Euklid
04.08.2004, 11:05 |
Eure Meinung würde mich interessieren. Thread gesperrt |
-->Bekanntlich hat der Staat gerade mal wieder ein angeblich mieterfeundliches Urteil gesprochen.
Ich meine die Angelegenheit mit den Schönheitsreparaturen.
Da es wohl in Zukunft aufgrund des Gesetzes mit Hartz IV zu Umzügen kommt, bekommt dieses Gesetz plötzlich für mich ein Geschmäckle.
Klar ist daß bei Wohnungsumzug sowohl Umzugskosten als auch in der Regel Schönheitsreparaturen anfallen werden.
Ich meine zu ahnen daß man dieses Gesetz nicht gemacht hat um die Mieter zu schützen,sondern in der puren Absicht den Kostenblock bei Zwangsumzügen zu minimieren um die Umzugsfreudigkeit zu erleichtern.
Und mit diesem Gesetz will man Vermieter eben durch die Hintertür belasten und den Staat glasklar entlasten.
Um die Mieter geht es dabei meiner Ansicht nach überhaupt nicht.
Aber es verkauft sich natürlich wunderbar für die Mieter.
Die Verträge werden daher in Zukunft wohl alle so sein,daß die Renovierung grundsätzlich durch denjenigen erledigt werden muß der einzieht.
Im Prinzip ist dies ja auch mehr als vernünftig weil die Koordination zu aufwendig ist und der Geschmack der Wandtapeten inzwischen so vielschichtig ist daß man den Überblick verliert;-))
Eine Verquickung von Justiz mit dem Staat um dem Vermieter durch die Hintertür die Kosten aufzuerlegen?
Auch das Gesetz mit der einseitigen schnellen Kündigung durch den Mieter scheint mir mit der gleichen Absicht gestrickt zu sein.
Auch hier wird der Vermieter den Kürzeren ziehen und gegen Schnellauszüge nicht gefeit sein.
Fazit:Genau so handeln wie der Staat handelt und alle Mietwohnungen soweit zu Kohle machen wie es möglich ist.
Es ist überhaupt nicht meine Sache daß ich Mietern kündige solange sie die Wohnung benötigen.
Aber peu a peu werden diese Wohnungen veräußert,und Eile besteht damit überhaupt nicht.
Es wäre nicht zu verantworten daß ich von mir aus Mieter auf die Straße setzen würde solange sie ihre Miete ordentlich zahlen.
Jeder Mieter aber der von sich aus kündigt wird eine Mietwohnung vom Markt nehmen weil ich diese dann ohne Kalamitäten verkaufen kann.
Und so werden wohl die Mietwohnungen von alleine knapp und knapper werden,weil ja auch der Staat selbst kräftig verkauft und weil sich niemand mehr findet der sich für Mieter bei dieser Gesetzeslage engagieren will.
Auch die Gesetzeslage als Rentner und das Heranziehen der Einkommen zur Vermietung und Verpachtung ist nicht dazu angetan sich dafür noch zu engagieren.
Ein weiteres Übel ist die Zwangsverpflichtung für Vermieter über die Gesetze,da zu erwarten steht daß der Gesetzgeber durch das eigene Hochtreiben der Energiepreise durch Wahnsinnssteuern die Mieter schützen muß daß sie überhaupt noch in der Lage sind die wahnwitzigen Mietnebenkosten die selbst vom Staat initiiert werden zu tragen.
Der Staat wird dann scharfe Gesetze über die max.Energieverbräuche formulieren und den Eigentümern die Lasten aufbürden.
Das alles ergibt bald zwangsläufig ganz miese Zeiten für Wohnungssuchende weil das Vermietungsangebot knapp und knapper wird.
Alleine der natürliche Abgang durch Zerfall beträgt Jahr für Jahr ca 300 000 Wohnungen.
Auch die Zahl der leerstehenden Wohnungen ist nicht zu gebrauchen um Rückschlüsse über die tatsächliche Lage zu ziehen.
Sie sind leider am falschen Ort.
Gruß EUKLID
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Gabriela
04.08.2004, 11:16
@ Euklid
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Sehr voraussehend |
-->Ich las noch nichts zu den neuen Mitergesetzten. Aber so wie Du es beschreibst, befürchte ich auch, dass es einen Zusammenhang zu Hartz IV gibt.
Lieben Gruss, Gabriela
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fridolin
04.08.2004, 11:25
@ Euklid
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Re: Eure Meinung würde mich interessieren. |
-->Bekanntlich hat der Staat gerade mal wieder ein angeblich mieterfeundliches Urteil gesprochen.
>Ich meine die Angelegenheit mit den Schönheitsreparaturen.
>Da es wohl in Zukunft aufgrund des Gesetzes mit Hartz IV zu Umzügen kommt, bekommt dieses Gesetz plötzlich für mich ein Geschmäckle.
>Klar ist daß bei Wohnungsumzug sowohl Umzugskosten als auch in der Regel Schönheitsreparaturen anfallen werden.
>Ich meine zu ahnen daß man dieses Gesetz nicht gemacht hat um die Mieter zu schützen,sondern in der puren Absicht den Kostenblock bei Zwangsumzügen zu minimieren um die Umzugsfreudigkeit zu erleichtern.
>Und mit diesem Gesetz will man Vermieter eben durch die Hintertür belasten und den Staat glasklar entlasten.
<font color=#0000FF>Hallo Euklid,
von was für einem"Gesetz gemacht" sprichst Du überhaupt? Es wurde kein neues Gesetz erlassen. Der BGH hat lediglich eine bestimmte Klausel, nämlich Überwälzung von Schönheitsreparaturen nach festem Fristenplan, für unzulässig erklärt, nicht etwa die Abwälzung von Schönheitsreparaturen als solche.</font>
Die Verträge werden daher in Zukunft wohl alle so sein,daß die Renovierung grundsätzlich durch denjenigen erledigt werden muß der einzieht.
<font color=#0000FF>Sie werden so sein, wie vom Gericht skizziert:"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen wenn erforderlich durchzuführen. Im Regelfall wird dies nach... Jahren der Fall sein, wobei jedoch der tatsächliche Erhaltungszustand der Räume im Zweifel entscheidend ist."</font>
Auch das Gesetz mit der einseitigen schnellen Kündigung durch den Mieter scheint mir mit der gleichen Absicht gestrickt zu sein.
>Auch hier wird der Vermieter den Kürzeren ziehen und gegen Schnellauszüge nicht gefeit sein.
<font color=#0000FF>Nennst Du drei Monate Kündigungsfrist"schnell"? Ich würde das eher für eine vernünftige Frist halten, welche die Interessen beider Seiten wahrt. Was hat der Vermieter bei ständig nachgefragten Standardobjekten davon, 6 oder 9 Monate vor dem Freiwerden einer Wohnung davon zu erfahren?
Gruß</font>
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Tierfreund
04.08.2004, 11:49
@ Euklid
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Re: Nun ja |
-->Mein lieber Euklid,
ich sehe es nicht ganz so kritisch. Eigentlich ist es mir völlig egal wie häufig meine Mieter zwischenrenovieren, wesentlich ist mir nur die vertraglich fixierte Renovierung bei Auszug. Zwischendrin kann jeder Mieter gerne in seinem Muff hausen, ich muss ja nicht selbst drin wohnen.
Die Endrenovierungsvereinbarungen wurden doch wohl bisher gerichtlich noch nicht in Frage gestellt.
Für mehr als bedenklich halte ich allerdings die massiv steigenden Energiepreise im Heizungssektor. Wenn Mieter aus Kostengründen das Heizen drastisch reduzieren oder sogar einstellen, haben wir ein nicht gerade geringes Problem.
Nicht heizen = Schimmel, Schimmel = Mietminderung usw.
Einen Zusammenhang zwischen aktuellen Mietrechtsurteilen und Hartz IV vermag ich jedoch nicht zu erkennen, ist unsere Justiz nicht unabhängig?
Netten Gruss
Tierfreund
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fridolin
04.08.2004, 12:07
@ Tierfreund
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Endrenovierung |
-->Die Endrenovierungsvereinbarungen wurden doch wohl bisher gerichtlich noch nicht in Frage gestellt.
<font color=#0000FF>Hallo,
ich weiß jetzt nicht, was genau Du mit einer"Endrenovierungsvereinbarung" meinst, da man diese verschieden formulieren kann. Eine Vereinbarung, wonach der Mieter bei Auszug auf jeden Fall zu einer Endrenovierung verpflichtet sein soll (unabhängig von vorweggegangenen Schönheitsreparaturen), ist jedoch aus den gleichen Gründen vom BGH für unwirksam erklärt worden. Siehe etwa hier: http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bgh-03-05-14-8-zr-308-02.htm
Gruß</font>
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Tierfreund
04.08.2004, 13:12
@ fridolin
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Re: Endrenovierung |
-->Hallo Fridolin,
danke für den Link, ich verfolge die aktuellen Urteile immer in den Haus & Grund Postillen. Letztendlich geht es ja nur um die Vermeidung der Doppelverpflichtung durch regelmässige Instandsetzung und Endrenovierung.
Ich verzichte also auf die Instandsetzung und bestehe auf Endrenovierung.
Bisher hatte ich jedenfalls noch keine Probleme und für die Zukunft schau mer mal.
Netten Gruss
Tierfreund
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manolo
04.08.2004, 15:40
@ fridolin
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Re: Eure Meinung würde mich interessieren. |
-->
guten Tag Euklid
hatter Recht und das mit der Kündigung
-das frag' ich aber auch?
Oder hast du etwa Behausungen, die sich schlecht vermieten lassen.
Euklid, Euklid, das hätte ich aber nicht von dir gedacht...[img][/img]
man.
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Euklid
04.08.2004, 16:08
@ manolo
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Re: Eure Meinung würde mich interessieren. |
-->Nein ich habe keine Behausung die sich nicht vermieten läßt.
In Baden-Württemberg ist kein Wohnungsüberhang vorhanden.
Gruß EUKLID
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Wasi
04.08.2004, 21:01
@ Tierfreund
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(Un-)Abhängigkeit der Justiz |
-->Hallo Tierfreund,
in Deutschland ist die Justiz - im Unterschied zu anderen
Ländern insbesondere in Europa - als Ganzes leider nicht
unabhängig.
Wichtige Merkmale:
- Die Richter (als Angehörige der Justiz = Dritten Gewalt)
werden von der Exekutive ernannt UND SPÄTER AUCH BEFÃ-RDERT!
Bei Richtern, die von Bundesländern eingestellt werden, macht
das der jeweilige Justizminister. Mit anderen Worten: Die
Exekutive sucht die Mitglieder der Judikative aus.
Gegenbeispiel: Nicht das Volk wählt den Landtag und das den
Ministerpräsidenten, sondern der Präsident des OLG bestimmt
den Ministerpräsidenten und die Minister (natürlich nach einem Bewerbungs- und Ausschreibungsverfahren, so wie bei den Richtern derzeit ;-)
- Die Justiz hat kein eigenes Budgetrecht. Sie ist kein
Gegenpart gegenüber der Exekutive. Vielmehr kann das Kabinett
versus der Justizminister ( = die Exekutive) jederzeit sagen
hier und dort muß gespart werden (z.B. Gerichte schließen, sagen:
ok ihr bekommt keine neuen Computer, aber das andere Gericht, das
"ministeriumsfreundlicher" ist, bekommt welche usw.), ohne dass
die Justiz als Dritte Gewalt irgend etwas gegen solche Eingriffe
tun kann.
Dass die obersten Gerichte in Deutschland die Unabhängigkeit des
einzelnen Richters so hoch ansiedeln, auch wenn es im Einzelfall
eigentlich nicht sinnvoll wäre (z.B. diese Sache mit der freien
Zeiteinteilung), hat den Grund darin, dass die Justiz als Ganzes
nicht unabhängig ist und auf diese Weise versucht, einen teilweisen Machtausgleich zu schaffen, indem sie ihre wichtigsten Mitglieder
versucht, von Eingriffen freizustellen. Was ihr natürlich nur
begrenzt gelingt. Es ist ein leichtes, Richter indirekt zu behindern,
z.B. mit Kürzungen beim unterbesetzten Schreibdienst, so daß
Terminsprotokolle und URteile erst nach vier Wochen geschrieben oder
rausgeschickt werden, kurzfristiger Umzug der Geschäftsstelle mit
Akten, so daß alles lahm liegt (und das in regelmäßigen Abständen),
Baulärm während Sitzungen usw. usw.
Und was z.B. Staatsanwälte betrifft, so sind diese als Beamte
sowieso weisungsabhängig (von Weisungen des Vorgesetzten, des
Justizministers etc.). D.h., wenn von irgendwoher die Weisung
kommt, in dem und dem Verfahren wg. Bestech..... gegen den
Bürgermeister.... bitteschön keine Anklage zu erheben, dann
müssen die das tun (sonst Dienstpflichtverletzung). Leider
wahr. Und gar nicht so selten. Aber deshalb kürzen die Bolidigger
auch so gerne in der Justiz.... Besser wenn die wenigen
Staatsanwälte sowieso mit den schweren Delikten (Mord und Totschlag)
kaum fertig werden, dann können sie die leichteren
sowieso nicht verfolgen...
Gruss
Wasi
PS: Natürlich alles pure Erfindung und nicht ernst gemeint und
überhaupt nur höchstens auf Gerüchten beruhend und sowieso
distanziere ich mich von allem obigen...
[img][/img]
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Tierfreund
04.08.2004, 23:46
@ Wasi
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Re: Danke Wasi............. |
-->........Du bestätigst entfernte, perverse Gedanken in meinem Hinterkopf, von welchen ich mich hiermit selbstverständlich auch sofort distanzieren möchte.
Ich will und kann es einfach nicht glauben oder sollte ich etwa doch?
Netten Gruss
Tierfreund
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Wasi
04.08.2004, 23:57
@ Tierfreund
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Bitte keine Mißverständnisse.... |
-->Die allermeisten Richter agieren tatsächlich
unabhängig, an die traut sich im allgemeinen
noch keiner direkt ran (bis auf die Presse,
die bei den aufsehenerregenden Prozessen
allerdings einen ERHEBLICHEN Druck erzeugt).
Bei denen gibt es höchstens das Problem, daß
ein paar übereifrige Freizeitmaximierer drunter
sind, aber die meisten machen ihren Job unter
den gegebenen Umständen recht ordentlich.
Selbst mit den Beförderungen können sie kaum
etwas erreichen, dafür gibt es zu wenige (20
Jahre brav schuften um mit einer Wahrschein-
lichkeit von max 15% einmal im Leben, mit ca.
40 - 50 Jahren, befördert zu werden, und dann
netto vielleicht 150 EUR mehr im Monat zu
haben...? Das ist nicht gerade eine gute
Motivation....)
Auch die meisten Staatsanwälte machen einen
verdammt harten Job ziemlich ordentlich. Aber
es ist nur noch eine bloße Mangelverwaltung.
Das von mir angesprochene Problem liegt im
(politisch gewollten?) System. Wenn z.B. von
den Straftaten von der Staatsanwaltschaft
- wegen Personalmangel od. aufgrund einer
Weisung - welche nicht verfolgt werden,
bekommt kein Richter sie je zu sehen.
Finito.
Was die (fehlende) Unabhängigkeit der Justiz
betrifft, da hat D leider gar nichts aus der
Vergangenheit gelernt.
Gruß
Wasi
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---Elli---
05.08.2004, 00:37
@ Wasi
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Re: (Un-)Abhängigkeit der Justiz / Danke, MUST READ (o.Text) |
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Euklid
05.08.2004, 07:59
@ Tierfreund
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Re: Danke Wasi............. |
-->Meine leichten Zweifel der Unabhängigkeit der deutschen Gerichte waren bestimmt nur den tageszeitlichen Schwankungen der menschlichen Gefühle unterworfen
Die Ablehnung der Eingabe über die Einführung des Euro der bekannten Professoren-Gruppe bestätigt doch gerade die Unabhängigkeit des BVG.
Sie hatte die Freiheit die Eingabe abzuschmettern
Wie schön wenn man die Freiheit hat das Verfahren überhaupt abzulehnen um den Landesverrat nicht noch in schriftlicher Form abgeben zu müssen.
Es ist einfach wunderbar in solch einer freiheitlichen Welt zu leben.
Die Gewalt geht vom Volke aus.
Was heißt dieser Satz wohl?
Wie ist er gemeint?
Wir haben nur irgendwie in der Schule geschlafen als man uns das damals erklärt hat.
Gemeint war wohl so was wie 1989 in der DDR.
Da ging die Gewalt wirklich mal an ein paar Tagen vom Volke aus.
Aber nicht daß ihr denkt daß Wutausbrüche und mangelnde Selbstkontrolle noch von der Krankenkasse übernommen werden [img][/img]
Zertrümmerte Fäuste zahlt bestimmt keine Krankenkasse mehr.
Gruß EUKLID
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