-->Hi LenzHannover,
Du schreibst:
Bei so einer Kündigung würde ich 150% auf Formfehler achten, sonst bist du am Ars.... Für die Kündigungsfrist ist die verstrichenen Mietdauer wesentlich.
Ich tät hier u.U. doch einen Anwalt fragen. So teuer dürfte der nicht sein.
"Teuer" ist relativ. So um die 100,- Euro die Stunde wird's wohl kosten. Hast aber Recht, ein Termin ist schon vereinbart.
> Re: Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht?
Kann ich nur unterstreichen, ich habe mir inzw. div. angesehen UND reichlich gelesen, erst jetzt habe ich mal ernsthaft steigern wollen (die waren aber gleich bei 80%).
Deine Ansätze oben sehen nach Unerfahrenheit mit dem Thema aus.
Meine"Ansätze"? Du siehst selber, was Objekte kosten, die problemlos sind. Einen guten Preis kriegt man nur bei Problemobjekten, weil viele die schlaflosen Nächte scheuen. Bei"meiner" Versteigerung gab's außer mir nur einen anderen Bieter, der ganz früh ausgestiegen ist. Es war auch bereits der dritte Termin. Ich bin übrigens bereits seit sieben Jahren Vermieter, also nicht ganz so unerfahren, wie Du meinst.
Immerhin hab ich zwei in '99 und 2000 komplett (und gut!) sanierte Wohnungen mit insgesamt 120m² in Mittellage für unter 50.000 Euro bekommen. Mieteinnahmen z.Zt. ca. 6.000 Euro im Jahr und nach Instandsetzung des Gebäudes und Straßensanierung problemlos 7.500 Euro. Hinzu kommt, daß die Wohnungen im Sanierungsgebiet stehen und nächstes Jahr die ganze Straße verkehrsberuhigt, saniert und mit Bäumen beflanzt wird und das sogar noch ohne Zuzahlung. Wenn das also kein Schnäppchen ist, was dann?
Die Kunst ist es, scheinbare Problemobjekte zu identifizieren, die sich relativ leicht instandsetzen lassen, von denen aber sonst so gut wie jeder die Finger lässt. Da kann man sich aber auch gehörig die Finger verbrennen. Die Erfahrung, die man dafür braucht, ist normalerweise bei einem Laien, d.h. Bauhandwerker oder -ingenieur, gar nicht vorhanden. Deswegen sollte man immer mit einer erfahrenen Person besichtigen. Das Lesen von Büchern und Zugucken bei Versteigerungen wird Dir da auch nicht weiterhelfen.
Klar gibt es viele Dinge, die mir darüber hinaus Sorgen bereiten. Das Wohnungseigentümergesetz ist relativ kompliziert und incl. aktueller Rechtssprechung sehr Umfangreich. Das gilt aber für alle Eigentumswohnungen, nicht nur für meine. Ebenso kann es überall zu Problemen mit den Mietern oder Miteigentümern kommen.
Ich werde mir wohl überlegen, ob ich nächstes mal überhaupt wieder eine Eigentumswohnung kaufe. Das Mitsprache- und Vetorecht der Miteigentümer nervt mich nämlich gerade mächtig gewaltig. Das ist das Hauptrisiko; nämlich Genossen zu haben, die nicht so wollen, wie sie sollen!
Der §?? ZVG ist der Weg zur Kündigung, weil KEIN GRUND notwendig ist.
Es ist E I N Weg zur Kündigung. Die Angabe eines Grundes ist jedoch z w i n g e n d vorgeschrieben, sonst Formfehler. Na, wie sieht's jetzt aus mit Erfahrung und gelesen und so?
Außerdem muß man bei Kündigung gemäß Â§Â§ 56 ff. ZVG die gesetzl. Kündigungsfrist einhalten. Bei Vernachlässigung der Mietsache bzw. unerlaubte Überlassung an Dritte kann man unter Umständen außerordentlich und fristlos Kündigen. Das sind eben auch Überlegungen.
In 1 Jahr wird man damit nicht mehr"kommen" können, daher flott beraten lassen. Die"Geldverteilung" beim Amtsgericht ist irrelevant, du bist seit der Versteigerung Eigentümer und bleibst es anscheinend auch, wenn du die restlichen 90% nicht bezahlst (ggf. gibt es dann halt eine neue Zwangsversteigerung)Der §?? ZVG ist der Weg zur Kündigung, weil KEIN GRUND notwendig ist.
Das ist definitiv falsch. Die Angabe eines Grundes ist zwingend notwendig, s.o.
Gruß
vasile
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