certina
30.07.2004, 16:24 |
Heute: Grandioses Urteil zu Gunsten von Mietern wegen Renovierungen Thread gesperrt |
-->hi,
das wird aber der Gilde der Vermieter spitze Aufschreie entlocken:
Im Grunde genommen hat das BGH heute entschieden, dass ein Mieter
ü b e r h a u p t nicht mehr renovieren muss!!!!!
Das kam mir gerade Recht...[img][/img]
tschuess
G.C.
siehe hier
Deutscher Mieterbund´
<font size="4">BGH zu Schönheitsreparaturen</font>
Starrer Fristenplan unzulässig
Millionen Mietverträge betroffen - auch Altmietverträge
.... „Der Mieter ist verpflichtet... Schönheitsreparaturen... in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in nachstehender Zeitfolge fachgerecht auszuführen...
Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette - 2 Jahre
bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre.“
Diese „zig-millionenfach“ verwandte Vertragsklausel zu Schönheitsreparaturen in den Formularmietverträgen des Landesverbandes der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ist nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 361/03) unwirksam. Die Klausel benachteilige die Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
Entscheidend - so der BGB - sei, dass die obige Vertragsklausel als Vereinbarung verbindlicher und starrer Renovierungsfristen ausgelegt werden müsse. Der Fristenplan sei nicht lediglich als Richtlinie in dem Sinne zu verstehen, dass nach Fristablauf ein Anschein für die Renovierungsbedürftigkeit der Wohnung spricht. Vielmehr liege eine „starre“ Fälligkeitsregelung vor. Schönheitsreparaturen sind danach „wenn erforderlich, mindestens aber“ nach dem dort aufgeführten Fristenplan auszuführen. Aus Sicht des Mieters bedeutet das, dass er zur Ausführung der Renovierungsarbeiten in Küche, Bad und Toilette spätestens nach 2 Jahren und in allen übrigen Räumen spätestens nach 5 Jahren verpflichtet ist, auch wenn die gemieteten Räume nach ihrem tatsächlichen Erscheinungsbild noch nicht renovierungsbedürftig sind.
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Entscheidung, dass Renovierungsklauseln unwirksam sind, soweit sie die Renovierung ausnahmslos nach Ablauf der jeweiligen Frist vorschreiben. Eine Wohnung ist nach 2 bzw. 3 oder 5 Jahren nicht zwangsläufig renovierungsbedürftig.
An dieser Renovierungsbedürftigkeit - so der BGB jetzt - könne es vor allem fehlen, wenn der Mieter die Wohnung oder einzelne Räume wenig nutzt, zum Beispiel bei einer längeren Abwesenheit, oder wenn er die Räume mit besonders „langlebigen“ Tapeten oder Farben dekoriert hat. All diesen Umständen trägt die Schönheitsreparatur-Klausel mit starren Renovierungsfristen nicht ausreichend Rechnung, so dass sie im Einzelfall dazu führen kann, dass der Mieter Schönheitsreparaturen unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf ausführen müsste. Das ist unwirksam.
Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass allein im Rhein-Main-Gebiet bis zu drei Viertel aller Mieterhaushalte von privaten Haus- und Wohnungseigentümern von dieser BGH-Entscheidung betroffen sind. Sie müssen keine Schönheitsreparaturen durchführen. Aber auch außerhalb des Rhein-Main-Gebiets ist der Hessische Formularmietvertrag weit verbreitet, und auch in anderen Formularmietverträgen finden sich vergleichbare Vertragsklauseln.
Der Deutsche Mieterbund empfiehlt allen Mietern, vor Durchführung von Schönheitsreparaturen bzw. vor Zahlung von Renovierungskosten den Mietvertrag beim örtlichen Mieterverein überprüfen zu lassen.
|
JLL
30.07.2004, 16:36
@ certina
|
Re: Ja wirklich grandios, da wird sich der Mietmarkt bald heftig entspannen,... |
-->... bei den vielen Wohnungen, die bald gebaut werden...
Schönes Wochenende
JLL
|
Theo Stuss
30.07.2004, 17:06
@ JLL
|
Re: Ist doch super!!!!! |
-->>... bei den vielen Wohnungen, die bald gebaut werden...
>Schönes Wochenende
>JLL
Da können wir bald wohnen wie bei Honecker, weil dann niemand mehr renoviert. Die Vermieter nicht, denn die treten ihr Eigentum an den Staat ab und der wird der keine Lust haben, etwas zu tun und die Mieter auch nicht, weil's keine Farbe mehr geben wird.
Theo
|
Theo Stuss
30.07.2004, 17:13
@ certina
|
Re: Nagelprobe für den Debitismus |
-->Der Staat garantiert mit seinen Machtmitteln die durch BGH-Urteil verbrieften Ansprüche der Mieter und finanziert deren Durchsetzung durch die Steuern der Eigentümer. Wenn jetzt kein Steuerloch kommt, wird alles wie geschmiert laufen.
Bin mal aus debitistischer Sicht gespannt, wie es weitergeht.
Einfache Lösung des Problems:
Der Staat erklärt den Bankrott und die Mieter zu Eigentümern, die dann an den Staat in neuer Währung ihre Grundsteuer entrichten.
Theo
|
André
30.07.2004, 17:30
@ certina
|
Re: Heute: Grandioses Urteil = Luftblase ohne jede Auswirkung |
-->Es wurde nicht die oftmals getroffene Vereinbarung - Mieträume sind renoviert zu übergeben - gekippt, sondern nur eine überzogene Peroden-Regelung, die private Vermieter in aller Regel nie durchgezogen haben, allenfalls die Wohnungsgesellschaften oder ganz wenig Überzogene Typen.
Akso alles bleibt wie es ist. Nur die Ideologen der einen Seite haben einen symbolischen Sieg errungen. Dass es derzeit ein hohes Angebot an Mietwohnungen und geringere, bzw. stagnierende Einkommen gibt, ist für die Miet-Preissituation viel entscheidender.
MfG
A
|
Euklid
30.07.2004, 18:06
@ certina
|
Re: Heute: Grandioses Urteil zu Gunsten von Mietern wegen Renovierungen |
-->Der Staat mischt sich ein weil er weiß was bevorsteht.
Die vielen Umzüge aufgrund der Probearbeitsverträge samt Umzugskosten in die alten Plattenbauten muß doch irgend jemand bezahlen. [img][/img]
Da bietet sich halt der Vermieter an.
Auf die Idee daß der Vermieter sich aus der Wahl der Tapeten raushält weil jeder so und so tapeziert haben möchte können die Richter ja nicht kommen weil sie offenbar nach politischer Vorgabe zu entscheiden haben.
Ich frage mich nur wie man eine ordentlich tapezierte Galerie (nicht abgewohnt ) mit nackten Frauen an der Wand an den Nachmieter bringen soll?
Das sind halt nur Details.
Neue Mietverträge müssen dann eben exotische Geschmäcker bei Tapeten ausschließen.
Entweder Verantwortung des Mieters für die Kreativität der Tapete oder es gibt grundsätzlich nur noch Erfurt weiß Rauhfaser und das Problem der Schönheitsreparuren ist auch gelöst.
Am Ende stehen dann wohl gekalkte Wände in weiß ohne Tapete als Mieterstandard.
Es kommt dann nicht darauf an ob die Tapeten.
Ich darf gar nicht sagen was ich in dieser Beziehung schon an Tapeten gesehen habe;-))
Gruß EUKLID
|
RetterderMatrix
30.07.2004, 18:52
@ Theo Stuss
|
Re: Ist doch super!!!!! |
-->>>... bei den vielen Wohnungen, die bald gebaut werden...
>>Schönes Wochenende
>>JLL
>Da können wir bald wohnen wie bei Honecker, weil dann niemand mehr renoviert. Die Vermieter nicht, denn die treten ihr Eigentum an den Staat ab und der wird der keine Lust haben, etwas zu tun und die Mieter auch nicht, weil's keine Farbe mehr geben wird.
>Theo
Nö. Ich hab mit meinem Vermieter ausgemacht, daß ich bei Kündigung nicht renovieren muß. Dafür habe ich die Wohnung zum Einzug nach meinen Vorstellungen renoviert.
Ist auch besser so, da weißt Du, wofür Du renovierst. Wenn der Vermieter renoviert hätte, hätte er bestimmt Teppich reingelegt, dann wäre die Wohnung für mich nicht in Frage gekommen.
|
certina
30.07.2004, 19:07
@ RetterderMatrix
|
Re: Ist doch super!!!!! |
-->hi
ihr gönnt einem aber auch gar nichts....
Meiner Vermieterin - und das ohne Obligo - 13 ausgewählte, (und im Moment wenigstens noch )finanziell sehr potente" Nachmieter auf dem Präsentierteller gereicht zu haben, zählt wohl gar nichts- wa?
tschuess
G.C.
ps. nebenbei bin ich aber selbst auch Vermieter...und mein Bedauern für den Deutschen Vermieterbund (so, so - der Staat, wie mancher meint)hält sich in Grenzen [img][/img]
|