Popeye
23.07.2004, 20:09 |
Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an Thread gesperrt |
-->mehr hier:
<ul> ~ http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml;jsessionid=4KATADHSCFOGUCRBAEKSFF</ul>
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dottore
23.07.2004, 20:41
@ Popeye
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Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an |
-->Ist es wirklich so schwer, diesen Paragraphen des StGB anzuwenden:
§ 266
Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Herren Ackermann, Funk und der IGM-Fuzzi hatten über fremdes Vermögen verfügt und bei dieser Verfügung den Vermögensinteressen der Eigentümer Nachteil zugefügt.
Oder haben sie Schecks gezogen auf Mister Unbekannt ausgestellt?
Nein. Die Schecks lauteten eindeutig auf die (damalige) Mannesmann AG und wurden von ihr auch gut geschrieben. Also hatte die Mannesmann AG dadurch einen Vermögensnachteil.
Wir sind doch wohl noch nicht gänzlich im Wald verschwunden - oder?
Für die Hinweise auf Gent (Essers"Andienung") und den Verbotsirrtum danke ich übrigens sehr. Dass die StA komplett doof und die Verteidiger superb waren - wen wundert das?
Die StA hätte doch nur strikt an der Naht bleiben müssen.
Über Bogenlampen etc. möchte ich hier keine weiteren Statements abgeben.
Gruß!
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Popeye
23.07.2004, 21:02
@ dottore
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Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an |
-->„Die Herren Ackermann, Funk und der IGM-Fuzzi hatten über fremdes Vermögen verfügt und bei dieser Verfügung den Vermögensinteressen der Eigentümer Nachteil zugefügt.“
Hallo, @dottore,
ganz so einfach scheint es mir nicht (juristisch). Bitte nochmals diesen Link konsultieren, der die kritischen juristischen Fragen skizziert.
Gruß
P.S. Schulden, Steuern Zins - holpert noch ein wenig, aber es ist zu heiß für mein Hirn.
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mangan
23.07.2004, 21:09
@ dottore
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DB Kopper im TV beschämend? |
-->Vergangene Tage mußte ich ein Kopperinterview im TV abschalten.
Fand es beschämend, wie der mit Neiddebatte und Esserleistung versuchte, die 60Mio-Zahlung zu rechtfertigen.
Als hätten ein paar egoistische, einfachste Esserentscheidungen, die jeder andere egoistische Hansel genauso getroffen hätte, etwas mit Leistung oder der kurzfristigen Mannesmannwertsteigerung durch Leistung zu tun.
Da gibt es keinen Zusammenhang von Leistung und 60Mio. Belohnung
Umgekehrt, macht man nach der Chaostheorie einen Bauern in China, dem ein Sack Reis umfällt, für einen verheerenden Wirbelsturm in USA auch nicht verantwortlich.
Finde es schlimm, solche lächerlichen Figuren wie Kopper u.ä. oben zu sehen.
Da wünsch ich mir einen Robin Hood, der draufschlägt.
:(
>Ist es wirklich so schwer, diesen Paragraphen des StGB anzuwenden:
>§ 266
>Untreue
>(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>Die Herren Ackermann, Funk und der IGM-Fuzzi hatten über fremdes Vermögen verfügt und bei dieser Verfügung den Vermögensinteressen der Eigentümer Nachteil zugefügt.
>Oder haben sie Schecks gezogen auf Mister Unbekannt ausgestellt?
>Nein. Die Schecks lauteten eindeutig auf die (damalige) Mannesmann AG und wurden von ihr auch gut geschrieben. Also hatte die Mannesmann AG dadurch einen Vermögensnachteil.
>Wir sind doch wohl noch nicht gänzlich im Wald verschwunden - oder?
>Für die Hinweise auf Gent (Essers"Andienung") und den Verbotsirrtum danke ich übrigens sehr. Dass die StA komplett doof und die Verteidiger superb waren - wen wundert das?
>Die StA hätte doch nur strikt an der Naht bleiben müssen.
>Über Bogenlampen etc. möchte ich hier keine weiteren Statements abgeben.
>Gruß!
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Turon
23.07.2004, 21:37
@ dottore
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Urteilsfindung macht also die StA? |
-->Dottore!
Natürlich ist es einfach Gesetze anzuwenden,wenn man es denn will. Nur wer heute rechtskundig ist, hat mindestens paar Möglichkeiten straffrei rauszukommen.
Nur ob es sich denn lohnt einen Menschen zu verknacken, der ziemlich prallen Beutel hat, da hätte ich so meine Zweifel. Also macht man einbißchen Medienshow, paaar Werbeeinblendungen dazwischen, man sorgt dafür, daß der Medienrummel andauert - in dem glauben die Aktionäre und das Volk glaubt es läuft alles perfekt im Gerichtssaal - und im Anschluß darauf verkündet man eben
daß es einfach mal einen Mangel an Beweisen gibt.
Und wenn sich eben ein Liberum Proleto findet, der angibt ihm sei Nachteil entstanden, so muß er es erst beweisen. Wird entmutigt, weil ansonsten keiner klagt.
Außerdem wem soll denn bei der Übernahme tatsächlich geschädigt worden sein?
Die Aktionäre haben einen guten Preis für die Mannesmann Aktie erzielt - und da sie eventuell jetzt Vodafone Aktien besitzen - tja selbst schuld.
Denn wenn das so wäre, daß man einfach Gesetze anwenden kann die in einem Büchlein stehen, müßte man die gesamte Führungselite in den Knast stecken.
Aber in einem Land wo man neben Bestechung, auch noch Zuwendung, Parteispende und zahlreiche weiteren Begünstigungsformen gibt ist es eben nicht einfach Jemandem hinter Gitter zu stecken, vor allem derjenigen der sich Topanwälte leisten kann.
Außerdem sagte doch mal Fräulein Merkel doch schon im ähnlichen Fall (von Ihnen dottore selbst bemängelt:) eine Strafverfolgung gegen einem Geschäftsmanager würde den Standort Deutschland gefährden.
Rechtsprechung hat nicht unbedingt was mit Rechtssicherheit, oder gar Gerechtigkeit zu tun. Aber das wissen Sie selbst sicher am besten.
Man sollte eigentlich Wetten abschließen, wer und weswegen in den Knast kommt.
Und das Mannesmann Konzern komplett im Prinzip zerschlagen wurde, und bestimmt so mancher seinen Hut nehmen durfte - der auf sein 3,50 die Stunde angewiesen ist? Das sind die tatsächlich Geschädigten. Aber um die braucht man sich ja doch gar nicht zu kümmern. Selbst schuld halt, daß sie bei den anbei 1000 verscheidenen Möglichkeiten immer noch bei Mannesmann hockten.
Viele Grüße von T.
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Uwe
23.07.2004, 21:37
@ Popeye
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Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an |
-->>Popeye:[i] ganz so einfach scheint es mir nicht (juristisch). Bitte nochmals diesen Link konsultieren, der die kritischen juristischen Fragen skizziert.[/i]
Hallo, Popeye,
auch von mir der Dank auf die Hinweise zum Fall.
Es ist schon interessant, dass man"juristisch abgesichert" doch immer unterschiedliche Meinungen zur Rechtauffassung herleiten kann, wenn man die notwendige Ausgabe für ein Gutachten nicht scheut.
So einfach, wie es mir in der Schule beigebracht wurde:"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", muß es also gar nicht sein, es gehört ein Unrechtsbewußtsein und, so zeigt es dieser Fall nun, bei manchen eben auch der Nachweis, dass eine"gravierende" Pflichtverletzung vorliegt, die zu einem Schaden führt.
Ein schönes Wochenende,
Uwe
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Turon
23.07.2004, 21:47
@ mangan
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In einem wäre ich mir gar nicht so sicher |
-->nämlich....
"...einen Bauern in China, dem ein Sack Reis umfällt, für einen verheerenden Wirbelsturm in USA nicht verantwortlich macht..."
Ich sage ja nur: Stichwort Terror. Ich meine auch daß etwa 500.000 Irakis Verantwortung dafür tragen, daß Hussein seine unglaublich bedrohliche Massenvernichtungswaffen so gut versteckt hat, daß man sie nicht mehr auf einem Territorium das doppelt so groß wie England ist, findet. ;)
Geschieht den Irakis recht, wie konnten sie es nur zulassen, daß Hussein so lange die fürchterlichsten Waffen gebaut hat. [b]Sollten sich doch Beispiel an den Amerikanern nehmen. Die würden es nie zulassen, daß in USA Bush Massenvernichtungswaffen produziert. ;) Sie würden ihm demokratisch klar abwählen.
Aber lassen wir einfach das Thema.
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Popeye
23.07.2004, 21:55
@ Uwe
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Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an |
-->Hallo, Uwe
wir reden hier ja nur über die strafrechtliche Seite und die ist gespickt mit Problemen - auch durch einschlägige Urteile hoher Gerichte.
Zivilrechtlich - auch wegen der offenkundigen Verstöße gegen das Aktienrecht - schützt Unkenntnis nicht vor Schadenersatzansprüchen. Vodafone hätte ein leichtes Spiel sich die € 57 M zurückzuholen - hat aber schon lange darauf verzichtet (was in sich selbst ein kleiner Skandal ist, der noch keinen Kläger gefunden hat).
Wochenendgrüße nach Berlin
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Ricardo
24.07.2004, 20:41
@ dottore
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Re: Mannesmann: Staatsanwaltschaft kündigt Revision an |
-->>Ist es wirklich so schwer, diesen Paragraphen des StGB anzuwenden:
>§ 266
>Untreue
>(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hallo dottore,
um oben gestellte Frage zu beantworten: ja!
Denn es geht hier um Entschädigungszahlungen deren Abwicklung (grundsätzlich) vom Gesetzgeber bisher noch nicht fixiert ist. Diese Entschädigungsleistungen sind hier im Namen eines Dritten veranlasst und durchgeführt worden (frei nach o. Gesetz) und es spielt überhaupt keine Rolle wie hoch sie waren. Durch die horrende Höhe mögen sie gesellschaftlich verwerflich erscheinen. Wenn sie aber üblich erscheinen, und der deutsche (Werte-) Massstab im Gesetz nicht fixiert ist, kann man auch nicht von Schaden oder gar von Untreue sprechen.
Erst wenn ein solcher Massstab für Entschädigungsleistungen im Gesetz überhaupt seinen Niederschlag gefunden hat, und dessen Obergrenze überschritten wurde, kann man dann von Untreue sprechen.
Grüsse
Ricardo
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