Popeye
21.07.2004, 18:07 |
Vom Geist der Gesetze Thread gesperrt |
-->Sozialgesetzbuch (SGB), Zwölftes Buch (II), - Sozialhilfe -, Zweites Kapitel, Leistungen der Sozialhilfe, Zweiter Abschnitt, Anspruch auf Leistungen
<center>§ 26</center>
(1) Die Leistung soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden…. Quelle
Mit diesem neuen Prinzip kann ja einig gehen … wenn, ja wenn das System nicht an allen anderen Ecken und Enden so marode und schmarotzerhaft organisiert wäre und die willigen Betroffenen eine faire Chance hätten sich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zu ziehen.
Praktisch (habe eben ein einschlägiges Gespräch hinter mir) empfehle ich jedem Betroffenen diese ALG II Fragebögen nicht auszufüllen, bis die Ausführungsbestimmungen dazu veröffentlicht sind (angeblich in den nächsten 8 Wochen..?? - noch wird gestritten). Die Arbeitsämter können die abgegebenen Fragebögen nämlich derzeit inhaltlich noch gar nicht bearbeiten, weil sie selber die alles entscheidenden Ausführungsbestimmungen noch nicht kennen. Derzeit werden die Daten (bestenfalls) nur in den Computer gefüttert.
Wie anders (als die einschlägigen Vorschriften zum ALG II) list sich da doch das Abgeordnetengesetz.
Die besondere Lektüre der § 11 ff und § 18 ff empfehle ich jedem von ALG II Betroffenen.
Dabei moniere ich nicht die absolute Höhe der Bezüge sondern die kleinen Schweinereien, von denen der Gesetzgeber erwarten darf, dass sie der Allgemeinheit gar nicht aufgehen…
Nur als Beispiel: Hinsichtlich der Berechnung der Höhe der Altersversorgung (im Text -Altersentschädigung-) gilt:
„Eine Wahlperiode wird mit vier Jahren angerechnet, soweit ihre Dauer über
zwei Jahre hinausgeht.“ (§19)
Das Gesetz ist voll davon!
Selbstbedienungsladen
<a href=http://www.zum.de/psm/frz_rev/frz_mon.php>Vom Geist der Gesetze</a>
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---Elli---
21.07.2004, 18:57
@ Popeye
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Re: Vom Geist der Gesetze / gute Infos, danke! (o.Text) |
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Vlad Tepes
21.07.2004, 20:57
@ Popeye
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Re: Vom Geist der Gesetze |
-->>Sozialgesetzbuch (SGB), Zwölftes Buch (II), - Sozialhilfe -, Zweites Kapitel, Leistungen der Sozialhilfe, Zweiter Abschnitt, Anspruch auf Leistungen > <center>§ 26</center>
>(1) Die Leistung soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden…. Quelle
>
>Mit diesem neuen Prinzip kann ja einig gehen … wenn, ja wenn das System nicht an allen anderen Ecken und Enden so marode und schmarotzerhaft organisiert wäre und die willigen Betroffenen eine faire Chance hätten sich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zu ziehen.
>Praktisch (habe eben ein einschlägiges Gespräch hinter mir) empfehle ich jedem Betroffenen diese ALG II Fragebögen nicht auszufüllen, bis die Ausführungsbestimmungen dazu veröffentlicht sind (angeblich in den nächsten 8 Wochen..?? - noch wird gestritten).
*****
Wer die Fragenbögen nicht ausfüllt, hat er dann noch Anspruch auf ALG?
Wird sich doch kaum ein Betroffener leisten können.
*****
Die Arbeitsämter können die abgegebenen Fragebögen nämlich derzeit inhaltlich noch gar nicht bearbeiten, weil sie selber die alles entscheidenden Ausführungsbestimmungen noch nicht kennen. Derzeit werden die Daten (bestenfalls) nur in den Computer gefüttert.
>Wie anders (als die einschlägigen Vorschriften zum ALG II) list sich da doch das Abgeordnetengesetz.
>Die besondere Lektüre der § 11 ff und § 18 ff empfehle ich jedem von ALG II Betroffenen.
>Dabei moniere ich nicht die absolute Höhe der Bezüge sondern die kleinen Schweinereien, von denen der Gesetzgeber erwarten darf, dass sie der Allgemeinheit gar nicht aufgehen…
>Nur als Beispiel: Hinsichtlich der Berechnung der Höhe der Altersversorgung (im Text -Altersentschädigung-) gilt:
>„Eine Wahlperiode wird mit vier Jahren angerechnet, soweit ihre Dauer über
>zwei Jahre hinausgeht.“ (§19)
>Das Gesetz ist voll davon!
>Selbstbedienungsladen
><a href=http://www.zum.de/psm/frz_rev/frz_mon.php>Vom Geist der Gesetze</a>
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Popeye
21.07.2004, 21:15
@ Vlad Tepes
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Re: Vom Geist der Gesetze |
-->Hallo, @vlad
Wer die Fragenbögen nicht ausfüllt, hat er dann noch Anspruch auf ALG?
Wird sich doch kaum ein Betroffener leisten können.
Die Empfehlung lautete die Formulare erst abzugeben, wenn die sog. AusfĂĽhrungsbestimmungen zum Gesetz bekannt sind - nicht aber die Formulare nicht abzugeben.
Absolute Deadline ist der 30.12.04 - sonst kostet es Bares.
Nachstehend ein Link des von der WDR Webseite, der viele praktische Fragen beantwortet - daraus:
Muss der Antrag auf Arbeitslosenhilfe schnell abgegeben werden?
Niemand muss den Antrag auf Arbeitslosengeld II jetzt eilig ausfüllen. Allerdings: Wer sich frühzeitig mit dem Antrag beschäftigt, hat mehr Zeit, offene Fragen mit der Arbeitsagentur zu klären oder sich bei Arbeitsloseninitiativen oder Sozialberatungsstellen zu informieren. Frühzeitig eingegangene Anträge sollen bis Mitte Dezember bearbeitet werden. Dann sollen auch die Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide verschickt werden.
Folgende Frist ist wichtig: Arbeitslosengeld II erhält man erst ab dem Tag, an dem man einen Antrag stellt. Das bedeutet: Wer den Antrag erst nach dem 3. Januar 2005 abgibt, geht zumindest für die ersten drei Januartage leer aus. Außerdem bekommt er das Geld dann erst Wochen später ausgezahlt.
<ul> ~ http://www.wdr5.de/funkhauseuropa/dossiers/detail.phtml?dossier_id=189</ul>
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Zardoz
22.07.2004, 00:11
@ Popeye
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Hier vielleicht besser: Vom Ungeist der Gesetze |
-->>Folgende Frist ist wichtig: Arbeitslosengeld II erhält man erst ab dem Tag, an dem man einen Antrag stellt. Das bedeutet: Wer den Antrag erst nach dem 3. Januar 2005 abgibt, geht zumindest für die ersten drei Januartage leer aus. Außerdem bekommt er das Geld dann erst Wochen später ausgezahlt.
Bisher gilt allerdings: Letzte Zahlung Arbeitslosengeld/-hilfe Ende Dezember 2004, erste Zahlung ALG II sowieso erst zum 1.2.2005 fĂĽr FEBRUAR! Noch wird ja fĂĽr Januar garnix gezahlt.
Nach kurzem Studium der WDR-Seite kann ich mir nicht vorstellen, daß sich so etwas wirklich durchhalten lassen sollte. Beispiel: Wer bisher auf ihm zustehendes Wohngeld verzichtet hat erhält in Zukunft weniger als der, der auch jetzt schon jeden Euro aus der Gemeinschaft gequetscht hat.
Oder was ist mit dem"besonderen Schutz der Ehe und Familie", wenn eigentlich vor allem Ehepaare ab 2005 wesentlich schlechter gestellt werden?
Anders gesagt, wenn das alles so umgesetzt wird - dann gehen auch noch ganz andere Sachen.
Nice week,
Zardoz
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Euklid
22.07.2004, 08:21
@ Zardoz
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Re: Hier vielleicht besser: Vom Ungeist der Gesetze |
-->Nicht nur Ehepaare werden schlechter gestellt.
Familien mit Kindern werden zertreten von den Volksvertretern.
Es wäre wohl an der Zeit daß die nicht Homosexuellen im Bundestag einen Minderheitenschutz beantragen.
Das unĂĽbliche ist inzwischen zum Normalen.
Es gibt nur noch gewisse Interessensgruppen die Gesetze fĂĽr sich selbst basteln.
Die Linie Westerwelle Ole Wowereith,Volker Beck? ist nur ein allgemeines Zeichen wie die Interessen inzwischen vertreten werden.
Die wichtigsten Themen sind wohl Besteuerung fĂĽr homosexuelle Paare und Ăśberleitung der Erbmasse ohne Steuern.
Das Zertreten von Familien mit Kinder scheint oberstes Gebot der Regierung zu sein.
Und nun droht auch noch die Justizministerin mit gesetzlichem Deckel auf Managergehälter;-))
Da lacht ja die Koralle.
Wer soll solch Unsinn sprechende Leute denn ĂĽberhaupt noch Ernst nehmen?
Die Arroganz wird wohl bald der nackten Angst weichen.
GruĂź EUKLID
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arvito
22.07.2004, 10:57
@ Euklid
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Re: Vom Ungeist der Gesetze |
-->>Nicht nur Ehepaare werden schlechter gestellt.
>Familien mit Kindern werden zertreten von den Volksvertretern.
>Es wäre wohl an der Zeit daß die nicht Homosexuellen im Bundestag einen Minderheitenschutz beantragen.
>Das unĂĽbliche ist inzwischen zum Normalen.
>Es gibt nur noch gewisse Interessensgruppen die Gesetze fĂĽr sich selbst basteln.
>Die Linie Westerwelle Ole Wowereith,Volker Beck? ist nur ein allgemeines Zeichen wie die Interessen inzwischen vertreten werden.
>Die wichtigsten Themen sind wohl Besteuerung fĂĽr homosexuelle Paare und Ăśberleitung der Erbmasse ohne Steuern.
>Das Zertreten von Familien mit Kinder scheint oberstes Gebot der Regierung zu sein.
>GruĂź EUKLID
hallo
BILD-online titelt schon
"Wie schwul ist Deutschland????"
http://www.bild.t-online.de/BTO/index.html
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