Euklid
30.07.2004, 13:22 |
Besteuerung von Aktiengewinnen aus 1997 und 1998 verfassungswidrig Thread gesperrt |
-->http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=4987
Ich denke daß inzwischen eine Masse an Gesetzen die auf den Tisch kommen verfassungswidrig sind.
Die alte Leier wird sich weiterdrehen.
Die Richter erkennen Verfassungswidrigkeit an, und erkennen gleichzeitig nur Rückzahlungen an den einzelnen Kläger an, weil der Staat das Geld schon längst verspeißt hat.
Selbst wer Einsprüche angemeldet hat gegen die Besteuerung wird wohl leer ausgehen weil die Kasse leer ist.
Dafür sorgten in der Vergangenheit salomonische Urteile der Richter die darauf hingezielt haben nur dem Kläger den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ob wir in Zukunft besser das Verfahren der Sammmelklagen anwenden sollten? [img][/img]
Gruß EUKLID
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fridolin
30.07.2004, 13:37
@ Euklid
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Re: Besteuerung von Aktiengewinnen aus 1997 und 1998 verfassungswidrig |
-->Die Richter erkennen Verfassungswidrigkeit an, und erkennen gleichzeitig nur Rückzahlungen an den einzelnen Kläger an, weil der Staat das Geld schon längst verspeißt hat. Selbst wer Einsprüche angemeldet hat gegen die Besteuerung wird wohl leer ausgehen weil die Kasse leer ist.
<font color=#0000FF>Hallo Euklid,
das ist so nicht richtig. Das Gericht entscheidet formal zwar nur über den einzelnen Fall, profitieren tut aber jeder, dessen Steuerfall für die betreffenden Jahre noch nicht rechtskräftig ist. Hinsichtlich der Speku-Besteuerung vor 1999 ist auch schon ein entsprechender Erlaß raus. Würde die Rechtsprechung nicht angewendet, könnte der einzelne ohne Probleme unter Verweis auf dieses Urteil klagen.
Der Focus-Artikel bezieht sich im wesentlich auf die Zeit seit 1999, zu der jetzt die entsprechenden Musterverfahren anlaufen. E
Gruß</font>
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Euklid
30.07.2004, 13:47
@ fridolin
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Re: Besteuerung von Aktiengewinnen aus 1997 und 1998 verfassungswidrig |
-->Hallo fridolin
meine Aussage bezog sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf die verfassungswidrige Besteuerung der Eltern mit Kinder aus den 80er und 90er Jahren.
Obwohl ich Einspruch eingelegt hatte bestand keine Chance die zuviel bezahlten Steuern zu erhalten.Nur derjenige der damals geklagt hat ( es war ein Jurist!!) hat sein Geld ausgezahlt bekommen.
Der Rest hat knallhart in die Röhre geschaut.
Diese Fälle gingen auch durch Presse.
Begründung damals in salomonischer Weise:Müßte der Staat an alle Betroffenen zahlen wäre er pleite.
Ja so war das damals.
Gruß EUKLID
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Baldur der Ketzer
30.07.2004, 14:18
@ Euklid
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Re: Sammelklagen? |
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>Ob wir in Zukunft besser das Verfahren der Sammmelklagen anwenden sollten? [img][/img]
Hallo, Euklid,
ich dachte, das geht nur, wenn Du auserwählt bist, also, Dich zuvor umschreiben hast lassen und Dich von ein paar Quadratzentimern äh, empfindlicher Haut getrennt hast?
Das wärs mir auch wieder nicht wert.
Beste Grüße vom Ketzer
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MC Muffin
30.07.2004, 15:15
@ fridolin
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was ist mit 2001? Sollte man jetzt hndeln wenn ja wie???? |
-->Steuerbescheid ist natürlich vorläufig??
Die Säcke haben noch so viel Kohle von mir die ich gerne wieder hätte.
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