Albrecht
04.08.2004, 11:56 |
Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten Thread gesperrt |
-->Hallo EUKLID,
ganz kurz eine Frage:
Unser Dach wurde neu gedeckt.
Im Angebot stand die Position 182,37 qm Dachfläche mit imprägnierten Dachlatten 3/5 cm einlatten und mit Tonziegeln der Firma..., Modell... fachgerecht eindecken einschließlich Material.
Im Anhang des Angebotes stand: Eventuell zusätzlich erforderliche Arbeiten werden vor Ausführung mit dem Auftraggeber besprochen.
Soweit so gut. In der Rechnung tauchte später zusätzlich folgende Position auf:
183,37 qm Dachfläche von Unebenheiten ausgleihen, einschließlich Material 559,88 €.
Eine Information an uns, daß diese Arbeiten erforderlich sind erfolgte nicht.
Unter einer fachgerechten Eindeckung, wie im Angebot beschrieben, gehört für mich auch, daß leichte Unebenheiten beim Einlatten ausgeglichen werden, oder liege ich da falsch.
Meine Vermutung ist, daß der Dachdecker über diese Position Mehrarbeiten durch das Nachstreichen der Trauf- und Ortgangschalung wegen Farbunterschieden bezahlt haben will.
Im Moment tendiere ich dazu die Position"Ausgleichen von Unebenheiten" nicht zu bezahlen, weil sie Bestandteil einer fachgerechten Einlattung ist (wie im Angebot zugesichert).
Wäre Dir für eine kurze Antwort dankbar.
Gruß
Albrecht
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Cross
04.08.2004, 14:13
@ Albrecht
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Re: Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten |
-->>Hallo Albrecht
Aus dem beschriebenem gehe ich davon aus das der Dachstuhl vorhanden war und
auch nicht vom Zimmermann vorher bearbeitet wurde.
1. Im Rahmen eines BGB - Bauvertrages werden sich die Parteien in diesem Fall
über Art und Umfang der zusätzlichen Arbeiten einigen müssen ;......
2. VOB
Die Vergütung bestimmt sich in diesem Fall nach den Grundlagen der
Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten
der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu
vereinbaren. Die Ankündigung der Durchführung der geforderten Leistung
ist eine echte Anspruchsvorraussetzung für die Vergütung des Unternehmers.
( BGH,DB 1969, 1058 )
3. Bei Stundenlohnarbeiten ist die Sache noch klarer § 2 Nr. 10 VOB/B
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Ihrem
Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind.
Aus Sicht des Handwerkers argumentiere ich so:
Für die Durchbiegungen des alten vorhandenen Daches kann der Unternehmer
nichts. Das Leistungsverzeichnis war unzureichend. Es hättte eine Position
zum ausgleichen der Sparren vorhanden sein müssen.
Der Handwerker mußte vom fachlichen die Sparren ausgleichen. Hier hat er
den entscheidenen Fehler begannen. Er mußte auf diesen Sachverhalt
zumindestens Hinweisen.
>Gruß
>Cross
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Euklid
04.08.2004, 14:32
@ Albrecht
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Re: Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten |
-->Hallo Albrecht
wenn diese zusätzlichen Arbeiten tatsächlich gemacht wurden,dann hast du keinen Grund zur Klage.
Das wäre nämlich wahrlich Präzisionsarbeit.
Es gibt aufgrund der unterschiedlichen Auflasten auf den Sparren verschiedene Durchbiegungen die im Laufe der Jahre.
Zum Beispiel erhält ein vor dem Giebel liegender Endsparren erheblich weniger Last weil die Dachlatten auch noch auf dem Giebel aufliegen und nur das halbe Sparrenfeld als Last auf dem Giebelsparren aufliegt.
Diese Unterschiede sollten aufgefüttert werden weil sonst die Ziegel flattern und nicht gut aufliegen und beim ersten Sturm unter Umständen wegfliegen.
Außerdem würden sie klappern beim Windangriff.
Aber um die Arbeit wirklich im Endeffekt zahlen zu müssen ist das Unternehmen gehalten vor Ausführung der Arbeiten diese Leistungen auch bekanntzugeben,da sonst kein Zahlanspruch bestehen würde.
Es müßte ein Nachtragsangebot erfolgen.
Es ist zwingend dies vor der Rechnungslegung und nicht erst mit der Schluß- Rechnung bekanntzugeben.
Ich denke daß Du dich mit dieser kurzen Anmerkung zurecht findest.
Wenn nicht dann frage ruhig noch mal nach.
Gruß EUKLID
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Albrecht
04.08.2004, 14:32
@ Cross
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Re: Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten |
-->Hallo Cross,
vielen Dank für die Antwort.
Ich denke, wenn im Angebot"fachgerecht" einlatten steht, zählt dazu auch, daß geringfügige Unebenheiten auszugleichen sind, damit die neuen Latten ordnunungsgemäß verlegt werden können.
Ich werde die Position zumindest in der Höhe nicht akzeptieren.
Nochmals vielen Dank für die Antwort.
Das ist das Gute an diesem Forum, daß auch solche Themen gelegentlich zur Sprache kommen dürfen.
Gruß
Albrecht
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Albrecht
04.08.2004, 17:13
@ Euklid
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Re: Frage an EUKLID wegen Dachdeckerarbeiten |
-->>Hallo Albrecht
>wenn diese zusätzlichen Arbeiten tatsächlich gemacht wurden,dann hast du keinen Grund zur Klage.
>Das wäre nämlich wahrlich Präzisionsarbeit.
>Es gibt aufgrund der unterschiedlichen Auflasten auf den Sparren verschiedene Durchbiegungen die im Laufe der Jahre.
>Zum Beispiel erhält ein vor dem Giebel liegender Endsparren erheblich weniger Last weil die Dachlatten auch noch auf dem Giebel aufliegen und nur das halbe Sparrenfeld als Last auf dem Giebelsparren aufliegt.
>Diese Unterschiede sollten aufgefüttert werden weil sonst die Ziegel flattern und nicht gut aufliegen und beim ersten Sturm unter Umständen wegfliegen.
>Außerdem würden sie klappern beim Windangriff.
>
>Aber um die Arbeit wirklich im Endeffekt zahlen zu müssen ist das Unternehmen gehalten vor Ausführung der Arbeiten diese Leistungen auch bekanntzugeben,da sonst kein Zahlanspruch bestehen würde.
>Es müßte ein Nachtragsangebot erfolgen.
>Es ist zwingend dies vor der Rechnungslegung und nicht erst mit der Schluß- Rechnung bekanntzugeben.
>
>Ich denke daß Du dich mit dieser kurzen Anmerkung zurecht findest.
>Wenn nicht dann frage ruhig noch mal nach.
>Gruß EUKLID
Hallo EUKLID,
mußte für längere Zeit weg, so daß ich Deine Antwort erst jetzt lesen konnte.
Ich denke auch, daß zumindest ein kurzes Gespräch mit dem Bauherren erfolgen sollte, bevor"vermeintliche" Arbeiten in diesem Umfang erforderlich wären.
Aber meine Vermutung ist ja, daß in dieser Richtung nicht viel gemacht wurde. Die Position dient wohl nur dafür sich die nachträglichen Streicharbeiten zum Ausgleich der Farbunterschiede in den Trauf- und Ortgangschalungen durch die Hintertür bezahlen zu lassen.
Danke für die Antwort!
Gruß
Albrecht
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