag oder weitere wichtige Fakten zu kennen ist schon ein großes Risiko
LOMITAS
Dies ist keine Rechtsberatung
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vasile
16.07.2004, 13:27
@ LOMITAS
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Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack |
-->Hi,
>Ratsam ist es schon jetzt das Recht der ausserordentlichen Kündigung wahrzunehmen. Nur mit Einschreiben / Rückschein.
Alles klar. Aber ich stell's lieber per Bote zu, daß ist sicherer.
>Das du aber zwei Wohnungen kaufst, ohne den Mietertrag oder weitere wichtige Fakten zu kennen ist schon ein großes Risiko
Ja, hast Recht. Aber meist steigt der Gewinn eben proportional zum Risiko. Bei Zwangsversteigerungen kauft man sowieso die Katze im Sack, weil man als Interessent keinerlei Rechte hat. Man darf weder Mietverträge einsehen, noch das Objekt von Innen besichtigen, wenn es der Eigentümer oder der Mieter nicht zulässt. Das war mir auch teilweise bewußt und ich hab mich vorher eben so gut informiert wie es ging.
Aber ich hatte auch Glück, denn mit dem anderen Mieter gibt es keinerlei Probleme. Und der bewohnt die große Wohnung mit fast 90 m² und sorgt daher für den weitaus größeren Teil meiner Mieteinnahmen. Der Problemfall hat nur 30 m² und selbst wenn er überhaupt keine Miete mehr zahlt, hat sich der Kauf gelohnt.
>LOMITAS
>Dies ist keine Rechtsberatung
Ist schon klar. Danke jedenfalls für den Tip mit dem § 56 ff.!
Gruß
vasile
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Euklid
16.07.2004, 13:52
@ vasile
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Exakt so ist das |
-->Wer immer nur zaudert und vor lauter Risiken in die Hose pinkelt kann kein waschechter Unternehmer sein;-))
Aber das Gegenteil ist ebenso katastrophal:Wer immer nur die Geigen im Himmel hört,aus dem wird sicher genauso wenig etwas.
Pragmatismus ist gefragt.
Und Ideen wie man irgend etwas zum Gewinn umwandelt.
Das Problem der 30 qm wirst du auch noch lösen auch wenn manchmal etwas Kreativität dazu gehört.
Sollte in die Wohnung eingebrochen werden mußt du sowieso die Schlösser der Türe neu installieren lassen damit das Hab und Gut deines Mieters nicht noch verschwindet weil du deinen Sorgfaltspflichten nachkommen mußt.
Und den neuen Schlüssel gibts nur gegen Unterschrift des echten Mieters gegen Vorlage des Mietvertrages und Personalausweis.Schließlich kennt man sich ja nicht.Und im Mietvertrag steht ja auch die Anzahl der Schlüssel.Und diese Schlosserarbeiten darf nur der Vermieter vergeben[img][/img]
Gruß EUKLID
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Eugippius
16.07.2004, 15:10
@ Euklid
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Re: Wie läuft die Heizung im Winter ohne Strom? |
-->In allen Mietwohnungen, in denen ich bisher in Deutschland gewohnt habe, waren die technischen Anlagen wie Heizkessel, Umlaufpumpe etc. im Keller für alle Mieter gemeinsam installiert, in der Wohnung selbst waren nur die Heizkörper mit den Regelventilen und die Verdunstungsröhrchen zur Verbrauchsmessung; somit war in der Wohnung für die Heizung kein Strom notwendig.
Es kommt auch sehr auf die Lage der Wohnung an. Ich kenne eine Wohnung, die an fünf Seiten an Nachbarwohnungen anschließt. Dort fällt das Thermometer auch ohne Heizung selbst im Winter nie unter 10 Grad.
Im übrigen konnten Wohnungen schon jahrhunderte- wenn nicht jahrtausendelang ohne Strom beheizt werden.
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Hsi-yu chi
16.07.2004, 15:21
@ vasile
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Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack |
-->>Hi,
>>Ratsam ist es schon jetzt das Recht der ausserordentlichen Kündigung wahrzunehmen. Nur mit Einschreiben / Rückschein.
>Alles klar. Aber ich stell's lieber per Bote zu, daß ist sicherer.
Recht so, die Dinger mit Rückschein werden nicht abgeholt und dann ist Essig mit der fristwahrenden Zustellung. Besser Einwurfeinschreiben (Zeuge für den Zugang ist der Briefträger) oder durch Boten. Am Besten durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, wobei ich da nicht weiß, wie das mit der Übergabe erfolgen soll. Da müsste jetzt ein Experte helfen.
>>Das du aber zwei Wohnungen kaufst, ohne den Mietertrag oder weitere wichtige Fakten zu kennen ist schon ein großes Risiko
>Ja, hast Recht. Aber meist steigt der Gewinn eben proportional zum Risiko. Bei Zwangsversteigerungen kauft man sowieso die Katze im Sack, weil man als Interessent keinerlei Rechte hat. Man darf weder Mietverträge einsehen, noch das Objekt von Innen besichtigen, wenn es der Eigentümer oder der Mieter nicht zulässt. Das war mir auch teilweise bewußt und ich hab mich vorher eben so gut informiert wie es ging.
>Aber ich hatte auch Glück, denn mit dem anderen Mieter gibt es keinerlei Probleme. Und der bewohnt die große Wohnung mit fast 90 m² und sorgt daher für den weitaus größeren Teil meiner Mieteinnahmen. Der Problemfall hat nur 30 m² und selbst wenn er überhaupt keine Miete mehr zahlt, hat sich der Kauf gelohnt.
>>LOMITAS
>>Dies ist keine Rechtsberatung
>Ist schon klar. Danke jedenfalls für den Tip mit dem § 56 ff.!
>Gruß
>vasile
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Eugippius
16.07.2004, 15:24
@ Euklid
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Re: Exakt so wünschte man sich das |
-->>Und den neuen Schlüssel gibts nur gegen Unterschrift des echten Mieters gegen Vorlage des Mietvertrages und Personalausweis.Schließlich kennt man sich ja nicht.Und im Mietvertrag steht ja auch die Anzahl der Schlüssel.Und diese Schlosserarbeiten darf nur der Vermieter vergeben.
Erstens ist für den Mietvertrag keine Schriftform vorgeschrieben, und zweitens: wenn mir das passierte und der Vermieter würde nicht sofort alle Schlüssel herausrücken, wäre ich sofort beim Rechtsanwalt, und danach würde ich meinerseits das Schloß auswechseln lassen, aber nicht wegen eines vorgetäuschten Einbruchs.
Kleine Bemerkung am Rande: zielführender als Beiträge zu Interessensvertretungen und Berufsvertretungen ist oft eine gute Rechtsschutzversicherung.
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vasile
16.07.2004, 16:11
@ Eugippius
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Re: Laß mal die Kirche im Dorf |
-->>Ich war selbst lange Zeit immer wieder monatelang Ausland und hatte während dieser Zeit auch eine Wohnung in Deutschland gemietet; von meiner Sicht her kann ich deine Argumente nicht nachvollziehen.
Nein? Ich versuch's mal:
Der Mieter zahlte bisher unregelmäßig oder gar nicht die Miete. Er hat sich bisher auch nie an der Hausreinigung beteiligt. Jetzt hat er sich mal eben auf unbestimmte Zeit ins Ausland verdünnisiert. Die Wohnung wird nie gelüftet und es sind die ganze Zeit Jalousien runtergelassen; das ideale Klima also für den Betrieb einer herrlichen Schimmel- und Pilzzucht. Vergammelte und vertrocknete Pflanzenreste stehen auf der Fensterbank. Der Mieter macht also allgemein auf mich einen eher unseriösen und gammligen Eindruck. Die Wohnung die er bewohnt ist mein Eigentum, auch wenn man wegen der vermieterfeindlichen Gesetzeslage gar nicht den Eindruck hat. Es steht doch jedem frei, selber einen Kredit aufzunehmen oder Geld für eine Wohnung anzusparen. Ich persönlich würde es vorziehen, keine Gammler in meiner Wohnung zu beherbergen.
Daß jemand Dritter während der Abwesenheit des Mieters nach dem rechten sieht ist doch ganz normal und auch in deinem Interesse. Dadurch können nämlich die von dir angeführten Gefahren durch Frost etc. vermieden werden. Woher du eine Pflicht zur Treppenreinigung und zum Schneeschaufeln ableitest, wenn dir kein Mietvertrag vorliegt, weiß ich nicht.
Ich hab's einfach mal angenommen, weil keine Fremdreinigung durchgeführt wird und Vermieter solche Klauseln die Hausordnung betreffend normalerweise in den Mietvertrag aufnehmen.
>Und eine Verpflichtung zum Strombezug besteht meines Wissens auch nicht; bei längerer Abwesenheit kann es durchaus zweckmäßig sein, sich diese Kosten zu sparen. Der Mieter will Miete zahlen, das sollte doch reichen.
Denk doch mal nach, bevor Du postest. Wenn jemand nicht mal seine Stromrechnung bezahlen kann, wie will er dann seine Miete und die restlichen Nebenkosten bezahlen? Das spricht doch nicht gerade für Seriösität, wenn jemand solange nicht bezahlt, bis ihm der Strom abgedreht wird!
Gruß
vasile
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vasile
16.07.2004, 16:25
@ Euklid
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Re: Exakt so ist das |
-->Hi,
>Das Problem der 30 qm wirst du auch noch lösen auch wenn manchmal etwas Kreativität dazu gehört.
Ja, ich hab mir schon immer gewünscht, einen kreativen Beruf auszuüben.
>Und versuche ja nicht den Schlosser einzusparen [img][/img]
[b]Ein Bekannter hat in einem ähnlichen Fall einfach den Sperrmüll gerufen und die Bude leergeräumt. Ohne Gericht, Anwalt und den ganzen Pipapo. Wenn man nicht eben einen Eugippius als Mieter hat, der gleich zum Gericht rennt, läßt sich meißt eine einvernehmliche Lösung finden. Es ist ja nicht gerade so, daß Wohnungsnot herrscht. (Außer vielleicht in München.)
Gruß und danke für die kreativen Tips!
vasile
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vasile
17.07.2004, 01:16
@ Immo
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Re: @Immo: Praxistips? |
-->>ohne jetzt schadenfroh zu wirken, aber ich hatte vor zwei WOchen vor einem Erwerb eines solchen Schnäppchens gewarnt...
Ja hattest Du. Zum Glück hab' ich nicht drauf gehört! Probleme gibt es überall und mein Motto ist: wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Hätte ich nicht gekauft, wäre mir wirklich ein Schnäppchen durch die Lappen gegangen. Mit den Kopfschmerzen jetzt muß ich halt leben.
>dass der Mieter einem Dritten den Schlüssel zur Nachschau übergibt, ist rechtens, ansonsten würde ja genau das eintreten was du befürchtest: Leitungen frieren ab usw.... dies ist mit Sicherheit kein Kündigungsgrund, der Mieter überläßt ja nicht die Wohnung einem Dritten zu Wohnzwecken (was im §543II implizit gemeint ist)
Der Mieter hat durch seinen Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Dauer die tatsächliche Sachherrschaft über die Wohnung auf Dauer aufgegeben und sie durch die Schlüsselübergabe einer dritten Person übertragen. Diese dritte Person, in diesem Fall eine Freundin oder d i e Freundin, kann in der Wohnung wohnen, Partys feiern oder Schlimmeres. Stell Dir mal vor, Du gibst Dein Auto einem Bekannten, der verpißt sich auf unbestimmte Zeit ins Ausland und gibt den Schlüssel und das Auto bei irgendeiner Person ab, die Du gar nicht kennst! So änlich ist das jetzt mit der Wohnung nur mit dem Unterschied, daß mir als Vermieter lediglich ein steiniger Rechtsweg offensteht, an dem hinter jeder Biegung ein Wegelagerer in Verkleidung eines Anwalts lauert, der nur mein Bestes will.
>ich würde mir den Mietevertrag trotzdem irgendwie ansehen (wenn auch jetzt zu spät),
Du hast es nicht verstanden: ich habe keinen Mietvertrag. Was ich nicht hab' und auch nicht besorgen kann, ist für mich auch unmöglich anzuschauen!
>es könnte ja sein, dass ein unbefristetes Mietverhältnis besteht, dann siehts mit einer Kündigung ganz schlecht aus...
Es ist genau umgekehrt. Wenn ein befristetes Mietverhältnis besteht, wird's schwer, den Mieter v o r h e r rauszukriegen. Ja, es ist sogar fast unmöglich. Ansonsten kriegt man ihn eigentlich immer wegen Eigenbedarf dran, wenn man's geschickt macht. Mal ganz davon abgesehen, daß kein Vermieter einen vernünftigen Mieter raus haben will, es sei denn, er benötigt die Wohnung wirklich für den Eigenbedarf!!!
in der Praxis bringst du einen Mieter nur raus, wenn er a) entweder nicht bezahlt (und das über einen längeren Zeitraum - die zweimonatigen Mietrückstände, die in den meisten Verträgen drinn stehen kann der Mieter immer wieder aufholen und sei es im letzten Moment) und b) wenn der Mieter die Wohnung zweckentfremdet... sprich, wenn er im schlimmsten Fall ein Bordell einrichtet... ansonsten hast du mit einer Kündigung wenig Chancen...
Andere Alternativen: Eigenbedarf, Abstandszahlung, Einschüchterung und manchmal sogar freiwillig. Bist Du sicher, daß Du weißt, was"in der Praxis" abgeht?
>die Moral von der Geschicht: nicht alles ist ein Schnäppchen was so aussieht, gerade im Immobereich... zu einer angedachten Klage würde ich dir keinesfalls raten, da das Mietrechtsgesetz und auch die gängige Spruchpraxis SEHR Mieterfeundlich ist um nicht zu sagen einseitig
>
Nee, Klagen ist wirklich die letzte Option. Ist aber dann auch eher wie der sechste Schuß beim Russisch Roulette mit einem sechsschüssigen Revolver, wenn man davor schon fünf mal Glück hatte beim Abdrücken! Kenn ich alles schon.
Gruß
vasile
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vasile
17.07.2004, 01:23
@ Chewbaka
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Re: Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? |
-->Oh ja, Chewbaka, entschuldige bitte, daß ich Trottel nicht mal eben Jura studiert habe, bevor ich es wagte, zwei Wohnungen zu ersteigern! Ich weiß schon ganz gut im Mietrecht bescheid. Dennoch, wenn alles so einfach wäre, bräuchte man sich ja nicht vor Gericht streiten! Denn dann wäre ja von vorneherein alles Sonnenklar. Nun ist es aber so, daß der eine Anwalt meint, sein Mandant hätte Recht und der ander Anwalt umgekehrt. Oft sind sich nicht mal die Gerichte einig. Der eine Richter sagt hü wo der andere hott sagt.
Gruß
vasile
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vasile
17.07.2004, 01:26
@ bonjour
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Re: @bonjour: Danke für den Link und Tip! (o.Text) |
-->
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vasile
17.07.2004, 01:28
@ fridolin
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Re:...wird gemacht. Danke für den Hinweis! (o.Text) |
-->
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LenzHannover
17.07.2004, 23:31
@ vasile
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Zustellen tut gegen Gebühr auch gerne der zuständige Gerichtsvollzieher |
-->Bei so einer Kündigung würde ich 150% auf Formfehler achten, sonst bist du am Ars.... Für die Kündigungsfrist ist die verstrichenen Mietdauer wesentlich.
Ich tät hier u.U. doch einen Anwalt fragen. So teuer dürfte der nicht sein.
> Re: Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht?
Kann ich nur unterstreichen, ich habe mir inzw. div. angesehen UND reichlich gelesen, erst jetzt habe ich mal ernsthaft steigern wollen (die waren aber gleich bei 80%).
Deine Ansätze oben sehen nach Unerfahrenheit mit dem Thema aus.
Der §?? ZVG ist der Weg zur Kündigung, weil KEIN GRUND notwendig ist. In 1 Jahr wird man damit nicht mehr"kommen" können, daher flott beraten lassen. Die"Geldverteilung" beim Amtsgericht ist irrelevant, du bist seit der Versteigerung Eigentümer und bleibst es anscheinend auch, wenn du die restlichen 90% nicht bezahlst (ggf. gibt es dann halt eine neue Zwangsversteigerung)
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