Nachfrager
22.07.2004, 15:21 |
Mannesmann-Prozess: Thierse und Poß schlagen die Neidtrommel Thread gesperrt |
-->Soso, die Angeklagten sind also"unanständig" gewesen.
Thierse hätte die Kohle natürlich abgelehnt, klar.
Andere Frage: wie anständig waren eigentlich Kanzler Schröder und Finanzminister Eichel, als sie tausende von unbedarften Sparbuchbesitzern mit Null Ahnung von der Börse mitten in der Aktienblase zum Kauf von T-Aktien verleitet haben?
Ach so, das ist etwas anderes, klar...[img][/img]
Wie lange muss man sich dieses verlogene Pack bloß noch mitansehen.
Gruß
Nachfrager
<ul> ~ Populismus zum Kotzen</ul>
|
JLL
22.07.2004, 15:32
@ Nachfrager
|
Re: Selbstverständlich würden Thierse und Poss leichten Herzens ablehnen,... |
-->... weil sie genau wissen, dass sie nie, nie, nie in ihrem Leben in eine solche Verlegenheit kommen werden.
Mancher ist nur moralisch, aus Mangel an Gelegenheit, oder so ähnlich.
Schönen Tag
JLL
|
Bärentöter
22.07.2004, 15:56
@ Nachfrager
|
Sollen sie zahlen |
-->Ich schlage vor die beiden zahlen die hohen Prozesskosten sowie den erheblichen Imageschaden und Zeitverlust der den unschuldigen Managern entstanden ist.
Eine Abfindung von 10-20 Mio (pro Opfer) sollte schon drin sein. [img][/img]
MFG
|
Popeye
22.07.2004, 16:18
@ Nachfrager
|
Recht hat der Mann…. |
-->Recht hat der Mann….
Die für mich entscheidende Aussage im Mannesmann Prozess hat Gent gemacht:
Gent lieferte in seine Aussage zahlreiche neue Details und widersprach Angaben des früheren Mannesmann-Chefs Klaus Esser, wonach dieser keine führende Position im neu zu bildenden Unternehmen nach der Übernahme angestrebt habe. Esser habe mehrfach darauf gedrungen, eine führende Position im fusionierten Konzern einzunehmen. „Esser wollte Co-Chef werden", sagte Gent in seiner mit Spannung erwarteten Aussage, die wegen des starken Medieninteresses mit einer Verzögerung von 15 Minuten begann. Gent lehnte dies aber ab. Esser hatte bisher stets bestritten, während der Übernahmeschlacht vor vier Jahren selbst eine Führungsposition gewollt zu haben. Später schränkte Gent auf Befragungen ein, Esser habe nur „halbherzig“ nachgefragt, ob eine führende Rolle für ihn machbar sei.
Da nützt es nicht wenn Gent ergänzt: „Er hat verzweifelt für die Unabhängigkeit seines Unternehmens und seine berufliche Karriere gekämpft. Es tut mir leid, daß er jetzt Gegenstand von so viel ungerechtfertigtem Verdacht und Kritik ist.“
Quelle
Halbherzig (wie denn wohl sonst?) oder nicht, Esser hat versucht auf zwei Hochzeiten zu tanzen - ein ganz mieses moralisches Verhalten eines Konzernchefs.
Die Figur von Aufsichtsratchef Funk, der sich selbst eine Prämie für vergangene Verdienste abholte, ist ohnehin moralisch verwerflich - zumindest in meinem Buch.
Strafrechtlich steht das Urteil auf dem sog. Verbotsirrtum, weil die Herren Funk und Co. Sich vor dem Prämienbeschluss ein Rechtsgutachten besorgt hatten - ob dies eine Gefälligkeit war - wer kann das wissen.
Gute Zusammenfassung der Probleme hier.
|
Zandow
22.07.2004, 17:07
@ Nachfrager
|
Neidtrommel |
-->Hallo Nachfrager,
Aus einem Kommentar der heutigen"WELT", Seite 1:
<font color=#0000FF>"Das Gerede um Managergehälter liefert dankbare Sündenböcke, aber es lenkt ab von einem entscheidenden Tatbestand: Die Bedeutung privatwirtschaftlicher Salärexesse ist unerheblich, wenn man sie mit dem gewaltigen Appetit, mit der Geldvernichtungskraft des Staates vergleicht.
Es mag irritierende Ausschweifungen unter millionenschweren Managern geben, doch der gefräßige Fiskalismus enteignet und schädigt seine Bürger im Milliardenhöhe. Würde man den behördlichen Umgang mit seinen Steuergeldern durchleuchten wollen wie Konzerne - düstere Befunde kämen hoch. Die Gier des Staates ist das wirkliche Problem."</font>
So langsam wird der Finger auf die Wunde gelegt. Thierse wird sich irgendwann auch mal unbequeme Fragen gefallen lassen müssen; falls er dann überhaupt noch gefragt wird.
Wir leben in spannenden (Umbruch)Zeiten!
Herzliche Grüße, <font color=#008000>Zandow</font>
|
Alana
22.07.2004, 18:28
@ Nachfrager
|
Re: Mannesmann-Prozess: Thierse und Poß schlagen die Neidtrommel |
-->Teures Verfahren
Die nordrhein-westfälischen Landesregierung um Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) erlitt nun im Mannesmann-Prozess nicht nur eine Niederlage, sondern auch dicke finanzielle Nachteile.
Nach ersten Berechnungen haben die sechs Angeklagten, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Anspruch auf Rückerstattung von rund 150 000 Euro Anwaltskosten, die sie nach dem Gesetz in Anspruch nehmen können.
. Dies ist allerdings nur ein Bruchteil dessen, was Ackermann, der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser oder der ehemalige Vorsitzende der IG Metall, Klaus Zwickel, für ihre Verteidigung ausgegeben haben. Angeblich kosteten die zum Teil prominenten Anwälte insgesamt zwischen fünf und sieben Mio. Euro. Allein Ackermann bezifferte die Gesamtkosten, die von der Deutschen Bank getragen werden, vor einigen Monaten auf knapp 1,9 Mio. Euro. Deutlich mehr als eine Mio. Euro soll inzwischen auch Esser für seine verschiedenen Verfahren aufgewendet haben.
Die Kosten auf Seiten der Staatsanwaltschaft und die Kosten der dreijährigen Ermittlungen können nicht beziffert werden, hieß es in Düsseldorf. Vorsichtige Schätzungen aus Kreisen der CDU/FDP-Opposition im Landtag kommen auf etwa acht bis zehn Mio. Euro
Und nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung: Die Staatsanwaltschaft wird die Freisprüche kaum hinnehmen und voraussichtlich Revision einlegen. Entsprechende Gerüchte halten sich bereits seit dem Rechtsgespräch vom 31. März. Damals hatte die Vorsitzende Richterin Barbara Koppenhöfer erklärt, dass sich der zentrale strafrechtliche Vorwurf der Untreue gegen die sechs Angeklagten nicht habe erhärten lassen.
Ein Sprecher der Anklage hatte kurz darauf erklärt, die Anklagebehörde bereite sich auf den Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor. Sollte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, ist frühestens 2007 mit einer Entscheidung zu rechnen. Aber auch so ist der Fall Mannesmann für Ex-Konzernchef Klaus Esser noch nicht abgeschlossen. Das vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängige Berufungsverfahren zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und Esser wurde auf Februar 2005 verschoben. Das Landgericht Düsseldorf hatte das Land im April 2003 zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10 000 Euro gegen Esser verurteilt. Nach Ansicht der Richter verletzte die Staatsanwaltschaft ihre Amtspflicht, weil sie die Presse unablässig über ihre Ermittlungen gegen Esser informiert hatte.
|