FOX-NEWS
06.08.2004, 11:00 |
Hartz 4: Wohngemeinschaften Thread gesperrt |
-->Schon weiter unten wurde diskutiert, ob ein Bruder mit 1 Mio € Vermögen für seine mittellose Schwester aufkommen muss, wenn beide in der gleichen Wohnung wohnen. Soweit ich verstanden habe, haben Lebenspartner (was in diesem Falle schon von Gesetzes wegen nicht vorliegen kann und darf) für einander einzustehen. Haben wir also eine Wohngemeinschaft?
Wann liegt eine Lebenspartnerschaft vor und wann eine WG?
Ist eine WG eine Erwerbsgemeinschaft (gemeinsame Nutzung von Bad, Küche, Kaffeemaschine, Telefon,...)?
Wer ist nachweispflichtig, der WG-Bewohner oder das Amt?
Gruss
sam
|
Easy
06.08.2004, 11:08
@ FOX-NEWS
|
vielleicht denkt sich Clement (aka"Hamsterbacke") bis heute abend was aus. (o.Text) |
-->
|
MC Muffin
06.08.2004, 11:26
@ FOX-NEWS
|
Re: Hartz 4: Wohngemeinschaften |
-->>Schon weiter unten wurde diskutiert, ob ein Bruder mit 1 Mio € Vermögen für seine mittellose Schwester aufkommen muss, wenn beide in der gleichen Wohnung wohnen. Soweit ich verstanden habe, haben Lebenspartner (was in diesem Falle schon von Gesetzes wegen nicht vorliegen kann und darf) für einander einzustehen. Haben wir also eine Wohngemeinschaft?
>Wann liegt eine Lebenspartnerschaft vor und wann eine WG?
>Ist eine WG eine Erwerbsgemeinschaft (gemeinsame Nutzung von Bad, Küche, Kaffeemaschine, Telefon,...)?
>Wer ist nachweispflichtig, der WG-Bewohner oder das Amt?
>Gruss
>sam
> >
sicher auch interessant, die Frage war von mir und lautete aber wenn sie nicht zusammen wohnen, also ob der Verwandschaftsgrad schon ansich verpflichtet.
|
Zardoz
06.08.2004, 13:56
@ FOX-NEWS
|
Re: Müsste eigentlich alles Inhalt der Sozialkunde sein... ;-) |
-->>Schon weiter unten wurde diskutiert, ob ein Bruder mit 1 Mio € Vermögen für seine mittellose Schwester aufkommen muss, wenn beide in der gleichen Wohnung wohnen.
In dem Falle muß er, weil hier von Amts wegen eine"Einstandsgemeinschaft" vermutet wird: Es ist davon auszugehen, daß Geschwister einender nicht verhungern lassen. Zumindest nicht in ihrer direkten Umgebung...
>Soweit ich verstanden habe, haben Lebenspartner (was in diesem Falle schon von Gesetzes wegen nicht vorliegen kann und darf) für einander einzustehen. Haben wir also eine Wohngemeinschaft?
"Lebenspartnerschaft" ist ja nur eine allgemeine Bezeichnung. Gesetzlich relevant ist der Begriff"Einstandsgemeinschaft", Menschen, die füreinander einstehen (per Gesetz wollen sollen): Eingetragene Lebenspartnerschaften (homosexuelle Paare), Ehepaare (heterosexuelle Paare), eheähnliche Gemeinschaften (unverheiratete heterosexuelle Paare)... und bei Bedarf (der Staatskasse) eben auch geimeinsam wohnende Geschwister, Eltern und Kinder, usw. usf.
>Wann liegt eine Lebenspartnerschaft vor und wann eine WG?
Eine WG liegt vor, wenn mehrere wirtschaftlich unabhängige Subjekte sich ein Wohn-Objekt teilen. Lebenspartnerschaft ist ein allgemeiner Begriff und insoweit für den Staat uninteressant; interessant sind die jeweiligen Ausprägungen - s. o.
>Ist eine WG eine Erwerbsgemeinschaft (gemeinsame Nutzung von Bad, Küche, Kaffeemaschine, Telefon,...)?
Zwischen WG und Erwerbsgemeinschaft besteht kein fester Zusammenhang.
>Wer ist nachweispflichtig, der WG-Bewohner oder das Amt?
Kommt ganz darauf an, was bei welchem Amt weshalb nachgewiesen werden soll.
Nice weekend,
Zardoz
|
Zardoz
06.08.2004, 14:03
@ Easy
|
Clement und Clementine haben eines gemeinsam: Beide haben eine Mission! (o.Text) |
-->
|